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   BGH, 09.05.2007 - IV ZR 98/06   

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https://dejure.org/2007,5209
BGH, 09.05.2007 - IV ZR 98/06 (https://dejure.org/2007,5209)
BGH, Entscheidung vom 09.05.2007 - IV ZR 98/06 (https://dejure.org/2007,5209)
BGH, Entscheidung vom 09. Mai 2007 - IV ZR 98/06 (https://dejure.org/2007,5209)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Auskunftsbegehren im Rahmen der Geltendmachung von Ansprüchen auf Pflichtteil und Pflichtteilsergänzung; Anspruch auf die Differenz zwischen dem Ertragswert und dem maßgebenden Verkehrswert; Bewertung des Auskunftsanspruchs in bestimmter Höhe des Wertes des ...

  • Judicialis

    BGB § 2312; ; EGZPO § 26 Nr. 8

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGZPO § 26 Nr. 8
    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erbrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.12.2002 - IX ZA 31/02

    Verfassungsmäßigkeit der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 09.05.2007 - IV ZR 98/06
    Auch ist nicht ersichtlich, dass die Anwendung der Vorschrift des § 26 Nr. 8 EGZPO, die mit dem Grundgesetz vereinbar ist (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2002 - IX ZA 31/02 - NJW-RR 2003, 645 unter 2), im vorliegenden Fall gegen Art. 19 Abs. 4 GG verstoßen könnte.
  • BGH, 25.07.2002 - V ZR 118/02

    Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde; Zulassung der Revision zur

    Auszug aus BGH, 09.05.2007 - IV ZR 98/06
    Die Beschwerde der Klägerin ist nicht zulässig, weil sie nicht glaubhaft gemacht hat, dass der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer 20.000 EUR übersteigt (§ 26 Nr. 8 EGZPO, zur Glaubhaftmachung BGH, Beschluss vom 25. Juli 2002 - V ZR 118/02 - NJW 2002, 3180 unter II).
  • BGH, 13.10.2004 - XII ZR 110/02

    Festsetzung der Beschwer im Berufungsurteil

    Auszug aus BGH, 09.05.2007 - IV ZR 98/06
    Das Berufungsgericht, an dessen Wertfestsetzung der Senat nicht gebunden ist (BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2003 - IV ZR 28/03 - ZEV 2004, 290 unter 3 a.E.; vom 13. Oktober 2004 - XII ZR 110/02 - NJW-RR 2005, 224 unter 1), hat für die Berufung der Klägerin insgesamt einen Wert von 3.000 EUR festgesetzt.
  • BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 09.05.2007 - IV ZR 98/06
    Was die Beschwer der Klägerin durch die Abänderung des ihr günstigen landgerichtlichen Urteils auf die Berufung der Beklagten betrifft, kann nicht von der Wertfestsetzung des Berufungsgerichts ausgegangen werden, die sich insbesondere nach dem Aufwand der Beklagten an Zeit und Kosten zur Erfüllung des titulierten Anspruchs zu richten hatte (BGHZ 128, 85 ff.).
  • BGH, 30.04.1962 - VII ZR 34/62

    Bewertung des Interesses des Rechtsmittelklägers an der Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 09.05.2007 - IV ZR 98/06
    Da sie ihren Zahlungsanspruch ohne Auskunft nicht beziffern könne, dürfe der Wert ihres Auskunftsbegehrens nicht wesentlich geringer als der Zahlungsanspruch bemessen werden (BGH, Beschluss vom 30. April 1962 - VII ZR 34/62 - MDR 1962, 564).
  • BGH, 25.01.2006 - IV ZR 195/04

    Streitwert einer Auskunftsklage

    Auszug aus BGH, 09.05.2007 - IV ZR 98/06
    Bei dieser Sachlage hängt die Höhe des Zahlungsanspruchs nicht derart ausschließlich von der begehrten Auskunft ab, dass eine höhere als die von der Klägerin in ihrem Schriftsatz vom 21. November 2005 selbst zugrunde gelegte Quote von 1/4 des Zahlungsanspruchs für die Bewertung ihres Auskunftsbegehrens angemessen wäre (zur regelmäßigen Bewertung des Auskunftsanspruchs zwischen 1/10 und 1/4 des Wertes des Leistungsanspruchs vgl. Senat, Beschluss vom 25. Januar 2006 - IV ZR 195/04 - ZEV 2006, 265 Tz. 4).
  • BGH, 17.12.2003 - IV ZR 28/03

    Streitwert für Klage gegen den Testamentsvollstrecker

    Auszug aus BGH, 09.05.2007 - IV ZR 98/06
    Das Berufungsgericht, an dessen Wertfestsetzung der Senat nicht gebunden ist (BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2003 - IV ZR 28/03 - ZEV 2004, 290 unter 3 a.E.; vom 13. Oktober 2004 - XII ZR 110/02 - NJW-RR 2005, 224 unter 1), hat für die Berufung der Klägerin insgesamt einen Wert von 3.000 EUR festgesetzt.
  • OLG Düsseldorf, 20.03.2015 - 7 U 55/14

    Erbenstellung eines vor dem 01.07.1949 geborenen nichtehelichen Kindes

    Dieses ist mit einer Quote des Wertes des sich aus der Auskunft ergebenden Leistungsanspruchs zu bestimmen, die in der Regel zwischen 1/10 und 1/4 bemessen wird und umso höher anzusetzen ist, je geringer die Kenntnisse des Klägers und sein Wissen über die zur Begründung des Leistungsanspruchs maßgeblichen Tatsachen sind (BGH ZEV 2007, 534; ZEV 2006, 265 m.w.N.; Zöller-Herget, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 3 Rn. 16 "Auskunft"; Staudinger- Herzog, BGB, Neubearb. 2015, § 2314, Rn. 169).

    Grundlage für die Wertermittlung des Leistungsanspruchs sind dabei die Vorstellungen des Klägers zum Zeitpunkt der Klageerhebung bzw. Berufungseinlegung (BGH ZEV 2007, 534 Rn. 6).

  • BGH, 29.09.2009 - XI ZR 498/07

    Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde wegen Nichterreichens des

    Abweichend von der Wertfestsetzung des Berufungsgerichts, an die der Senat nicht gebunden ist (BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2007 - IV ZR 98/06, Umdruck, Tz. 5 m.w.N. und vom 13. Oktober 2004 - XII ZR 110/02, NJW-RR 2005, 224), bemisst sich der Gesamtstreitwert in erster Linie nach der Höhe des Vorausdarlehensbetrags von 94.589 EUR, da die Kläger begehren, so gestellt zu werden, als hätten sie das Geschäft nicht getätigt (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Dezember 2007 - XI ZR 203/06, Umdruck S. 2), zuzüglich eines Aufschlags von 10% für den Feststellungsantrag zu Ziffer 6., der den weitergehenden Schaden betrifft.
  • BGH, 20.05.2009 - IV ZR 46/08

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer eines Antrags auf Feststellung der

    An die Wertfestsetzung in den Vorinstanzen ist der Senat nicht gebunden (Senatsbeschluss vom 9. Mai 2007 - IV ZR 98/06 - ZEV 2007, 534 Tz. 5).
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