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   BGH, 09.03.2016 - 2 StR 450/15   

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https://dejure.org/2016,7156
BGH, 09.03.2016 - 2 StR 450/15 (https://dejure.org/2016,7156)
BGH, Entscheidung vom 09.03.2016 - 2 StR 450/15 (https://dejure.org/2016,7156)
BGH, Entscheidung vom 09. März 2016 - 2 StR 450/15 (https://dejure.org/2016,7156)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 259 StGB, § 260 Abs 1 Nr 1 StGB, § 261 StPO, § 267 StPO
    Strafurteil wegen gewerbsmäßiger Hehlerei: Notwendige Beweiserwägungen zum Tatbestandsmerkmal der Gewerbsmäßigkeit

  • IWW

    § 260 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 259 Abs. 1 StGB, §§ 259 Abs. 1, 53 StGB, Art. 103 Abs. 2 GG, § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Gewerbsmäßiges Handelns i.R. der Hehlerei; Widerholungsabsicht des Täters bzgl. des Sichverschaffens einer fortlaufenden Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang; Lückenhaftigkeit der Beweiserwägungen

  • rewis.io

    Strafurteil wegen gewerbsmäßiger Hehlerei: Notwendige Beweiserwägungen zum Tatbestandsmerkmal der Gewerbsmäßigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerbsmäßiges Handelns i.R. der Hehlerei; Widerholungsabsicht des Täters bzgl. des Sichverschaffens einer fortlaufenden Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang; Lückenhaftigkeit der Beweiserwägungen

  • rechtsportal.de

    StGB § 259 Abs. 1 ; StGB § 260 Abs. 1 Nr. 1
    Gewerbsmäßiges Handelns i.R. der Hehlerei; Widerholungsabsicht des Täters bzgl. des Sichverschaffens einer fortlaufenden Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang; Lückenhaftigkeit der Beweiserwägungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hehlerei - und das gewerbsmäßige Handeln

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.11.1998 - 2 StR 636/97

    Freispruch von Monika Böttcher (geschiedene Weimar) vom Vorwurf des Mordes

    Auszug aus BGH, 09.03.2016 - 2 StR 450/15
    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung lückenhaft, in sich widersprüchlich oder unklar ist, gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (st. Rspr., vgl. Senat, Urteil vom 6. November 1998 - 2 StR 636/97, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16).
  • BGH, 27.02.2014 - 1 StR 15/14

    Gewerbsmäßige Hehlerei (Begriff der Gewerbsmäßigkeit: Wiederholungsabsicht)

    Auszug aus BGH, 09.03.2016 - 2 StR 450/15
    Die Wiederholungsabsicht des Täters muss sich dabei auf dasjenige Delikt beziehen, dessen Tatbestand durch das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit qualifiziert ist (st. Rspr, vgl. BGH, Beschluss vom 27. Februar 2014 - 1 StR 15/14, NStZ 2014, 271; Senat, Beschluss vom 2. Februar 2011 - 2 StR 511/10, NStZ 2011, 515, 516).
  • BGH, 18.11.2015 - 2 StR 399/15

    Anordnung des Wertersatzverfalls (Vorliegen einer unbilligen Härte:

    Auszug aus BGH, 09.03.2016 - 2 StR 450/15
    Es hat keine Feststellungen dazu getroffen, ob der Wert des durch die Taten Erlangten noch im Vermögen des Angeklagten vorhanden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 18. November 2015 - 2 StR 399/15, NStZ-RR 2016, 83, 84 mwN).
  • BGH, 07.05.2014 - 1 StR 150/14

    Gewerbsmäßige Hehlerei (Absetzen nur bei Absatzerfolg: Verhältnis zum Ankaufen,

    Auszug aus BGH, 09.03.2016 - 2 StR 450/15
    b) Zwar kann bei einmaligem Sicherverschaffen mehrerer gestohlener Gegenstände aus deren späterer sukzessiven Veräußerung im Einvernehmen mit dem Vortäter, die im Falle einvernehmlichen Handelns mit dem Vortäter als Nachtat mitbestraft wäre (BGH, Beschluss vom 7. Mai 2014 - 1 StR 150/14, NStZ 2014, 577; Urteil vom 3. Juni 1975 - 1 StR 228/75, NJW 1975, 2109, 2110; Walter, in LK-StGB, 12. Aufl., § 259 Rn. 51, 107), nicht ohne Weiteres auf Gewerbsmäßigkeit geschlossen werden (vgl. Senat, aaO).
  • BGH, 02.02.2011 - 2 StR 511/10

    Gewerbsmäßigkeit bei der Geldfälschung (Sich Verschaffen einer Falschgeldmenge in

    Auszug aus BGH, 09.03.2016 - 2 StR 450/15
    Die Wiederholungsabsicht des Täters muss sich dabei auf dasjenige Delikt beziehen, dessen Tatbestand durch das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit qualifiziert ist (st. Rspr, vgl. BGH, Beschluss vom 27. Februar 2014 - 1 StR 15/14, NStZ 2014, 271; Senat, Beschluss vom 2. Februar 2011 - 2 StR 511/10, NStZ 2011, 515, 516).
  • BGH, 03.06.1975 - 1 StR 228/75

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung sachlichen Rechts - Strafbarkeit wegen

    Auszug aus BGH, 09.03.2016 - 2 StR 450/15
    b) Zwar kann bei einmaligem Sicherverschaffen mehrerer gestohlener Gegenstände aus deren späterer sukzessiven Veräußerung im Einvernehmen mit dem Vortäter, die im Falle einvernehmlichen Handelns mit dem Vortäter als Nachtat mitbestraft wäre (BGH, Beschluss vom 7. Mai 2014 - 1 StR 150/14, NStZ 2014, 577; Urteil vom 3. Juni 1975 - 1 StR 228/75, NJW 1975, 2109, 2110; Walter, in LK-StGB, 12. Aufl., § 259 Rn. 51, 107), nicht ohne Weiteres auf Gewerbsmäßigkeit geschlossen werden (vgl. Senat, aaO).
  • BGH, 11.03.2015 - 2 StR 495/12

    Divergenzvorlage an den Großen Senat für Strafsachen; echte Wahlfeststellung

    Auszug aus BGH, 09.03.2016 - 2 StR 450/15
    Bei dieser Sachlage kommt es auf die Frage, ob die gesetzesalternative Verurteilung wegen Diebstahls oder wegen Hehlerei mit Art. 103 Abs. 2 GG vereinbar ist (vgl. Beschluss des Senats vom 11. März 2015 - 2 StR 495/12) nicht an.
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