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   BGH, 09.03.2017 - IX ZR 177/15   

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https://dejure.org/2017,7821
BGH, 09.03.2017 - IX ZR 177/15 (https://dejure.org/2017,7821)
BGH, Entscheidung vom 09.03.2017 - IX ZR 177/15 (https://dejure.org/2017,7821)
BGH, Entscheidung vom 09. März 2017 - IX ZR 177/15 (https://dejure.org/2017,7821)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 S 2 InsO, § 190 Abs 1 S 1 InsO, § 270 Abs 1 S 1 InsO, § 270c S 2 InsO
    Insolvenzverfahren: Vorbehaltlose Anmeldung einer Forderung zur Tabelle durch einen Absonderungsberechtigten; Wirksamkeit des Verzichts auf eine abgesonderte Befriedigung; Verzichtserklärung gegenüber dem Schuldner

  • IWW

    § 816 BGB, § ... 32 Abs. 3 Satz 1 InsO, § 80 InsO, § 270 Abs. 1 Satz 1 InsO, § 282 InsO, §§ 929, 930 BGB, §§ 929 ff BGB, § 959 BGB, §§ 1168, 1175 Abs. 1 Satz 2, § 1192 Abs. 1 BGB, § 270 Abs. 1 InsO, § 270c Satz 2 InsO, § 28 Abs. 2, § 52 Satz 2, § 190 Abs. 1 InsO, § 190 InsO, § 28 Abs. 2 Satz 3 InsO

  • Wolters Kluwer

    Anmeldung einer Forderung zur Tabelle ohne eine Beschränkung auf den Ausfall; Wirksamkeit eines Verzichts auf ein Recht zur abgesonderten Befriedigung; Erklärung des Verzichts auf ein Recht zur abgesonderten Befriedigung gegenüber dem Schuldner bei Anordnung der ...

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Kein Verzicht auf abgesonderte Befriedigung durch Anmeldung der Forderung zur Tabelle ohne Beschränkung auf den Ausfall; wirksamer Verzicht auf abgesonderte Befriedigung nur, wenn der belastete Gegenstand dadurch für die Masse frei wird; Adressat der Verzichtserklärung ...

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Verzicht auf abgesonderte Befriedigung durch vorbehaltlose Anmeldung einer Forderung zur Insolvenztabelle

  • Betriebs-Berater

    Eigenverwaltung - Verzicht auf ein Recht zur abgesonderten Befriedigung

  • rewis.io

    Insolvenzverfahren: Vorbehaltlose Anmeldung einer Forderung zur Tabelle durch einen Absonderungsberechtigten; Wirksamkeit des Verzichts auf eine abgesonderte Befriedigung; Verzichtserklärung gegenüber dem Schuldner

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Verzicht auf eine abgesonderte Befriedigung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anforderungen an den Verzicht des Gläubigers auf ein Absonderungsrecht bei Anordnung der Eigenverwaltung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anmeldung einer Forderung zur Tabelle ohne eine Beschränkung auf den Ausfall; Wirksamkeit eines Verzichts auf ein Recht zur abgesonderten Befriedigung; Erklärung des Verzichts auf ein Recht zur abgesonderten Befriedigung gegenüber dem Schuldner bei Anordnung der ...

  • rechtsportal.de

    Anmeldung einer Forderung zur Tabelle ohne eine Beschränkung auf den Ausfall; Wirksamkeit eines Verzichts auf ein Recht zur abgesonderten Befriedigung; Erklärung des Verzichts auf ein Recht zur abgesonderten Befriedigung gegenüber dem Schuldner bei Anordnung der ...

  • datenbank.nwb.de

    Insolvenzverfahren: Vorbehaltlose Anmeldung einer Forderung zur Tabelle durch einen Absonderungsberechtigten; Wirksamkeit des Verzichts auf eine abgesonderte Befriedigung; Verzichtserklärung gegenüber dem Schuldner

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Verzicht auf abgesonderte Befriedigung durch vorbehaltlose Anmeldung einer Forderung zur Insolvenztabelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Eigenverwaltung: Verzicht auf Recht zur abgesonderten Befriedigung kann nur gegenüber dem Schuldner erklärt werden

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Eigenverwaltung - Verzicht auf ein Recht zur abgesonderten Befriedigung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wirksamkeit eines Verzichts auf eine abgesonderte Befriedigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 553
  • ZIP 2017, 686
  • MDR 2017, 729
  • NZI 2017, 345
  • WM 2017, 673
  • BB 2017, 769
  • DB 2017, 902
  • Rpfleger 2017, 415
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 26.04.2018 - IX ZR 238/17

    Eigenverwaltung: Haftung des vertretungsberechtigten Geschäftsleiters

    Mithin war die Schuldnerin auch während der Dauer des Insolvenzverfahrens nach § 270 Abs. 1 Satz 1 InsO berechtigt, unter der Aufsicht eines Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (BGH, Urteil vom 9. März 2017 - IX ZR 177/15, WM 2017, 673 Rn. 8).

    In der Eigenverwaltung üben die Geschäftsleiter gleich einem Insolvenzverwalter frei von Anordnungen der gesellschaftsrechtlichen Überwachungsorgane (§ 276a Satz 1 InsO) für die Gesellschaft die Verfügungsbefugnis aus (BGH, Urteil vom 9. März 2017 - IX ZR 177/15, WM 2017, 673 Rn. 8).

  • BFH, 27.11.2019 - XI R 35/17

    Keine Beendigung der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft durch Anordnung der

    bb) Der BFH (vgl. BFH-Urteil in BFHE 256, 562, BStBl II 2017, 600, Rz 33 ff.; a.A. J. Wagner in Prinz/Witt, Steuerliche Organschaft, 2. Aufl., Rz 24.25) hat zwar aus dieser Vorschrift --wie bereits unter II.C.3.d erwähnt-- abgeleitet, dass § 276a InsO der finanziellen Eingliederung die Grundlage entziehe, obwohl nach § 270 Abs. 1 Satz 1 InsO der Schuldner die Befugnis, die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen, behalte (vgl. BGH-Urteil vom 09.03.2017 - IX ZR 177/15, Wertpapier-Mitteilungen 2017, 673, Rz 8) und weiterhin Mehrheitsbeschlüsse fassen könne.
  • BGH, 03.12.2019 - II ZR 457/18

    Keine Anwendbarkeit von § 25 Abs. 1 S. 1 HGB auf Veräußerungen eines

    Der Schuldner bleibt während der Dauer des Insolvenzverfahrens nach § 270 Abs. 1 Satz 1 InsO berechtigt, unter der Aufsicht eines Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (BGH, Urteil vom 9. März 2017 - IX ZR 177/15, ZIP 2017, 686 Rn. 8).
  • BFH, 27.09.2018 - V R 45/16

    Forderungsvereinnahmung in der Insolvenz bei Eigenverwaltung

    bb) Dabei behält der Schuldner zwar im Ergebnis die Befugnis, nach § 270 Abs. 1 Satz 1 InsO, die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. März 2017 IX ZR 177/15, Wertpapier-Mitteilungen 2017, 673, Rz 8).
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