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   BGH, 09.05.1980 - V ZR 89/79   

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https://dejure.org/1980,1161
BGH, 09.05.1980 - V ZR 89/79 (https://dejure.org/1980,1161)
BGH, Entscheidung vom 09.05.1980 - V ZR 89/79 (https://dejure.org/1980,1161)
BGH, Entscheidung vom 09. Mai 1980 - V ZR 89/79 (https://dejure.org/1980,1161)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1191, 1199, 1200
    Zu den Auswirkungen einer Zahlung auf die dingliche Schuld

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Identität von persönlichem und dinglichem Schuldner bei einer Sicherungsgrundschuld - Sinn und Zweck einer Sicherungsabrede - Berechtigung des Schuldners im Zeitpunkt der Leistung auf die dingliche Schuld auch die persönliche Forderung zu befriedigen - Erlöschen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 2198
  • MDR 1981, 38
  • DNotZ 1981, 389 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.10.1971 - II ZR 49/70

    Anspruch auf Schadensersatz auf Grund fahrlässiger Abgabe eines fehlerhaft

    Auszug aus BGH, 09.05.1980 - V ZR 89/79
    Da eine Sicherung durch Rentenschuld im allgemeinen nur dann gewählt werden wird, wenn es um die Sicherung einer auf laufend wiederkehrende Zahlungen über einen längeren Zeitraum hin gerichtete schuldrechtliche Verpflichtung geht (etwa einer "Kaufpreisrente" wie im vorliegenden Fall, eines vertraglichen Ruhegeldes o.ä.), wird hier allerdings der Fall nicht selten so liegen, daß die nur im Zweifel geltende Regelung des § 271 Abs. 2 BGB insoweit nicht eingreift, die schuldrechtliche Verpflichtung vom Schuldner also nicht vorzeitig erfüllt werden kann (s. für den Fall eines vertraglichen Ruhegeldes das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 28. Oktober 1971, II ZR 49/70, LM BGB § 387 Nr. 50); insbesondere kann dies dann in Betracht kommen, wenn - wie im vorliegenden Fall - die schuldrechtliche Verpflichtung mit einer Wertsicherungsklausel versehen ist.
  • BGH, 10.10.1975 - V ZR 5/74

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage trotz zwischenzeitlich eingetretener

    Auszug aus BGH, 09.05.1980 - V ZR 89/79
    Ein Rechtsschutzinteresse für eine Vollstreckungsgegenklage besteht, wie bereits das Berufungsgericht ausgeführt hat, nach gefestigter Rechtsprechung schon auf Grund des Umstandes, daß der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel in Händen hält (u.a. Senatsurteil vom 10. Oktober 1975, V ZR 5/74, Betrieb 1976, 482).
  • BGH, 24.09.1992 - IX ZR 195/91

    Gesamtschuld bei Bürgschaft und Grundschuld

    Bei Identität von persönlichem und dinglichem Schuldner ist im Regelfall aus Sinn und Zweck der Sicherungsabrede zu entnehmen, daß mit der Leistung auf die dingliche auch die persönliche Schuld erlischt (vgl. BGH, Urt. v. 9. Mai 1980 - V ZR 89/79, NJW 1980, 2198, 2199; v. 13. November 1986 - IX ZR 26/86, NJW 1987, 503, 504; Palandt/Bassenge, BGB 51. Aufl. § 1191 Rdn 32).
  • BGH, 14.07.1988 - V ZR 308/86

    Rechtsfolgen der Zahlung des nicht persönlich schuldenden Sicherungsgebers;

    Nur wenn der mit dem persönlichen Schuldner identische Sicherungsgeber auf die Grundschuld zahlt, ist nach der Rechtsprechung des Senats auch ohne ausdrückliche Bestimmung in der Regel davon auszugehen, daß zugleich die gesicherte Forderung erfüllt wird (Urt. vom 9. Mai 1980, V ZR 89/79, NJW 1980, 2198; BGHZ 80, 228, 230; Urt. vom 12. November 1986, V ZR 266/85, NJW 1987, 838).
  • BGH, 27.03.1981 - V ZR 202/79

    Fortbestand der persönlichen Forderung nach Ablösung einer Sicherungsgrundschuld

    Die Ansicht, daß im Fall von Sicherungsgrundschulden dann, wenn persönlicher und dinglicher Schuldner nicht identisch sind, eine Ablösung der Grundschuld durch den Grundstückseigentümer den Bestand der persönlichen Forderung nicht berührt (sofern aus Vereinbarungen des Einzelfalles nichts Gegenteiliges herzuleiten ist), entspricht der herrschenden Meinung (siehe u. a. RGZ 150, 371 (374); KG, NJW 1961, 414 (415 a. E.); Soergel-Baur, BGB, 11. Aufl., §§ 1191, 1192 Rdnr. 35; dem Ergebnis nach auch Staudinger-Scherübl, BGB, 11. Aufl., § 1143 Rdnr. 3e; Baur, SachenR, 10. Aufl., S. 413 f.; Westermann, SachenR, 5. Aufl., S. 584); der erkennende Senat schließt sich ihr an (für den Fall der Identität von persönlichem und dinglichem Schuldner s. dagegen Senat, NJW 1980, 2198).
  • BGH, 12.11.1986 - V ZR 266/85

    Rechtsfolgen der Zahlung des Eigentümers auf die Grundschuld

    Zahlt der mit dem persönlichen Schuldner und Sicherungsgeber identische Eigentümer auf die Grundschuld, so wird in der Regel im Umfang seiner Zahlung zugleich die persönliche Forderung erfüllt (Senatsurt. v. 9. Mai 1980, V ZR 89/79, NJW 1980, 2198).
  • BGH, 13.11.1986 - IX ZR 26/86

    Rechtsfolgen des Erwerbs durch einen dinglich Berechtigten zu einem Preis unter

    Soweit der Gläubiger und Sicherungsnehmer wegen seiner Grundschuld aus dem Grundstück des Sicherungsgebers und persönlichen Schuldners befriedigt wird, erlöschen in entsprechender Höhe die persönlichen Forderungen, die nach dem Sicherungsvertrag durch die Grundschuld gesichert waren (Staudinger/Scherübl, BGB 12. Aufl. § 1191 Rdnr. 25; Palandt/Bassenge, BGB 45. Aufl. § 1191 Anm. 3 h aa), ebenso wie die Zahlung des Eigentümers auf die Grundschuld oder die Verwertung der Grundschuld durch (isolierte) Abtretung die gesicherte Verbindlichkeit des Eigentümers untergehen läßt (BGH Urteile vom 9. Mai 1980 - V ZR 89/79, NJW 1980, 2198, 2199; vom 13. Mai 1982 - III ZR 164/80, NJW 1982, 2768 jeweils m. Nachw.).
  • OLG Schleswig, 20.04.2006 - 5 U 155/05

    Doppelte Tilgungswirkung bei einer Zahlung auf eine Grundschuld

    Eine solche doppelte Tilgung ist im Zweifel gewollt, auch wenn eine bestehende Sicherungsabrede keine ausdrückliche Anrechnungsvereinbarung enthält (BGH NJW 1980, 2198, 2199; = WM 1980, 982; BGHZ 99, 110, 114 f. = NJW 1987, 503, 504 = WM 1987, 80; BGHZ 105, 154, 157 = NJW 1988, 2730 = WM 1988, 1259; NJW 1992, 3228).
  • BayObLG, 18.06.1980 - BReg. 2 Z 28/80

    Zum Inhalt eines Wohnungsrechts

    BGH, Urteil vom 9.5.1980 - V ZR 89/79 Aus dem Tatbestand: Durch notariellen Kaufvertrag vom 22. Juli 1966 hat der Beklagte dem Kläger mehrere Grundstücke verkauft.
  • OLG Köln, 29.04.1998 - 17 U 123/97
    Ist dies beabsichtigt, so soll in erster Linie auf die Grundschulden gezahlt werden, wobei ein Eigentümer, der auch persönlich haftet, selbstverständlich auch auf die gesicherte Forderung zahlen will (BGH NJW 1987, 838; NJW 1980, 2198).
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