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   BGH, 09.06.1961 - 5 StR 559/60   

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https://dejure.org/1961,5117
BGH, 09.06.1961 - 5 StR 559/60 (https://dejure.org/1961,5117)
BGH, Entscheidung vom 09.06.1961 - 5 StR 559/60 (https://dejure.org/1961,5117)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 1961 - 5 StR 559/60 (https://dejure.org/1961,5117)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.11.1950 - 2 StR 42/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.06.1961 - 5 StR 559/60
    Für diese richterliche Überzeugung genügt es, daß ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit besteht, demgegenüber vernünftige Zweifel nicht mehr laut werden können.' (BGH NJW 1951, 122 Nr. 16).".
  • BGH, 21.02.1957 - 4 StR 566/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.06.1961 - 5 StR 559/60
    Ein Richter kann eine Akte, die er in amtlicher Verwahrung hat, auch dadurch beiseite schaffen, daß er sie in dem Raum ihrer Verwahrung in einer Weise unterbringt, die ihre jederzeitige Gebrauchsbereitschaft beeinträchtigt (vgl. RGSt 22, 242; 72, 193, 196/197; ebenso BGH 4 StR 566/56 vom 21. Februar 1957).
  • BGH, 08.10.1957 - 5 StR 366/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.06.1961 - 5 StR 559/60
    Das setzt aber voraus, daß ihre Auffindung nunmehr erhebliche Schwierigkeiten bereitet (vgl. RG LZ 1921, 508; RG JW 1934, 197517; ebenso BGH 5 StR 366/57 vom 8. Oktober 1957).
  • RG, 04.12.1891 - 3228/91

    1. Ist zur Beiseiteschaffung einer amtlich verwahrten Urkunde deren Entfernung

    Auszug aus BGH, 09.06.1961 - 5 StR 559/60
    Ein Richter kann eine Akte, die er in amtlicher Verwahrung hat, auch dadurch beiseite schaffen, daß er sie in dem Raum ihrer Verwahrung in einer Weise unterbringt, die ihre jederzeitige Gebrauchsbereitschaft beeinträchtigt (vgl. RGSt 22, 242; 72, 193, 196/197; ebenso BGH 4 StR 566/56 vom 21. Februar 1957).
  • RG, 29.04.1938 - 4 D 104/38

    1. Wann besteht zwischen der erschwerten Amtsunterschlagung von Postgeldern und

    Auszug aus BGH, 09.06.1961 - 5 StR 559/60
    Ein Richter kann eine Akte, die er in amtlicher Verwahrung hat, auch dadurch beiseite schaffen, daß er sie in dem Raum ihrer Verwahrung in einer Weise unterbringt, die ihre jederzeitige Gebrauchsbereitschaft beeinträchtigt (vgl. RGSt 22, 242; 72, 193, 196/197; ebenso BGH 4 StR 566/56 vom 21. Februar 1957).
  • BGH, 26.09.1967 - 1 StR 373/67

    Geltendmachung der Verhandlungsunfähigkeit eines Angeklagten während der

    Bei Darlegung ihrer Überzeugung, daß der Angeklagte die seiner Verurteilung zugrundegelegten Einbruchsdiebstähle - entgegen seiner Einlassung - wirklich begangen hat, geht die Strafkammer allerdings für eine Reihe von Fällen davon aus, daß die Täterschaft des Angeklagten hier für das Gericht "mit absoluter Sicherheit" feststehe (UA S. 14), während sie hinsichtlich der übrigen Fälle ausführt, daß der Angeklagte "mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit, die jeden vernünftigen Zweifel ausschließt" (UA S. 20), der Täter sei, Ausführungen solcher Art können für sich betrachtet die Besorgnis erwecken, daß das Gericht von der Richtigkeit eines Teiles seiner Feststellungen nicht ganz überzeugt gewesen ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juni 1961 - 5 StR 559/60).
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