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BGH, 09.04.1957 - VIII ZR 57/56 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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Rechtsmittel
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- RG, 18.02.1921 - III 354/20
Gesamtvertretung
Auszug aus BGH, 09.04.1957 - VIII ZR 57/56
Es kann daher in diesem Zusammenhang unerörtert bleiben, ob der Rechtsprechung des Reichsgerichts darin beizutreten wäre, daß zur Wirksamkeit einer nachträglichen Ermächtigung des alleinhandelnden Gesamtvertreters durch den anderen zur Gesamtvertretung berufenen Vertreter die Voraussetzung hinzukommen muß, daß der handelnde Vertreter bei Erteilung der Zustimmung des anderen mit dem Vertragsabschluß noch einverstanden ist (vgl RGZ 101, 342; RG HRR 42, 424;… Scholz, GmbHGKomm, 3. Aufl, § 35 Anm. 19).