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   BGH, 09.05.2017 - 1 StR 658/16   

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https://dejure.org/2017,19351
BGH, 09.05.2017 - 1 StR 658/16 (https://dejure.org/2017,19351)
BGH, Entscheidung vom 09.05.2017 - 1 StR 658/16 (https://dejure.org/2017,19351)
BGH, Entscheidung vom 09. Mai 2017 - 1 StR 658/16 (https://dejure.org/2017,19351)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB; § 267 Abs. 6 Satz 1 StPO
    Anordnung der Unterbringung im einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen: länger andauernder Effektzustand, Gefährlichkeitsprognose, Darstellung im Urteil)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 21 StGB, § 63 StGB
    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Vorliegen eines länger andauernden Defekts

  • IWW

    § 63 StGB, § 20 StGB, § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 303 StGB, § 353 Abs. 2 StPO, § 67b Abs. 1 Satz 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Länger andauernde Beeinträchtigung der geistigen oder seelischen Gesundheit; Längeres Andauern des Zustands der Grunderkrankung; Erforderlichkeit einer Gefährlichkeitsprognose; Kausale Verknüpfung ...

  • rewis.io

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Vorliegen eines länger andauernden Defekts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Länger andauernde Beeinträchtigung der geistigen oder seelischen Gesundheit; Längeres Andauern des Zustands der Grunderkrankung; Erforderlichkeit einer Gefährlichkeitsprognose; Kausale Verknüpfung ...

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Länger andauernde Beeinträchtigung der geistigen oder seelischen Gesundheit; Längeres Andauern des Zustands der Grunderkrankung; Erforderlichkeit einer Gefährlichkeitsprognose; Kausale Verknüpfung ...

  • datenbank.nwb.de

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Vorliegen eines länger andauernden Defekts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - und der länger andauerende Verfolgungswahn

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 272
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 21.02.2017 - 1 StR 618/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 09.05.2017 - 1 StR 658/16
    a) Zwar hat das Landgericht, im rechtlichen Ausgangspunkt nicht zu beanstanden, angenommen, eine Unterbringung gemäß § 63 StGB dürfe nur erfolgen, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades dafür besteht, dass der Täter infolge seines Zustands in Zukunft Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen wird, also solche, die eine schwere Störung des Rechtsfriedens zur Folge haben (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 21. Februar 2017 - 1 StR 618/16, juris Rn. 9 mwN).

    Die zur Beurteilung dieser Voraussetzung erforderliche Gefährlichkeitsprognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln (BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2013 - 4 StR 520/12, NStZ-RR 2013, 141; vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 311/13, NStZ-RR 2014, 42; vom 2. September 2015 - 2 StR 239/15 und vom 3. Juni 2015 - 4 StR 167/15, StV 2016, 724; Urteile vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 445/16, juris Rn. 15 und vom 21. Februar 2017 - 1 StR 618/16, juris Rn. 10) und hat sich darauf zu erstrecken, ob und welche Taten von dem Beschuldigten infolge seines Zustands drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12, RuP 2014, 31; BGH, Beschluss vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306; BGH, Urteil vom 21. Februar 2017 - 1 StR 618/16, juris Rn. 10).

    Dabei hat der Tatrichter die für die Entscheidung über die Unterbringung maßgeblichen Umstände in den Urteilsgründen so umfassend darzulegen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 594/16, juris Rn. 3 aE; vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16, juris Rn. 9 und vom 15. Januar 2015 - 4 StR 419/14, NStZ 2015, 394, 395; BGH, Urteil vom 21. Februar 2017 - 1 StR 618/16, juris Rn. 10; siehe auch Beschluss vom 10. November 2015 - 1 StR 265/15, NStZ-RR 2016, 76 f. mwN).

  • BGH, 21.06.2016 - 4 StR 161/16

    Schuldunfähigkeit (Vorliegen einer krankhaften seelischen Störung oder schweren

    Auszug aus BGH, 09.05.2017 - 1 StR 658/16
    Entscheidend und für die Maßregelanordnung ausreichend ist vielmehr, dass der Zustand der Grunderkrankung länger andauert, sofern er dazu führt, dass schon alltägliche Ereignisse die akute erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit auslösen können (vgl. BGH, Urteile vom 17. Februar 1999 - 2 StR 483/98, BGHSt 44, 369, 375 f., juris Rn. 32; vom 10. August 2005 - 2 StR 209/05, BGHR StGB § 63 Ablehnung 2, juris Rn. 17 und vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 387/15, juris Rn. 25; Beschlüsse vom 14. Januar 2009 - 2 StR 565/08, NStZ-RR 2009, 136, juris Rn. 9; vom 21. November 2012 - 4 StR 257/12, juris Rn. 7 und vom 21. Juni 2016 - 4 StR 161/16, juris Rn. 10 (NStZ-RR 2017, 108 nur redaktioneller Leitsatz) jeweils mwN).

    Der Senat weist darauf hin, dass eine Unterbringung gemäß § 63 StGB lediglich dann rechtlich zulässig ist, wenn die Anlasstat im Zustand sicher wenigstens erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangen worden ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 21. Juni 2016 - 4 StR 161/16, juris Rn. 10 (NStZ-RR 2017, 108 nur redaktioneller Leitsatz)) und es für die Gefährlichkeitsprognose regelmäßig der Klärung bedarf, ob die Einsichtsfähigkeit oder die Steuerungsfähigkeit in relevanter Weise beeinträchtigt war (BGH, Beschluss vom 23. März 2001 - 3 StR 59/01, juris Rn. 6).

  • BGH, 12.10.2016 - 4 StR 78/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 09.05.2017 - 1 StR 658/16
    Dabei hat der Tatrichter die für die Entscheidung über die Unterbringung maßgeblichen Umstände in den Urteilsgründen so umfassend darzulegen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 594/16, juris Rn. 3 aE; vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16, juris Rn. 9 und vom 15. Januar 2015 - 4 StR 419/14, NStZ 2015, 394, 395; BGH, Urteil vom 21. Februar 2017 - 1 StR 618/16, juris Rn. 10; siehe auch Beschluss vom 10. November 2015 - 1 StR 265/15, NStZ-RR 2016, 76 f. mwN).
  • BGH, 13.10.2016 - 1 StR 445/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 09.05.2017 - 1 StR 658/16
    Die zur Beurteilung dieser Voraussetzung erforderliche Gefährlichkeitsprognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln (BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2013 - 4 StR 520/12, NStZ-RR 2013, 141; vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 311/13, NStZ-RR 2014, 42; vom 2. September 2015 - 2 StR 239/15 und vom 3. Juni 2015 - 4 StR 167/15, StV 2016, 724; Urteile vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 445/16, juris Rn. 15 und vom 21. Februar 2017 - 1 StR 618/16, juris Rn. 10) und hat sich darauf zu erstrecken, ob und welche Taten von dem Beschuldigten infolge seines Zustands drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12, RuP 2014, 31; BGH, Beschluss vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306; BGH, Urteil vom 21. Februar 2017 - 1 StR 618/16, juris Rn. 10).
  • BGH, 21.12.2016 - 1 StR 594/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 09.05.2017 - 1 StR 658/16
    Dabei hat der Tatrichter die für die Entscheidung über die Unterbringung maßgeblichen Umstände in den Urteilsgründen so umfassend darzulegen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 594/16, juris Rn. 3 aE; vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16, juris Rn. 9 und vom 15. Januar 2015 - 4 StR 419/14, NStZ 2015, 394, 395; BGH, Urteil vom 21. Februar 2017 - 1 StR 618/16, juris Rn. 10; siehe auch Beschluss vom 10. November 2015 - 1 StR 265/15, NStZ-RR 2016, 76 f. mwN).
  • BGH, 03.12.2015 - 4 StR 387/15

    Tötungsvorsatz (Voraussetzungen: tatrichterliche Gesamtschau, Darstellung im

    Auszug aus BGH, 09.05.2017 - 1 StR 658/16
    Entscheidend und für die Maßregelanordnung ausreichend ist vielmehr, dass der Zustand der Grunderkrankung länger andauert, sofern er dazu führt, dass schon alltägliche Ereignisse die akute erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit auslösen können (vgl. BGH, Urteile vom 17. Februar 1999 - 2 StR 483/98, BGHSt 44, 369, 375 f., juris Rn. 32; vom 10. August 2005 - 2 StR 209/05, BGHR StGB § 63 Ablehnung 2, juris Rn. 17 und vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 387/15, juris Rn. 25; Beschlüsse vom 14. Januar 2009 - 2 StR 565/08, NStZ-RR 2009, 136, juris Rn. 9; vom 21. November 2012 - 4 StR 257/12, juris Rn. 7 und vom 21. Juni 2016 - 4 StR 161/16, juris Rn. 10 (NStZ-RR 2017, 108 nur redaktioneller Leitsatz) jeweils mwN).
  • BGH, 10.11.2015 - 1 StR 265/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 09.05.2017 - 1 StR 658/16
    Dabei hat der Tatrichter die für die Entscheidung über die Unterbringung maßgeblichen Umstände in den Urteilsgründen so umfassend darzulegen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 594/16, juris Rn. 3 aE; vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16, juris Rn. 9 und vom 15. Januar 2015 - 4 StR 419/14, NStZ 2015, 394, 395; BGH, Urteil vom 21. Februar 2017 - 1 StR 618/16, juris Rn. 10; siehe auch Beschluss vom 10. November 2015 - 1 StR 265/15, NStZ-RR 2016, 76 f. mwN).
  • BGH, 07.06.2016 - 4 StR 79/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 09.05.2017 - 1 StR 658/16
    Die zur Beurteilung dieser Voraussetzung erforderliche Gefährlichkeitsprognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln (BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2013 - 4 StR 520/12, NStZ-RR 2013, 141; vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 311/13, NStZ-RR 2014, 42; vom 2. September 2015 - 2 StR 239/15 und vom 3. Juni 2015 - 4 StR 167/15, StV 2016, 724; Urteile vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 445/16, juris Rn. 15 und vom 21. Februar 2017 - 1 StR 618/16, juris Rn. 10) und hat sich darauf zu erstrecken, ob und welche Taten von dem Beschuldigten infolge seines Zustands drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12, RuP 2014, 31; BGH, Beschluss vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306; BGH, Urteil vom 21. Februar 2017 - 1 StR 618/16, juris Rn. 10).
  • BGH, 15.07.2015 - 4 StR 277/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Begehung der

    Auszug aus BGH, 09.05.2017 - 1 StR 658/16
    Dieser symptomatische Zusammenhang besteht, wenn der festgestellte, für die Schuldfähigkeit bedeutsame Zustand des Täters kausal für die Anlasstat geworden ist (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 22. Februar 2011 - 4 StR 654/10, WuM 2011, 295 f. und vom 15. Juli 2015 - 4 StR 277/15, StV 2016, 725 f.), wobei Mitursächlichkeit genügt (van Gemmeren aaO § 63 Rn. 47 mwN).
  • BGH, 02.09.2015 - 2 StR 239/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 09.05.2017 - 1 StR 658/16
    Die zur Beurteilung dieser Voraussetzung erforderliche Gefährlichkeitsprognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln (BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2013 - 4 StR 520/12, NStZ-RR 2013, 141; vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 311/13, NStZ-RR 2014, 42; vom 2. September 2015 - 2 StR 239/15 und vom 3. Juni 2015 - 4 StR 167/15, StV 2016, 724; Urteile vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 445/16, juris Rn. 15 und vom 21. Februar 2017 - 1 StR 618/16, juris Rn. 10) und hat sich darauf zu erstrecken, ob und welche Taten von dem Beschuldigten infolge seines Zustands drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12, RuP 2014, 31; BGH, Beschluss vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306; BGH, Urteil vom 21. Februar 2017 - 1 StR 618/16, juris Rn. 10).
  • BGH, 29.09.2015 - 1 StR 287/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Zustand der

  • BGH, 10.12.2014 - 2 StR 170/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 15.01.2015 - 4 StR 419/14

    Bedrohung (ernstliches Inaussichtstellen eines Verbrechens; Inaussichtstellen

  • BGH, 03.06.2015 - 4 StR 167/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 16.01.2013 - 4 StR 520/12

    Anordnung der Unterbringung in einer psychiatrischen Krankenhaus (zeitliche

  • BVerfG, 24.07.2013 - 2 BvR 298/12

    Rechtsschutzbedürfnis (Feststellungsinteresse nach Entlassung aus dem

  • BGH, 01.10.2013 - 3 StR 311/13

    Anforderungen an die Anordnung einer dauerhaften Unterbringung in einem

  • BGH, 04.07.2012 - 4 StR 224/12

    Voraussetzungen der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

  • BGH, 29.08.2012 - 4 StR 205/12

    Schuldunfähigkeit; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 21.11.2012 - 4 StR 257/12

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 11.07.1986 - 3 StR 274/86

    Schuldunfähigkeit - Alkoholismus - Entzug - Unterbringung - Psychiatrisches

  • BGH, 21.07.2010 - 5 StR 243/10

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Gefährlichkeitsprognose

  • BGH, 22.02.2011 - 4 StR 654/10

    Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen

  • BGH, 23.03.2001 - 3 StR 59/01

    Voraussetzungen für die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

  • BGH, 10.08.2005 - 2 StR 209/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Ermessen des Gerichts; länger

  • BGH, 14.01.2009 - 2 StR 565/08

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (hirnorganische

  • BGH, 17.02.1999 - 2 StR 483/98

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Schuldunfähigkeit;

  • BGH, 13.06.2017 - 2 StR 24/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Dabei hat es nicht erkennbar bedacht, dass der länger dauernde Zustand so beschaffen sein muss, dass bereits alltägliche Ereignisse die akute erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit auslösen können (Senat, Urteil vom 17. Februar 1999 - 2 StR 483/98, BGHSt 44, 369, 376; BGH, Urteil vom 9. Mai 2017 - 1 StR 658/16).
  • BGH, 31.08.2017 - 4 StR 221/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Dieser Zustand muss, um eine Gefährlichkeitsprognose tragen zu können, von längerer Dauer sein (BGH, Urteile vom 9. Mai 2017 - 1 StR 658/16, NStZ-RR 2017, 272 f.; vom 17. Juni 2015 - 2 StR 358/14, BGHR StGB § 63 Zustand 44; vom 6. März 1986 - 4 StR 40/86, BGHSt 34, 22, 27; Beschlüsse vom 21. Juni 2016 - 4 StR 161/16, StV 2017, 588 f.; vom 29. August 2012 - 4 StR 205/12, NStZ-RR 2012, 367).
  • BGH, 25.05.2022 - 2 StR 257/21

    Sicherungsverfahren: Anforderungen an die Darlegung einer Beeinträchtigung der

    Dass daneben weitere Umstände - etwa eine Verärgerung über die abgelehnte Bitte um Kleingeld bzw. eine Zigarette - zum Tragen gekommen sein könnten, würde den symptomatischen Zusammenhang nicht entfallen lassen; Mitursächlichkeit des krankhaften Zustands für die Tatbegehung ist ausreichend (vgl. BGH, Urteil vom 9. Mai 2017 - 1 StR 658/16 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 23.06.2020 - 2 StR 43/20

    Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Diagnose einer Schizophrenieerkrankung einerseits nicht schon für sich genommen zu der Feststellung einer generellen oder über längere Zeiträume andauernden gesicherten Beeinträchtigung oder Aufhebung der Schuldfähigkeit führt, andererseits der nach § 63 StGB erforderliche dauernde Zustand keine ununterbrochene Befindlichkeit voraussetzt (BGH, Urteil vom 9. Mai 2017 - 1 StR 658/16).
  • BGH, 11.12.2018 - 3 StR 517/18

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Der erforderliche symptomatische Zusammenhang besteht, wenn der festgestellte, für die Schuldfähigkeit bedeutsame Zustand des Täters für die Anlasstat kausal geworden ist, wobei Mitursächlichkeit genügt (BGH NStZ-RR 2017, 272, 273; BGH, Beschluss vom 30. August 2018 - 4 StR 296/18 -, juris Rn. 5).
  • BGH, 30.08.2018 - 4 StR 296/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Erfordernis des

    Der erforderliche symptomatische Zusammenhang besteht, wenn der festgestellte, für die Schuldfähigkeit bedeutsame Zustand des Täters für die Anlasstat kausal geworden ist, wobei Mitursächlichkeit genügt (BGH, Urteil vom 9. Mai 2017 - 1 StR 658/16, NStZ-RR 2017, 272, 273).
  • BGH, 16.05.2018 - 2 StR 132/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen; Darlegung in

    Der erforderliche symptomatische Zusammenhang besteht, wenn der festgestellte, für die Schuldfähigkeit bedeutsame Zustand des Täters für die Anlasstat kausal geworden ist, wobei Mitursächlichkeit genügt (BGH, Urteil vom 9. Mai 2017 - 1 StR 658/16, NStZ-RR 2017, 272 f.).
  • BGH, 11.04.2019 - 4 StR 383/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (zweifelloses Bestehen eines

    Der erforderliche symptomatische Zusammenhang besteht, wenn der festgestellte, für die Schuldfähigkeit bedeutsame Zustand des Täters für die Anlasstat kausal geworden ist, wobei Mitursächlichkeit genügt (BGH, Urteil vom 9. Mai 2017 - 1 StR 658/16, NStZ-RR 2017, 272, 273).
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