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BGH, 09.06.1994 - IX ZB 37/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Statthaftigkeit einer Beschwerde zum Bundesgerichtshof (BGH) gegen den Beschluss eines Oberlandesgerichts - Voraussetzungen einer greifbaren Gesetzwidrigkeit - Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Ersatzvornahme - Begriff der "Erfüllung" im Sinne einer ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.10.1992 - VII ZB 3/92
Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit - Unstatthafte …
Auszug aus BGH, 09.06.1994 - IX ZB 37/94
Dieser außerordentliche Rechtsbehelf ist beschränkt auf Entscheidungen, die mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar sind, weil sie jeder rechtlichen Grundlage entbehren und dem Gesetz inhaltlich fremd sind (vgl. BGHZ 119, 372, 374; 121, 397, 398 f [BGH 04.03.1993 - V ZB 5/93]). - BGH, 04.03.1993 - V ZB 5/93
Kostenpflicht der prozeßunfähigen Partei
Auszug aus BGH, 09.06.1994 - IX ZB 37/94
Dieser außerordentliche Rechtsbehelf ist beschränkt auf Entscheidungen, die mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar sind, weil sie jeder rechtlichen Grundlage entbehren und dem Gesetz inhaltlich fremd sind (vgl. BGHZ 119, 372, 374; 121, 397, 398 f [BGH 04.03.1993 - V ZB 5/93]).