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   BGH, 09.06.2009 - 4 StR 170/09   

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BGH, 09.06.2009 - 4 StR 170/09 (https://dejure.org/2009,1969)
BGH, Entscheidung vom 09.06.2009 - 4 StR 170/09 (https://dejure.org/2009,1969)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 2009 - 4 StR 170/09 (https://dejure.org/2009,1969)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO
    Belehrungspflicht bei sog. Spontanäußerungen eines Verdächtigen (Umgehung durch Aufschub der Belehrung nach pauschalem Geständnis zur Erlangung detaillierter Angaben; Gebot der qualifizierten Belehrung nach vorherigem Belehrungsfehler; Verwertungsverbot)

  • lexetius.com

    StPO § 136 Abs. 1 Satz 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verwertbarkeit sog. Spontanäußerungen eines Verdächtigen ohne vorherige Belehrung bei fehlenden Anhaltspunkten für eine gezielte Umgehung der Belehrungspflicht

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Spontanäußerungen - Belehrung des Verdächtigen

  • Judicialis

    StPO § 136 Abs. 1; ; StPO § 163a Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 136 Abs. 1 S. 2; StPO § 163a Abs. 2 S. 2
    Verwertbarkeit sog. Spontanäußerungen eines Verdächtigen ohne vorherige Belehrung bei fehlenden Anhaltspunkten für eine gezielte Umgehung der Belehrungspflicht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Belehrungspflicht bei Spontanäußerungen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Verwertbarkeit von Spontanäußerungen des Beschuldigten

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Belehrungspflicht kann auch bei Spontanäußerungen entstehen; Folgen fehlender qualifizierter Belehrung

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Spontanäußerung

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 3589
  • NStZ 2009, 702
  • NStZ 2010, 464 (Ls.)
  • AnwBl 2009, 250
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.07.2007 - 1 StR 3/07

    Zu Belehrungspflichten der Strafverfolgungsbehörden

    Auszug aus BGH, 09.06.2009 - 4 StR 170/09
    Polizeiliche Verhaltensweisen wie die Mitnahme eines Befragten zur Polizeiwache, die Durchsuchung seiner Wohnung oder seine vorläufige Festnahme belegen dabei schon ihrem äußeren Befund nach, dass der Polizeibeamte dem Befragten als Beschuldigten begegnet, mag er dies auch nicht zum Ausdruck bringen (BGHSt 38, 214, 228; 51, 367, 370 f.).

    a) Zwar hätte der Angeklagte - den Verfahrensverstoß unterstellt - zu Beginn seiner Beschuldigtenvernehmung durch die Kriminalbeamten L. und R. am 22. August 2008 zusammen mit der Belehrung nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO darauf hingewiesen werden müssen, dass wegen der bis dahin unterbliebenen Belehrung die zuvor gemachten Angaben unverwertbar seien (sog. qualifizierte Belehrung; vgl. BGH StV 2007, 450, 452, insoweit in BGHSt 51, 369 nicht abgedruckt; Senatsbeschluss NStZ 2009, 281).

    Da der Verstoß gegen die Pflicht zur qualifizierten Belehrung nicht dasselbe Gewicht wie der Verstoß gegen die Belehrung nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO hat, ist in einem solchen Fall die Verwertbarkeit der weiteren Aussagen nach erfolgter Beschuldigtenbelehrung durch Abwägung im Einzelfall zu ermitteln (BGH StV 2007, 450, 452; Senatsbeschluss aaO).

  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus BGH, 09.06.2009 - 4 StR 170/09
    Für den Fall der von einem Polizeibeamten durchgeführten Befragung von Auskunftspersonen ist nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum einen die Stärke des Tatverdachts, den der Beamte gegenüber dem Befragten hegt, bedeutsam für die Entscheidung, von welchem Zeitpunkt an die Belehrung nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO erforderlich ist (BGHSt 38, 214, 227 f.).

    Polizeiliche Verhaltensweisen wie die Mitnahme eines Befragten zur Polizeiwache, die Durchsuchung seiner Wohnung oder seine vorläufige Festnahme belegen dabei schon ihrem äußeren Befund nach, dass der Polizeibeamte dem Befragten als Beschuldigten begegnet, mag er dies auch nicht zum Ausdruck bringen (BGHSt 38, 214, 228; 51, 367, 370 f.).

  • BGH, 27.10.1982 - 3 StR 364/82

    Verwertung einer Äußerung aus einer informatorischen Befragung durch

    Auszug aus BGH, 09.06.2009 - 4 StR 170/09
    Hierbei hat der Beamte einen Beurteilungsspielraum, den er freilich nicht mit dem Ziel missbrauchen darf, den Zeitpunkt der erforderlichen Belehrung möglichst weit hinauszuschieben (BGH aaO; vgl. auch BGH NStZ 1983, 86).

    Eine Verwertbarkeit solcher Äußerungen trotz fehlender Belehrung über die Beschuldigtenrechte wird in der Regel für zulässig gehalten, wenn keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Belehrungspflichten nach § 136 Abs. 1 Satz 2, 163 a Abs. 2 Satz 2 StPO gezielt umgangen wurden, um den Betroffenen zu einer Selbstbelastung zu verleiten (BGH NStZ 1983, 86; BGH NJW 1990, 461; vgl. auch BayObLG aaO; OLG Oldenburg NStZ 1995, 412; Gleß in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl. § 136 a Rn. 16; Meyer-Goßner, StPO 52. Aufl. § 136 a Rn. 4).

  • BayObLG, 31.07.2000 - 2St RR 102/00

    Verwertbarkeit der Aussage eines nicht belehrten Beschuldigten

    Auszug aus BGH, 09.06.2009 - 4 StR 170/09
    a) Die Belehrung nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO soll sicherstellen, dass ein Beschuldigter nicht im Glauben an eine vermeintliche Aussagepflicht Angaben macht und sich damit unfreiwillig selbst belastet (vgl. BGHSt (GS) 42, 139, 147; BayObLG NStZ-RR 2001, 49, 51).
  • BGH, 18.12.2008 - 4 StR 455/08

    Gebotenheit einer qualifizierten Belehrung nach Belehrungsverstoß bei der

    Auszug aus BGH, 09.06.2009 - 4 StR 170/09
    a) Zwar hätte der Angeklagte - den Verfahrensverstoß unterstellt - zu Beginn seiner Beschuldigtenvernehmung durch die Kriminalbeamten L. und R. am 22. August 2008 zusammen mit der Belehrung nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO darauf hingewiesen werden müssen, dass wegen der bis dahin unterbliebenen Belehrung die zuvor gemachten Angaben unverwertbar seien (sog. qualifizierte Belehrung; vgl. BGH StV 2007, 450, 452, insoweit in BGHSt 51, 369 nicht abgedruckt; Senatsbeschluss NStZ 2009, 281).
  • BGH, 21.05.1996 - 1 StR 154/96

    Recht auf Verteidigerkonsultation (Möglichkeit der Verwertung einer Aussage bei

    Auszug aus BGH, 09.06.2009 - 4 StR 170/09
    Weder die Strafprozessordnung noch der verfassungsrechtlich verankerte Grundsatz eines fairen Verfahrens verbieten es, eine Vernehmung im Anschluss an eine anfängliche Aussageverweigerung fortzusetzen, solange nicht mit verbotenen Mitteln auf die Willensfreiheit des zu Vernehmenden und die Durchsetzbarkeit seines Aussageverweigerungsrechts eingewirkt wird (BGHSt 42, 170).
  • BGH, 27.09.1989 - 3 StR 188/89

    Verwertbarkeit eines spontanen Geständnisses vor der Polizei

    Auszug aus BGH, 09.06.2009 - 4 StR 170/09
    Eine Verwertbarkeit solcher Äußerungen trotz fehlender Belehrung über die Beschuldigtenrechte wird in der Regel für zulässig gehalten, wenn keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Belehrungspflichten nach § 136 Abs. 1 Satz 2, 163 a Abs. 2 Satz 2 StPO gezielt umgangen wurden, um den Betroffenen zu einer Selbstbelastung zu verleiten (BGH NStZ 1983, 86; BGH NJW 1990, 461; vgl. auch BayObLG aaO; OLG Oldenburg NStZ 1995, 412; Gleß in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl. § 136 a Rn. 16; Meyer-Goßner, StPO 52. Aufl. § 136 a Rn. 4).
  • OLG Oldenburg, 10.10.1994 - Ss 371/94

    Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten; Verwertbarkeit einer unter Verletzung

    Auszug aus BGH, 09.06.2009 - 4 StR 170/09
    Eine Verwertbarkeit solcher Äußerungen trotz fehlender Belehrung über die Beschuldigtenrechte wird in der Regel für zulässig gehalten, wenn keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Belehrungspflichten nach § 136 Abs. 1 Satz 2, 163 a Abs. 2 Satz 2 StPO gezielt umgangen wurden, um den Betroffenen zu einer Selbstbelastung zu verleiten (BGH NStZ 1983, 86; BGH NJW 1990, 461; vgl. auch BayObLG aaO; OLG Oldenburg NStZ 1995, 412; Gleß in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl. § 136 a Rn. 16; Meyer-Goßner, StPO 52. Aufl. § 136 a Rn. 4).
  • BGH, 03.12.2015 - 4 StR 223/15

    BGH hebt auf die Revision der Eltern des Opfers das Urteil im "Scheunenmord"-Fall

    Soweit sich die Revision unter dem Gesichtspunkt einer unterbliebenen qualifizierten Beschuldigtenbelehrung gegen die Verwertung der vom Angeklagten nach Belehrung gemäß § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO i.V.m. § 163a Abs. 4 Satz 2 StPO gemachten Angaben wendet, wäre die Rüge aus den vom Generalbundesanwalt dargelegten Gründen auch unbegründet, weil die Jugendkammer aufgrund der gebotenen Abwägung im Einzelfall (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2009 - 4 StR 170/09, NStZ 2009, 702, 703; Urteil vom 18. Dezember 2008 - 4 StR 455/08, BGHSt 53, 112 Rn. 14 ff.; vom 3. Juli 2007 - 1 StR 3/07, StV 2007, 450, 452) rechtsfehlerfrei ein Verwertungsverbot verneint hat.
  • BGH, 27.06.2013 - 3 StR 435/12

    Selbstbelastungsfreiheit; Recht zur Konsultation eines Verteidigers (Fortführung

    Insoweit ist die bloße Entgegennahme spontaner Äußerungen regelmäßig unbedenklich; diese und die spätere Verwertung solcher Angaben sind auch bei einem nicht über seine Rechte belehrten Beschuldigten zulässig, wenn keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Belehrungspflicht des § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO - und damit letztlich die dadurch geschützten Beschuldigtenrechte - gezielt umgangen werden sollten, um den Betroffenen zu einer Selbstbelastung zu verleiten (BGH, Beschluss vom 9. Juni 2009 - 4 StR 170/09, NJW 2009, 3589 mwN).
  • OLG Bamberg, 27.08.2018 - 2 Ss OWi 973/18

    Fahrlässiges Führen eines Kfz im Straßenverkehr mit Alkoholkonsum

    Falls der Tatverdacht aber so stark ist, dass die Verfolgungsbehörde anderenfalls (objektiv) willkürlich die Grenzen ihres Beurteilungsspielraums überschreiten würde, ist es verfahrensfehlerhaft, wenn der Betroffene ohne Belehrung über sein Aussageverweigerungsrecht vernommen wird (grundlegend BGH, Beschluss vom 27.02.1992 - 5 StR 190/91 = BGHSt 38, 214 = NJW 1992, 1463 = ZfS 1992, 176 = StV 1992, 212 = NStZ 1992, 294 = NZV 1992, 242 = wistra 1992, 187; vgl. auch BGH, Beschluss vom 09.06.2009 - 4 StR 170/09 = NJW 2009, 3589 = NStZ 2009, 702 = wistra 2009, 482 = StV 2010, 4 = BGHR StPO § 136 Belehrung 16; BGH, Beschluss vom 18.07.2007 - 1 StR 280/07 = NStZ 2008, 48.; BGH, Urt. v. 03.07.2007 - 1 StR 3/07 = BGHSt 51, 367 = NJW 2007, 2706 = StV 2007, 450 = NStZ 2007, 653 = wistra 2007, 433 = BGHR StPO § 136 Beschuldigter 2 = NStZ 2008, 49; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16.08.2010 - 1 Ss Bs 2/10 = VRS 119 [2010], 358 = BA 47 [2010], 420 = OLGSt StPO § 81a Nr. 13).
  • BGH, 06.03.2012 - 1 StR 623/11

    Pflicht zur Eröffnung des Tatvorwurfs (Täuschung; kriminalistische List;

    d) Die Fragen, ob der Angeklagte nach der präzisen Eröffnung des Tatvorwurfs seine früheren Angaben bestätigt und ergänzt hat und wie sich - gegebenenfalls ist dies nach Maßgabe des Einzelfalls zu beurteilen - auswirkt, dass eine "qualifizierte Belehrung" dabei unterblieben ist (vgl. zusammenfassend BGH, Beschluss vom 9. Juni 2009 - 4 StR 170/09 mwN zu einer zunächst unterbliebenen Belehrung gemäß § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO), können daher auf sich beruhen.
  • BGH, 17.07.2019 - 5 StR 195/19

    Verwertbarkeit und Vorhalt einer vor der Belehrung als Beschuldigter abgegebenen

    Sofern der beim Angeklagten verbliebene Polizeibeamte keine gezielte Befragung durchgeführt, sondern lediglich passiv eine Spontanäußerung entgegengenommen hätte, wären die Verwertbarkeit dieser Äußerung und deren Vorhalt bei der späteren Beschuldigtenvernehmung auch dann rechtlich unbedenklich, wenn der Angeklagte schon zuvor als Beschuldigter hätte belehrt werden müssen (vgl. BGH, Urteile vom 27. Juni 2013 - 3 StR 435/12, BGHSt 58, 301, 305; vom 27. September 1989 - 3 StR 188/89, NStZ 1990, 43; Beschluss vom 9. Juni 2009 - 4 StR 170/09, NStZ 2009, 702).
  • VG Bayreuth, 14.01.2021 - B 1 S 20.1451

    Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad, Verwertbarkeit der Angaben des Beschuldigten

    Daneben ist zum anderen von Bedeutung, wie sich das Verhalten des Beamten aus Sicht des Befragten darstellt (BGH, B.v. 9.6.2009 - 4 StR 170/09 - NStZ 2009, 702 Rn. 8; B.v. 17.7.2019 - 5 StR 195/19 - BeckRS 2019, 19570 Rn. 5; U.v. 27.6.2013 - 3 StR 435/12 - NStZ 2013, 604 Rn. 12).

    Eine Verwertbarkeit solcher sogenannter Spontanäußerungen trotz fehlender Belehrung über die Beschuldigtenrechte wird in der Rechtsprechung überwiegend für zulässig gehalten, wenn keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Belehrungspflichten nach §§ 136 Abs. 1 Satz 2, 163a Abs. 2 Satz 2 StPO gezielt umgangen wurden (BGH, B.v. 9.6.2009 - 4 StR 170/09 - NStZ 2009, 702 Rn. 9 m.w.N.), wovon das Gericht - wie auch die Staatsanwältin - nicht ausgeht.

  • LG Nürnberg-Fürth, 15.04.2021 - 12 Qs 18/21

    Unmittelbares Ansetzen bei Wohnungseinbruchsdiebstahl über Balkon im 1. OG

    Ob sich daraus, wie die Verteidigung meint, mangels rechtzeitiger Beschuldigtenbelehrung ein Verwertungsverbot ergibt oder ob von einer verwertbaren sog. Spontanäußerung (dazu etwa BGH, Beschluss vom 9. Juni 2009 - 4 StR 170/09, juris m. w. N.) auszugehen ist, kann offenbleiben.
  • BGH, 05.05.2015 - 4 StR 605/14

    Anforderung an die Revisionsbegründung (Darlegungspflichten)

    Da sich das Revisionsvorbringen weder zu den Begleitumständen noch zum Verlauf der Befragung der in der Küche des Tatanwesens anwesenden Personen verhält, kann der Senat nicht prüfen, ob der die Befragung vornehmende Polizeibeamte wegen seines gegenüber dem Angeklagten an den Tag gelegten Verhaltens oder aufgrund eines sich aus dem Verlauf der Befragung ergebenden Tatverdachts gegen den Angeklagten (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 2007 - 1 StR 3/07, BGHSt 51, 367, 370 ff.; Beschlüsse vom 18. Juli 2007 - 1 StR 280/07, NStZ 2008, 48; vom 9. Juni 2009 - 4 StR 170/09, BGHR StPO § 136 Belehrung 16; Diemer in KK-StPO, 7. Aufl., § 136 Rn. 4 mwN) verpflichtet war, diesen als Beschuldigten zu behandeln und ihn nach § 163a Abs. 4 Satz 2 StPO i.V.m. § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO über sein Schweigerecht zu belehren.
  • BGH, 07.06.2023 - 4 StR 128/23

    Lückenhaftigkeit der Beweiserwägungen zur Täterschaft des Angeklagten

    b) Der Senat hat auf die Sachrüge - eine Verfahrensrüge ist nicht erhoben - nicht zu prüfen, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen der Verwertung einer spontanen selbstbelastenden Äußerung eines Angeklagten unter dem Gesichtspunkt der Selbstbelastungsfreiheit Grenzen gesetzt sind (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2009 - 4 StR 170/09 Rn. 9; Urteil vom 27. September 1989 - 3 StR 188/89 Rn. 6; Schneider NStZ 2017, 126, 130; Miebach NStZ 2000, 234, 240; siehe auch BGH, Urteil vom 27. Juni 2013 - 3 StR 435/12, BGHSt 58, 301 Rn. 8 f.).
  • LG Frankenthal, 05.02.2020 - 3 KLs 5171 Js 112/18

    Schwerer Raub in Tatmehrheit mit gemeinschaftlich versuchtem Diebstahl

    Die Belehrung nach § 136 Absatz 1 Satz 2 StPO soll sicherstellen, dass ein Beschuldigter nicht im Glauben an eine vermeintliche Aussagepflicht Angaben macht und sich damit unfreiwillig selbst belastet (vgl. BGH, Beschluss vom 09.06.2009, Az. 4 StR 170/09 in NStZ 2010, 464).
  • LG Hamburg, 13.06.2017 - 602 Ks 9/16

    Adhäsionsantrag eines Hinterbliebenen nach dem Tod eines nahen Angehörigen

  • LG Dortmund, 07.12.2020 - 39 Ks 17/20
  • LG Dortmund, 14.02.2013 - 37 Ks 2/11
  • KG, 27.09.2011 - 1 Ss 276/11

    Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbot im Strafverfahren

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