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   BGH, 09.04.2002 - 5 StR 100/02   

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https://dejure.org/2002,4685
BGH, 09.04.2002 - 5 StR 100/02 (https://dejure.org/2002,4685)
BGH, Entscheidung vom 09.04.2002 - 5 StR 100/02 (https://dejure.org/2002,4685)
BGH, Entscheidung vom 09. April 2002 - 5 StR 100/02 (https://dejure.org/2002,4685)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 202
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.01.1988 - 2 StR 665/87

    Fleischermesser - § 24 StGB, Freiwilligkeit

    Auszug aus BGH, 09.04.2002 - 5 StR 100/02
    Zudem wird der neue Tatrichter einen - für die Frage der Unterbringung nach § 63 StGB freilich kaum relevanten - Rücktritt vom unbeendeten Versuch in sämtlichen Fällen - insbesondere aber im zweiten Fall - über die bislang nicht zureichenden Erwägungen (UA S. 23 f.) hinaus auch unter Berücksichtigung von BGHSt 35, 184, 186 f.; 39, 221, 230 f. (vgl. dazu auch Tröndle/Fischer aaO § 24 Rdn. 9, 15, 19 m. w. N.) neu zu überprüfen haben.
  • BGH, 24.07.1997 - 1 StR 351/97

    Beziehung von Wahnvorstellungen zum Tatmotiv und Handlungsverlauf - Beurteilung

    Auszug aus BGH, 09.04.2002 - 5 StR 100/02
    Allein die Feststellungen zu den beim Angeklagten vorhandenen krankheitsbedingten Wahnvorstellungen machen die Annahme eines Ausschlusses, mindestens aber einer erheblichen Verminderung seiner Schuldfähigkeit wahrscheinlich (vgl. BGHR StGB § 20 Psychose 1 und 2).
  • BGH, 24.03.1995 - 2 StR 707/94

    Normgemäße Motivation - Norm - Schizophrenie - Geisteskrankheit - Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 09.04.2002 - 5 StR 100/02
    Allein die Feststellungen zu den beim Angeklagten vorhandenen krankheitsbedingten Wahnvorstellungen machen die Annahme eines Ausschlusses, mindestens aber einer erheblichen Verminderung seiner Schuldfähigkeit wahrscheinlich (vgl. BGHR StGB § 20 Psychose 1 und 2).
  • BGH, 05.10.2021 - 3 StR 314/21

    Schuldfähigkeit bei akuten Schüben einer Schizophrenie (regelmäßig fehlende

    Zwar ist bei akuten Schüben einer Schizophrenie in der Regel davon auszugehen, dass der Betroffene wegen fehlender Unrechtseinsicht schuldunfähig ist (vgl. BGH Beschl. vom 9. April 2002 - 5 StR 100/02 NStZ-RR 2002, 202; Beschl. vom 13. August 2013 - 2 StR 128/13, NStZ-RR 2013, 368); eine sichere Schuldunfähigkeit hat das Landgericht aber nicht angenommen.
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