Rechtsprechung
BGH, 09.06.2004 - XII ZR 308/01 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 1581, 1578 Abs. 1, 1573 Abs. 2 und 5, 242 Bb
Abänderung eines Prozeßvergleichs über Scheidungsunterhalt nach Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Abänderung eines Prozessvergleichs - Herabsetzung des nachehelichen Unterhalts - Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Anrechnungsmethode - Bindungswirkung einer zeitlichen Begrenzung von Billigkeitsunterhalt - Berechnung des Unterhaltsanspruchs nach der ...
- Judicialis
BGB § 242 Bb; ; BGB § 1581; ; BGB § 1578 Abs. 1; ; BGB § 1573 Abs. 2; ; BGB § 1573 Abs. 5
- ra.de
- fr-blog.com
Befristung nachehelicher Unterhalt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1581 § 1578 Abs. 1 § 1573 Abs. 2, 5 § 242
Abänderung eines Prozessvergleichs - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Familienrecht - Abänderung eines Prozessvergleichs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2004, 3106
- MDR 2004, 1300
- FamRZ 2004, 1357
Wird zitiert von ... (32) Neu Zitiert selbst (13)
- BGH, 13.06.2001 - XII ZR 343/99
Neue Grundsätze zur Berechnung des nachehehlichen Unterhalts
Auszug aus BGH, 09.06.2004 - XII ZR 308/01
Das Berufungsgericht hat die Revision zugelassen, "soweit die zeitliche Begrenzung oder Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs der Beklagten und die Anpassung des Vergleichs an die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13. Juni 2001 (FamRZ 2001, 986) in Rede stehen".Nach der neueren Rechtsprechung des Senats (Senatsurteil BGHZ 148, 105) ist schon der Quotenbedarf regelmäßig nach dem gesamten verfügbaren Einkommen zu bemessen, weil auch die Haushaltstätigkeit und Kindererziehung die ehelichen Lebensverhältnisse in einem Umfang geprägt haben, wie er sich aus dem als Surrogat an ihre Stelle getretenen Einkommen ergibt.
Denn die Haushaltsführung und die Kindererziehung prägen - über den Wert des später an ihre Stelle tretenden Surrogats - die ehelichen Lebensverhältnisse, was zu einem erhöhten Unterhaltsbedarf des Unterhaltsberechtigten und, im Falle hinreichender Leistungsfähigkeit, auch zu einem höheren Unterhaltsanspruch führt (Senatsurteil BGHZ 148, 105 ff.; Senatsurteil vom 5. Mai 2004 - XII ZR 132/02 - zur Veröffentlichung bestimmt).
- BGH, 05.09.2001 - XII ZR 108/00
Abänderung von Prozeßvergleichen bei Änderung der Rechtsprechung zum …
Auszug aus BGH, 09.06.2004 - XII ZR 308/01
Letzteres erlangt zwar nur insoweit Bedeutung, als der Kläger einen geringeren Unterhalt für die Zeit ab dem 13. Juli 2001 begehrt, weil Anpassung an die geänderte Rechtsprechung des Senats nur für diese Zeit in Betracht kommt (Senatsurteile BGHZ 148, 368, 381 und BGHZ 153, 358, 360 f.).Dabei ist auch zu beachten, ob die im Vergleich insgesamt getroffenen Regelungen noch in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen (Senatsurteil BGHZ 148, 368, 377 f.).
- BGH, 05.07.2000 - XII ZR 104/98
Entscheidung über zeitliche Grenzen des Unterhaltsanspruchs im Ausgangsverfahren
Auszug aus BGH, 09.06.2004 - XII ZR 308/01
Die Entscheidung über eine Unterhaltsbegrenzung kann dann wegen § 323 Abs. 2 ZPO grundsätzlich nicht im Rahmen einer Abänderungsklage nachgeholt werden (BGH, Urteil vom 5. Juli 2000 - XII ZR 104/98 - FamRZ 2001, 905).
- BGH, 05.05.2004 - XII ZR 132/02
Zur unterhaltsrechtlichen Berücksichtigung von Versorgungsleistungen, die ein …
Auszug aus BGH, 09.06.2004 - XII ZR 308/01
Denn die Haushaltsführung und die Kindererziehung prägen - über den Wert des später an ihre Stelle tretenden Surrogats - die ehelichen Lebensverhältnisse, was zu einem erhöhten Unterhaltsbedarf des Unterhaltsberechtigten und, im Falle hinreichender Leistungsfähigkeit, auch zu einem höheren Unterhaltsanspruch führt (Senatsurteil BGHZ 148, 105 ff.; Senatsurteil vom 5. Mai 2004 - XII ZR 132/02 - zur Veröffentlichung bestimmt). - BGH, 28.03.1990 - XII ZR 64/89
Zeitliche Begrenzung des Aufstockungsunterhalts
Auszug aus BGH, 09.06.2004 - XII ZR 308/01
Andererseits ist nicht zu verkennen, daß sich eine Ehedauer von mehr als zehn Jahren dem Grenzbereich nähern dürfte, in dem, vorbehaltlich stets zu berücksichtigender besonderer Umstände des Einzelfalles, der Dauer der Ehe als Billigkeitskriterium im Rahmen von § 1573 Abs. 5 BGB ein durchschlagendes Gewicht für eine dauerhafte Unterhalts-"Garantie" und gegen die Möglichkeit zeitlicher Begrenzung des Unterhalts zukommen wird (Senatsurteil vom 28. März 1990 - XII ZR 64/89 - FamRZ 1990, 857, 859). - OLG Nürnberg, 28.04.1995 - 7 UF 3997/94
Auszug aus BGH, 09.06.2004 - XII ZR 308/01
Eine weiter zunehmende Ehedauer gewinnt nach und nach ein Gewicht, das nur bei außergewöhnlichen Umständen eine zeitlichen Begrenzung zulässt (Senatsurteil vom 10. Oktober 1990 - XII ZR 99/89 - FamRZ 1991, 307, 310; vgl. auch Hahne FamRZ 1996, 305, 307;… Wendl/Pauling aaO § 4 Rdn. 592). - BGH, 29.01.2003 - XII ZR 92/01
Umfang der Revisionszulassung
Auszug aus BGH, 09.06.2004 - XII ZR 308/01
Letzteres erlangt zwar nur insoweit Bedeutung, als der Kläger einen geringeren Unterhalt für die Zeit ab dem 13. Juli 2001 begehrt, weil Anpassung an die geänderte Rechtsprechung des Senats nur für diese Zeit in Betracht kommt (Senatsurteile BGHZ 148, 368, 381 und BGHZ 153, 358, 360 f.). - BGH, 11.01.1995 - XII ZR 122/93
Ermittlung des eheangemessenen Bedarfs eines unterhaltsberechtigten geschiedenen …
Auszug aus BGH, 09.06.2004 - XII ZR 308/01
Schon nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats durfte der Tatrichter zwar die Höhe eines trennungsbedingten Mehrbedarfs schätzen, was aber stets einen konkreten Vortrag des betreffenden Ehegatten zu solchen Mehrkosten voraussetzt, der hier fehlt (vgl. Senatsurteile vom 31. Januar 1990 - XII ZR 21/89 - FamRZ 1990, 979, 981 und vom 11. Januar 1995 - XII ZR 122/93 - FamRZ 1995, 346, 347). - BGH, 25.01.1995 - XII ZR 195/93
Teilweise Zulassung der Revision; Begriff der kurzen Ehedauer; Herabsetzung des …
Auszug aus BGH, 09.06.2004 - XII ZR 308/01
Da das Oberlandesgericht die Revision aber auch wegen der (unterlassenen) Begrenzung oder Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs der Beklagten zugelassen hat, wirkt sich die Zulassungsfrage auf den gesamten Unterhaltszeitraum aus (vgl. Senatsurteil vom 25. Januar 1995 - XII ZR 195/93 - FamRZ 1995, 1405, 1406). - BGH, 17.05.2000 - XII ZR 88/98
Zeitliche Schranken bei (Unterhalts-)Abänderungsklagen
Auszug aus BGH, 09.06.2004 - XII ZR 308/01
Allerdings hatte die gemeinsame Tochter der Parteien schon das 16. Lebensjahr begonnen und der Wegfall dieses Anspruchs auf nachehelichen Ehegattenunterhalt stand - für die Parteien erkennbar - unmittelbar bevor (vgl. Senatsurteil vom 17. Mai 2000 - XII ZR 88/98 - FamRZ 2000, 1499). - BGH, 18.10.1989 - IVb ZR 89/88
Angemessenheit des Unterhalts
- BGH, 31.01.1990 - XII ZR 21/89
Bemessung des eigenen angemessenen Unterhalts
- BGH, 10.10.1990 - XII ZR 99/89
Bemessung des Unterhalts nach langjährigem Getrenntleben; Erwerbstätigenbonus
- BGH, 28.02.2007 - XII ZR 37/05
Zur Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts
f) Der Unterhaltsschuldner ist mit den für eine Befristung des Aufstockungsunterhalts relevanten Tatsachen nicht nach § 323 Abs. 2 ZPO präkludiert, wenn die abzuändernde Entscheidung aus einer Zeit vor der Änderung der Senatsrechtsprechung zur eheprägenden Haushaltstätigkeit und Kindererziehung stammt und die für die notwendige Gesamtwürdigung maßgebenden Umstände seinerzeit noch nicht sicher abgeschätzt werden konnten (Abweichung vom Senatsurteil vom 9. Juni 2004 - XII ZR 308/01 - FamRZ 2004, 1357).Soweit der Senat dies nach der Änderung seiner Rechtsprechung zur Anrechnungs- und Differenzmethode zunächst abweichend beurteilt hat (Senatsurteil vom 9. Juni 2004 - XII ZR 308/01 - FamRZ 2004, 1357, 1359 f.), hält er daran nicht mehr fest.
- BGH, 15.03.2006 - XII ZR 30/04
Umfang des Selbstbehalts beim Trennungsunterhalt
b) Einer zusätzlichen Grenze der Leistungsfähigkeit nach den individuellen ehelichen Lebensverhältnissen bedarf es nach der neueren Rechtsprechung des Senats zur Ermittlung des Unterhaltsbedarfs eines getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten nicht mehr (Abgrenzung zu den Senatsurteilen BGHZ 109, 72, 83 f. und vom 9. Juni 2004 - XII ZR 308/01 - FamRZ 2004, 1357, 1358 f.; Fortführung des Senatsurteils BGHZ 153, 358, 364 f.).b) Der Senat hat die Leistungsfähigkeit im Rahmen des Ehegattenunterhalts (§ 1581 BGB) bisher auch noch in weiterer Weise beschränkt (Senatsurteile BGHZ 109, 72, 83 ff. = FamRZ 1990, 260, 264 und vom 9. Juni 2004 - XII ZR 308/01 - FamRZ 2004, 1357, 1358 f.;… vgl. Wendl/Gutdeutsch, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 6. Aufl. § 4 Rdn. 567 ff.).
Um diesem Zweck voll gerecht zu werden, müsse die Billigkeitsabwägung aber bereits eröffnet sein, wenn der Verpflichtete den vollen geschuldeten Unterhalt nicht ohne Gefährdung seines eigenen eheangemessenen Unterhalts leisten könne (…Senatsurteile BGHZ 109, aaO = FamRZ aaO, 264 und vom 9. Juni 2004 - XII ZR 308/01 - FamRZ 2004, 1357, 1358 f.).
- BGH, 26.05.2010 - XII ZR 143/08
Nachehelicher Unterhalt: Abänderung eines Prozessvergleichs zwecks …
Abgesehen davon, dass sich auch aus einem Urteil ergeben kann, dass die Frage einer künftigen Befristung vom Gericht nicht abschließend geprüft worden ist (vgl. Senatsurteil vom 17. Mai 2000 - XII ZR 88/98 - FamRZ 2000, 1499, 1501) und auch dem Urteil in diesem Fall nur eine eingeschränkte Rechtskraftwirkung zukommt, richtet sich die Abänderung eines Prozessvergleichs allein nach materiellrechtlichen Kriterien (Senatsurteil vom 25. November 2009 - XII ZR 8/08 - FamRZ 2010, 192 Tz. 13; BGHZ 85, 64, 73 = FamRZ 1983, 22, 24; Senatsurteil vom 19. März 1997 - XII ZR 277/95 - FamRZ 1997, 811, 813; klarstellend zu Senatsurteil vom 9. Juni 2004 - XII ZR 308/01 - FamRZ 2004, 1357, 1360; vgl. § 239 Abs. 2 FamFG).
- BGH, 25.11.2009 - XII ZR 8/08
Ausschluss der Abänderbarkeit eines Unterhaltsvergleichs bei Fehlen einer …
Dabei ist auch zu beachten, ob die im Vergleich insgesamt getroffenen Regelungen noch in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen (Senatsurteile vom 9. Juni 2004 - XII ZR 308/01 - FamRZ 2004, 1357, 1358 und BGHZ 148, 368, 377 f. = FamRZ 2001, 1687, 1690). - BGH, 18.11.2009 - XII ZR 65/09
Gleichbehandlung von Unterhaltsansprüchen aus erster und zweiter Ehe im Hinblick …
c) Im Abänderungsverfahren ist der Einwand der Befristung ausgeschlossen, wenn sich seit Schluss der mündlichen Verhandlung im vorausgegangenen Verfahren die für eine Befristung wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse nicht geändert haben (im Anschluss an Senatsurteile vom 9. Juni 2004 - XII ZR 308/01 - FamRZ 2004, 1357 und vom 5. Juli 2000 - XII ZR 104/98 - FamRZ 2001, 905).Die Entscheidung über eine Unterhaltsbegrenzung kann dann wegen § 323 Abs. 2 ZPO grundsätzlich nicht im Rahmen einer Abänderungsklage nachgeholt werden (Senatsurteile vom 9. Juni 2004 - XII ZR 308/01 - FamRZ 2004, 1357, 1360 und vom 5. Juli 2000 - XII ZR 104/98 - FamRZ 2001, 905).
- BGH, 15.07.2015 - XII ZB 369/14
Abänderung einer gerichtlichen Entscheidung zum Nachehelichenunterhalt: …
Die Entscheidung über eine Unterhaltsbegrenzung kann dann wegen § 238 Abs. 2 FamFG im Rahmen eines Abänderungsverfahrens grundsätzlich nicht nachgeholt werden (…vgl. Senatsurteile BGHZ 183, 197 = FamRZ 2010, 111 Rn. 59; vom 9. Juni 2004 - XII ZR 308/01 - FamRZ 2004, 1357, 1360 und vom 5. Juli 2000 - XII ZR 104/98 - FamRZ 2001, 905, 906;… zum Verhältnis von Herabsetzung und Befristung in Bezug auf die Präklusion vgl. Senatsurteil vom 23. November 2011 - XII ZR 47/10 - FamRZ 2012, 197 Rn. 20 f.). - BGH, 17.01.2007 - XII ZR 104/03
Zum Unterhalt einer Ehefrau, die ein eheliches und ein nichteheliches Kind …
Denn er ist nicht in den ehelichen Lebensverhältnissen angelegt und kann deshalb nicht neben dem nach der Differenzmethode ermittelten Quotenunterhalt berücksichtigt werden (Senatsurteil vom 9. Juni 2004 - XII ZR 308/01 - FamRZ 2004, 1357, 1359). - BGH, 29.09.2010 - XII ZR 205/08
Anspruch auf Aufstockungsunterhalt: Abänderungsklage wegen Änderung der …
aa) In seiner nach dem Unterhaltsrechtsänderungsgesetz vom 20. Februar 1986 (BGBl. I S. 301), durch das die Begrenzungsvorschriften der §§ 1573 Abs. 5, 1578 Abs. 1 Satz 2 BGB eingeführt wurden, zunächst ergangenen Rechtsprechung hatte der Senat dem Merkmal der Ehedauer insofern eine ausschlaggebende Bedeutung beigemessen, als eine Befristung ab einer bestimmten Dauer der Ehe regelmäßig ausgeschlossen und allenfalls unter außergewöhnlichen Umständen zulässig sei (vgl. etwa Senatsurteile vom 10. Oktober 1990 - XII ZR 99/89 - FamRZ 1991, 307, 310; vom 28. März 1990 - XII ZR 64/89 - FamRZ 1990, 857, 859 und vom 9. Juni 2004 - XII ZR 308/01 - FamRZ 2004, 1357, 1360; zur Entwicklung der Rechtsprechung vgl. Dose FamRZ 2007, 1289, 1294).In diesem Fall kam eine Befristung nicht in Betracht, weil der Senat in seiner früheren Rechtsprechung jedenfalls bei einer Ehedauer von über fünfzehn Jahren eine Befristung nur unter außergewöhnlichen Umständen für zulässig gehalten hatte (Senatsurteile vom 28. März 1990 - XII ZR 64/89 - FamRZ 1990, 857, 859; vom 10. Oktober 1990 - XII ZR 99/89 - FamRZ 1991, 307, 310 und vom 9. Juni 2004 - XII ZR 308/01 - FamRZ 2004, 1357, 1360).
- BGH, 16.01.2013 - XII ZR 39/10
Nachehelicher Unterhalt: Unterhaltsbedarfsberechnung für einen aus dem Ausland …
Vielmehr hatte der Senat auch in der Folgezeit zunächst daran festgehalten, dass sich eine Ehedauer von mehr als zehn Jahren dem Grenzbereich nähern dürfte, in dem unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls der Dauer der Ehe als Billigkeitskriterium im Rahmen von § 1573 Abs. 5 BGB aF ein durchschlagendes Gewicht für eine dauerhafte "Unterhaltsgarantie" und gegen die Möglichkeit zeitlicher Begrenzung des Unterhalts zukommen wird (vgl. Senatsurteil vom 9. Juni 2004 - XII ZR 308/01 - FamRZ 2004, 1357, 1360 mit ausdrücklichem Hinweis auf die Senatsrechtsprechung aus dem Jahre 1990). - BGH, 21.09.2011 - XII ZR 173/09
Abänderung eines Prozessvergleichs über nachehelichen Unterhalt: Vorliegen einer …
Anhand des Ergebnisses dieser Auslegung kann beurteilt werden, welche Auswirkungen sich aus Umständen ergeben, die sich anders als erwartet entwickelt haben (Senatsurteile vom 9. Juni 2004 - XII ZR 308/01 - FamRZ 2004, 1357, 1358; vom 2. Februar 1994 - XII ZR 191/92 - FamRZ 1994, 562, 564; vom 15. März 1995 - XII ZR 257/93 - FamRZ 1995, 665, 666 und vom 29. Januar 1992 - XII ZR 239/90 - FamRZ 1992, 539). - BGH, 05.11.2004 - IXa ZB 57/04
Neufestsetzung des pfändbaren teils der Bezüge in der Unterhaltsvollstreckung
- OLG Düsseldorf, 30.11.2018 - 6 UF 96/18
Abänderung eines Vergleichs über Kindesunterhalt
- OLG Hamm, 12.03.2009 - 2 UF 179/08
Erwerbsobliegenheit des neuen Ehegatten des Unterhaltsverpflichteten im …
- BSG, 25.02.2010 - B 13 R 147/08 R
Geschiedenenwitwenrente - Ermittlung des angemessenen Unterhalts - Aufteilung …
- OLG Saarbrücken, 04.12.2008 - 6 UF 40/08
Befristung des nachehelichen Unterhalts; Präklusion des Vorbringens bei möglicher …
- OLG Koblenz, 19.05.2009 - 11 UF 762/08
Verpflichtung der Erben aus einer durch den Erblasser eingegangenen …
- OLG Zweibrücken, 09.10.2008 - 5 WF 107/08
Ehegattenunterhalt: Nachträgliche Befristung eines durch Vergleich zunächst …
- OLG Stuttgart, 20.08.2008 - 18 UF 256/07
Befristung des nachehelichen Unterhalts
- OLG Bremen, 24.06.2008 - 4 WF 68/08
Anpassung einer Unterhaltsregelung an das neue Unterhaltsrecht im Wege der …
- OLG Düsseldorf, 08.06.2006 - 4 UF 208/05
Berücksichtigung von Zinserträgen bei der Berechnung des nachehelichen Unterhalts
- OLG Düsseldorf, 01.04.2009 - 8 UF 203/08
Befristung des nachehelichen Unterhalts bei krankheitsbedingter (teilweiser) …
- OLG Stuttgart, 15.07.2009 - 18 UF 10/09
Versorgungsausgleich: Ausgleich angleichungsdynamischer und …
- OLG Brandenburg, 27.10.2020 - 11 U 94/19
Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung Verurteilung zur …
- OLG Hamm, 22.06.2006 - 4 UF 272/05
Zur Abänderung eines Unterhaltstitels wegen nachehelichem Unterhalt
- OLG Stuttgart, 12.04.2007 - 16 UF 62/06
Nachehelichenunterhalt: Anspruch auf Krankheitsunterhalt nach Beendigung von …
- OLG Hamm, 10.11.2011 - 11 UF 194/10
Abänderung eines im Jahr 2006 entstandenen Unterhaltstitels; Berücksichtigung …
- OLG Hamm, 26.07.2012 - 2 WF 119/12
Abänderung des nachehelichen Unterhalts wegen Adoption zweier Kinder durch den …
- OLG Stuttgart, 12.04.2007 - 16 UF 62/05
Nachehelichenunterhalt: Anspruch auf Krankheitsunterhalt nach Beendigung von …
- OLG Schleswig, 03.06.2005 - 13 UF 243/04
Voraussetzungen für den Anspruch eines geschiedenen Ehepartner auf Unterhalt; …
- AG Brakel, 07.06.2021 - 13 F 69/20
Begrenzung des Trennungsunterhalts aus Billigkeitsgründen i.R.d. Abänderung eines …
- OLG Saarbrücken, 26.06.2008 - 6 UF 84/07
Änderung der Zahlung des nachehelichen Unterhalts entsprechend eines …
- AG Berlin-Pankow/Weißensee, 04.01.2010 - 27 F 2616/09
Abänderbarkeit eines Unterhaltstitels nach § 36 Nr. 1 EGZPO