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   BGH, 09.06.2011 - X ZR 143/10   

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https://dejure.org/2011,963
BGH, 09.06.2011 - X ZR 143/10 (https://dejure.org/2011,963)
BGH, Entscheidung vom 09.06.2011 - X ZR 143/10 (https://dejure.org/2011,963)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 2011 - X ZR 143/10 (https://dejure.org/2011,963)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 241 Abs 2 BGB, § 280 Abs 1 S 1 BGB, § 311 Abs 2 Nr 1 BGB, § 97 Abs 7 GWB
    Schadensersatzanspruch des Bieters aus dem Gerichtspunkt der culpa in contrahendo bei Verstößen des öffentlichen Auftraggebers gegen Vergabevorschriften - Rettungsdienstleistungen II

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • forum-vergabe.de

    Rechtsanwaltskosten als Schadensersatz

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rewis.io

    Schadensersatzanspruch des Bieters aus dem Gerichtspunkt der culpa in contrahendo bei Verstößen des öffentlichen Auftraggebers gegen Vergabevorschriften - Rettungsdienstleistungen II

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • rewis.io

    Schadensersatzanspruch des Bieters aus dem Gerichtspunkt der culpa in contrahendo bei Verstößen des öffentlichen Auftraggebers gegen Vergabevorschriften - Rettungsdienstleistungen II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abstellen auf die Verletzung von Rücksichtnahmepflichten durch Missachtung von Vergabevorschriften i.R.d. gewohnheitsrechtlichen Rechtsfigur der culpa in contrahendo

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensersatz wegen Verstößen gegen Vergabevorschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vergaberechtsverstöße und der Schadensersatzanspruch des unterlegenen Bieters

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abstellen auf die Verletzung von Rücksichtnahmepflichten durch Missachtung von Vergabevorschriften i.R.d. gewohnheitsrechtlichen Rechtsfigur der culpa in contrahendo

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • bbgundpartner.de PDF (Kurzinformation)

    Schadensersatz für Bieter bei Verstößen gegen Vergaberecht

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz des Bieters bei Vergaberechtsverstößen

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz des Bieters bei Vergaberechtsverstößen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Vergabeverfahren - Schadenersatzansprüche des unterlegenen Bieters // Nachprüfungsverfahren

Besprechungen u.ä. (5)

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    BGH erleichtert Schadensersatz bei Vergabefehlern

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verschärfte Haftung für Vergaberechtsverstöße?

  • reinelt-bghanwalt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatzanspruch des Bieters bei vergaberechtswidriger Ausschreibung ("Rettungsdienstleistungen II")

  • beck.de PDF, S. 31 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 241 II, 311 II Nr. 1, § 280 I 1 BGB; § 97 VII GWB
    Schadensersatz aus Verschulden bei Vertragsanbahnung auch ohne Vertrauen des Bieters auf Einhaltung des Vergaberechts - "Rettungsdienstleistungen II"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auftraggeber verstößt gegen Vergaberecht: Bieter kann Schadensersatz verlangen! (IBR 2011, 534)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 190, 89
  • ZIP 1998, 1920
  • ZIP 2011, 2026
  • NZBau 2011, 498
  • NJ 2011, 514
  • WM 2012, 228
  • DÖV 2011, 864
  • BauR 2011, 1711
  • BauR 2011, 1813
  • VergabeR 2011, 703
  • ZfBR 2011, 669
  • ZfBR 2012, 61
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 99/96

    Rechtsfolgen der berechtigten Aufhebung einer Ausschreibung; Aufhebung der

    Auszug aus BGH, 09.06.2011 - X ZR 143/10
    Der auf Verstöße des öffentlichen Auftraggebers gegen Vergabevorschriften gestützte Schadensersatzanspruch des Bieters ist nach der Kodifikation der gewohnheitsrechtlichen Rechtsfigur der culpa in contrahendo durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz nicht mehr daran geknüpft, dass der klagende Bieter auf die Einhaltung dieser Regelungen durch den Auftraggeber vertraut hat, sondern es ist dafür auf die Verletzung von Rücksichtnahmepflichten durch Missachtung von Vergabevorschriften abzustellen (Weiterentwicklung von BGH, Urteil vom 8. September 1998, X ZR 99/96, BGHZ 139, 280, 283 und Urteil vom 27. November 2007, X ZR 18/07, VergabeR 2008, 219 Leitsatz 5).

    e) Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats setzt der aus Verschulden bei Vertragsanbahnung hergeleitete Schadensersatzanspruch ein zusätzliches Vertrauenselement aufseiten des Schadensersatz verlangenden Bieters voraus (vgl. etwa BGH, Urteil vom 8. September 1998 - X ZR 99/96, BGHZ 139, 280, 283).

    Mit den sich daraus für den öffentlichen Auftraggeber ergebenden Rücksichtnahmepflichten ist es, wie ausgeführt (oben II 1 b) unvereinbar, in die Wirtschaftlichkeitsprüfung Eignungskriterien einfließen zu lassen (BGH, Urteil vom 8. September 1998 - X ZR 99/96, BGHZ 139, 280, 283; Urteil vom 15. April 2008 - X ZR 129/06, VergabeR 2008, 641 - Sporthallenbau).

  • BGH, 27.11.2007 - X ZR 18/07

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Ersatz des Vertrauensschadens; Begriff der

    Auszug aus BGH, 09.06.2011 - X ZR 143/10
    Der auf Verstöße des öffentlichen Auftraggebers gegen Vergabevorschriften gestützte Schadensersatzanspruch des Bieters ist nach der Kodifikation der gewohnheitsrechtlichen Rechtsfigur der culpa in contrahendo durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz nicht mehr daran geknüpft, dass der klagende Bieter auf die Einhaltung dieser Regelungen durch den Auftraggeber vertraut hat, sondern es ist dafür auf die Verletzung von Rücksichtnahmepflichten durch Missachtung von Vergabevorschriften abzustellen (Weiterentwicklung von BGH, Urteil vom 8. September 1998, X ZR 99/96, BGHZ 139, 280, 283 und Urteil vom 27. November 2007, X ZR 18/07, VergabeR 2008, 219 Leitsatz 5).

    Schadensersatz nach Aufhebung eines Vergabeverfahrens, für die, wie hier, kein vergaberechtlich anerkannter Grund (§ 17 VOL/A 2009, § 20 VOL/A-EG 2009, § 17 VOB/A 2009) vorlag, konnte ein Bieter nur dann verlangen, wenn er sich ohne Vertrauen auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens daran entweder gar nicht oder nicht so wie geschehen beteiligt hätte (vgl. BGH, Urteil vom 27. November 2007 - X ZR 18/07, VergabeR 2008, 219 Rn. 39).

    Nach der Rechtsprechung des Senats kommt gerade auch in Fällen der ungerechtfertigten Aufhebung des Vergabeverfahrens eine Ausnahme von dem Grundsatz in Betracht, dass nicht nur der auf das Erfüllungsinteresse, sondern auch der auf das negative Interesse gerichtete Schadensersatzanspruch nur dem Bieter zusteht, der bei regulärem Verlauf des Vergabeverfahrens den Zuschlag hätte erteilt bekommen müssen (BGH, VergabeR 2008, 219 Rn. 37 f.; vgl. insoweit auch Scharen in Kompaktkommentar Vergaberecht, 13. Los Rdn. 54).

  • BGH, 23.09.2008 - X ZB 19/07

    Geschäftsgebühr im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus BGH, 09.06.2011 - X ZR 143/10
    c) Soweit die Revision die Versäumung der Anrechnung dieser Gebühr nach Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV-RVG beanstandet, ist nicht die im anschließenden Nachprüfungsverfahren entstandene Gebühr auf die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV-RVG anzurechnen, sondern, nach dem eindeutigen Wortlaut von Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV-RVG, die Geschäftsgebühr auf die später entstandene (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 23. September 2008  X ZB 19/07, VergabeR 2009, 39 - Geschäftsgebühr im Nachprüfungsverfahren).
  • BGH, 15.03.2005 - VI ZR 313/03

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über unterschiedliche

    Auszug aus BGH, 09.06.2011 - X ZR 143/10
    Im Übrigen hat das Berufungsgericht keine Feststellungen getroffen, aufgrund deren die Haftung des Beklagten unter dem Gesichtspunkt des rechtmäßigen Alternativverhaltens fraglich erscheinen könnte, und die Revision zeigt nicht auf, dass das Berufungsgericht insoweit konkreten Vortrag des Beklagten, der nach allgemeinen Grundsätzen die Darlegungs- und Beweislast für den Einwand rechtmäßigen Alternativverhaltens trägt (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2005 - VI ZR 313/03, NJW 2005, 1718), übergangen hätte.
  • BGH, 15.04.2008 - X ZR 129/06

    Sporthallenbau

    Auszug aus BGH, 09.06.2011 - X ZR 143/10
    Mit den sich daraus für den öffentlichen Auftraggeber ergebenden Rücksichtnahmepflichten ist es, wie ausgeführt (oben II 1 b) unvereinbar, in die Wirtschaftlichkeitsprüfung Eignungskriterien einfließen zu lassen (BGH, Urteil vom 8. September 1998 - X ZR 99/96, BGHZ 139, 280, 283; Urteil vom 15. April 2008 - X ZR 129/06, VergabeR 2008, 641 - Sporthallenbau).
  • EuGH, 30.09.2010 - C-314/09

    Strabag u.a. - Richtlinie 89/665/EWG - Öffentliche Aufträge -

    Auszug aus BGH, 09.06.2011 - X ZR 143/10
    Daher bedarf an dieser Stelle die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union keiner Erörterung, wonach die Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 in der durch die Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 geänderten Fassung dahin auszulegen ist, dass sie einer nationalen Regelung entgegensteht, die den Schadensersatzanspruch wegen Verstoßes eines öffentlichen Auftraggebers gegen Vergaberecht von der Schuldhaftigkeit des Verstoßes abhängig macht (EuGH, VergabeR 2011, 71).
  • BGH, 24.10.1985 - IX ZR 91/84

    Ausstellung einer Fälligkeitsbestätigung durch den Notar; Haftung des Notars

    Auszug aus BGH, 09.06.2011 - X ZR 143/10
    Auf den darin zu sehenden Einwand, der geltend gemachte Schaden wäre auch bei rechtmäßigem Verhalten des Schädigers entstanden, kann dieser sich ausnahmsweise dann nicht berufen, wenn dies mit dem Schutzzweck der verletzten Norm nicht vereinbar wäre (BGH, Urteil vom 24. Oktober 1986  IX ZR 91/84, BGHZ 96, 157 ff.).
  • OLG Naumburg, 03.09.2009 - 1 Verg 4/09

    Rettungsdienstleistungen V

    Auszug aus BGH, 09.06.2011 - X ZR 143/10
    Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Naumburg sprach in seinem Beschluss vom 3. September 2009 (VergabeR 2009, 933) aus, dass der inzwischen mit einem anderen Anbieter geschlossene Vertrag über die ausgeschriebenen Leistungen nichtig sei, und verpflichtete den Beklagten, das Vergabeverfahren aufzuheben.
  • BGH, 22.03.2011 - VI ZR 63/10

    Anspruch auf Freistellung von außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren:

    Auszug aus BGH, 09.06.2011 - X ZR 143/10
    Dass die Zuerkennung der 2, 3-fachen Gebühr für die Vertretung im Vergabeverfahren mit Blick auf die Kostenerstattung im (zweiten) Nachprüfungsverfahren zu einer Überzahlung geführt hat (vgl. dazu BGH, Urteil vom 22. März 2011 - VI ZR 63/10), macht die Revision nicht geltend.
  • BGH, 11.11.2014 - X ZR 32/14

    Kalkulationsirrtum bei Abgabe eines Angebots gegenüber öffentlichem Auftraggeber

    a) Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Schadensersatzanspruch wegen Fehlverhaltens in Vergabeverfahren nicht mehr an in Anspruch genommenes und enttäuschtes Vertrauen in die Rechtmäßigkeit des vergabebezogenen Handelns geknüpft, sondern an die Verletzung der in § 241 Abs. 2 BGB konstituierten Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils (BGH, Urteil vom 9. Juni 2011 - X ZR 143/10, BGHZ 190, 89 ff. - Rettungsdienstleistungen II).
  • BGH, 20.03.2014 - X ZB 18/13

    Fahrbahnerneuerung - Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit der Beschränkung

    Ein Schadensersatzanspruch beschränkt sich in solchen Fällen allerdings regelmäßig auf die Erstattung des negativen Interesses (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juni 2011 - X ZR 143/10, BGHZ 190, 89 Rn. 16 - Rettungsdienstleistungen II; Scharen in Kompaktkommentar Vergaberecht, 3. Aufl., 13. Los Rn. 54).

    Alle weiteren mit der Frage zusammenhängenden Gesichtspunkte, ob hierdurch das von § 241 Abs. 2 BGB geschützte Interesse der Bieter daran verletzt ist, dass der öffentliche Auftraggeber das Vergabeverfahren so anlegt und durchführt, dass der mit der Angebotserstellung verbundene Aufwand nicht von vornherein unnütz ist (vgl. BGHZ 190, 89 Rn. 12 - Rettungsdienstleistungen II), betreffen die schadensrechtliche Auseinandersetzung und sind dementsprechend gegebenenfalls im Schadensersatzprozess zu klären.

  • BGH, 08.12.2020 - XIII ZR 19/19

    Flüchtlingsunterkunft

    c) Die Verletzung einer Rücksichtnahmepflicht gemäß § 241 Abs. 2 BGB im vorvertraglichen Schuldverhältnis durch den Ausschreibenden begründet einen Schadensersatzanspruch des Bieters (BGH, Urteil vom 9. Juni 2011 - X ZR 143/10, BGHZ 190, 89 Rn. 13 - Rettungsdienstleistungen II), der auf den Ersatz des Schadens gerichtet ist, der dem Bieter durch die mangelnde Beachtung der für das Verfahren und seine mögliche Aufhebung maßgeblichen Vorschriften entstanden ist.
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