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   BGH, 09.03.2023 - I ZB 105/22   

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BGH, 09.03.2023 - I ZB 105/22 (https://dejure.org/2023,8055)
BGH, Entscheidung vom 09.03.2023 - I ZB 105/22 (https://dejure.org/2023,8055)
BGH, Entscheidung vom 09. März 2023 - I ZB 105/22 (https://dejure.org/2023,8055)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.04.2022 - VIII ZR 258/21

    Erinnerung gegen den Kostenansatz

    Auszug aus BGH, 09.03.2023 - I ZB 105/22
    Die zulässige, insbesondere statthafte (§ 66 Abs. 1 Satz 1 GKG) Erinnerung des Antragstellers, über die auch beim Bundesgerichtshof gemäß § 1 Abs. 5, § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG der Einzelrichter entscheidet (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2022 - VIII ZR 258/21, juris Rn. 3 mwN), hat keinen Erfolg.
  • BGH, 16.08.2017 - I ZB 7/17

    Erinnerung gegen den Kostenansatz des Bundesgerichtshofs (BGH)

    Auszug aus BGH, 09.03.2023 - I ZB 105/22
    Soweit die Ausführungen der Erinnerung dahingehend auszulegen sind, dass sie sich gegen die Kostenbelastung durch die Kostenrechnung an sich wendet, sind diese Einwände im Verfahren der Erinnerung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 GKG nicht zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. August 2017 - I ZB 7/17, juris Rn. 3 mwN).
  • BGH, 25.02.2021 - I ZB 74/20

    Erinnerung gegen den Kostenansatz des Bundesgerichtshofs (BGH)

    Auszug aus BGH, 09.03.2023 - I ZB 105/22
    Das Erinnerungsverfahren dient nicht dazu, eine vorangegangene Entscheidung im Hauptsacheverfahren - auch nicht die Kostenentscheidung - auf ihre Recht- oder Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2021 - I ZB 74/20, juris Rn. 4 mwN).
  • BGH, 28.07.2023 - I ZB 19/23

    Zurückweisung der Erinnerung eines Schuldners gegen den Kostenansatz

    Das Erinnerungsverfahren dient nicht dazu, eine vorangegangene Entscheidung im Hauptsacheverfahren - auch nicht die Kostenentscheidung - auf ihre Recht- oder Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen (BGH, Beschluss vom 9. März 2023 - I ZB 105/22, juris Rn. 4).

    Soweit seine Ausführungen dahingehend auszulegen sind, dass er sich gegen die Kostenbelastung durch die Kostenrechnungen an sich wendet, sind diese Einwände im Verfahren der Erinnerung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 GKG nicht zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2023 - I ZB 105/22, juris Rn. 5).

  • BGH, 20.10.2023 - I ZB 53/23

    Zurückweisung der Erinnerung gegen den Kostenansatz

    Die zulässige, insbesondere statthafte (§ 66 Abs. 1 Satz 1 GKG) Erinnerung der Schuldnerin, über die auch beim Bundesgerichtshof gemäß § 1 Abs. 5, § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG der Einzelrichter entscheidet (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2023 - I ZB 105/22, juris Rn. 3 mwN), hat keinen Erfolg.
  • BGH, 20.10.2023 - I ZB 54/23

    Zurückweisung der Erinnerung eines Schuldners gegen den Kostenansatz

    Die zulässige, insbesondere statthafte (§ 66 Abs. 1 Satz 1 GKG) Erinnerung der Schuldnerin, über die auch beim Bundesgerichtshof gemäß § 1 Abs. 5, § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG der Einzelrichter entscheidet (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2023 - I ZB 105/22, juris Rn. 3 mwN), hat keinen Erfolg.
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