Rechtsprechung
   BGH, 09.03.2023 - 3 StR 392/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,7020
BGH, 09.03.2023 - 3 StR 392/22 (https://dejure.org/2023,7020)
BGH, Entscheidung vom 09.03.2023 - 3 StR 392/22 (https://dejure.org/2023,7020)
BGH, Entscheidung vom 09. März 2023 - 3 StR 392/22 (https://dejure.org/2023,7020)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,7020) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 223 StGB; § 250 StGB; § 252 StGB; § 21 StGB; § 52 StGB; § 261 StPO
    Schwerer räuberischer Diebstahl (Besitzerhaltungsabsicht bei Fluchtabsicht); Körperverletzung (Konkurrenzen); Beweiswürdigung des Tatgerichts; sachlich-rechtliche Anforderungen an die Beweiswürdigung (Tatgericht; revisionsgerichtliche Prüfung; widersprüchlich, unklar ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2023, 489
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 12.08.2021 - 3 StR 441/20

    NSU-Urteil gegen Zschäpe und zwei Mitangeklagte rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 09.03.2023 - 3 StR 392/22
    Die Urteilsgründe müssen allerdings erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Tatgericht gezogenen Schlüsse nicht bloße Vermutungen sind (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 12. August 2021 - 3 StR 441/20, BGHSt 66, 226 Rn. 29 f. mwN).

    Eine revisionsrechtlich beachtliche Lücke liegt vielmehr erst vor, wenn eine wesentliche Feststellung überhaupt nicht erörtert oder ein aus den Urteilsgründen ersichtliches bedeutsames Beweisergebnis übergangen wird (BGH, Urteil vom 15. Dezember 2021 - 3 StR 441/20, StV 2022, 486 Rn. 24 mwN).

  • BGH, 04.09.2014 - 1 StR 389/14

    Räuberischer Diebstahl (Besitzerhaltungsabsicht: Voraussetzungen, Anforderungen

    Auszug aus BGH, 09.03.2023 - 3 StR 392/22
    Insoweit ist für den hier zu entscheidenden Fall nicht maßgeblich, dass in einer anderen Entscheidung des Bundesgerichtshofs - nicht tragend - zu der dortigen Konstellation ausgeführt worden ist, allein aus dem Umstand, dass der Täter sich seiner Beute nicht entledigt habe, lasse sich keine Besitzerhaltungsabsicht ableiten (s. BGH, Beschluss vom 4. September 2014 - 1 StR 389/14, NStZ 2015, 157, 158).
  • BGH, 15.12.2021 - 3 StR 441/20

    Urteil im sog. NSU-Verfahren auch hinsichtlich des Angeklagten André E. und damit

    Auszug aus BGH, 09.03.2023 - 3 StR 392/22
    Eine revisionsrechtlich beachtliche Lücke liegt vielmehr erst vor, wenn eine wesentliche Feststellung überhaupt nicht erörtert oder ein aus den Urteilsgründen ersichtliches bedeutsames Beweisergebnis übergangen wird (BGH, Urteil vom 15. Dezember 2021 - 3 StR 441/20, StV 2022, 486 Rn. 24 mwN).
  • BGH, 13.04.2022 - 2 StR 310/21

    Verminderte Schuldfähigkeit (vermindertes Hemmungsvermögen: mehrstufige

    Auszug aus BGH, 09.03.2023 - 3 StR 392/22
    Soweit die Strafkammer auf das Leistungsverhalten des Angeklagten abgestellt hat, handelt es sich dabei um ein zusätzliches Argument, das zu den bereits vom Sachverständigen herangezogenen Gesichtspunkten hinzukommt und dessen ergänzende Heranziehung unbedenklich ist (vgl. etwa BGH, Urteil vom 13. April 2022 - 2 StR 310/21, juris Rn. 23).
  • BGH, 03.07.1986 - 4 StR 199/86

    Verurteilung wegen Diebstahls - Beurteilung der Vollendung einer Wegnahmehandlung

    Auszug aus BGH, 09.03.2023 - 3 StR 392/22
    Zu diesem Zeitpunkt war der Diebstahl bereits vollendet, nachdem der Angeklagte die Ware in Zueignungsabsicht unter seine Kleidung gesteckt und so die Sachherrschaft des Berechtigten ausgeschlossen sowie eigenen Gewahrsam begründet hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Oktober 1961 - 2 StR 289/61, BGHSt 16, 271, 272 ff.; Urteil vom 3. Juli 1986 - 4 StR 199/86, BGHR StGB § 242 Abs. 1 Wegnahme 5).
  • OLG Koblenz, 13.07.2006 - 1 Ss 151/06
    Auszug aus BGH, 09.03.2023 - 3 StR 392/22
    Es ist nicht ersichtlich, auf welcher rechtlichen oder tatsächlichen Grundlage etwa ein Erfahrungssatz existiert, dass bei einem auf frischer Tat entdeckten Dieb meist die Absicht im Vordergrund stehe, seine Identifizierung zu verhindern, und nicht diejenige, sich die Beute zu sichern (so aber KG, Beschluss vom 1. Juli 2016 - (3) 121 Ss 100/16 (59/16), StV 2019, 108 mwN; vgl. auch OLG Koblenz, Beschluss vom 13. Juli 2006 - 1 Ss 151/06, OLGSt StGB § 252 Nr. 2 mwN; s. dagegen MüKoStGB/Sander, 4. Aufl., § 252 Rn. 16; OLG Köln, Urteil vom 18. Januar 2005 - 8 Ss 446/04, NStZ 2005, 448, 449).
  • OLG Köln, 18.01.2005 - 8 Ss 446/04

    Anforderungen an die Feststellung der Beuteerhaltungsabsicht

    Auszug aus BGH, 09.03.2023 - 3 StR 392/22
    Es ist nicht ersichtlich, auf welcher rechtlichen oder tatsächlichen Grundlage etwa ein Erfahrungssatz existiert, dass bei einem auf frischer Tat entdeckten Dieb meist die Absicht im Vordergrund stehe, seine Identifizierung zu verhindern, und nicht diejenige, sich die Beute zu sichern (so aber KG, Beschluss vom 1. Juli 2016 - (3) 121 Ss 100/16 (59/16), StV 2019, 108 mwN; vgl. auch OLG Koblenz, Beschluss vom 13. Juli 2006 - 1 Ss 151/06, OLGSt StGB § 252 Nr. 2 mwN; s. dagegen MüKoStGB/Sander, 4. Aufl., § 252 Rn. 16; OLG Köln, Urteil vom 18. Januar 2005 - 8 Ss 446/04, NStZ 2005, 448, 449).
  • KG, 01.07.2016 - 121 Ss 100/16

    Räuberischer Diebstahl: Beweiswürdigung zur Beutesicherungsabsicht

    Auszug aus BGH, 09.03.2023 - 3 StR 392/22
    Es ist nicht ersichtlich, auf welcher rechtlichen oder tatsächlichen Grundlage etwa ein Erfahrungssatz existiert, dass bei einem auf frischer Tat entdeckten Dieb meist die Absicht im Vordergrund stehe, seine Identifizierung zu verhindern, und nicht diejenige, sich die Beute zu sichern (so aber KG, Beschluss vom 1. Juli 2016 - (3) 121 Ss 100/16 (59/16), StV 2019, 108 mwN; vgl. auch OLG Koblenz, Beschluss vom 13. Juli 2006 - 1 Ss 151/06, OLGSt StGB § 252 Nr. 2 mwN; s. dagegen MüKoStGB/Sander, 4. Aufl., § 252 Rn. 16; OLG Köln, Urteil vom 18. Januar 2005 - 8 Ss 446/04, NStZ 2005, 448, 449).
  • BGH, 06.10.1961 - 2 StR 289/61

    Selbstbedienung - § 242 StGB, Einstecken, Beobachtung, Vollendung

    Auszug aus BGH, 09.03.2023 - 3 StR 392/22
    Zu diesem Zeitpunkt war der Diebstahl bereits vollendet, nachdem der Angeklagte die Ware in Zueignungsabsicht unter seine Kleidung gesteckt und so die Sachherrschaft des Berechtigten ausgeschlossen sowie eigenen Gewahrsam begründet hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Oktober 1961 - 2 StR 289/61, BGHSt 16, 271, 272 ff.; Urteil vom 3. Juli 1986 - 4 StR 199/86, BGHR StGB § 242 Abs. 1 Wegnahme 5).
  • BGH, 13.11.2019 - 1 StR 386/19

    Erpressung (Vorsatz hinsichtlich der Rechtswidrigkeit der angestrebten

    Auszug aus BGH, 09.03.2023 - 3 StR 392/22
    Zwar können die aufgrund von Vorstrafen erhebliche Straferwartung und die späteren Fluchtbemühungen nach Sicherstellung des Diebesgutes dafür sprechen, dass es dem Angeklagten bereits bei der Auseinandersetzung hinter der Kasse darum ging, sich der Festnahme zu entziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2019 - 1 StR 386/19, juris Rn. 17).
  • BGH, 21.04.1959 - 5 StR 74/59
  • BGH, 20.09.2012 - 3 StR 158/12

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei der Abgrenzung von

  • BGH, 23.08.1988 - 5 StR 157/88

    Unzureichende Behauptung der inhaltlichen Bestimmheit einer begehrten erneuten

  • BGH, 22.05.1984 - 5 StR 238/84

    Anwendbarkeit des § 252 Strafgesetzbuch (StGB) bei Vorliegen anderer Beweggründe

  • BGH, 30.05.2000 - 4 StR 90/00

    Tötungsvorsatz bei Fluchthandlungen; Gefährliche Körperverletzung; (Schwerer)

  • KG, 21.06.2018 - 4 Ws 75/18

    Versagung einer Entschädigung für erlittene Untersuchungshaft

  • BGH, 17.08.2023 - 4 StR 29/23

    Prüfen des Qualifikationstatbestands der schweren Vergewaltigung der Ehefrau;

    Vielmehr hat es die tatrichterliche Überzeugungsbildung selbst dann hinzunehmen, wenn eine andere Beurteilung nähergelegen hätte oder überzeugender gewesen wäre (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 2018 - 2 StR 431/17 Rn. 33 mwN; Urteil vom 9. März 2023 - 3 StR 392/22 Rn. 11 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht