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   BGH, 09.05.1974 - 4 StR 100/74   

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https://dejure.org/1974,7612
BGH, 09.05.1974 - 4 StR 100/74 (https://dejure.org/1974,7612)
BGH, Entscheidung vom 09.05.1974 - 4 StR 100/74 (https://dejure.org/1974,7612)
BGH, Entscheidung vom 09. Mai 1974 - 4 StR 100/74 (https://dejure.org/1974,7612)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen der Voraussetzungen eines Einmietbetrugs - Bestimmung des Begriffs der Tat

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.11.1959 - 1 StR 425/59
    Auszug aus BGH, 09.05.1974 - 4 StR 100/74
    Unter "Tat" im Sinne des § 264 StPO ist der von der zugelassenen Anklage betroffene geschichtliche Vorgang in seiner Gesamtheit zu verstehen; Gegenstand der Urteilsfindung ist dieser Vorgang einschließlich aller damit zusammenhängenden und darauf bezüglichen Vorkommnisse und tatsächlichen Umstände, die nach der Auffassung des Lebens eine natürliche Einheit bilden (BGHSt 8, 92, 95; 13, 320, 321).

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist aber (im Anschluß an die Meinung des Reichsgerichts) wiederholt ausgesprochen worden, daß ein Angeklagter nicht durch eine Tatsachenfeststellung oder durch rechtliche Folgerungen aus einer Tatsachenfeststellung überrascht werden darf, mit der er nach Anklageschrift und Eröffnungsbeschluß und nach dem Gang der Hauptverhandlung nicht zu rechnen brauchte - vgl. BGHSt 2, 371, 374; LM Nr. 15 zu § 265 StPO m. Anm. v. Fränkel; BGHSt 13, 320 (= LM Nr. 18 zu § 265 StPO m. Anm. v. Geier); 18, 56; 19, 88 (= LM Nr. 24 zu § 265 StPO m. Anm. v. Willms); 19, 141 -.

  • BGH, 27.05.1952 - 1 StR 160/52

    Hinweis an einen Angeklagten, welche von mehreren nebeneinander enthaltenen

    Auszug aus BGH, 09.05.1974 - 4 StR 100/74
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist aber (im Anschluß an die Meinung des Reichsgerichts) wiederholt ausgesprochen worden, daß ein Angeklagter nicht durch eine Tatsachenfeststellung oder durch rechtliche Folgerungen aus einer Tatsachenfeststellung überrascht werden darf, mit der er nach Anklageschrift und Eröffnungsbeschluß und nach dem Gang der Hauptverhandlung nicht zu rechnen brauchte - vgl. BGHSt 2, 371, 374; LM Nr. 15 zu § 265 StPO m. Anm. v. Fränkel; BGHSt 13, 320 (= LM Nr. 18 zu § 265 StPO m. Anm. v. Geier); 18, 56; 19, 88 (= LM Nr. 24 zu § 265 StPO m. Anm. v. Willms); 19, 141 -.
  • BGH, 28.06.1955 - 5 StR 646/54
    Auszug aus BGH, 09.05.1974 - 4 StR 100/74
    Unter "Tat" im Sinne des § 264 StPO ist der von der zugelassenen Anklage betroffene geschichtliche Vorgang in seiner Gesamtheit zu verstehen; Gegenstand der Urteilsfindung ist dieser Vorgang einschließlich aller damit zusammenhängenden und darauf bezüglichen Vorkommnisse und tatsächlichen Umstände, die nach der Auffassung des Lebens eine natürliche Einheit bilden (BGHSt 8, 92, 95; 13, 320, 321).
  • BGH, 03.09.1963 - 5 StR 306/63

    Annahme einer anderen Tatzeit als im Eröffnungsbeschluss angegeben - Erfordernis

    Auszug aus BGH, 09.05.1974 - 4 StR 100/74
    Teilweise wird in diesen Entscheidungen bei einer solchen überraschenden Änderung der in Anklageschrift und Eröffnungsbeschluß zugrunde gelegten Sachlage ein förmlicher Hinweis gemäß § 265 Abs. 1 StPO für erforderlich gehalten (z.B. BGHSt 19, 88).
  • BGH, 08.10.1963 - 1 StR 553/62

    Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Richters - Nichtbeeidigung eines der

    Auszug aus BGH, 09.05.1974 - 4 StR 100/74
    Zum Teil wird es als genügend angesehen, wenn der Angeklagte über die Veränderung der für die Verurteilung wesentlichen tatsächlichen Gesichtspunkte ohne förmlichen Hinweis "durch den Gang der Verhandlung unterrichtet" wird (z.B. BGHSt 19, 141).
  • BGH, 21.12.1982 - 1 StR 662/82

    Strafbarkeit wegen Gründungsschwindels, unterlassener Konkursanmeldung,

    Auf die Rechtswidrigkeit braucht sich die Absicht jedoch nicht zu erstrecken; insoweit genügt bedingter Vorsatz (RGSt 55, 257, 260 f.; RG HRR 1940 Nr. 1270; BGH, Urteile vom 9. Mai 1974 - 4 StR 100/74 - und vom 17. Juli 1974 - 2 StR 92/74 - m.w.N., beide bei Dallinger MDR 1975, 22 f.; Lackner a.a.O. Rdn. 287; Cramer a.a.O. Rdn. 176; Samson a.a.O. Rdn. 194; Dreher/Tröndle a.a.O. Rdn. 40 f.).
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