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   BGH, 09.06.1981 - 4 StR 90/81   

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https://dejure.org/1981,1569
BGH, 09.06.1981 - 4 StR 90/81 (https://dejure.org/1981,1569)
BGH, Entscheidung vom 09.06.1981 - 4 StR 90/81 (https://dejure.org/1981,1569)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 1981 - 4 StR 90/81 (https://dejure.org/1981,1569)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bewertung der Einlassung eines Angeklagten als Schutzbehauptung ohne nähere Begründung durch das Gericht - Einhaltung des Grundsatzes der erschöpfenden Beweiswürdigung durch ein Gericht - Festsetzung einer schuldangemessenen Strafe - Beendigung eines Bematenverhältnisses ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 342
  • StV 1981, 509
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.11.1975 - 1 StR 552/75

    Pflicht des Tatrichters zur erschöpfenden Würdigung aller Umstände zulasten und

    Auszug aus BGH, 09.06.1981 - 4 StR 90/81
    Wenn auch die Anführung der Beweistatsachen dem Ermessen des Tatrichters überlassen ist und ihm nicht vorgeschrieben werden kann, unter welchen Voraussetzungen er zu einer bestimmten Schlußfolgerung und zu einer bestimmten Überzeugung kommen muß, so gilt doch andererseits der Grundsatz der erschöpfenden Beweiswürdigung: Mit festgestellten Tatsachen, die für den äußeren oder inneren Tatbestand von indizieller Bedeutung sein können, muß sich der Tatrichter auseinandersetzen (BGH, Urteil vom 12. Juni 1979 - 1 StR 158/79 - S. 5 m.w.Nachw.; vgl. auch BGH, Urteil vom 24. Mai 1977 - 1 StR 207/77 - S. 7 m.w.Nachw.; BGH, Urteil vom 4. November 1975 - 1 StR 552/75;.
  • BGH, 24.05.1977 - 1 StR 207/77

    Anwendbarkeit deutschen Strafrechts bei Vertreiben von Rauschgift - Annahme der

    Auszug aus BGH, 09.06.1981 - 4 StR 90/81
    Wenn auch die Anführung der Beweistatsachen dem Ermessen des Tatrichters überlassen ist und ihm nicht vorgeschrieben werden kann, unter welchen Voraussetzungen er zu einer bestimmten Schlußfolgerung und zu einer bestimmten Überzeugung kommen muß, so gilt doch andererseits der Grundsatz der erschöpfenden Beweiswürdigung: Mit festgestellten Tatsachen, die für den äußeren oder inneren Tatbestand von indizieller Bedeutung sein können, muß sich der Tatrichter auseinandersetzen (BGH, Urteil vom 12. Juni 1979 - 1 StR 158/79 - S. 5 m.w.Nachw.; vgl. auch BGH, Urteil vom 24. Mai 1977 - 1 StR 207/77 - S. 7 m.w.Nachw.; BGH, Urteil vom 4. November 1975 - 1 StR 552/75;.
  • BGH, 28.03.1979 - 4 StR 51/79

    Berücksichtigung einer beamtenrechtlichen Konsequenz bei der Straffestsetzung

    Auszug aus BGH, 09.06.1981 - 4 StR 90/81
    Wenn auch beamtenrechtliche Disziplinarmaßnahmen an die strafrechtliche Würdigung der Tatschwere anknüpfen und deshalb in der Regel die Kriminalstrafe bei der nachfolgenden Verhängung der Disziplinarmaßnahme zu berücksichtigen sein wird und nicht umgekehrt (vgl. Hirsch in LK 10. Aufl., Rdn. 90 zu § 46 StGB), so ist es andererseits dem Tatrichter nicht verwehrt, eine zwingend vorgeschriebene beamtenrechtliche Konsequenz bei der Straffestsetzung mit in Betracht zu ziehen (BGH, Beschluß vom 13. Dezember 1979 - 4 StR 562/79 - S. 6; BGH, Beschluß vom 28. März 1979 - 4 StR 51/79 - S. 3; vgl. auch BGH, Beschluß vom 13. März 1981 - 4 StR 83/81 - sowie Bruns, Leitfaden des Strafzumessungsrechts, 1980, S. 220 f).
  • BGH, 12.06.1979 - 1 StR 158/79

    Ausreichende Begründung des Urteils - Berücksichtigung des Grundsatzes der

    Auszug aus BGH, 09.06.1981 - 4 StR 90/81
    Wenn auch die Anführung der Beweistatsachen dem Ermessen des Tatrichters überlassen ist und ihm nicht vorgeschrieben werden kann, unter welchen Voraussetzungen er zu einer bestimmten Schlußfolgerung und zu einer bestimmten Überzeugung kommen muß, so gilt doch andererseits der Grundsatz der erschöpfenden Beweiswürdigung: Mit festgestellten Tatsachen, die für den äußeren oder inneren Tatbestand von indizieller Bedeutung sein können, muß sich der Tatrichter auseinandersetzen (BGH, Urteil vom 12. Juni 1979 - 1 StR 158/79 - S. 5 m.w.Nachw.; vgl. auch BGH, Urteil vom 24. Mai 1977 - 1 StR 207/77 - S. 7 m.w.Nachw.; BGH, Urteil vom 4. November 1975 - 1 StR 552/75;.
  • BGH, 13.12.1979 - 4 StR 562/79

    Ausschluss der Öffentlichkeit durch alle Mitglieder der Strafkammer -

    Auszug aus BGH, 09.06.1981 - 4 StR 90/81
    Wenn auch beamtenrechtliche Disziplinarmaßnahmen an die strafrechtliche Würdigung der Tatschwere anknüpfen und deshalb in der Regel die Kriminalstrafe bei der nachfolgenden Verhängung der Disziplinarmaßnahme zu berücksichtigen sein wird und nicht umgekehrt (vgl. Hirsch in LK 10. Aufl., Rdn. 90 zu § 46 StGB), so ist es andererseits dem Tatrichter nicht verwehrt, eine zwingend vorgeschriebene beamtenrechtliche Konsequenz bei der Straffestsetzung mit in Betracht zu ziehen (BGH, Beschluß vom 13. Dezember 1979 - 4 StR 562/79 - S. 6; BGH, Beschluß vom 28. März 1979 - 4 StR 51/79 - S. 3; vgl. auch BGH, Beschluß vom 13. März 1981 - 4 StR 83/81 - sowie Bruns, Leitfaden des Strafzumessungsrechts, 1980, S. 220 f).
  • BGH, 13.03.1981 - 4 StR 83/81

    Berücksichtigung von Wirkungen der Strafe für das künftige Leben des Täters bei

    Auszug aus BGH, 09.06.1981 - 4 StR 90/81
    Wenn auch beamtenrechtliche Disziplinarmaßnahmen an die strafrechtliche Würdigung der Tatschwere anknüpfen und deshalb in der Regel die Kriminalstrafe bei der nachfolgenden Verhängung der Disziplinarmaßnahme zu berücksichtigen sein wird und nicht umgekehrt (vgl. Hirsch in LK 10. Aufl., Rdn. 90 zu § 46 StGB), so ist es andererseits dem Tatrichter nicht verwehrt, eine zwingend vorgeschriebene beamtenrechtliche Konsequenz bei der Straffestsetzung mit in Betracht zu ziehen (BGH, Beschluß vom 13. Dezember 1979 - 4 StR 562/79 - S. 6; BGH, Beschluß vom 28. März 1979 - 4 StR 51/79 - S. 3; vgl. auch BGH, Beschluß vom 13. März 1981 - 4 StR 83/81 - sowie Bruns, Leitfaden des Strafzumessungsrechts, 1980, S. 220 f).
  • BGH, 04.06.1985 - 4 StR 277/85

    Berücksichtigung beamtenrechtlicher Konsequenzen bei der Strafzumessung - Wegfall

    So ist der Umstand, wie der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat (vgl. u.a. BGH NStZ 1981, 342; StrVert 1981, 235; 1982, 419; BGH, Beschlüsse vom 17. März 1983 - 1 StR 145/83 - und vom 23. November 1984 - 3 StR 459/84), daß eine strafgerichtliche Verurteilung die Beendigung eines Beamtenverhältnisses zur Folge hat (§ 48 Satz 1 Nr. 1 BBG und entspr, beamtenrechtliche Regelungen), bei der Straffestsetzung mit in Betracht zu ziehen.

    Die Vorschrift gilt auch dann, wenn das Urteil auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren lautet, sofern diese nur wegen vorsätzlicher Straftaten gebildet ist (Finger in Fürst, GKÖD, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Bd. I, § 59 BeamtVG Anm. 10; BGH NStZ 1981, 342 zu der vergleichbaren Regelung in § 48 Satz 1 Nr. 1 BBG und entspr. Landesvorschriften).

  • BGH, 03.12.1996 - 5 StR 492/96

    Berücksichtigung des Umstandes, dass der Täter mit Rechtskraft der Verurteilung

    Das gilt insbesondere für gesetzlich angeordnete Folgen des Beamtenrechts (BGH NStZ 1981, 342; BGH StV 1988, 64; BGH StV 1981, 235; BGH StV 1982, 419; BGH, Beschl. vom 11. November 1983 - 2 StR 279/83 -) und dabei grundsätzlich auch für Ruhestandsbeamte (BGHSt 35, 148; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 2, 18; BGH StV 1985, 454; BGH, Beschl. vom 27. August 1996 - 1 StR 474/96 -).
  • OLG Nürnberg, 30.08.2006 - 2 St OLG Ss 191/06

    Berücksichtigungsfähigkeit der Aufnahme einer Strafe in das Führungszeugnis bei

    Gerade bei einer Person, die noch am Beginn ihres Berufsweges steht, müssen in einer Zeit, in der die Arbeitslosigkeit gerade junger Menschen ein ernstes soziales Problem darstellt, derart gravierende Folgen bei der Strafzumessung zwingend in Betracht gezogen werden (vgl. zur Berücksichtigung etwaiger beruflicher Nachteile: BGH NStZ 1981, 342; BGH NStZ 1985, 215; Stree in: Schönke/Schröder StGB 27. Aufl. § 46 Rn. 55; Tröndle/Fischer StGB 53. Aufl. § 46 Rn.8), was hier nicht erfolgt ist.
  • BGH, 17.10.1986 - 2 StR 501/86

    Verlust der Rechte als Ruhestandsbeamter

    So ist der Umstand, daß eine strafgerichtliche Verurteilung die Beendigung eines Beamtenverhältnisses zur Folge hat (§ 48 Satz 1 Nr. 1 BBG und entsprechende beamtenrechtliche Regelungen), bei der Straffestsetzung mit in Betracht zu ziehen (vgl. u.a. BGH NStZ 1981, 342; Strafverteidiger 1981, 235; 1982, 419; BGH, Beschlüsse vom 17. März 1983 - 1 StR 145/83 - und vom 23. November 1984 - 3 StR 459/84 -).
  • BGH, 23.11.1984 - 3 StR 459/84

    Beendigung des Beamtenverhältnisses wegen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe

    Denn nach § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB sind bei der Strafzumessung die Wirkungen zu berücksichtigen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters zu erwarten sind (vgl. BGH NStZ 81, 342; 82, 507).
  • BGH, 11.08.1987 - 1 StR 306/87

    Betrug in Tateinheit mit Untreue - Rüge des Vorliegens eines besonders schweren

    Richtig ist, daß § 92 StBerG die Notwendigkeit berufsgerichtlicher Ahndung an der strafgerichtlich verhängten Strafe mißt, nicht umgekehrt, und daß die Rechtsprechung zur Berücksichtigung beamtenrechtlicher Disziplinarfolgen im Strafverfahren es in der Regel mit zwingenden, gesetzlich festgelegten beamtenrechtlichen Folgen zu tun hatte (BGH NStZ 1981, 342; BGH StV 1987, 243 und 1985, 454).
  • BGH, 13.02.1987 - 2 StR 651/86

    Berücksichtigung der Beendigung eines Beamtenverhältnisses bei den

    So ist der Umstand, daß eine strafgerichtliche Verurteilung die Beendigung eines Beamtenverhältnisses zur Folge hat (§ 48 Satz 1 Nr. 1 BBG und entsprechende beamtenrechtliche Regelungen), bei der Straffestsetzung mit in Betracht zu ziehen (vgl. u.a. BGH NStZ 1981, 342; StV 1981, 235; 1982, 419; BGH, Beschlüsse vom 17. März 1983 - 1 StR 145/83 -, vom 23. November 1984 - 3 StR 459/84 -, vom 17. Oktober 1986 - 2 StR 501/86 -, und Urteil vom 15. Oktober 1986 - 2 StR 421/86 -).
  • BGH, 03.06.1982 - 1 StR 176/82

    Strafzumessung aufgrund des persönlichen Eindrucks allein Aufgabe des Tatrichters

  • BGH, 11.11.1983 - 2 StR 279/83

    Einbeziehung eines möglichen Endes des Beamtenverhältnisses aufgrund des Urteils

  • BGH, 17.03.1983 - 1 StR 145/83

    Kriterien zur Festsetzung einer schuldangemessenen Strafe

  • BGH, 03.10.1984 - 3 StR 407/84

    Wertung einer Tat als minder schwerer Fall bei Abweichung vom Durchschnitt der

  • BGH, 18.12.1981 - 2 StR 417/81

    Einsatz von Polizeispitzeln bei Rauschgiftgeschäften - Glaube des Täters als

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