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   BGH, 09.05.2017 - 4 StR 111/17   

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https://dejure.org/2017,17259
BGH, 09.05.2017 - 4 StR 111/17 (https://dejure.org/2017,17259)
BGH, Entscheidung vom 09.05.2017 - 4 StR 111/17 (https://dejure.org/2017,17259)
BGH, Entscheidung vom 09. Mai 2017 - 4 StR 111/17 (https://dejure.org/2017,17259)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 473 Abs. 1 Satz 1, § 472a Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung des Urteils im Adhäsionsausspruch auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes auf die Revision

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2
    Aufhebung des Urteils im Adhäsionsausspruch auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes auf die Revision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.01.1992 - 4 StR 629/91

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Auszug aus BGH, 09.05.2017 - 4 StR 111/17
    Eine Überbürdung der durch die Revisionen der Angeklagten dem Nebenkläger und durch die Revision des Nebenklägers den Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen findet nicht statt, da die Rechtsmittel der Angeklagten zum Schuld- und Strafausspruch und das Rechtsmittel des Nebenklägers insgesamt erfolglos waren (Senatsbeschluss vom 14. Januar 1992 - 4 StR 629/91, BGHR StPO § 473 Abs. 1 Satz 3 Auslagenerstattung 1; BGH, Beschluss vom 15. November 1993 - 5 StR 628/93, NStZ 1994, 229).
  • BGH, 15.11.1993 - 5 StR 628/93

    Überbürdung durch notwendige Auslagen für eine Revision

    Auszug aus BGH, 09.05.2017 - 4 StR 111/17
    Eine Überbürdung der durch die Revisionen der Angeklagten dem Nebenkläger und durch die Revision des Nebenklägers den Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen findet nicht statt, da die Rechtsmittel der Angeklagten zum Schuld- und Strafausspruch und das Rechtsmittel des Nebenklägers insgesamt erfolglos waren (Senatsbeschluss vom 14. Januar 1992 - 4 StR 629/91, BGHR StPO § 473 Abs. 1 Satz 3 Auslagenerstattung 1; BGH, Beschluss vom 15. November 1993 - 5 StR 628/93, NStZ 1994, 229).
  • BGH, 07.07.2010 - 2 StR 100/10

    Beihilfe zur schweren räuberischen Erpressung (Gehilfenvorsatz hinsichtlich der

    Auszug aus BGH, 09.05.2017 - 4 StR 111/17
    Angesichts des Umstands, dass sich das Landgericht keine sichere Überzeugung von weiteren behaupteten physischen und psychischen Beschwerden des Neben- und Adhäsionsklägers verschaffen konnte, hätte es einer eingehenden Begründung des Ausspruchs bedurft (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Juli 2010 - 2 StR 100/10, NStZ-RR 2010, 344, und vom 29. Juli 2003 - 4 StR 222/03, juris).
  • BGH, 29.07.2003 - 4 StR 222/03

    Adhäsionsverfahren (Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz sämtlicher Schäden;

    Auszug aus BGH, 09.05.2017 - 4 StR 111/17
    Angesichts des Umstands, dass sich das Landgericht keine sichere Überzeugung von weiteren behaupteten physischen und psychischen Beschwerden des Neben- und Adhäsionsklägers verschaffen konnte, hätte es einer eingehenden Begründung des Ausspruchs bedurft (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Juli 2010 - 2 StR 100/10, NStZ-RR 2010, 344, und vom 29. Juli 2003 - 4 StR 222/03, juris).
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