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   BGH, 09.05.1956 - V ZR 166/54   

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https://dejure.org/1956,5579
BGH, 09.05.1956 - V ZR 166/54 (https://dejure.org/1956,5579)
BGH, Entscheidung vom 09.05.1956 - V ZR 166/54 (https://dejure.org/1956,5579)
BGH, Entscheidung vom 09. Mai 1956 - V ZR 166/54 (https://dejure.org/1956,5579)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.07.1953 - IV ZR 242/52

    Sicherungsübereignung. Gläubigergefährdung

    Auszug aus BGH, 09.05.1956 - V ZR 166/54
    Dieses an sich nur im Kammergerichtsbezirk geltende Recht, insbesondere die Berliner Verordnung über die Devisenbewirtschaftung und Kontrolle des Güterverkehrs vom 15. Juli 1950 (VOBl für Groß Berlin Teil I S. 304 = VO Nr. 500), ist zwar revisibles Recht (BGHZ 6, 47; 10, 234) [BGH 09.07.1953 - IV ZR 242/52]; denn die genannte Verordnung stimmt, - ebenso wie andere B. devisenrechtliche Bestimmungen mit entsprechenden der Bundesrepublik, - was offensichtlich gewollt ist, überein mit dem MilRegG Nr. 53 (in der Neufassung der Verordnung Nr. 235), insbesondere in der hier entscheidenden Bestimmung Art. 1, 1 d, nach welcher das hier fragliche "Geschäft" genehmigungsbedürftig war, weil die Kläger außerhalb des "Gebietes" (d.h. des Währungsgebietes der DM-West) ansässig sind.
  • BGH, 24.04.1954 - II ZR 35/53

    Verpflichtung eines Gesellschafters der offenen Handelsgesellschaft zur

    Auszug aus BGH, 09.05.1956 - V ZR 166/54
    Es ist rechtsirrig, wenn die Revision unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 24. April 1954 - II ZR 35/53 Lind-Möhr Nr. 8 § 105 HGB) meint, das Berufungsgericht habe übersehen, daß von einer Vertragspartei nicht Zustimmung zur Abänderung eines Vertrages verlangt werden könne.
  • RG, 24.06.1927 - (VII) VI 71/27

    Aufwertungsvergleich

    Auszug aus BGH, 09.05.1956 - V ZR 166/54
    Vergleiche sind auch bei Ungewißheit über die künftige Rechtsentwicklung möglich (RGZ 117, 306).
  • BGH, 30.04.1952 - II ZR 124/51

    Umstellung von Berliner Versicherungsansprüchen

    Auszug aus BGH, 09.05.1956 - V ZR 166/54
    Dieses an sich nur im Kammergerichtsbezirk geltende Recht, insbesondere die Berliner Verordnung über die Devisenbewirtschaftung und Kontrolle des Güterverkehrs vom 15. Juli 1950 (VOBl für Groß Berlin Teil I S. 304 = VO Nr. 500), ist zwar revisibles Recht (BGHZ 6, 47; 10, 234) [BGH 09.07.1953 - IV ZR 242/52]; denn die genannte Verordnung stimmt, - ebenso wie andere B. devisenrechtliche Bestimmungen mit entsprechenden der Bundesrepublik, - was offensichtlich gewollt ist, überein mit dem MilRegG Nr. 53 (in der Neufassung der Verordnung Nr. 235), insbesondere in der hier entscheidenden Bestimmung Art. 1, 1 d, nach welcher das hier fragliche "Geschäft" genehmigungsbedürftig war, weil die Kläger außerhalb des "Gebietes" (d.h. des Währungsgebietes der DM-West) ansässig sind.
  • BGH, 10.07.1953 - I ZR 96/52

    Rückerstattungsrecht

    Auszug aus BGH, 09.05.1956 - V ZR 166/54
    Dieses an sich nur im Kammergerichtsbezirk geltende Recht, insbesondere die Berliner Verordnung über die Devisenbewirtschaftung und Kontrolle des Güterverkehrs vom 15. Juli 1950 (VOBl für Groß Berlin Teil I S. 304 = VO Nr. 500), ist zwar revisibles Recht (BGHZ 6, 47; 10, 234) [BGH 09.07.1953 - IV ZR 242/52]; denn die genannte Verordnung stimmt, - ebenso wie andere B. devisenrechtliche Bestimmungen mit entsprechenden der Bundesrepublik, - was offensichtlich gewollt ist, überein mit dem MilRegG Nr. 53 (in der Neufassung der Verordnung Nr. 235), insbesondere in der hier entscheidenden Bestimmung Art. 1, 1 d, nach welcher das hier fragliche "Geschäft" genehmigungsbedürftig war, weil die Kläger außerhalb des "Gebietes" (d.h. des Währungsgebietes der DM-West) ansässig sind.
  • RG, 10.11.1905 - II 116/05

    Auslegungsbeweis, oder Einwand des anders als verabredet niedergeschriebenen

    Auszug aus BGH, 09.05.1956 - V ZR 166/54
    Daß der gesamte Inhalt der Verhandlungen zur Grundlage der Beweiswürdigung gemacht wird, ist vor allem dann besonders wichtig, wenn es sich, wie hier, um die Auslegung von Willenserklärungen handelt (Jonas-Schönke ZPO 18. Aufl. § 286 II 1; RGZ 62, 49).
  • RG, 01.12.1936 - VII 107/36

    Kann der Einwand unrichtiger Rechtsausübung gegenüber dem Festhalten an einem

    Auszug aus BGH, 09.05.1956 - V ZR 166/54
    Wenn ein Vergleich vorliegen sollte, wird zu erörtern sein, ob er etwa nach § 779 BGB unwirksam ist, sowie ob das Festhalten am Vergleich, der im übrigen auch den allgemeinen Bestimmungen über die Anfechtung wegen Geschäftsirrtums und arglistiger Täuschung unterliegt, nicht hier (ganz oder teilweise) eine unzulässige Rechtsausübung sein könnte (vgl. dazu Palandt, § 779 BGB Anm. 8 a, b, c; RGZ 152, 403).
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