Rechtsprechung
   BGH, 09.05.1979 - 2 StR 198/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,12296
BGH, 09.05.1979 - 2 StR 198/79 (https://dejure.org/1979,12296)
BGH, Entscheidung vom 09.05.1979 - 2 StR 198/79 (https://dejure.org/1979,12296)
BGH, Entscheidung vom 09. Mai 1979 - 2 StR 198/79 (https://dejure.org/1979,12296)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,12296) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.11.1971 - 2 StR 492/71

    Lange Verfahrensdauer als Verstoß gegen Art. 6 der Europäischen

    Auszug aus BGH, 09.05.1979 - 2 StR 198/79
    Auf eine Erörterung dieses Strafmilderungsgrundes (vgl. BGHSt 24, 239) durfte hier nicht verzichtet werden.
  • BGH, 31.08.1976 - 1 StR 473/76

    Verurteilung wegen Diebstahls - Rüge der Fehlerhaftigkeit einer Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 09.05.1979 - 2 StR 198/79
    Schon dies erfordert die Aufhebung des Strafausspruchs (BGH NJW 1976, 2220 [BGH 31.08.1976 - 1 StR 473/76]).
  • BGH, 02.08.1978 - 3 StR 256/78

    Strafschärfende Berücksichtigung fehlender Einsicht und Reue bei einem leugnenden

    Auszug aus BGH, 09.05.1979 - 2 StR 198/79
    Von einem jegliche Beteiligung an den Straftaten leugnenden Angeklagten kann Einsicht und Reue nicht erwartet werden, da er sonst seine Verteidigungsmöglichkeiten selbst gefährden würde (BGH, Beschluß vom 2. August 1978 - 3 StR 256/78 - st. Rspr. des BGH).
  • BGH, 25.03.1981 - 3 StR 61/81

    Verurteilung wegen Handels mit Betäubungsmitteln - Einsatz eines V-Mannes -

    Ein Verhalten des Täters nach der Tat, insbesondere im Ermittlungs- und Strafverfahren gegen ihn, kann strafschärfend nur wirken, wenn es trotz der ihm zustehenden Verteidigungsfreiheit auf Rechtsfeindschaft, seine Gefährlichkeit und die Gefahr künftiger Rechtsbrüche hinweist oder andere mit der Tat zusammenhängende ungünstige Schlüsse auf seine Persönlichkeit zuläßt (vgl. zur fehlenden Unrechtseinsicht oder Reue: BGHSt 1, 103, 104 f; 1, 105, 106 f; BGH NJW 1955, 1158; BGH, Urteil vom 16. November 1976 - 4 StR 127/76; Beschluß vom 13. Juli 1977 - 3 StR 226/77; Beschluß vom 16. Juni 1978 - 4 StR 144/78; Beschluß vom 9. Mai 1979 - 2 StR 198/79; Beschluß vom 10. Juni 1980 - 1 StR 56/80; zur Unterlassung des leugnenden Angeklagten, den durch die Tat angerichteten Schaden wiedergutzumachen: BGHSt 5, 238 f [BGH 08.01.1954 - 2 StR 602/53]; BGH, Urteil vom 13. Januar 1977 - 1 StR 567/76; zur Benennung von Zeugen: BGH MDR 1980, 240; Beschluß vom 12. Dezember 1979 - 3 StR 442/79; zur Beseitigung von Tatspuren: BGH NJW 1971, 1758; BGH, Urteil vom 12. Juli 1977 - 1 StR 305/77; Urteil vom 17. April 1980 - 4 StR 116/80; zur Flucht eines Angeklagten: BGH, Beschluß vom 30. März 1977 - 3 StR 75/77; Beschluß vom 24. November 1978 - 2 StR 616/78.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht