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   BGH, 09.06.1998 - 5 StR 106/98   

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https://dejure.org/1998,8178
BGH, 09.06.1998 - 5 StR 106/98 (https://dejure.org/1998,8178)
BGH, Entscheidung vom 09.06.1998 - 5 StR 106/98 (https://dejure.org/1998,8178)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 1998 - 5 StR 106/98 (https://dejure.org/1998,8178)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20, § 21

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 09.06.1998 - 5 StR 106/98
    Diese Darlegungen tragen weder die gesicherte Feststellung einer krankhaften seelischen Störung noch die einer schweren seelischen Abartigkeit (vgl. BGHSt 34, 22, 24; 35, 76, 79 [BGH 15.10.1987 - 4 StR 420/87]; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 3, 6, 9, 14, 15).
  • BGH, 23.03.1990 - 2 StR 61/90

    Versagung der Anwendung von § 21 StGB (Strafgesetzbuch) wegen fehlender

    Auszug aus BGH, 09.06.1998 - 5 StR 106/98
    Diese Darlegungen tragen weder die gesicherte Feststellung einer krankhaften seelischen Störung noch die einer schweren seelischen Abartigkeit (vgl. BGHSt 34, 22, 24; 35, 76, 79 [BGH 15.10.1987 - 4 StR 420/87]; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 3, 6, 9, 14, 15).
  • BGH, 15.10.1987 - 4 StR 420/87

    Beleidigung durch sexualbezogene Handlung; Schwere andere seelische Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 09.06.1998 - 5 StR 106/98
    Diese Darlegungen tragen weder die gesicherte Feststellung einer krankhaften seelischen Störung noch die einer schweren seelischen Abartigkeit (vgl. BGHSt 34, 22, 24; 35, 76, 79 [BGH 15.10.1987 - 4 StR 420/87]; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 3, 6, 9, 14, 15).
  • BGH, 27.02.1992 - 1 StR 61/92

    Berücksichtigung fehlender Reue bei der Prüfung des Vorliegens von besonderen

    Auszug aus BGH, 09.06.1998 - 5 StR 106/98
    Damit hat das Landgericht rechtsfehlerhaft zulässiges Verteidigungsverhalten des Angeklagten zu dessen Lasten verwertet (BGHR StGB § 56 Abs. 2 Umstände, besondere 12).
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