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   BGH, 09.03.2021 - 1 StR 22/21   

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https://dejure.org/2021,9269
BGH, 09.03.2021 - 1 StR 22/21 (https://dejure.org/2021,9269)
BGH, Entscheidung vom 09.03.2021 - 1 StR 22/21 (https://dejure.org/2021,9269)
BGH, Entscheidung vom 09. März 2021 - 1 StR 22/21 (https://dejure.org/2021,9269)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 269 Abs. 1 StGB; § 52 StGB
    Fälschung beweiserheblicher Daten (Tateinheit bei Speichern und anschließendem planmäßigen Gebrauchen von Daten)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 269 Abs. 1 StGB, § 263a Abs. 1 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 353 Abs. 2 StPO, § 74 StGB

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Fälschung beweiserheblicher Daten kann Computerbetrug verklammern

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 06.04.2021 - 1 StR 67/21

    Computerbetrug (Tateinheit bei mehrfacher Nutzung eines Kundenkontos mit den dort

    Denn der Angeklagte speicherte bei der Anlage von Kundenkonten jeweils unrichtige beweiserhebliche Daten im Sinne von § 269 StGB, die er im Anschluss durch die täuschende Verwendung der Konten zu betrügerischen Fahrkartenbestellungen im Datenverarbeitungssystem der Deutschen Bahn einsetzte (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2021 - 1 StR 22/21; zur Nutzung von unter falschen Personalien angelegten eBay-Accounts für Betrugstaten vgl. auch BGH, Beschluss vom 21. Juli 2020 - 5 StR 146/19 Rn. 28 ff. mwN).

    Es hat jedoch nicht beachtet, dass bei der mehrfachen Nutzung eines Kundenkontos mit den dort gespeicherten unrichtigen beweiserheblichen Daten die über dieses Konto getätigten betrügerischen Bestellungen zur Tateinheit verbunden werden (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2021 - 1 StR 22/21 mwN).

    Die Aufhebung des Schuldspruches bedingt die Aufhebung des gesamten Strafausspruchs; zugleich entzieht sie der Einziehungsentscheidung die Grundlage (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2021 - 1 StR 22/21 mwN).

  • BGH, 09.01.2023 - 1 StR 381/22
    Nicht nur das Verändern eines bestehenden "online-Kontos" (vgl. zu einem "e-Bay-account": BGH, Beschluss vom 21. April 2015 - 4 StR 422/14 Rn. 6), sondern auch - wie hier - das Anlegen des online-Kundenkontos unter Identitätstäuschung erfüllt den Tatbestand des § 269 Abs. 1 StGB (vgl. zum Anlegen eines PayPal-Kontos: BGH, Beschluss vom 4. August 2022 - 4 StR 81/22 Rn. 7; eines eBay-Kontos: BGH, Beschluss vom 21. Juli 2020 - 5 StR 146/19, BGHSt 65, 98 Rn. 27-31; zu einem online-Kundenkonto bei der Deutschen Bahn AG: BGH, Beschlüsse vom 6. April 2021 - 1 StR 67/21 Rn. 3 und vom 9. März 2021 - 1 StR 22/21 Rn. 2 f.).
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