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   BGH, 09.05.1990 - XII ZB 34/90   

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https://dejure.org/1990,12410
BGH, 09.05.1990 - XII ZB 34/90 (https://dejure.org/1990,12410)
BGH, Entscheidung vom 09.05.1990 - XII ZB 34/90 (https://dejure.org/1990,12410)
BGH, Entscheidung vom 09. Mai 1990 - XII ZB 34/90 (https://dejure.org/1990,12410)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.10.1986 - IVb ZB 68/86

    Bewertung des Abwehrinteresses eine Auskunft nicht zu erteilen als maßgebliches

    Auszug aus BGH, 09.05.1990 - XII ZB 34/90
    Das Geheimhaltungsinteresse müßte, um Berücksichtigung finden zu können, aus anderen als zugewinnausgleichsrechtlichen Gründen bestehen (vgl. - zur unterhaltsrechtlichen Auskunft - Senatsbeschluß vom 22. Oktober 1986 - IVb ZB 68/86 - BGHR ZPO § 2, Beschwerdegegenstand 1).
  • BGH, 08.02.1989 - IVb ZB 174/88

    Geltendmachung eines Auskunftsanspruchs und eines Anspruchs auf

    Auszug aus BGH, 09.05.1990 - XII ZB 34/90
    Als Posten für die Bewertung des Abwehrinteresses verbleiben deshalb nur der für die Auskunft notwendige Zeit- und Arbeitsaufwand sowie ein ausnahmsweise bestehendes Geheimhaltungsinteresse (vgl. Senatsbeschluß vom 8. Februar 1989 - IVb ZB 174/88 - BGHR ZPO § 2, Beschwerdegegenstand 10 = FamRZ 1989, 730 m.w.N.; ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs).
  • BGH, 29.10.1981 - IX ZR 92/80

    Umfang der Auskunftspflicht

    Auszug aus BGH, 09.05.1990 - XII ZB 34/90
    Zur Begründung hat er ausgeführt, nach BGHZ 82, 132 beschränke sich die Auskunftspflicht gemäß § 1379 Abs. 1 BGB auf das Endvermögen i.S. des § 1375 Abs. 1 BGB; eine weitergehende Auskunftsverpflichtung ergebe sich hier auch nicht aus § 242 BGB.
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