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   BGH, 09.06.1969 - III ZR 231/65   

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https://dejure.org/1969,8570
BGH, 09.06.1969 - III ZR 231/65 (https://dejure.org/1969,8570)
BGH, Entscheidung vom 09.06.1969 - III ZR 231/65 (https://dejure.org/1969,8570)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 1969 - III ZR 231/65 (https://dejure.org/1969,8570)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Inhaberschaft an einem Fischereirecht im Harzvorland - Freie Übertragbarkeit selbstständiger Fischereigerechtigkeiten - Notwendigkeit einer Zustimmung des Hypothekengläubigers - Begriff der Berührung - Vermutung des Eigentums am Fischereirecht - Bestimmung des ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1969, 916
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.10.1964 - V ZR 116/62
    Auszug aus BGH, 09.06.1969 - III ZR 231/65
    Dagegen sind die Fischereirechte, die sich als Ausfluß des Eigentums am Gewässer darstellen, entsprechend dem Grundsatz des § 24 des Preussischen Fischereigesetzes mit Inkrafttreten dieses Gesetzes erloschen; dem Eigentümer steht insoweit die sogenannte Eigentumsfischereibefugnis zu (BGH MDR 1964, 998).
  • BGH, 09.02.2012 - V ZB 95/11

    Grundbuchverfahrensrecht: Erfordernis der Zustimmung der

    Der Grundgedanke der Vorschrift ist einleuchtend: Ein Recht darf nicht ohne Zustimmung seines Inhabers geändert werden, wobei eine solche Änderung schon darin liegt, dass der Gegenstand, auf den sich das Recht bezieht, verändert wird (BGH, Urteil vom 9. Juni 1969 - III ZR 231/65, MDR 1969, 916).
  • BGH, 09.06.2016 - V ZB 61/15

    Änderung einer im Erbbaugrundbuch eingetragenen Sicherungsvormerkung in eine

    (1) Die Zustimmung der Inhaber solcher Rechte zu einer Änderung des Inhalts der Erbbauzinsreallast ist nach § 877 i.V.m. § 876 BGB zwar grundsätzlich geboten, weil § 876 Satz 2 BGB von dem Zustimmungserfordernis nur befreit, wenn eine Beeinträchtigung dieser Rechte ausgeschlossen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Juni 1984 - V ZB 32/82, BGHZ 91, 343, 346; BGH, Urteil vom 9. Juni 1969 - III ZR 231/65, LM § 3 ZPO Nr. 40).
  • BGH, 11.12.2008 - III ZR 101/08

    Anwendungsbereich des § 23 PrFischG

    Auch im Übrigen bezog sich der Begriff des mit dem Eigentum verbundenen Fischereirechts im Preußischen Fischereigesetz stets auf subjektivdingliche Rechte, also auf selbstständige Fischereirechte, die dem Eigentümer eines herrschenden Grundstücks zustanden (vgl. Senatsurteil vom 9. Juni 1969 - III ZR 231/65 - MDR 1969, 916, 917; BGH, Urteil vom 7. Oktober 1964 aaO; PrOVGE aaO, S. 159).
  • BGH, 25.11.2010 - III ZR 94/10

    Streitwert einer Klage auf Unterlassen des Fischens im Bereich eines

    Der Wert des Streitgegenstands bestimmt sich für einen solchen Fall nach § 3 ZPO, weil andere Bestimmungen mit Sonderregelungen nicht eingreifen (Senatsurteil vom 9. Juni 1969 - III ZR 231/65, LM Nr. 40 zu § 3 ZPO).
  • BGH, 28.10.2015 - III ZB 75/14

    Zugrundelegung einer Entschädigungsforderung der Berechnung der erforderlichen

    Soweit es hierbei die Pachtminderung für zwölf Jahre in die Berechnung eingestellt hat, hat es jedoch die Wertung des § 9 ZPO nicht berücksichtigt, die bei der Schätzung des Werts des Eingriffs in ein Fischereirecht mit heranzuziehen ist (vgl. Senatsurteil vom 9. Juni 1969 - III ZR 231/65, MDR 1969, 916, juris Rn. 17).
  • OLG Brandenburg, 10.05.2012 - 5 U 18/10

    Fischereirecht an einem Gewässer in Brandenburg: Erschütterung der

    Anhaltspunkte für diese Schätzung bieten der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbare Kaufpreis für das Fischereirecht, die bei einer Trennung des Fischereirechts vom Grundeigentum etwa eintretende Wertminderung des Grundstücks sowie der Betrag, der dem 20fachen Jahresbetrag entspricht, der sich durch eine Verpachtung des Fischereirechts erzielen lässt (BGH MDR 1969, 916).
  • BGH, 28.11.1985 - III ZR 4/85

    Bindung des Gerichts an einen Streitwert bei Übersteigen von 40.000,- DM -

    Das Berufungsgericht hat den nach § 3 ZPO zu schätzenden (Senatsurteil vom 9. Juni 1969 - III ZR 231/65 = LM ZPO § 3 Nr. 40 = BGH Warn 1969 Nr. 183; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann 43. Aufl. Anh. § 3 ZPO Stichwort "Fischereirecht"; Zöller 14. Aufl. § 3 ZPO Anm. 16 Stichwort "Jagd- und Fischereirecht") Wert der Beschwer des Klägers rechtsbedenkenfrei auf einen 40.000,- DM nicht übersteigenden Betrag festgesetzt.
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