Rechtsprechung
BGH, 09.05.2007 - IV ZR 182/06 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- bundesgerichtshof.de
- Deutsches Notarinstitut
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung der Grundpfandrechte mit ihrem vollen Nominalbetrag bei der Festsetzung des geringsten Gebotes für eine Versteigerung trotz inzwischen fehlender Valutierung; Bereicherungsrechtlicher Anspruch nach dem Erfolgen eines Zwangsversteigerungsverfahrens im ...
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
ZVG § 50; BGB § 816 Abs. 2
Bereicherungsanspruch des früheren Grundstückseigentümers bei Verlust einer Befriedigungsmöglichkeit durch Löschung einer Grundschuld aufgrund der Annahme der Löschungsbewilligung durch den insoweit nicht berechtigten Ersteher - grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Löschungsbewilligung; Löschung einer Grundschuld durch nicht berechtigten Ersteher eines zwangsversteigerten Grundstücks; bereicherungsrechtlicher Ausgleichsanspruch bei nichtberechtigter Grundschuldlöschung
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zur Rechtslage, wenn die Löschungsbewilligung für eine Grundschuld an den Ersteher eines zwangsversteigerten Grundstücks geleistet wird, obwohl dieser nach dem Sicherungsvertrag zu deren Entgegennahme nicht alleine berechtigt ist
- Judicialis
- Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)
Gläubiger einer Löschungsbewilligung einer nicht valutierten Grundschuld (unteilbare Leistung iSv § 432 BGB); Bereicherungsanspruch aus § 816 II BGB bei Leistung an einen nicht (allein) Berechtigten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZVG § 50; BGB § 816 Abs. 2
Rechtsfolgen der Erteilung einer Löschungsbewilligung für eine Grundschuld in der Zwangsversteigerung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zuzahlungsansprüche
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BGB § 816 Abs. 2; ZVG § 50
Bereicherungsausgleich bei Übersendung der Löschungsbewilligung für eine Grundschuld an einen nicht alleine berechtigten Miteigentümer
Besprechungen u.ä.
- Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)
Gläubiger einer Löschungsbewilligung einer nicht valutierten Grundschuld (unteilbare Leistung iSv § 432 BGB); Bereicherungsanspruch aus § 816 II BGB bei Leistung an einen nicht (allein) Berechtigten
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW-RR 2008, 30
- MDR 2007, 1207
- VersR 2008, 833
- WM 2007, 1711
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 21.02.2019 - IX ZR 246/17
Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Zahnarztes: Erlöschen eines …
Die entsprechende Leistung hat der Kläger jedenfalls mit seiner Klageerhebung genehmigt (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2007 - IV ZR 182/06, WM 2007, 1711 Rn. 11 mwN).Auch insoweit liegt in der Klageerhebung des Klägers eine Genehmigung der Leistungen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2007 - IV ZR 182/06, WM 2007, 1711 Rn. 11 mwN).
- BAG, 17.01.2012 - 3 AZR 776/09
Direktversicherung - eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht - Anspruch auf …
Es kann offenbleiben, ob in der Erhebung der Klage gegen die Beklagte die Genehmigung der Leistung durch die D AG an die Beklagte gesehen werden kann mit der Folge, dass die Leistung gegenüber der Klägerin wirksam wäre (dafür BGH 15. Mai 1986 - VII ZR 211/85 - zu II 1 der Gründe, NJW 1986, 2430; 9. Mai 2007 - IV ZR 182/06 - Rn. 11, VersR 2008, 833; differenzierend 20. Juni 1990 - XII ZR 93/89 - zu 2 der Gründe, ZIP 1990, 1126) . - OLG Hamburg, 17.12.2013 - 7 UF 90/11
Bereicherungsanspruch des früheren Grundstücksmiteigentümers gegenüber dem …
In ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt eine Leistung vor, wenn der Grundpfandrechtsgläubiger die Löschung des Grundpfandrechts bewilligt (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2007, IV ZR 182/06, Rn. 8 zitiert nach juris).Der Anspruch auf Rückgewähr der Grundschuld ist gemäß § 432 Abs. 1 BGB unteilbar (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2007, IV ZR 182/06, Rn. 10 zitiert nach juris).
- OLG München, 08.04.2011 - 34 Wx 125/11
Grundbuchverfahren: Löschung einer Buchgrundschuld nach einer …
Auch wenn die Leistung der Gläubigerin an den (allein) nicht berechtigten Beteiligten dessen geschiedener Ehefrau gegenüber unwirksam sein sollte, weil diese weiterhin (Mit-) Inhaberin der Forderung gegen die Bank geblieben und das Erlöschen der Schuld ihr gegenüber nur dadurch herbeizuführen ist, dass sie als Berechtigte nachträglich die Einziehung der allein an den Beteiligten zurückgewährten Grundschuld nach § 185 Abs. 2 BGB genehmigen würde (vgl. BGH WM 1987, 979/981; auch BGH ZfIR 2008, 205 m. Anm. Clemente), so wäre dies grundbuchrechtlich ohne Bedeutung. - KG, 24.10.2019 - 2 U 125/15
System der Grundschuldsicherung
Dass der Bundesgerichtshof in der Zwischenzeit von dieser Rechtsprechung abgerückt wäre, ist nicht erkennbar (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2007 - IV ZR 182/06; dort offen gelassen).