Rechtsprechung
BGH, 09.03.2017 - IX ZR 177/15 |
Volltextveröffentlichungen (18)
- lexetius.com
InsO § 52 Satz 2, § 190 Abs. 1 Satz 1, § 270 Abs. 1 Satz 1, § 270c Satz 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 52 S 2 InsO, § 190 Abs 1 S 1 InsO, § 270 Abs 1 S 1 InsO, § 270c S 2 InsO
Insolvenzverfahren: Vorbehaltlose Anmeldung einer Forderung zur Tabelle durch einen Absonderungsberechtigten; Wirksamkeit des Verzichts auf eine abgesonderte Befriedigung; Verzichtserklärung gegenüber dem Schuldner - IWW
§ 816 BGB, § ... 32 Abs. 3 Satz 1 InsO, § 80 InsO, § 270 Abs. 1 Satz 1 InsO, § 282 InsO, §§ 929, 930 BGB, §§ 929 ff BGB, § 959 BGB, §§ 1168, 1175 Abs. 1 Satz 2, § 1192 Abs. 1 BGB, § 270 Abs. 1 InsO, § 270c Satz 2 InsO, § 28 Abs. 2, § 52 Satz 2, § 190 Abs. 1 InsO, § 190 InsO, § 28 Abs. 2 Satz 3 InsO
- Wolters Kluwer
Anmeldung einer Forderung zur Tabelle ohne eine Beschränkung auf den Ausfall; Wirksamkeit eines Verzichts auf ein Recht zur abgesonderten Befriedigung; Erklärung des Verzichts auf ein Recht zur abgesonderten Befriedigung gegenüber dem Schuldner bei Anordnung der ...
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Kein Verzicht auf abgesonderte Befriedigung durch Anmeldung der Forderung zur Tabelle ohne Beschränkung auf den Ausfall; wirksamer Verzicht auf abgesonderte Befriedigung nur, wenn der belastete Gegenstand dadurch für die Masse frei wird; Adressat der Verzichtserklärung ...
- zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Kein Verzicht auf abgesonderte Befriedigung durch vorbehaltlose Anmeldung einer Forderung zur Insolvenztabelle
- Betriebs-Berater
Eigenverwaltung - Verzicht auf ein Recht zur abgesonderten Befriedigung
- rewis.io
Insolvenzverfahren: Vorbehaltlose Anmeldung einer Forderung zur Tabelle durch einen Absonderungsberechtigten; Wirksamkeit des Verzichts auf eine abgesonderte Befriedigung; Verzichtserklärung gegenüber dem Schuldner
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Verzicht auf eine abgesonderte Befriedigung
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Anforderungen an den Verzicht des Gläubigers auf ein Absonderungsrecht bei Anordnung der Eigenverwaltung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anmeldung einer Forderung zur Tabelle ohne eine Beschränkung auf den Ausfall; Wirksamkeit eines Verzichts auf ein Recht zur abgesonderten Befriedigung; Erklärung des Verzichts auf ein Recht zur abgesonderten Befriedigung gegenüber dem Schuldner bei Anordnung der ...
- rechtsportal.de
Anmeldung einer Forderung zur Tabelle ohne eine Beschränkung auf den Ausfall; Wirksamkeit eines Verzichts auf ein Recht zur abgesonderten Befriedigung; Erklärung des Verzichts auf ein Recht zur abgesonderten Befriedigung gegenüber dem Schuldner bei Anordnung der ...
- datenbank.nwb.de
Insolvenzverfahren: Vorbehaltlose Anmeldung einer Forderung zur Tabelle durch einen Absonderungsberechtigten; Wirksamkeit des Verzichts auf eine abgesonderte Befriedigung; Verzichtserklärung gegenüber dem Schuldner
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Kein Verzicht auf abgesonderte Befriedigung durch vorbehaltlose Anmeldung einer Forderung zur Insolvenztabelle
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Eigenverwaltung: Verzicht auf Recht zur abgesonderten Befriedigung kann nur gegenüber dem Schuldner erklärt werden
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Eigenverwaltung - Verzicht auf ein Recht zur abgesonderten Befriedigung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Wirksamkeit eines Verzichts auf eine abgesonderte Befriedigung
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 06.02.2015 - 7 O 122/14
- OLG Frankfurt, 31.08.2015 - 23 U 17/15
- BGH, 09.03.2017 - IX ZR 177/15
Papierfundstellen
- NJW-RR 2017, 553
- ZIP 2017, 686
- MDR 2017, 729
- NZI 2017, 345
- WM 2017, 673
- BB 2017, 769
- DB 2017, 902
- Rpfleger 2017, 415
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 26.04.2018 - IX ZR 238/17
Eigenverwaltung: Haftung des vertretungsberechtigten Geschäftsleiters
Mithin war die Schuldnerin auch während der Dauer des Insolvenzverfahrens nach § 270 Abs. 1 Satz 1 InsO berechtigt, unter der Aufsicht eines Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (BGH, Urteil vom 9. März 2017 - IX ZR 177/15, WM 2017, 673 Rn. 8).In der Eigenverwaltung üben die Geschäftsleiter gleich einem Insolvenzverwalter frei von Anordnungen der gesellschaftsrechtlichen Überwachungsorgane (§ 276a Satz 1 InsO) für die Gesellschaft die Verfügungsbefugnis aus (BGH, Urteil vom 9. März 2017 - IX ZR 177/15, WM 2017, 673 Rn. 8).
- BFH, 27.11.2019 - XI R 35/17
Keine Beendigung der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft durch Anordnung der …
bb) Der BFH (vgl. BFH-Urteil in BFHE 256, 562, BStBl II 2017, 600, Rz 33 ff.; a.A. J. Wagner in Prinz/Witt, Steuerliche Organschaft, 2. Aufl., Rz 24.25) hat zwar aus dieser Vorschrift --wie bereits unter II.C.3.d erwähnt-- abgeleitet, dass § 276a InsO der finanziellen Eingliederung die Grundlage entziehe, obwohl nach § 270 Abs. 1 Satz 1 InsO der Schuldner die Befugnis, die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen, behalte (vgl. BGH-Urteil vom 09.03.2017 - IX ZR 177/15, Wertpapier-Mitteilungen 2017, 673, Rz 8) und weiterhin Mehrheitsbeschlüsse fassen könne. - BGH, 03.12.2019 - II ZR 457/18
Keine Anwendbarkeit von § 25 Abs. 1 S. 1 HGB auf Veräußerungen eines …
Der Schuldner bleibt während der Dauer des Insolvenzverfahrens nach § 270 Abs. 1 Satz 1 InsO berechtigt, unter der Aufsicht eines Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (BGH, Urteil vom 9. März 2017 - IX ZR 177/15, ZIP 2017, 686 Rn. 8). - BFH, 27.09.2018 - V R 45/16
Forderungsvereinnahmung in der Insolvenz bei Eigenverwaltung
bb) Dabei behält der Schuldner zwar im Ergebnis die Befugnis, nach § 270 Abs. 1 Satz 1 InsO, die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. März 2017 IX ZR 177/15, Wertpapier-Mitteilungen 2017, 673, Rz 8).