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   BGH, 09.06.2011 - IX ZR 213/10   

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https://dejure.org/2011,4149
BGH, 09.06.2011 - IX ZR 213/10 (https://dejure.org/2011,4149)
BGH, Entscheidung vom 09.06.2011 - IX ZR 213/10 (https://dejure.org/2011,4149)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 2011 - IX ZR 213/10 (https://dejure.org/2011,4149)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 180 Abs 1 S 1 InsO, § 15a Abs 1 S 1 Nr 1 ZPOEG, § 1 Abs 1 S 1 Nr 1 SchlichtG BW
    Obligatorische Streitschlichtung als Voraussetzung der Zulässigkeit der Klage eines Insolvenzgläubigers auf Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung einer Forderung zur Insolventabelle; Erfordernis eines Streitschlichtungsverfahren vor Erhebung einer Klage im Insolvenzverfahren

  • zvi-online.de

    InsO §§ 179, 180, 182; EGZPO § 15a; SchlG BW § 1
    Klage auf Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle auch ohne vorherige außergerichtliche Streitschlichtung

  • Betriebs-Berater

    Klage auf Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle setzt kein Schlichtungsverfahren voraus

  • rewis.io

    Obligatorische Streitschlichtung als Voraussetzung der Zulässigkeit der Klage eines Insolvenzgläubigers auf Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle

  • ra.de
  • rewis.io

    Obligatorische Streitschlichtung als Voraussetzung der Zulässigkeit der Klage eines Insolvenzgläubigers auf Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung einer Forderung zur Insolventabelle; Erfordernis eines Streitschlichtungsverfahren vor Erhebung einer Klage im Insolvenzverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Streitschlichtung bei Feststellung zur Insolvenztabelle!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine obligatorische Streitschlichtung in der Insolvenz

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    InsO §§ 179, 180, 182; EGZPO § 15a; SchlG BW § 1
    Klage auf Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle auch ohne vorherige außergerichtliche Streitschlichtung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Der Klage eines Insolvenzgläubigers auf Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle muss kein Schlichtungsverfahren vorausgehen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Klage auf Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle setzt kein Schlichtungsverfahren voraus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 1687
  • MDR 2011, 1253
  • NZI 2011, 687
  • WM 2011, 1567
  • BB 2011, 2049
  • DB 2011, 2717
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • AG Wuppertal, 30.11.2001 - 36 C 366/01

    Außergerichtliche Schlichtung für Forderungsfeststellungsklage

    Auszug aus BGH, 09.06.2011 - IX ZR 213/10
    c) Ist sonach bereits der Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SchlG BW nicht eröffnet, kommt es nicht darauf an, ob eine Ausnahme vom Schlichtungserfordernis vorliegt, sei es nach § 1 Abs. 2 Nr. 6 SchlG BW (Klagen wegen vollstreckungsrechtlicher Maßnahmen; insoweit ablehnend neben dem Berufungsgericht AG Wuppertal, ZInsO 2002, 91 und ihm folgend die einhellige Meinung im Schrifttum, vgl. etwa Pape/Schaltke in Kübler/Prütting/Bork, InsO, 2010, § 180 Rn. 6 mwN) oder im Hinblick auf § 189 InsO die Ausnahme nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 SchlG BW (Klagen, die binnen einer gesetzlichen oder gerichtlich angeordneten Frist zu erheben sind).
  • BGH, 23.11.2004 - VI ZR 336/03

    Ein obligatorisches Schlichtungsverfahren muß vor Klageerhebung durchgeführt

    Auszug aus BGH, 09.06.2011 - IX ZR 213/10
    Andernfalls riskierte er, dass seine Klage mangels vorangegangener Schlichtung als unzulässig abgewiesen wird, weil das Schlichtungsverfahren nach Klageerhebung nicht mehr nachgeholt werden kann, wenn der Streitwert auf 750 Euro oder weniger festgesetzt wird (BGH, Urteil vom 23. November 2004 - VI ZR 336/03, BGHZ 161, 145, 148 ff).
  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 09.06.2011 - IX ZR 213/10
    Über die Revision der Klägerin ist, weil die Beklagte trotz ordnungsgemäßer Ladung im Revisionsverhandlungstermin nicht vertreten war, antragsgemäß durch Versäumnisurteil zu entscheiden, das aber inhaltlich nicht auf der Säumnis, sondern auf einer sachlichen Prüfung des Antrags beruht (BGH, Urteil vom 4. April 1962 - V ZR 110/60, BGHZ 37, 79, 82).
  • BGH, 17.03.2005 - III ZR 342/04

    Streitwert einer Räumungsklage über eine Kleingartenparzelle

    Auszug aus BGH, 09.06.2011 - IX ZR 213/10
    Nichts anderes gilt für die Wertgrenze des Schlichtungserfordernisses nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SchlG BW, § 15a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EGZPO, die sich nach denselben Kriterien bestimmt (vgl. BGH, Urteil vom 17. März 2005 - III ZR 342/04, NJW-RR 2005, 867, 868).
  • BGH, 09.02.2006 - IX ZB 160/04

    Rechtsfolgen der Feststellung einer vorläufig bestrittenen, rechtshängigen

    Auszug aus BGH, 09.06.2011 - IX ZR 213/10
    Die Klägerin hat gleichwohl ein rechtliches Interesse an der begehrten Feststellung, zumal sich die Beklagte auf die Aufforderung der Klägerin, mitzuteilen, ob die Forderung nunmehr anerkannt werde, nicht geäußert hat (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2006 - IX ZB 160/04, WM 2006, 731 Rn. 8).
  • OLG Hamm, 29.07.2019 - 6 W 21/19

    Rückzahlung von Versicherungsleistungen aus einer Krankentagegeldversicherung

    Die voraussichtliche Insolvenzquote hängt danach unter anderem davon ab, in welcher Höhe andere bestrittene Insolvenzforderungen zur Tabelle festgestellt werden, in welchem Umfang Masseschulden entstehen und wie hoch die nach der Verwertung von Massegegenständen und etwaiger Geltendmachung von Ansprüchen aus Insolvenzanfechtung zur Verfügung stehende Verteilungsmasse sein wird (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 09.06.2011, Az. IX ZR 213/10, juris, Rz. 9).
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