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   BGH, 09.05.1961 - 1 StR 83/61   

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https://dejure.org/1961,5124
BGH, 09.05.1961 - 1 StR 83/61 (https://dejure.org/1961,5124)
BGH, Entscheidung vom 09.05.1961 - 1 StR 83/61 (https://dejure.org/1961,5124)
BGH, Entscheidung vom 09. Mai 1961 - 1 StR 83/61 (https://dejure.org/1961,5124)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen versuchten Straßenraubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung

 
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  • BGH, 12.07.1951 - 4 StR 339/51
    Auszug aus BGH, 09.05.1961 - 1 StR 83/61
    Der Gesichtspunkt des übergesetzlichen Notstandes (RGSt 61, 242 ff; BGH NJW 1951, 769 Nr. 15) bedurfte nach Sachlage keiner Erörterung.
  • RG, 11.03.1927 - I 105/26

    I. Enthält § 218 Abs. 1--3 StGB. n. F. gegenüber § 218 Abs. 1 und 3 StGB. a. F.

    Auszug aus BGH, 09.05.1961 - 1 StR 83/61
    Der Gesichtspunkt des übergesetzlichen Notstandes (RGSt 61, 242 ff; BGH NJW 1951, 769 Nr. 15) bedurfte nach Sachlage keiner Erörterung.
  • BGH, 21.01.1954 - 3 StR 240/53
    Auszug aus BGH, 09.05.1961 - 1 StR 83/61
    Hieran fehlt es, wenn der Gehilfe von seinem Tun glaubt, daß es kein taugliches Mittel zur Förderung der Vollendung der Tat sei, sondern höchstens dazu beitragen könne, dem Täter zu einem erfolglosen Versuch der Ausführung seines Vorhabens Hilfe zu leisten (BGH 3 StR 240/53 v. 21. Januar 1954 bei Dallinger MDR 1954, 335).
  • RG, 10.12.1925 - II 368/25

    1. Macht sich der Beihilfe (§ 49 StGB.) schuldig, wer mit dem Willen, sich einer

    Auszug aus BGH, 09.05.1961 - 1 StR 83/61
    Er muß daher die Hilfe mit dem Vorsatz leisten, die Vollendung der von dem Täter gewollten Tat zu fördern, und insofern muß auch sein Wille auf diesen Erfolg gerichtet sein (RGSt 60, 23, 24 mit weiteren Nachweisen).
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