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   BGH, 09.03.2022 - XII ZB 233/21   

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https://dejure.org/2022,6551
BGH, 09.03.2022 - XII ZB 233/21 (https://dejure.org/2022,6551)
BGH, Entscheidung vom 09.03.2022 - XII ZB 233/21 (https://dejure.org/2022,6551)
BGH, Entscheidung vom 09. März 2022 - XII ZB 233/21 (https://dejure.org/2022,6551)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1603 Abs 2 S 1 BGB
    Kindesunterhalt: Berücksichtigung der vom Unterhaltspflichtigen auf ein Darlehen zur Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie zu erbringenden Tilgungsleistungen; Zumutbarkeit einer Tilgungstreckung bei Gefährdung des Mindestunterhalts

  • IWW

    § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII, § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB

  • Wolters Kluwer

    Zusätzliche Berücksichtigung der Tilgungsleistungen neben den Zinszahlungen bis zur Höhe des Wohnvorteils beim Kindesunterhalt; Erbringung von Tilgungsleistungen durch den Unterhaltspflichtigen auf ein Darlehen zur Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie; ...

  • rewis.io
  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB § 1603
    Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Berücksichtigung der von dem Unterhaltspflichtigen auf ein Darlehen zur Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie zu erbringenden Tilgungsleistungen; Zumutbarkeit einer Tilgungsstreckung bei ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1603
    Zusätzliche Berücksichtigung der Tilgungsleistungen neben den Zinszahlungen bis zur Höhe des Wohnvorteils beim Kindesunterhalt; Erbringung von Tilgungsleistungen durch den Unterhaltspflichtigen auf ein Darlehen zur Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie; ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindesunterhalt - und die Darlehenszahlungen für das Eigenheim

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Tilgungsleistungen und der Kindesunterhalt

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Kindesunterhalt: Berücksichtigung von Tilgungsleistungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Können Tilgungsleistungen eines Immobiliendarlehens beim Kindesunterhalt berücksichtigt werden?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Berücksichtigung von Tilgungsleistungen für selbst bewohntesEigentum beim Kindesunterhalt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Berücksichtigung von Tilgungsraten für selbst bewohntes Eigentum beim Kindesunterhalt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Immobilienfinanzierungsdarlehen und Kindesunterhalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 233, 136
  • NJW 2022, 1386
  • MDR 2022, 569
  • NZM 2022, 430
  • FamRZ 2022, 781
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 18.01.2017 - XII ZB 118/16

    Elternunterhalt: Abzugsfähigkeit von Tilgungsleistungen für ein Eigenheim

    Auszug aus BGH, 09.03.2022 - XII ZB 233/21
    Auch beim Kindesunterhalt können grundsätzlich bis zur Höhe des Wohnvorteils neben den Zinszahlungen zusätzlich die Tilgungsleistungen berücksichtigt werden, die der Unterhaltspflichtige auf ein Darlehen zur Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie erbringt (Fortführung der Senatsbeschlüsse vom 18. Januar 2017 - XII ZB 118/16, BGHZ 213, 288 = FamRZ 2017, 519 und vom 15. Dezember 2021 - XII ZB 557/20, NZFam 2022, 208).

    Weil der Antragsteller aber die Berechtigung des Antragsgegners zur Benutzung seines Kraftfahrzeugs nicht bestritten, sondern die mit der Pkw-Nutzung verbundenen Kosten bereits in die eigene Unterhaltsberechnung eingestellt hat, durfte auch das Beschwerdegericht im Rahmen seines tatrichterlichen Beurteilungsspielraums (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 213, 288 = FamRZ 2017, 519 Rn. 16 und Senatsurteil vom 21. Januar 1998 - XII ZR 117/96 - FamRZ 1998, 1501, 1502) diese Kosten als notwendig betrachten und in rechnerisch bedenkenfrei ermittelter Höhe von 121 EUR als einkommensmindernde Abzugsposition berücksichtigen.

    Andererseits muss, worauf der Senat bereits im Rahmen des Elternunterhalts (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 213, 288 = FamRZ 2017, 519 Rn. 33) und des Ehegattenunterhalts (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. Dezember 2021 - XII ZB 557/20 - juris Rn. 29, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt und vom 4. Juli 2018 - XII ZB 448/17 - FamRZ 2018, 1506 Rn. 31) hingewiesen hat, auch dem Umstand Rechnung getragen werden, dass durch die Zins- und Tilgungsleistungen, die der unterhaltspflichtige Selbstnutzer eines Eigenheims auf einen zu dessen Finanzierung aufgenommenen Kredit erbringt, ein einkommenserhöhender Wohnvorteil ermöglicht wird.

  • BGH, 15.12.2021 - XII ZB 557/20

    Ehegattenunterhalt: Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens bei einem

    Auszug aus BGH, 09.03.2022 - XII ZB 233/21
    Auch beim Kindesunterhalt können grundsätzlich bis zur Höhe des Wohnvorteils neben den Zinszahlungen zusätzlich die Tilgungsleistungen berücksichtigt werden, die der Unterhaltspflichtige auf ein Darlehen zur Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie erbringt (Fortführung der Senatsbeschlüsse vom 18. Januar 2017 - XII ZB 118/16, BGHZ 213, 288 = FamRZ 2017, 519 und vom 15. Dezember 2021 - XII ZB 557/20, NZFam 2022, 208).

    Andererseits muss, worauf der Senat bereits im Rahmen des Elternunterhalts (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 213, 288 = FamRZ 2017, 519 Rn. 33) und des Ehegattenunterhalts (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. Dezember 2021 - XII ZB 557/20 - juris Rn. 29, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt und vom 4. Juli 2018 - XII ZB 448/17 - FamRZ 2018, 1506 Rn. 31) hingewiesen hat, auch dem Umstand Rechnung getragen werden, dass durch die Zins- und Tilgungsleistungen, die der unterhaltspflichtige Selbstnutzer eines Eigenheims auf einen zu dessen Finanzierung aufgenommenen Kredit erbringt, ein einkommenserhöhender Wohnvorteil ermöglicht wird.

  • BGH, 21.01.1998 - XII ZR 117/96

    Bemessung des Betreuungsunterhalts; Anrechnung der Einkünfte aus

    Auszug aus BGH, 09.03.2022 - XII ZB 233/21
    Weil der Antragsteller aber die Berechtigung des Antragsgegners zur Benutzung seines Kraftfahrzeugs nicht bestritten, sondern die mit der Pkw-Nutzung verbundenen Kosten bereits in die eigene Unterhaltsberechnung eingestellt hat, durfte auch das Beschwerdegericht im Rahmen seines tatrichterlichen Beurteilungsspielraums (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 213, 288 = FamRZ 2017, 519 Rn. 16 und Senatsurteil vom 21. Januar 1998 - XII ZR 117/96 - FamRZ 1998, 1501, 1502) diese Kosten als notwendig betrachten und in rechnerisch bedenkenfrei ermittelter Höhe von 121 EUR als einkommensmindernde Abzugsposition berücksichtigen.
  • BGH, 18.03.2020 - XII ZB 380/19

    Rechtsnatur und Formbedürftigkeit eines Brautgabeversprechens

    Auszug aus BGH, 09.03.2022 - XII ZB 233/21
    Über sie ist daher, obwohl der Antragsgegner im Verhandlungstermin vor dem Senat nicht vertreten war, durch streitige Endentscheidung (unechter Versäumnisbeschluss) zu entscheiden (ständige Rechtsprechung; vgl. nur Senatsbeschluss vom 18. März 2020 - XII ZB 380/19 - FamRZ 2020, 1073 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 10.07.2013 - XII ZB 297/12

    Kindesunterhalt: Barunterhaltspflicht des betreuenden Elternteils

    Auszug aus BGH, 09.03.2022 - XII ZB 233/21
    Insoweit sind insbesondere der Zweck der Verbindlichkeit, der Zeitpunkt und die Art ihrer Entstehung, die Dringlichkeit der beiderseitigen Bedürfnisse, die Kenntnis des Unterhaltsschuldners von Grund und Höhe der Unterhaltsschuld und seine Möglichkeit von Bedeutung, die Leistungsfähigkeit ganz oder teilweise wiederherzustellen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. Mai 2019 - XII ZB 613/16 - FamRZ 2019, 1415 Rn. 18 und vom 10. Juli 2013 - XII ZB 297/12 - FamRZ 2013, 1558 Rn. 19 mwN).
  • BGH, 03.12.2008 - XII ZR 182/06

    Familienrecht - Zurechnung fiktiver Einkünfte

    Auszug aus BGH, 09.03.2022 - XII ZB 233/21
    Die Verwendung der Geldmittel im Rahmen des notwendigen Selbstbehalts unterliegt indessen der freien Disposition des Unterhaltspflichtigen (vgl. Senatsurteile vom 3. Dezember 2008 - XII ZR 182/06 - FamRZ 2009, 314 Rn. 34 und vom 23. August 2006 - XII ZR 26/04 - FamRZ 2006, 1664, 1666).
  • BGH, 19.03.2014 - XII ZB 367/12

    Unterhalt des minderjährigen Kindes: Bemessung des Wohnwerts einer vom

    Auszug aus BGH, 09.03.2022 - XII ZB 233/21
    Die Beteiligten gehen ersichtlich übereinstimmend davon aus, dass es sich bei dem angesetzten Betrag von 350 EUR um die bei einer Fremdvermietung objektiv erzielbare Marktmiete handelt, auf die es ankommt, wenn - wie hier - die Leistungsfähigkeit eines Unterhaltspflichtigen gegenüber seinen minderjährigen Kindern in Rede steht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. März 2014 - XII ZB 367/12 - FamRZ 2014, 923 Rn. 19 und vom 10. Juli 2013 - XII ZB 298/12 - FamRZ 2013, 1563 Rn. 16).
  • BGH, 23.08.2006 - XII ZR 26/04

    Titulierung von Unterhaltsansprüchen; Bemessung des notwendigen Selbstbehalts bei

    Auszug aus BGH, 09.03.2022 - XII ZB 233/21
    Die Verwendung der Geldmittel im Rahmen des notwendigen Selbstbehalts unterliegt indessen der freien Disposition des Unterhaltspflichtigen (vgl. Senatsurteile vom 3. Dezember 2008 - XII ZR 182/06 - FamRZ 2009, 314 Rn. 34 und vom 23. August 2006 - XII ZR 26/04 - FamRZ 2006, 1664, 1666).
  • BGH, 10.07.2013 - XII ZB 298/12

    Kindesunterhaltsanspruch: Kostentragungspflicht für berechtigten Mehrbedarf des

    Auszug aus BGH, 09.03.2022 - XII ZB 233/21
    Die Beteiligten gehen ersichtlich übereinstimmend davon aus, dass es sich bei dem angesetzten Betrag von 350 EUR um die bei einer Fremdvermietung objektiv erzielbare Marktmiete handelt, auf die es ankommt, wenn - wie hier - die Leistungsfähigkeit eines Unterhaltspflichtigen gegenüber seinen minderjährigen Kindern in Rede steht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. März 2014 - XII ZB 367/12 - FamRZ 2014, 923 Rn. 19 und vom 10. Juli 2013 - XII ZB 298/12 - FamRZ 2013, 1563 Rn. 16).
  • OLG Frankfurt, 14.06.2019 - 8 UF 25/18

    Grundsatz zum Elternunterhalt zur Abzugsfähigkeit von Tilgungsleistungen vom

    Auszug aus BGH, 09.03.2022 - XII ZB 233/21
    Diese grundlegenden Erwägungen gelten in gleicher Weise für den Kindesunterhalt (vgl. OLG Frankfurt NZFam 2019, 1054, 1058; Wendl/Dose/Guhling Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 10. Aufl. § 5 Rn. 93; Kohlenberg in Heiß/Born Unterhaltsrecht [Stand: Januar 2021] Kap. 12 Rn. 93).
  • BGH, 30.01.2013 - XII ZR 158/10

    Gesteigerte Unterhaltspflicht für minderjährige Kinder: Unterhaltsrechtliche

  • BGH, 04.07.2018 - XII ZB 448/17

    Nachehelicher Unterhalt: Berücksichtigung einer Rente nach dem HIV-Hilfegesetz

  • OLG Oldenburg, 13.04.2021 - 3 UF 29/21

    Berücksichtigung von Zins- und Tilgungsleistungen für ein Eigenheim bei der

  • BGH, 22.05.2019 - XII ZB 613/16

    Zurverfügungstehen von Geld für anderweitigen Mindestkindesunterhalt durch den

  • OLG Celle, 11.05.2023 - 21 WF 43/23

    Unterhaltsvorschussleistungen; Unterhaltsregress; schuldnerschützende Wirkung;

    Dies gilt allerdings nur, wenn sich in der Zwischenzeit bis zum Eintritt des zuverlässig voraussehbaren Umstands nicht weitere, noch nicht zuverlässig voraussehbare, den Unterhaltsanspruch tragende Umstände ändern können (s. Anmerkung Graba zu BGH NJW 2022, 1386, 1389; vgl. auch BGH FamRZ 1986, 886 ).
  • OLG Brandenburg, 21.04.2017 - 13 UF 160/22

    Berechnung von Kindesunterhalt; Auskunftserteilung bezüglich Leistung von

    Grundsätzlich können bis zur Höhe des Wohnvorteils neben den Zinszahlungen zusätzlich die Tilgungsleistungen berücksichtigt werden, die der Unterhaltsverpflichtete auf ein Darlehen zur Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie erbringt (BGH BeckRS 2022, 5844).

    Wenn aber der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder gefährdet ist, kann dem Unterhaltsverpflichteten auch in Fällen, in denen der Schuldendienst für die Immobilie den dadurch geschaffenen Wohnvorteil nicht überschreitet, eine Streckung der Tilgung zugemutet werden (BGH BeckRS 2022, 5844).

    Die Berücksichtigungsfähigkeit von Schulden des Unterhaltsverpflichteten hängt, insbesondere wenn die Leistung des Mindestunterhalts in Rede steht, von einer umfassenden Interessenabwägung ab, bei der es auf den Zweck der Verbindlichkeit, den Zeitpunkt und die Art ihrer Entstehung und die Kenntnis von der Unterhaltsschuld ankommt (BGH BeckRS 2022, 5844; NJW 2019, 2783 ; BeckOGK/Wendtland BGB § 1610 Rn. 34).

  • OLG Hamm, 11.12.2023 - 4 UF 141/22

    Kindesunterhalt; Pflicht zur Privatinsolvenz

    Zudem muss sich der Schuldner intensiv um eine Tilgungsstreckung bemühen, wobei dies - wie auch hier - in den seltensten Fällen erfolgreich ist (vgl. Niepmann/ Kerscher, aaO, Rn. 1043; BGH, Beschluss vom 09.03.2022, XII ZB 233/21, juris Rn. 20, wobei es in diesem Fall um die Finanzierungsraten für eine Immobilie ging).
  • OLG Brandenburg, 28.04.2023 - 13 UF 79/22

    Zahlung von Kindesunterhalt durch den Kindesvater nach Aufkündigung einer

    Auch beim Kindesunterhalt können allerdings grundsätzlich bis zur Höhe des Wohnvorteils neben den Zinszahlungen zusätzlich die Tilgungsleistungen berücksichtigt werden, die der Unterhaltspflichtige auf ein Darlehen zur Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie erbringt und zwar auch im Mangelfall (BGH 9.3.2022 - XII ZB 233/21- JAmt 2022, 278, beck-online; BGH FamRZ 2017, 519).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2022 - 1 UF 78/22
    Dieser Gesichtspunkt rechtfertigt die Berücksichtigung von Tilgungsleistungen auch beim Kindesunterhalt (BGH, FamRZ 2022, 781, Rn. 13).

    Mangels näherer Darlegung der Einzelheiten solcher Abreden lässt sich insbesondere nicht feststellen, dass die Verbindlichkeiten nach Zweck, Zeitpunkt und Art der Entstehung sowie der wirtschaftlichen Gesamtsituation nach billigem Ermessen anzuerkennen sind (vgl. BGH, FamRZ 2022, 781, Rn. 11).

  • OLG Celle, 17.05.2023 - 21 UF 3/23

    Gesamtschuldnerausgleich; anderweitige Bestimmung; Kindesunterhalt; treuwidriges

    Im Rahmen der beim Kindesunterhalt erforderlichen Abwägung der Belange von Unterhaltsgläubiger, Unterhaltsschuldner und Drittgläubiger (vgl. BGH FamRZ 2014, 923 , [Rn. 25 ff.]; BGH FamRZ 2022, 781 [Rn. 11 ff.]) nach dem Zweck der Verbindlichkeit, Zeitpunkt und Art ihrer Entstehung sowie der Dringlichkeit der Bedürfnisse ist neben dem Einverständnis der (früheren) Ehegatten und der gemeinsamen Lebensführung vorliegend insbesondere zu berücksichtigen, dass den gemeinsamen Kindern über den Darlehensabtrag die weitere Nutzung des Familienheims gewährleistet wird und damit ihr Lebensbedarf ebenfalls teilweise gedeckt wurde.
  • OLG Brandenburg, 10.02.2023 - 9 UF 69/22
    Dies gilt grds. auch dann, wenn Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erzielt werden (BGH FamRZ 2022, 434) und sogar im Mangelfall (BGH NJW 2022, 1386; OLG Oldenburg NZFam 2021, 604).
  • OLG Brandenburg, 09.02.2023 - 9 UF 69/22

    Ermittlung des Trennungsunterhalts; Berechnung des Elementarunterhalts und des

    Dies gilt grds. auch dann, wenn Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erzielt werden (BGH FamRZ 2022, 434 ) und sogar im Mangelfall (BGH NJW 2022, 1386 ; OLG Oldenburg NZFam 2021, 604).
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