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   BGH, 09.05.2017 - VIII ZB 55/16   

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https://dejure.org/2017,17495
BGH, 09.05.2017 - VIII ZB 55/16 (https://dejure.org/2017,17495)
BGH, Entscheidung vom 09.05.2017 - VIII ZB 55/16 (https://dejure.org/2017,17495)
BGH, Entscheidung vom 09. Mai 2017 - VIII ZB 55/16 (https://dejure.org/2017,17495)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 2 RVG, Teil 3 Vorbem 3 Abs 3 S 3 Nr 2 RVG-VV, Nr 3104 RVG-VV
    Vergütung des Rechtsanwalts: Anfall der Terminsgebühr für Mitwirkung an einer auf die Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechung

  • IWW

    § 91a ZPO, Nr. 3104 VV RVG, § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO, § 2 Abs. 2 RVG

  • Wolters Kluwer

    Terminsgebühr für die Mitwirkung eines Rechtsanwalts an einer "auf die Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechung ohne Beteiligung des Gerichts"

  • Betriebs-Berater

    Mitwirkung des Anwalts an einer auf Verfahrenserledigung ausgerichteten Besprechung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Terminsgebühr entsteht nur bei Mitwirkung des Rechtsanwaltes an der Erledigung des Rechtsstreites; § 2 Abs. 2 RVG i. V. m. RVG VV Teil 3 Vorbemerkung 3 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2

  • Anwaltsblatt

    § 2 RVG
    Allein Information des Anwalts über Einigung löst Terminsgebühr nicht aus

  • rewis.io

    Vergütung des Rechtsanwalts: Anfall der Terminsgebühr für Mitwirkung an einer auf die Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Kostenrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Terminsgebühr für die Mitwirkung eines Rechtsanwalts an einer "auf die Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechung ohne Beteiligung des Gerichts"

  • datenbank.nwb.de

    Vergütung des Rechtsanwalts: Anfall der Terminsgebühr für Mitwirkung an einer auf die Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann entsteht die Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Terminsgebühr für eine außergerichtliche Erledigungsbesprechung nach bereits erfolgter Einigung

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 2 RVG
    Allein Information des Anwalts über Einigung löst Terminsgebühr nicht aus

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine Terminsgebühr nach § 2 Abs. 2 RVG

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Terminsgebühr nur, wenn bei Beginn der Besprechung noch keine Einigkeit bestand

Besprechungen u.ä. (2)

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 2 RVG
    Allein Information des Anwalts über Einigung löst Terminsgebühr nicht aus

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann entsteht die Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG? (IBR 2017, 470)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 3530
  • NJW-RR 2017, 1148
  • MDR 2017, 852
  • NZM 2017, 439
  • FamRZ 2017, 1336
  • BB 2017, 1410
  • AnwBl 2017, 787
  • AnwBl Online 2017, 437
  • Rpfleger 2017, 591
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.11.2006 - II ZB 9/06

    Voraussetzungen des Erfallens der Terminsgebühr bei außergerichtlicher

    Auszug aus BGH, 09.05.2017 - VIII ZB 55/16
    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof an das Merkmal der - auch telefonisch durchführbaren - Besprechung keine besonderen Anforderungen gestellt und die Terminsgebühr als entstanden angesehen, wenn der Gegner die auf eine Erledigung des Verfahrens gerichteten Äußerungen zwecks Prüfung und Weiterleitung an seine Partei zur Kenntnis nimmt (BGH, Beschluss vom 20. November 2006 - II ZB 9/06, NJW-RR 2007, 286 Rn. 7 mwN) oder sich auch nur an Gesprächen mit dem Ziel einer Einigung interessiert zeigt (BGH, Beschluss vom 27. Februar 2007 - XI ZB 38/05, NJW 2007, 2858 Rn. 10).
  • BGH, 27.02.2007 - XI ZB 38/05

    Voraussetzungen der Terminsgebühr

    Auszug aus BGH, 09.05.2017 - VIII ZB 55/16
    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof an das Merkmal der - auch telefonisch durchführbaren - Besprechung keine besonderen Anforderungen gestellt und die Terminsgebühr als entstanden angesehen, wenn der Gegner die auf eine Erledigung des Verfahrens gerichteten Äußerungen zwecks Prüfung und Weiterleitung an seine Partei zur Kenntnis nimmt (BGH, Beschluss vom 20. November 2006 - II ZB 9/06, NJW-RR 2007, 286 Rn. 7 mwN) oder sich auch nur an Gesprächen mit dem Ziel einer Einigung interessiert zeigt (BGH, Beschluss vom 27. Februar 2007 - XI ZB 38/05, NJW 2007, 2858 Rn. 10).
  • OLG Saarbrücken, 19.07.2018 - 4 U 26/17

    Erstattung der Rechtsverfolgungskosten infolge eines Verkehrsunfalls

    Denn nur in diesem Fall kann die Besprechung auf die (zukünftige) Erledigung des Verfahrens gerichtet sein (BGH NJW-RR 2017, 1148, 1149 Rn. 9).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 27.09.2017 - L 5 AS 585/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts

    Dabei kann es sich auch um telefonische Besprechungen handeln (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2017 - VIII ZB 55/16 -, juris Rn. 8), auch um Telefonate, die der Richter jeweils getrennt mit den Beteiligtenvertretern führt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2006 - II ZB 28/05 -, juris Rn. 1, 4).
  • OLG Brandenburg, 20.12.2018 - 6 W 129/18

    Terminsgebühr

    Die Terminsgebühr entsteht bereits, wenn der Gegner die auf eine Erledigung des Verfahrens gerichteten Äußerungen zwecks Prüfung und Weiterleitung an seine Partei zur Kenntnis nimmt oder sich auch nur an Gesprächen mit dem Ziel einer Einigung interessiert zeigt (vgl. BGH, NJW-RR 2017, S. 1148, 1149).
  • VG Regensburg, 23.01.2024 - RO 8 M 23.1225

    Mehrere Terminsgebühren für die Mitwirkung an einer telefonischen Besprechung bei

    Hingegen reicht es aus, wenn die Erledigung der Angelegenheit von einer Seite initiiert wird und die andere Seite sich darauf einlässt, indem sie zuhört (Mayer in Mayer/Kroiß, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 8. Aufl. 2021, Vergütungsverzeichnis Vorbemerkung 3 Rn. 69 m.w.N.), sofern sie sich dadurch an einem Gespräch mit dem Ziel einer Erledigung interessiert zeigt (vgl. BGH, B.v. 9.5.2017 - VIII ZB 55/16 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 29.09.2022 - 6 C 22.1973

    Terminsgebühr auch für Besprechung über Art und Weise der formellen Beendigung

    Zwar kann eine "Besprechung, die auf die Erledigung des Verfahrens gerichtet ist" (Vorbemerkung 3 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 VV RVG) nicht mehr stattfinden, wenn die Erledigung bereits eingetreten ist (vgl. BGH, B.v. 9.5.2017 - VIII ZB 55/16 - NJW-RR 2017, 1148); deshalb entsteht keine Terminsgebühr, wenn die Prozessbevollmächtigten lediglich die ohne ihre Mitwirkung erfolgte Erledigung erörtern.
  • VG Augsburg, 26.03.2018 - Au 7 M 18.91

    Festsetzung einer Terminsgebühr und einer Erledigungsgebühr im

    Ausgehend von der Intention des Gesetzgebers, mit dieser Regelung den Anwendungsbereich der Terminsgebühr zu erweitern, hat der Bundesgerichtshof an das Merkmal der - auch telefonisch durchführbaren - Besprechung keine besonderen Anforderungen gestellt und die Terminsgebühr als entstanden angesehen, wenn der Gegner die auf eine Erledigung des Verfahrens gerichteten Äußerungen zwecks Prüfung und Weiterleitung an seine Partei zur Kenntnis nimmt oder sich auch nur an Gesprächen mit dem Ziel einer Einigung interessiert zeigt (vgl. BGH, B.v. 9.5.2017 - VIII ZB 55/16 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 19.07.2022 - Au 2 K 21.1671

    Keine fiktive Terminsgebühr bei nur formeller Mitwirkung an Erledigung des

    Aus diesem Grund genügt es für das Entstehen der Gebühr nicht, dass die Beteiligten sich außergerichtlich ohne ihre Bevollmächtigten einigen und diese nach bereits eingetretener materieller Erledigung nur noch an der formellen Beendigung des gerichtlichen Verfahrens mitwirken, etwa durch die Abgabe einer Klagerücknahmeerklärung (BVerwG, B.v. 28.11.2011 - 6 B 34.11 - juris Rn. 4; OVG NRW, B.v. 8.6.2022 - 9 E 290/22 - juris Rn. 11; OVG Saarl, B.v. 15.10.2013 - 1 E 383/13 - NJW 2014, 405; NdsOVG, B.v. 4.7.2008 - 2 OA 338/08 - NJW 2009, 460; BGH, B.v. 9.5.2017 - VIII ZB 55/16 - NJW-RR 2017, 1148, OLG Hamburg, B.v. 15.6.2016 - 8 W 60/16 - BeckRS 2016, 15032; VG Leipzig, B.v. 22.3.2018 - 2 K 2700/17 NC - juris Rn. 30 ff.; so auch Toussaint in Toussaint, Kostenrecht, 52. Aufl. 2022, RVG VV 3103, 3104 Rn. 22; a.A. Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG-Kommentar, 25. Aufl. 2021, Vorb.
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