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   BGH, 09.05.2019 - 1 StR 19/19   

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https://dejure.org/2019,16268
BGH, 09.05.2019 - 1 StR 19/19 (https://dejure.org/2019,16268)
BGH, Entscheidung vom 09.05.2019 - 1 StR 19/19 (https://dejure.org/2019,16268)
BGH, Entscheidung vom 09. Mai 2019 - 1 StR 19/19 (https://dejure.org/2019,16268)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 27 Abs. 1 StGB; § 15 StGB; § 52 StGB; § 56 StGB
    Beihilfe (Vorsatz hinsichtlich der Haupttat: erforderliche Vorstellung des Täters von der Haupttat; Tatmehrheit bei Förderung mehrerer Taten durch mehrere Handlungen); Strafaussetzung zur Bewährung (Sozialprognose)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 374 Abs. 1 Variante 1 AO, § 27 StGB, § 374 Abs. 1 Variante 3 AO, § 53 StGB, § 56 Abs. 2, 1 StGB, § 71 AO, § 56 Abs. 1 StGB, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Beihilfe zur gewerbsmäßigen Steuerhehlerei; Lagerung unverzollter und unversteuerter Zigaretten; Strafaussetzung zur Bewährung

  • Wolters Kluwer

    Beihilfe zur gewerbsmäßigen Steuerhehlerei; Lagerung unverzollter und unversteuerter Zigaretten; Strafaussetzung zur Bewährung

  • rewis.io

    Rechtlicher Vergleich der Beihilfehandlungen zu Verschaffung und Absatz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Beihilfe zur gewerbsmäßigen Steuerhehlerei; Lagerung unverzollter und unversteuerter Zigaretten; Strafaussetzung zur Bewährung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Bewährung: Haftung lässt erneutes Abrutschen in die Kriminalität befürchten- Keine günstige Sozialprognose

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mithilfe beim Zigarettenschmuggel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafaussetzung zur Bewährung - und die Haftung für die verkürzten Steuern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 249
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 12.03.2012 - 3 StR 436/11

    Beihilfe zum Computerbetrug (Tateinheit; Tatmehrheit; Phishing); Konkurrenzen

    Auszug aus BGH, 09.05.2019 - 1 StR 19/19
    Dass der Gehilfe bereits zuvor einen einheitlichen fortwirkenden Beihilfebeitrag zur Förderung mehrerer Haupttaten - wie hier durch die Erlaubnis zur Nutzung der Halle (Fall 7 der Urteilsgründe) - leistete, führt nicht zur Zusammenfassung zu einer Beihilfetat (BGH, Beschlüsse vom 4. März 2008 - 5 StR 594/07, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Konkurrenzen 2; vom 22. September 2008 - 1 StR 323/08, BGHR AO § 370 Abs. 1 Beihilfe 8 und vom 12. März 2012 - 3 StR 436/11 Rn. 4).
  • BGH, 28.02.2012 - 3 StR 435/11

    Betrug durch "Phishing" (Abgrenzung zur Begünstigung; Beendigung)

    Auszug aus BGH, 09.05.2019 - 1 StR 19/19
    Für eine ausreichende Konkretisierung des Vorsatzes des Gehilfen genügt es, wenn er die zentralen Merkmale der Haupttat, namentlich den wesentlichen Unrechtsgehalt und die wesentliche Angriffsrichtung, zumindest bedingt vorsätzlich erfasst hat (BGH, Beschlüsse vom 28. November 2017 - 3 StR 272/17 Rn. 33; vom 28. Februar 2012 - 3 StR 435/11 Rn. 4; vom 8. November 2011 - 3 StR 310/11 Rn. 8 und vom 20. Januar 2011 - 3 StR 420/10 Rn. 13).
  • BGH, 28.11.2017 - 3 StR 272/17

    Zulässigkeit der Verlesung einer Vernehmungsniederschrift bei nicht erreichbarem

    Auszug aus BGH, 09.05.2019 - 1 StR 19/19
    Für eine ausreichende Konkretisierung des Vorsatzes des Gehilfen genügt es, wenn er die zentralen Merkmale der Haupttat, namentlich den wesentlichen Unrechtsgehalt und die wesentliche Angriffsrichtung, zumindest bedingt vorsätzlich erfasst hat (BGH, Beschlüsse vom 28. November 2017 - 3 StR 272/17 Rn. 33; vom 28. Februar 2012 - 3 StR 435/11 Rn. 4; vom 8. November 2011 - 3 StR 310/11 Rn. 8 und vom 20. Januar 2011 - 3 StR 420/10 Rn. 13).
  • BGH, 20.01.2011 - 3 StR 420/10

    Begünstigung (Beteiligung an der Vortat; Schutzzweck; Surrogat eines

    Auszug aus BGH, 09.05.2019 - 1 StR 19/19
    Für eine ausreichende Konkretisierung des Vorsatzes des Gehilfen genügt es, wenn er die zentralen Merkmale der Haupttat, namentlich den wesentlichen Unrechtsgehalt und die wesentliche Angriffsrichtung, zumindest bedingt vorsätzlich erfasst hat (BGH, Beschlüsse vom 28. November 2017 - 3 StR 272/17 Rn. 33; vom 28. Februar 2012 - 3 StR 435/11 Rn. 4; vom 8. November 2011 - 3 StR 310/11 Rn. 8 und vom 20. Januar 2011 - 3 StR 420/10 Rn. 13).
  • BGH, 27.07.1994 - 3 StR 149/94

    Betäubungsmittel - Beihilfe - Unerlaubtes Handeltreiben - Warnfunktion -

    Auszug aus BGH, 09.05.2019 - 1 StR 19/19
    Derartige Unterschiede sind dann für die rechtliche Bewertung bedeutungslos, wenn sie sich innerhalb des nach allgemeiner Lebenserfahrung Voraussehbaren halten und keine andere Bewertung der Tat rechtfertigen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2014 - 1 StR 577/13 Rn. 36 und Urteil vom 27. Juli 1994 - 3 StR 149/94 Rn. 6, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 46).
  • BGH, 13.01.1993 - 3 StR 586/92

    Soziale Eingliederung des Angeklagten als Kriterium für eine Entscheidung über

    Auszug aus BGH, 09.05.2019 - 1 StR 19/19
    Zum anderen gibt es keinen Erfahrungssatz, dass ein Angeklagter allein deswegen, weil er Vermögensstraftaten verübte, die regelmäßig entsprechende Schadensersatzansprüche auslösen, zur Begleichung dieser Schulden erneute Taten begeht (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 1993 - 3 StR 586/92, BGHR StGB § 56 Abs. 2 Sozialprognose 2).
  • BGH, 11.06.2008 - 5 StR 145/08

    Steuerhehlerei (Absatzhilfe; Beihilfe); versagte Aussetzung einer Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 09.05.2019 - 1 StR 19/19
    Hätte das Landgericht Vorsatz des Angeklagten bezüglich dessen Mitwirkung an der Weiterlieferung der Zigaretten an W. s Abnehmer angenommen, wäre er - wie im Fall 8 der Urteilsgründe - als (täterschaftlicher) Absatzhelfer (§ 374 Abs. 1 Variante 3 AO) zu verurteilen gewesen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juni 2008 - 5 StR 145/08 Rn. 6).
  • BGH, 06.02.2014 - 1 StR 577/13

    Steuerhinterziehung durch Goldgeschäfte (Umsatzsteuer; Vorsteuer; Voranmeldung;

    Auszug aus BGH, 09.05.2019 - 1 StR 19/19
    Derartige Unterschiede sind dann für die rechtliche Bewertung bedeutungslos, wenn sie sich innerhalb des nach allgemeiner Lebenserfahrung Voraussehbaren halten und keine andere Bewertung der Tat rechtfertigen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2014 - 1 StR 577/13 Rn. 36 und Urteil vom 27. Juli 1994 - 3 StR 149/94 Rn. 6, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 46).
  • BGH, 04.03.2008 - 5 StR 594/07

    Konkurrenzen bei der Beihilfe zur Steuerhinterziehung (Umsatzsteuer; Lohnsteuer);

    Auszug aus BGH, 09.05.2019 - 1 StR 19/19
    Dass der Gehilfe bereits zuvor einen einheitlichen fortwirkenden Beihilfebeitrag zur Förderung mehrerer Haupttaten - wie hier durch die Erlaubnis zur Nutzung der Halle (Fall 7 der Urteilsgründe) - leistete, führt nicht zur Zusammenfassung zu einer Beihilfetat (BGH, Beschlüsse vom 4. März 2008 - 5 StR 594/07, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Konkurrenzen 2; vom 22. September 2008 - 1 StR 323/08, BGHR AO § 370 Abs. 1 Beihilfe 8 und vom 12. März 2012 - 3 StR 436/11 Rn. 4).
  • BGH, 22.09.2008 - 1 StR 323/08

    Beihilfe zu mehreren Taten der Steuerhinterziehung durch jeweils selbständige

    Auszug aus BGH, 09.05.2019 - 1 StR 19/19
    Dass der Gehilfe bereits zuvor einen einheitlichen fortwirkenden Beihilfebeitrag zur Förderung mehrerer Haupttaten - wie hier durch die Erlaubnis zur Nutzung der Halle (Fall 7 der Urteilsgründe) - leistete, führt nicht zur Zusammenfassung zu einer Beihilfetat (BGH, Beschlüsse vom 4. März 2008 - 5 StR 594/07, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Konkurrenzen 2; vom 22. September 2008 - 1 StR 323/08, BGHR AO § 370 Abs. 1 Beihilfe 8 und vom 12. März 2012 - 3 StR 436/11 Rn. 4).
  • BGH, 08.11.2011 - 3 StR 310/11

    Beihilfe; Gehilfe (Vorsatz; Zeitpunkt; Bestimmtheit); Beihilfehandlung

  • BGH, 22.09.2022 - 1 StR 233/22

    Steuerhehlerei (Begriff des Sichverschaffens: Versuchsbeginn; Verhältnis von

    Zudem sind die Absatzbemühungen des Zwischenhehlers für diesen straflos und nicht lediglich als mitbestrafte Nachtat einzuordnen (BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2019 - 1 StR 19/19 Rn. 5 und vom 11. Juni 2008 - 5 StR 145/08 Rn. 5; Urteil vom 9. Juli 1969 - 2 StR 260/69, BGHSt 23, 36, 38; Hübner, NJW 1975, 2110; aA BGH, Urteil vom 3. Juni 1975 - 1 StR 228/75, NJW 1975, 2109, 2110).
  • BGH, 02.03.2023 - 2 StR 119/22

    Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität: Entfernung von einer festen

    Der Gehilfe muss seinen eigenen Tatbeitrag, aber nur die wesentlichen Merkmale der Haupttat, insbesondere deren Angriffsrichtung, kennen und wollen oder für möglich halten und billigend in Kauf nehmen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 15. März 2022 - 2 StR 302/21; vom 22. April 2020 - 2 StR 17/20; BGH, Beschluss vom 9. Mai 2019 - 1 StR 19/19).
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