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BGH, 09.05.2018 - 2 StR 45/18 |
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Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 46 StGB; § 73d StGB a.F.; § 33 BtMG a.F
Grundsätze der Strafzumessung (Verhältnis gegen Mittäter verhängter Strafen); Einziehung; Bestimmung des Wertes des Erlangten; Schätzung (tatrichterliche Überzeugung von der deliktischen Herkunft des Gegenstandes) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Umfang der Überprüfbarkeit einer Strafzumessung bei Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge durch das Revisionsgericht
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG a.F. § 33 ; StGB a.F. § 73d
Umfang der Überprüfbarkeit einer Strafzumessung bei Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge durch das Revisionsgericht
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95
Erweiterter Verfall
Auszug aus BGH, 09.05.2018 - 2 StR 45/18
Eine Verfallsanordnung nach § 33 BtMG a.F. i.V.m. § 73d StGB a.F. setzt voraus, dass sich der Tatrichter nach Ausschöpfung aller ihm zur Verfügung stehenden Beweismittel von der deliktischen Herkunft des Gegenstands überzeugt (BVerfGE 110, 1). - BGH, 28.06.2011 - 1 StR 282/11
Vergleichende Strafzumessung bei Tatbeteiligten (Gleichheitsgrundsatz; …
Auszug aus BGH, 09.05.2018 - 2 StR 45/18
Die Strafkammer hat auch bedacht, dass gegen Mittäter in einem Urteil verhängte Strafen in einem gerechten Verhältnis zueinander stehen sollen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2011 - 1 StR 282/11, BGHSt 56, 262 mwN) und dieser Maßgabe entsprechend die Verhängung einer im Vergleich zu dem Mitangeklagten B. geringfügigen höheren Strafe nachvollziehbar begründet.