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   BGH, 09.05.2012 - 2 StR 622/11   

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https://dejure.org/2012,11142
BGH, 09.05.2012 - 2 StR 622/11 (https://dejure.org/2012,11142)
BGH, Entscheidung vom 09.05.2012 - 2 StR 622/11 (https://dejure.org/2012,11142)
BGH, Entscheidung vom 09. Mai 2012 - 2 StR 622/11 (https://dejure.org/2012,11142)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; § 24 StPO
    Gesetzlicher Richter; Besorgnis der Befangenheit von Richtern des BGH im Zusammenhang mit der Besetzung des Vorsitzes des 2. Strafsenates (Druck durch das Präsidium)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 Abs 2 StPO
    Ablehnungsgesuch gegen Richter eines Strafsenats des BGH: Auseinandersetzung der abgelehnten Richter mit dem Präsidium des BGH über die Verfassungsmäßigkeit der Regelung der Geschäftsverteilung des Strafsenats

  • Wolters Kluwer

    Vorschriftswidrige Besetzung eines Strafsenates aufgrund einer durch Druck des Präsidiums des BGH erzeugten fehlenden Unabhängigkeit der Richter

  • rewis.io

    Ablehnungsgesuch gegen Richter eines Strafsenats des BGH: Auseinandersetzung der abgelehnten Richter mit dem Präsidium des BGH über die Verfassungsmäßigkeit der Regelung der Geschäftsverteilung des Strafsenats

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 24 Abs. 2
    Vorschriftswidrige Besetzung eines Strafsenates aufgrund einer durch Druck des Präsidiums des BGH erzeugten fehlenden Unabhängigkeit der Richter

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (5)

  • De-legibus-Blog (Entscheidungsbesprechung)

    Wie der BGH gegen den BGH ermittelt

  • De-legibus-Blog (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Machtkampf am BGH: "Mein persönliches Schicksal ist unerheblich”

  • De-legibus-Blog (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Von doppelten Vorsitzenden und doppelten Krisen

  • zis-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Der zur Zuständigkeit genötigte Richter (RA'in Andrea Groß-Bölting; ZIS 2012, 371)

  • drschmitz.info (Kurzanmerkung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    BGH-Präsident sichtet nach Ablehnungsgesuchen die dienstlichen Erklärungen der Richter

In Nachschlagewerken

Sonstiges (10)

  • faz.net (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 25.05.2012)

    Personalstreit am BGH: Offene Diskussion oder offener Rechtsbruch?

  • gross-boelting.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Dienstliche Erklärung vom 14.03.12 von RiBGH Prof. Dr. Fischer

  • gross-boelting.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Dienstliche Erklärung vom 15.03.12 von VRiBGH Dr. Ernemann

  • gross-boelting.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Dienstliche Erklärung vom 20.03.12 von RiBGH Dr. Ott

  • gross-boelting.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Dienstliche Erklärung vom 23.03.12 von RiBGH Dr. Berger

  • gross-boelting.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Dienstliche Äußerung vom 28.03.12 von RiBGH Dr. Berger

  • gross-boelting.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Dienstliche Erklärung vom 26.03.12 von RiBGH Dr. Eschelbach

  • gross-boelting.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Selbstanzeige von RiBGH Dr. Ott

  • gross-boelting.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Selbstanzeige vom 28.03.12 von RiBGH Dr. Eschelbach

  • gross-boelting.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Dienstliche Erklärung vom 4.4.12 von RiBGH Prof. Dr. Krehl

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 991
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.01.2012 - 2 StR 346/11

    Vorsitz im 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs

    Auszug aus BGH, 09.05.2012 - 2 StR 622/11
    Dies ergebe sich aus folgenden Tatsachen: Die abgelehnten Richter hätten als Mitglieder der Spruchgruppe 2 des 2. Strafsenates mit Beschluss vom 11. Januar 2012 ( 2 StR 346/11) festgestellt, dass der Senat nicht ordnungsgemäß besetzt sei und das Verfahren ausgesetzt, weil die Zuweisung des Senatsvorsitzes an den abgelehnten Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof Dr. Ernemann durch den Geschäftsverteilungsplan des Bundesgerichtshofs mit Verfassungsrecht nicht in Einklang stehe (anders die Spruchgruppe 1 des 2. Strafsenates, vgl. Urteil vom 11. Januar 2012 - 2 StR 482/11).

    Aus Presseveröffentlichungen gehe hervor, dass ein Mitglied des Senats in der mündlichen Verhandlung über die Strafsache 2 StR 346/11 am 8. Februar 2012 dem Präsidium des Bundesgerichtshofs vorgeworfen habe, in dieser Sache auf die Rechtsprechung des Senates Einfluss genommen zu haben.

    Da der Beschwerdeführer auf Grund des Beratungsgeheimnisses nicht wissen könne, wie die Richter abgestimmt hätten, lehne er sämtliche Richter ab, die Mitglieder derjenigen Spruchgruppe waren, die die Entscheidungen vom 11. Januar 2012 und vom 8. Februar 2012 im Verfahren 2 StR 346/11 getroffen hätten, soweit diese nunmehr auch zur Entscheidung über die vorliegende Sache vorgesehen seien.

  • BVerfG, 19.08.1996 - 2 BvR 115/95

    Besorgnis der Befangenheit in Strafvollzugssachen

    Auszug aus BGH, 09.05.2012 - 2 StR 622/11
    Die Vorschrift ist einfachgesetzlicher Ausdruck der verfassungsrechtlichen Prinzipien des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) und der Unabhängigkeit der Gerichte (Art. 97 Abs. 1 GG), die garantieren, dass der Rechtsuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl. BVerfG 2 BvR 958/06 vom 27. Dezember 2006 = NJW 2007, 1670 mwN; 2 BvR 115/95 vom 19. August 1996 = NJW 1996, 3333).

    Ob nach § 24 Abs. 2 StPO die Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit stattfindet, beurteilt sich stets im Hinblick auf das konkrete Verfahren; ist ein Bezug zum konkreten Verfahrensgegenstand gegeben, kann nicht von einer verfahrensübergreifenden Generalablehnung die Rede sein, die gesetzlich nicht vorgesehen ist (BVerfG 2 BvR 115/95 vom 19. August 1996 = NJW 1996, 3333).

  • BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 958/06

    Adhäsionsverfahren; Anspruch auf den gesetzlichen Richter (Befangenheit;

    Auszug aus BGH, 09.05.2012 - 2 StR 622/11
    Die Vorschrift ist einfachgesetzlicher Ausdruck der verfassungsrechtlichen Prinzipien des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) und der Unabhängigkeit der Gerichte (Art. 97 Abs. 1 GG), die garantieren, dass der Rechtsuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl. BVerfG 2 BvR 958/06 vom 27. Dezember 2006 = NJW 2007, 1670 mwN; 2 BvR 115/95 vom 19. August 1996 = NJW 1996, 3333).
  • BGH, 27.04.1972 - 4 StR 149/72

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit -

    Auszug aus BGH, 09.05.2012 - 2 StR 622/11
    Misstrauen in die Unparteilichkeit des Richters ist gerechtfertigt, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerfG NJW 1995, 1277; BVerfGE 88, 1, 4; BGH, Beschluss vom 27. April 1972 - 4 StR 149/72, BGHSt 24, 336, 338; Meyer-Goßner StPO 54. Aufl. 2011 § 24 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 11.01.2012 - 2 StR 482/11

    Vorsitz im 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs

    Auszug aus BGH, 09.05.2012 - 2 StR 622/11
    Dies ergebe sich aus folgenden Tatsachen: Die abgelehnten Richter hätten als Mitglieder der Spruchgruppe 2 des 2. Strafsenates mit Beschluss vom 11. Januar 2012 ( 2 StR 346/11) festgestellt, dass der Senat nicht ordnungsgemäß besetzt sei und das Verfahren ausgesetzt, weil die Zuweisung des Senatsvorsitzes an den abgelehnten Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof Dr. Ernemann durch den Geschäftsverteilungsplan des Bundesgerichtshofs mit Verfassungsrecht nicht in Einklang stehe (anders die Spruchgruppe 1 des 2. Strafsenates, vgl. Urteil vom 11. Januar 2012 - 2 StR 482/11).
  • BVerfG, 02.12.1992 - 1 BvR 1213/85

    Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters - Selbstablehnung

    Auszug aus BGH, 09.05.2012 - 2 StR 622/11
    Misstrauen in die Unparteilichkeit des Richters ist gerechtfertigt, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerfG NJW 1995, 1277; BVerfGE 88, 1, 4; BGH, Beschluss vom 27. April 1972 - 4 StR 149/72, BGHSt 24, 336, 338; Meyer-Goßner StPO 54. Aufl. 2011 § 24 Rn. 8 mwN).
  • BVerfG, 16.02.1995 - 2 BvR 1852/94

    Limbach

    Auszug aus BGH, 09.05.2012 - 2 StR 622/11
    Misstrauen in die Unparteilichkeit des Richters ist gerechtfertigt, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerfG NJW 1995, 1277; BVerfGE 88, 1, 4; BGH, Beschluss vom 27. April 1972 - 4 StR 149/72, BGHSt 24, 336, 338; Meyer-Goßner StPO 54. Aufl. 2011 § 24 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 12.07.2012 - 2 StR 620/11

    Unbegründete Ablehnung des Richters am BGH Krehl wegen Besorgnis der Befangenheit

    Der Senat hat - u.a. in vorliegendem Verfahren - bereits mit Beschlüssen vom 9. Mai 2012 (2 StR 620/11, 2 StR 622/11 und 2 StR 25/12) Befangenheitsgesuche gegen Prof. Dr. Krehl auf der Grundlage der damaligen dienstlichen Erklärungen des Richters als unbegründet zurückgewiesen.
  • BGH, 04.07.2012 - 2 StR 122/12

    Unparteilichkeit des Richters am BGH Prof. Dr. Krehl (Anzeige von Umständen, die

    Der Senat hat bereits mit Beschlüssen vom 9. Mai 2012 ( 2 StR 620/11, 2 StR 622/11 und 2 StR 25/12) Befangenheitsgesuche gegen Prof. Dr. Krehl auf der Grundlage der damaligen dienstlichen Erklärungen des Richters als unbegründet zurückgewiesen.
  • BGH, 04.07.2012 - 2 StR 605/11

    Unparteilichkeit der Richter am BGH Prof. Dr. Krehl und Prof. Dr. Fischer

    Der Senat hat bereits mit Beschlüssen vom 9. Mai 2012 ( 2 StR 620/11, 2 StR 622/11 und 2 StR 25/12) Befangenheitsgesuche auf der Grundlage der damaligen dienstlichen Erklärungen der Richter als unbegründet zurückgewiesen.
  • BGH, 04.07.2012 - 2 StR 572/11

    Unparteilichkeit der Richter am BGH Prof. Dr. Krehl und Prof. Dr. Fischer

    Der Senat hat bereits mit Beschlüssen vom 9. Mai 2012 ( 2 StR 620/11, 2 StR 622/11 und 2 StR 25/12) Befangenheitsgesuche auf der Grundlage der damaligen dienstlichen Erklärungen der Richter als unbegründet zurückgewiesen.
  • OLG Köln, 07.09.2012 - 2 Ws 644/12

    Zwangsbehandlung eines gem. § 126a StPO Untergebrachten

    Zur notwendigen Erkennbarkeit des Norminhalts gehört die Klarheit und, als deren Bestandteil, die Widerspruchsfreiheit der Norm (vgl. auch BGH B. v. 20.06.2012, XII ZB 130/12, MDR 2012, 991 ff).
  • BGH, 04.07.2012 - 2 StR 43/12

    Anzeige der möglichen Befangenheit durch einen Richter des BGH

    Der Senat hat bereits mit Beschlüssen vom 9. Mai 2012 ( 2 StR 620/11, 2 StR 622/11 und 2 StR 25/12) Befangenheitsgesuche gegen Prof. Dr. Krehl auf der Grundlage der damaligen dienstlichen Erklärungen des Richters als unbegründet zurückgewiesen.
  • OLG Zweibrücken, 09.04.2019 - 1 OLG 2 Ss 56/18

    Richterablehnung im Strafverfahren: Besorgnis der Befangenheit wegen Mitwirkung

    Ob nach § 24 Abs. 2 StPO die Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit stattfindet, beurteilt sich stets im Hinblick auf das konkrete Verfahren (BGH, Beschluss vom 09.05.2012 - 2 StR 622/11, juris Rn. 4 m.w.N.).
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