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   BGH, 09.06.2015 - 2 StR 75/15   

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https://dejure.org/2015,18796
BGH, 09.06.2015 - 2 StR 75/15 (https://dejure.org/2015,18796)
BGH, Entscheidung vom 09.06.2015 - 2 StR 75/15 (https://dejure.org/2015,18796)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 2015 - 2 StR 75/15 (https://dejure.org/2015,18796)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 181a Abs. 1 Nr. 2 StGB
    Zuhälterei (Tatbestandsvoraussetzungen: Überwachen der Prostitutionsausübung, Bestimmen der Umstände der Prostitutionsausübung, sonstige Maßnahmen gegen die Aufgabe der Prostitution)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 181a Abs 1 Nr 2 StGB, § 232 Abs 1 S 2 StGB
    Strafverfahren wegen schweren Menschenhandels und Zuhälterei: Voraussetzungen für die Annahme dirigierender Handlungen

  • IWW

    § 232 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 Nr. 3 StGB, § 181a Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 223 Abs. 1 StGB, § 21 StVG, § 232 Abs. 4 Nr. 1 StGB, § 182 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 265 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Vorgaben zu Preis und Ort der Prostitutionsausübung und Werbung im Internet als Zuhälterei

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen schweren Menschenhandels und Zuhälterei: Voraussetzungen für die Annahme dirigierender Handlungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 181a Abs. 1 Nr. 2; StPO § 265 Abs. 1
    Vorgaben zu Preis und Ort der Prostitutionsausübung und Werbung im Internet als Zuhälterei

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zuhälterei

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 638
  • NStZ-RR 2015, 364
  • StV 2017, 44
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.08.2003 - 2 StR 186/03

    Dirigierende Zuhälterei (Bestimmen zur Prostitution bei Eingliederung in die

    Auszug aus BGH, 09.06.2015 - 2 StR 75/15
    Erforderlich ist vielmehr ein Verhalten des Täters, das geeignet ist, die Prostituierte in Abhängigkeit von ihm zu halten, ihre Selbstbestimmung zu beeinträchtigen, sie zu nachhaltiger Prostitutionsausübung anzuhalten oder ihre Entscheidungsfreiheit in sonstiger Weise nachhaltig zu beeinflussen (vgl. Senat, Beschluss vom 1. August 2003 - 2 StR 186/03, BGHSt 48, 314, 317).
  • BGH, 12.02.2015 - 2 StR 388/14

    Vergewaltigung (Nötigung mit Gewalt)

    Auszug aus BGH, 09.06.2015 - 2 StR 75/15
    Eine mögliche Änderung der Adhäsionsentscheidung hinsichtlich der Höhe des Schmerzensgeldes bleibt dem neuen Tatgericht vorbehalten (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Februar 2015 - 2 StR 388/14).
  • BGH, 10.02.2010 - 5 StR 328/09

    Zuhälterei (Bestimmen; Straßenprostitution; faktischer Arbeitszwang); Beihilfe

    Auszug aus BGH, 09.06.2015 - 2 StR 75/15
    Kontrollmaßnahmen, wie sie auch einem Arbeitgeber möglich sind, müssen von dirigierenden Handlungen im Sinne des § 181a Abs. 1 Nr. 2 StGB abgegrenzt werden (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2010 - 5 StR 328/09, NStZ 2010, 274).
  • BGH, 09.10.2013 - 2 StR 297/13

    Zuhälterei (Begriff der Ausbeutung: Erforderlichkeit von Feststellungen zur Höhe

    Auszug aus BGH, 09.06.2015 - 2 StR 75/15
    Erfasst werden hiervon nur Vorkehrungen, die das Opfer in seiner Entscheidungsfreiheit zu beeinträchtigen geeignet und darauf gerichtet sind, ihm den Weg aus der Prostitution zu verbauen (Senat, Urteil vom 9. Oktober 2013 - 2 StR 297/13, NStZ 2014, 453, 455).
  • BGH, 08.10.2014 - 2 StR 137/14

    Anfragebeschluss; Vorlagebeschluss; Bemessung der billigen Entschädigung in Geld

    Auszug aus BGH, 09.06.2015 - 2 StR 75/15
    Auf den Anfragebeschluss des Senats vom 8. Oktober 2014 - 2 StR 137/14 und 2 StR 337/14 (RuS 2015, 94 ff. = ZfSch 2015, 203 ff. mit Anm. Diehl) wird hingewiesen.
  • BFH, 27.09.2018 - V R 9/17

    Zur Zurechnung von Prostitutionsumsätzen

    Denn eine strafbare dirigistische Zuhälterei liege nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 9. Juni 2015 2 StR 75/15, Neue Zeitschrift für Strafrecht --NStZ-- 2015, 638) bereits vor, wenn eine andauernde Kontrolle der Geldeinnahmen, der Buchführung und der Preisgestaltung für sexuelle Dienstleistungen durch den Bordellbetreiber erfolge.

    Es erschließt sich dem Senat nicht, wie der Kläger zu der Auffassung gelangt, aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 9. Juni 2015 2 StR 75/15 (NStZ 2015, 638) folge eine Strafbarkeit nach dieser Vorschrift bereits bei der bloßen Aufzeichnung der Umsätze der Prostituierten.

  • BGH, 12.04.2018 - 4 StR 336/17

    Rechtsmittelbegründung (Anforderungen); Grundsätze der Strafzumessung (regelmäßig

    Erforderlich ist vielmehr ein Verhalten des Täters, das geeignet ist, die Prostituierte in Abhängigkeit von ihm zu halten, ihre Selbstbestimmung zu beeinträchtigen, sie zu nachhaltiger Prostitutionsausübung anzuhalten oder ihre Entscheidungsfreiheit in sonstiger Weise nachhaltig zu beeinflussen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Juni 2015 - 2 StR 75/15, NStZ 2015, 638; vom 1. August 2003 - 2 StR 186/03, BGHSt 48, 314, 317 mwN; vom 13. November 2001 - 4 StR 408/01).

    Freiwilliges Akzeptieren von Bedingungen schließt dirigierende Zuhälterei in diesem Sinne aus (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2015 - 2 StR 75/15, aaO).

    Erfasst werden hiervon nur Vorkehrungen, die das Opfer in seiner Entscheidungsfreiheit zu beeinträchtigen geeignet und darauf gerichtet sind, ihm den Weg aus der Prostitution zu verbauen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2015 - 2 StR 75/15, aaO; Urteil vom 9. Oktober 2013 - 2 StR 297/13, NStZ 2014, 453, 455).

  • BGH, 29.01.2020 - 4 StR 87/19

    Zuhälterei (Abgrenzung der Tatbestandsalternativen; mittäterschaftlich begangene

    Erfasst werden hiervon nur Vorkehrungen, die das Opfer in seiner Entscheidungsfreiheit zu beeinträchtigen geeignet und darauf gerichtet sind, ihm den Weg aus der Prostitution zu verbauen (vgl. BGH, Urteil vom 12. April 2018 - 4 StR 336/17, NStZ-RR 2018, 375, 377; Beschluss vom 9. Juni 2015 - 2 StR 75/15, NStZ 2015, 638; Beschluss vom 1. August 2003 - 2 StR 186/03, NStZ 2004, 262 Rn. 2 (zu § 181a Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2)).
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