Rechtsprechung
BGH, 09.05.2000 - 1 StR 106/00 |
Schmerzensgeld gegen Aussageänderung
§§ 258, 22 StGB, Reichweite des Tatbestandsausschlusses bei zulässigem Verteidigerverhalten, 'Erfolgshonorar für eine erfolgreiche Entlastungsaussage', Voraussetzungen für die Bejahung einer Vereitelungsabsicht (voluntatives Element) bei Einführung eines zweifelhaften Zeugen in den Prozeß
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 258 StGB; § 153 StGB; § 22 StGB; § 26 StGB; § 137 Abs. 1 Satz 1 StPO; Art. 6 Abs. 3 lit.c MRK
Strafvereitelung des Verteidigers bei der Vermittlung der Zusage einer Schmerzensgeldzahlung an den Geschädigten für eine entlastende Aussage (Tatbestandsmäßigkeit); Verteidigungsspezifisches Handeln; Anspruch auf "konkrete und wirkliche" Verteidigung; Garantenpflicht ... - lexetius.com
- DFR
Strafvereitelung durch Verteidigerhandeln
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Strafvereitelung - Strafverteidiger - Schmerzensgeld - Aussage
- opinioiuris.de
Strafvereitelung durch Verteidigerhandeln
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Vermittlung einer Schmerzensgeldzusage für eine entlastende Zeugenaussage - unzulässiger Strafvereitelung ?
- Judicialis
StGB § 258; ; StGB § 153; ; StGB § 22; ; StGB § 26; ; StPO § 137 Abs. 1 Satz 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB §§ 258, 153, 22, 26; StPO § 137 Abs. 1 S. 1
Strafvereitelung durch Strafverteidiger - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- verkehrslexikon.de (Auszüge)
Verteidigerverhalten bei der Beweisführung durch Zeugenbenennung
- BRAK-Mitteilungen (Leitsatz)
Strafvereitelung des Verteidigers
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Besprechungen u.ä. (2)
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Strafrecht BT, Strafvereitelung durch Strafverteidiger?
- archive.org (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
"Wahr-Nehmungen des Rechts": Einflussnahme auf Zeugen? (Eberhard Kempf; StraFo 2003)
Papierfundstellen
- BGHSt 46, 53
- NJW 2000, 2433
- NStZ 2001, 145
- StV 2000, 427
- JR 2001, 291
Wird zitiert von ... (20)
- BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01
Geldwäsche
Der Gesetzgeber hat § 261 StGB in den 21. Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs eingefügt und damit den "Anschlussdelikten" zugeordnet, die auch von Strafverteidigern verwirklicht werden können (vgl. BGHSt 46, 53 ff. für die Strafvereitelung).Die Feststellung sicheren Wissens aufgrund äußerer Indikatoren wird dabei regelmäßig - wie auch in sonstigen Konstellationen schwieriger Beweislagen und in vergleichbaren Fällen einer möglichen Strafbarkeit des Verteidigers durch ein Verhalten, das im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit steht (vgl. BGHSt 38, 345 ; 46, 36 ; 46, 53 ) - besondere Anforderungen an die richterliche Beweiswürdigung stellen.
- BGH, 27.03.2009 - 2 StR 302/08
Verfahren gegen Trierer Strafverteidiger wegen Beleidigung eines Richters und …
Er hat nicht für die Richtigkeit von Zeugenaussagen einzustehen und ist insbesondere nicht verpflichtet, eine Falschaussage zu verhindern (BGHSt 4, 327; 46, 53, 60 f.).Er hat nicht für die Richtigkeit von Zeugenaussagen einzustehen und ist insbesondere nicht verpflichtet, eine Falschaussage zu verhindern (BGHSt 4, 327; 46, 53, 60 f.;… vgl. auch Beulke, Die Strafbarkeit des Verteidigers, Heidelberg 1989, Rdn. 94).
Die Grenze zulässigen Verteidigungshandelns ist jedoch überschritten, wenn der Verteidiger den Sachverhalt aktiv verdunkelt oder verzerrt, insbesondere wenn er Beweisquellen verfälscht (vgl. BGHSt 38, 345, 350 f.; 46, 53, 61).
Bei von ihm sicher als unwahr erkannten (vgl. dagegen bei lediglich erheblichen Zweifeln an der Richtigkeit oder Zuverlässigkeit der Aussage BGHSt 46, 53, 61) Zeugenaussagen ist eine aktive Verdunkelung anzunehmen, wenn der Verteidiger Einfluss auf das Zustandekommen der Aussage genommen hat (vgl. BGHSt 4, 327; BGHSt 46, 53, 61).
- OLG Zweibrücken, 19.05.2020 - 1 OLG 2 Ss 34/20
Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen: Annahme einer Fahrweise zur …
Ob und in welchem Umfang der Angeklagte für Strafverfolgungsmaßnahmen zu entschädigen ist, wird das Amtsgericht zu entscheiden haben (vgl. BGH, Beschluss vom 09. Mai 2000 - 1 StR 106/00 -, BGHSt 46, 53-61, Rn. 50).
- OLG Karlsruhe, 31.03.2006 - 3 Ausschl 1/06
Strafverfahren: Ausschließung des Verteidigers wegen versuchter Strafvereitelung …
Er hat die Belange des Beschuldigten gegenüber Strafverfolgungsbehörden und Gericht zu wahren und dafür Sorge zu tragen, dass der Strafanspruch des Staates im prozessordnungsgemäßen, justizförmigen Wege verfolgt wird (vgl. BGH NJW 2000, 2433; OLG Nürnberg StV 1995; OLG Hamburg NJW 1998, 621).Prozessual zulässiges Handeln des Verteidigers im Interesse sachgerechter Strafverteidigung lässt die Tatbestandsmäßigkeit des § 258 Abs. 1 StGB von vornherein entfallen (BGH NJW 2000, 2433, 2434; KG NStZ 1988, 178).
So muss er sich jeder aktiven Verdunkelung oder Verzerrung der wahren Sach- und/oder Rechtslage und sachwidrigen Erschwerung der Aufklärung des verfahrensgegenständlichen Tatgeschehens und dessen Strafverfolgung enthalten (vgl. BGHSt 2, 377; BGH NJW 2000, 2433; etwa auch OLG Düsseldorf StV 1994, 472; dass. StV 1998, 65;… Stree a.a.O. § 258 Rdnr. 20 m.w.N.).
Allerdings vermag nicht schon jedes standeswidrige Verteidigerverhalten die Ausschließung nach § 138 a Abs. 1 Nr. 3 StPO zu begründen (BGHSt 2, 375; St 10, 393; BGH bei Holtz MDR 1979, 989; BGH NJW 2000, 2433).
Freilich unterliegt vor diesem Hintergrund der Nachweis des voluntativen Elements der Strafvereitelung bei einem Verteidigerverhalten erhöhten Anforderungen (BGH NJW 2000, 2433, 2434).
Das aufgezeigte Prozessverhalten von Rechtsanwältin A. ist nicht mehr als übliche, sachbezogene und prozessual zulässige Verteidigertätigkeit einstufbar, vielmehr als unerlaubtes Verteidigerhandeln zu werten (BGH NJW 2000, 2433, 2434; BGHSt 38, 345; NJW 2000, 2217).
- BVerfG, 17.06.2006 - 2 BvR 1085/05
Abfrage von Verbindungsdaten; Fernmeldegeheimnis (geringerer Schutz beim …
(1) Während prozessual zulässige Handlungen dem Verteidiger nicht als tatbestandsmäßig zugerechnet werden können (vgl. BGHSt 46, 53 ;… Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl. , § 258 Rn. 8a;… Stree, in: Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl. , § 258 Rn. 20), kann ein nicht mehr vom Verteidigungszweck getragenes verteidigungsfremdes Verhalten (…vgl. Ruß, in: Leipziger Kommentar zum StGB, 10. Aufl. , § 258 Rn. 20), sofern die weiteren Voraussetzungen hierfür vorliegen, eine Strafbarkeit wegen Strafvereitelung begründen.Die auf einen inneren Vorbehalt des Verteidigers als Organ der Rechtspflege abzielende Beweiswürdigung, strafbare Verhaltensweisen nicht zu billigen, bezieht sich auf andere Fallgestaltungen (vgl. BGHSt 46, 53 ; 38, 345 ).
- OLG Naumburg, 23.04.2012 - 1 Ws 48/12
Rechtsbeugung durch einen Strafrichter: Ergänzung eines Urteilsfragments nach …
Hinsichtlich der Vereitelung der Vollstreckung ist direkter Vorsatz vorausgesetzt (BGHSt 38, 348; 46, 53, 58;… Cramer in Münchner Kommentar, a. a. O., § 258 Rn. 37). - LG Augsburg, 01.04.2011 - 3 KLs 400 Js 116928/08
Strafvereitelung: Unrichtiger Vortrag eines Verteidigers im Rahmen einer …
Die herrschende Meinung in Literatur und Rechtsprechung nimmt für zulässiges Verteidigerhandeln einen Tatbestandsausschluss an (sog. Tatbestandslösung , vgl. BGHSt 46, 53, 54f.; OLG Düsseldorf, NJW 1991, 996).Verteidigerhandlungen sind unter dem Gesichtspunkt der Strafvereitelung in erster Linie danach zu beurteilen, ob sie mit dem prozessualen Recht, auf welches die Vorschrift des § 258 StGB sachgedanklich verweist, vereinbar sind und darüber hinaus, ob sie den Maßgaben eines am Rechtsstaatsgedanken orientierten Verfahren entsprechen (BGH NStZ 2001, 145, 146; OLG Frankfurt, NStZ 1981, 144, 145;… MünchKomm-StGB, Cramer § 258 Rn. 10).
- OLG Bamberg, 23.02.2016 - 1 Ws 615/15
Verteidigerausschluss wegen versuchter Strafvereitelung
(1) Dabei ist sich der Senat bewusst, dass die Stellung als Verteidiger in einem Strafprozess und das damit verbundene Spannungsverhältnis zwischen seiner Stellung als unabhängiges, der Wahrheit und Gerechtigkeit verpflichtetes Organ der Rechtspflege und seiner Beistandsfunktion und Treuepflicht gegenüber dem Angeklagten eine besondere Abgrenzung zwischen erlaubtem und unerlaubtem Verhalten im Hinblick auf den Straftatbestand der Strafvereitelung erforderlich macht (BGHSt 38, 345; 46, 53; BGH NJW 2006, 2421; BGH NJW 2009, 2690;… OLG Bamberg a. a. O.; OLG Nürnberg NJW 2012, 1895) und dass vor diesem Hintergrund nach der Rspr. des BGH der Nachweis des subjektiven Tatbestandes bei einem Verteidigerverhalten erhöhten Anforderungen unterliegt (BGH NJW 2000, 2433, 2434 = BGHSt 46, 53ff;… OLG Karlsruhe a. a. O.).Der subjektive Tatbestand der (versuchten) Strafvereitelung erfordert hinsichtlich Tathandlung und Vereitelungserfolg Absicht oder Wissentlichkeit, während für die Kenntnis der Vortat bedingter Vorsatz genügt (BGHSt 46, 53 ff. m. w. N.).
- OLG Jena, 18.01.2022 - 1 Ws 487/21
Ausschluss einer Verteidigerin wegen versuchter Strafvereitelung; Anforderungen …
d) Selbst wenn - wie aber nach dem Vorgenannten nicht - anzunehmen wäre, dass die (auf das Vorhandensein eines etwaigen Haftbefehlsentwurfs ungeprüfte) Weiterleitung der zur Akteneinsicht übersandten Duploakte mit dem dort enthaltenen Haftbefehlsentwurf der Staatsanwaltschaft an den Beschuldigten die Grenze prozessualer Zulässigkeit - in deren Rahmen schon der objektive Tatbestand des § 258 StGB nicht erfüllt ist - überschritten hätte, wären nach dem im Vorlageantrag und -beschluss mitgeteilten Sachverhalt Feststellungen zur subjektiven Seite des Tatbestands des § 258 Abs. 1 und 4 StGB im Sinne einer Vereitelungsabsicht - an die bei einem Verteidigerhandeln erhöhte Beweisanforderungen zu stellen sind (vgl. BGHSt 46, 53) - nicht zu treffen. - OLG Brandenburg, 12.07.2007 - 2 AR 49/06
Ausschließung des Strafverteidigers: Notwendiger Inhalt einer Antragsschrift der …
Bei Verteidigerhandeln bestehen erhöhte Nachweisanforderungen an das voluntative Element der Strafvereitelung (BGHSt 24, 38 f.; 46, 53 f.), denn der Verteidiger macht sich nur dann nach § 258 Abs. 1 StGB strafbar, wenn er die Tat "absichtlich oder wissentlich" begeht.Der Wirkkraft dieser letztlich im Recht des Angeklagten auf ein faires, rechtsstaatliches Strafverfahren wurzelnden verfahrensrechtlichen Verbürgung ist deshalb bei der Auslegung und Anwendung des Straftatbestands Genüge zu tun (BGHSt 46, 53 f.).
Anderenfalls würde er in Kauf nehmen, ein möglicherweise zuverlässiges, entlastendes Beweismittel zu unterdrücken (BGH, Urteil vom 8. Januar 1957 - 5 StR 360/56 sowie zu allem Vorhergehenden BGHSt 46, 53 f.).
- BGH, 09.01.2008 - 5 StR 549/07
Begriff des Beweisantrages und fehlerhafte Ablehnung wegen Wahrunterstellung …
- LG Augsburg, 14.03.2011 - 3 KLs 400 Js 110961/10
Strafverfahren gegen Verteidiger: Versuchte Strafvereitelung durch …
- LG Bad Kreuznach, 09.11.2015 - 2 Qs 107/15
Durchsuchung, Beschlagnahme, Sicherstellung, Mobiltelefon, Rechtsanwalt, …
- OLG Bamberg, 01.08.2011 - 1 Ws 378/11
Ausschließung des Verteidigers: Anforderungen an den auf versuchte …
- BGH, 03.12.2013 - 1 StR 579/13
Umsatzsteuerhinterziehung (Steuerhinterziehung bei unberechtigtem Steuernachweis; …
- OLG Frankfurt, 11.07.2000 - 3 Ws 715/00
Androhung eines Pflichtverteidigers auf das Fernbleiben bei einer anberaumten …
- KG, 22.10.2015 - 2 ARs 22/15
Ausschluss des Verteidigers; Inhaltliche Anforderungen an die Vorlage; …
- LG Dresden, 04.03.2009 - 3 Qs 167/08
Weitergabe von Information aus Ermittlungsakte durch Verteidiger an Beschuldigten …
- KG, 28.03.2001 - 1 Ss 261/99
- OLG Jena, 15.01.2009 - 1 Ws 21/09
Verteidigung