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   BGH, 09.03.2021 - 1 StR 22/21   

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https://dejure.org/2021,9269
BGH, 09.03.2021 - 1 StR 22/21 (https://dejure.org/2021,9269)
BGH, Entscheidung vom 09.03.2021 - 1 StR 22/21 (https://dejure.org/2021,9269)
BGH, Entscheidung vom 09. März 2021 - 1 StR 22/21 (https://dejure.org/2021,9269)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 269 Abs. 1 StGB; § 52 StGB
    Fälschung beweiserheblicher Daten (Tateinheit bei Speichern und anschließendem planmäßigen Gebrauchen von Daten)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 269 Abs. 1 StGB, § 263a Abs. 1 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 353 Abs. 2 StPO, § 74 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revision gegen die Entscheidung des LG Stuttgart wegen Computerbetrugs in Tateinheit mit Fälschung beweiserheblicher Daten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Revision gegen die Entscheidung des LG Stuttgart wegen Computerbetrugs in Tateinheit mit Fälschung beweiserheblicher Daten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Fälschung beweiserheblicher Daten kann Computerbetrug verklammern

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.07.2020 - 5 StR 146/19

    Begriff des Gebrauchens eines für einen anderen ausgestellten echten

    Auszug aus BGH, 09.03.2021 - 1 StR 22/21
    Speichert der Täter - hier durch die Anlage von Kundenkonten bei der B. (vgl. zum eBay-Account: BGH, Beschl. v. 21. Juli 2020 - 5 StR 146/19, Rn. 32) - beweiserhebliche Daten i.S.d. § 269 Abs. 1 StGB und macht er von diesen Daten im Anschluss plangemäß Gebrauch, ist insoweit nur von einer Tat nach § 269 Abs. 1 StGB auszugehen.
  • BGH, 21.04.2015 - 4 StR 422/14

    Fälschung beweiserheblicher Daten (Tateinheit: Übernahme der zur

    Auszug aus BGH, 09.03.2021 - 1 StR 22/21
    Dies hat zur Folge, dass die betrügerischen Fahrkartenbestellungen, die der Angeklagte durch die täuschende Verwendung eines Accounts bei der B. begangen hat (§ 263a Abs. 1 StGB), jeweils zur Tateinheit verbunden werden (vgl. BGH, Beschl. v. 21. April 2015 - 4 StR 422/14).
  • BGH, 06.08.2020 - 1 StR 208/20

    Einziehung der Mobiltelefone als Tatwerkzeuge wegen Einsatzes bei

    Auszug aus BGH, 09.03.2021 - 1 StR 22/21
    Der auf § 74 StGB gestützten Einziehungsentscheidung ist nicht zu entnehmen, dass sich die Strafkammer des Umstandes bewusst war, eine Ermessensentscheidung zu treffen (vgl. nur Senat, Beschl. v. 6. August 2020 - 1 StR 208/20).
  • BGH, 06.04.2021 - 1 StR 67/21

    Computerbetrug (Tateinheit bei mehrfacher Nutzung eines Kundenkontos mit den dort

    Denn der Angeklagte speicherte bei der Anlage von Kundenkonten jeweils unrichtige beweiserhebliche Daten im Sinne von § 269 StGB, die er im Anschluss durch die täuschende Verwendung der Konten zu betrügerischen Fahrkartenbestellungen im Datenverarbeitungssystem der Deutschen Bahn einsetzte (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2021 - 1 StR 22/21; zur Nutzung von unter falschen Personalien angelegten eBay-Accounts für Betrugstaten vgl. auch BGH, Beschluss vom 21. Juli 2020 - 5 StR 146/19 Rn. 28 ff. mwN).

    Es hat jedoch nicht beachtet, dass bei der mehrfachen Nutzung eines Kundenkontos mit den dort gespeicherten unrichtigen beweiserheblichen Daten die über dieses Konto getätigten betrügerischen Bestellungen zur Tateinheit verbunden werden (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2021 - 1 StR 22/21 mwN).

    Die Aufhebung des Schuldspruches bedingt die Aufhebung des gesamten Strafausspruchs; zugleich entzieht sie der Einziehungsentscheidung die Grundlage (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2021 - 1 StR 22/21 mwN).

  • BGH, 09.01.2023 - 1 StR 381/22

    Fälschung beweiserheblicher Daten (Anlegen eines online-Kundenkontos unter

    Nicht nur das Verändern eines bestehenden "online-Kontos" (vgl. zu einem "eBay-account": BGH, Beschluss vom 21. April 2015 - 4 StR 422/14 Rn. 6), sondern auch - wie hier - das Anlegen des online-Kundenkontos unter Identitätstäuschung erfüllt den Tatbestand des § 269 Abs. 1 StGB (vgl. zum Anlegen eines PayPal-Kontos: BGH, Beschluss vom 4. August 2022 - 4 StR 81/22 Rn. 7; eines eBay-Kontos: BGH, Beschluss vom 21. Juli 2020 - 5 StR 146/19, BGHSt 65, 98 Rn. 27-31; zu einem online-Kundenkonto bei der Deutschen Bahn AG: BGH, Beschlüsse vom 6. April 2021 - 1 StR 67/21 Rn. 3 und vom 9. März 2021 - 1 StR 22/21 Rn. 2 f.).
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