Rechtsprechung
BGH, 09.03.2010 - 4 StR 632/09 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 121 StGB; § 52 StGB
Gefangenenmeuterei (Tateinheit zur Nötigung oder zum tätlichen Angriff mit dem Ziel eines Ausbruchs; Konkurrenzen) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 22 StGB, § 23 StGB, § 121 Abs 1 Nr 1 StGB, § 121 Abs 1 Nr 2 StGB
Gefangenenmeuterei: Konkurrenz zwischen Vollendung und Versuch - Wolters Kluwer
Konkurrenzverhältnis einer vollendeten Gefangenenmeuterei gem. § 121 Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB) und einer versuchten Tat nach § 121 Abs. 1 Nr. 2 StGB
- rewis.io
Gefangenenmeuterei: Konkurrenz zwischen Vollendung und Versuch
- ra.de
- rewis.io
Gefangenenmeuterei: Konkurrenz zwischen Vollendung und Versuch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 121 Abs. 1 Nr. 1, 2
Konkurrenzverhältnis einer vollendeten Gefangenenmeuterei gem. § 121 Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch ( StGB ) und einer versuchten Tat nach § 121 Abs. 1 Nr. 2 StGB - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hagen, 23.07.2009 - 52 KLs 3/09
- BGH, 09.03.2010 - 4 StR 632/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 27.09.2006 - 2 BvR 1603/06
Willkürverbot; gesetzlicher Richter (Aufrechterhaltung der Gesamtstrafe als …
Auszug aus BGH, 09.03.2010 - 4 StR 632/09
Auf die Rechtsfolgenaussprüche haben die Schuldspruchänderungen keine Auswirkungen, da der Erziehungsbedarf der Angeklagten und der Unrechtsgehalt der Tat hiervon nicht berührt werden und deshalb auszuschließen ist, dass der Tatrichter - der auf die tateinheitliche Verurteilung auch wegen versuchter Gefangenenmeuterei bei der Strafzumessung nicht abgestellt hat - bei richtiger Beurteilung der Konkurrenzen eine andere Strafe verhängt hätte (vgl. BVerfG Beschluss vom 27. September 2006 - 2 BvR 1603/06). - BGH, 08.11.2005 - 1 StR 455/05
Konkurrenzverhältnis von Nötigung und Bedrohung (Klarstellungsfunktion; Vorrang …
Auszug aus BGH, 09.03.2010 - 4 StR 632/09
Jedenfalls in der vorliegenden Fallgestaltung eines im Versuchsstadium steckengebliebenen Ausbruchs, der mit der Nötigung bzw. dem tätlichen Angriff ermöglicht werden sollte, scheidet aber die Annahme von Tateinheit aus, weil der lediglich versuchten Gefangenenmeuterei kein eigenständiges Handlungsunrecht zukommt (vgl. zum Verhältnis zwischen versuchter Nötigung und Bedrohung auch BGH, Beschluss vom 8. November 2005 - 1 StR 455/05 - sowie ferner Eser in Schönke/Schröder StGB 27. Aufl. § 121 Rdn. 23;… Bosch in Münchner Kommentar StGB § 121 Rdn. 36;… a.A. LK-Rosenau StGB 12. Aufl. § 121 Rdn. 67 jeweils m.w.N.;… Fischer StGB 57. Aufl. § 121 Rdn. 13).