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   BGH, 09.06.2017 - 1 StR 45/17   

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https://dejure.org/2017,26768
BGH, 09.06.2017 - 1 StR 45/17 (https://dejure.org/2017,26768)
BGH, Entscheidung vom 09.06.2017 - 1 StR 45/17 (https://dejure.org/2017,26768)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 2017 - 1 StR 45/17 (https://dejure.org/2017,26768)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 AO
    Steuerhinterziehung (bandenmäßige Steuerhinterziehung: Bandenbegriff); Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung einer überdurchschnittlich langen Verfahrensdauer)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 StGB, Art 6 S 1 MRK
    Strafzumessung: Bedeutung einer langen Verfahrensdauer als Strafmilderungsgrund

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO, § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 AO, § 370 Abs. 3 Satz 1 AO, § 370 Abs. 1 AO, § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Annahme einer bandenmäßigen Begehung der Steuerhinterziehung; Abänderung des Rechtsfolgenausspruchs wegen durchgreifender Rechtsfehler bei der Strafzumessung

  • rewis.io

    Strafzumessung: Bedeutung einer langen Verfahrensdauer als Strafmilderungsgrund

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Annahme einer bandenmäßigen Begehung der Steuerhinterziehung; Abänderung des Rechtsfolgenausspruchs wegen durchgreifender Rechtsfehler bei der Strafzumessung

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für die Annahme einer bandenmäßigen Begehung der Steuerhinterziehung; Abänderung des Rechtsfolgenausspruchs wegen durchgreifender Rechtsfehler bei der Strafzumessung

  • datenbank.nwb.de

    Strafzumessung: Bedeutung einer langen Verfahrensdauer als Strafmilderungsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafzumessung - und die jahrelange Verfahrensdauer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bandenmäßige Steuerhinterziehung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 305
  • StV 2019, 444 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Koblenz, 04.12.2017 - 2 Ws 406/17

    Einstellung des Strafverfahrens wegen überdauerndem Verfahrenshindernisses:

    Da dem Umstand der überdurchschnittlich langen Verfahrensdauer neben der langen Zeitspanne zwischen Tatbegehung und Aburteilung bei der Strafzumessung eigenständige strafmildernde Bedeutung zukommt, wenn sie für den Angeklagten mit besonderen Belastungen verbunden ist (vgl. BGH, 1 StR 45/17 v. 09.06.2017 - NStZ-RR 2017, 305 ), kommt die Annahme eines Verfahrenshindernisses wegen rechtsstaatswidrig überlanger Verfahrensdauer nur in Betracht, wenn eine angemessene Kompensation des Verstoßes gegen das Verzögerungsverbot bei der Strafzumessung nicht mehr erreicht werden kann (vgl. KK-StPO/ Schneider, aaO. Rn. 8; LR-StPO/Stuckenberg, § 206a Rn. 83; Krehl/Eidam, Die überlange Dauer von Strafverfahren, NStZ 2006, 1 ).
  • FG Berlin-Brandenburg, 27.10.2017 - 7 V 7222/17

    Aussetzung der Vollziehung: innergemeinschaftlicher Erwerb bei gebrochener

    Die Vorschriften betreffend die inner-gemeinschaftlichen Lieferungen und die innergemeinschaftlichen Erwerbe sind daher so auszulegen, dass sie dieselbe Bedeutung und Tragweite haben (EuGH, Urteile vom 27.09.2007 C-409/04 - Teleos, BStBl II 2009, 70, Rn. 23f. m. w. N.; und vom 26.07.2017 C-386/16 - Toridas, BFH/NV 2017, 1406, Rn. 31).

    Sollten Reihengeschäfte vorgelegen haben, also jeweils eine Lieferung von O bzw. B an die Antragstellerin und eine Weiterlieferung von der Antragstellerin an P mit nur einer einheitlichen, in Finnland bzw. Großbritannien beginnenden grenzüberschreitenden Warenbewegung (insoweit unabhängig von der Frage, wo - außerhalb von Finnland bzw. Großbritannien - diese Warenbewegung endete), so wäre diese Warenbewegung nur einer der beiden Lieferungen zuzuordnen (§ 3 Abs. 6 Satz 6 UStG; so auch EuGH, Urteil vom 26.07.2017 C-386/16 - Toridas, BFH/NV 2017, 1406, Rn. 34 m. w. N.).

    Der Lieferung von O bzw. B an die Antragstellerin zuzuordnen wäre die Warenbewegung nur, wenn die Übertragung der Befähigung, wie ein Eigentümer über den Gegenstand zu verfügen, auf P nicht vor der grenzüberschreitenden Beförderung stattgefunden hätte (EuGH, Urteil vom 26.07.2017 C-386/16 - Toridas, BFH/NV 2017, 1406, Rn. 36 m. w. N.).

    Auch eine etwaige Bearbeitung der Gegenstände nach den Erstlieferungen ändert nichts am Vorliegen einer innergemeinschaftlichen Lieferung, weil die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen nicht voraussetzt, dass dieselben - unbearbeiteten - Waren geliefert werden (EuGH, Urteil vom 26.07.2017 C-386/16 - Toridas, BFH/NV 2017, 1406, Rn. 46ff.).

  • FG Berlin-Brandenburg, 14.08.2019 - 7 K 7161/15

    Ort der Lieferung/Leistung: Zuordnung der Warenbewegung in grenzüberschreitenden

    Danach kann die grenzüberschreitende Beförderung nur einer der beiden Lieferungen zugeordnet werden, die folglich als Einzige nach Art. 146 MwStSystRL bzw. Art. 15 der 6. EG-Richtlinie als Ausfuhrlieferung von der Steuer befreit ist (ständige Rechtsprechung zu innergemeinschaftlichen Reihengeschäften seit EuGH, Urteil vom 06.04.2006 C-245/04 - EMAG, Deutsches Steuerrecht - DStR - 2006, 699; dem folgend u.a. EuGH, Urteile vom 26.07.2017 C-386/16 - Toridas, BFH/NV 2017, 1406, Rn 34; vom 21.02.2018 C-928/16 - Kreuzmayr, DStR 2018, 461, Rn 30; vom 19.12.2018 C-414/17 - Arex, UR 2019, 101, Rn 63).

    Dann wäre nur die Zweitlieferung als grenzüberschreitende Lieferung einzustufen (EuGH, Urteile vom 26.07.2017 C-386/16 - Toridas, BFH/NV 2017, 1406, Rn 34 ff.; vom 21.02.2018 C-928/16 - Kreuzmayr, DStR 2018, 461, Rn 32 f.; vom 19.12.2018 C-414/17 - Arex, UR 2019, 101, Rn 70; vom 10.07.2019 C-273/18 - Kursuzeme, juris, Rn 39, jeweils m. w. N.).

    Für eine Anwendung der Grundsätze über Reihengeschäfte in der im Streitfall streitigen Konstellation spricht, dass der EuGH (Urteil vom 26.07.2017 C-386/16 - Toridas, BFH/NV 2017, 1406, insbesondere Rn 47 ff.) dem Umstand, dass die im Reihengeschäft gelieferten Waren (Fisch) vom Ersterwerber sortiert, glasiert und verpackt wurden, keine Bedeutung beigemessen und die Grundsätze für Reihengeschäfte angewandt hat (daher an der Relevanz der unveränderten Marktgängigkeit zweifelnd Nieskens in Rau/Dürrwächter, UStG, Stand: 181. Lieferung 03.2019, § 3 Rn 2063; für eine eher weite Auslegung des Anwendungsbereichs des § 3 Abs. 6 Satz 5 UStG auch Heuermann, UR 2017, 853 [857]).

  • FG Rheinland-Pfalz, 28.11.2019 - 6 K 1767/17

    Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung beim innergemeinschaftlichen

    Demnach muss mit jedem innergemeinschaftlichen Erwerb, der im Mitgliedstaat der Beendigung der innergemeinschaftlichen Versendung oder Beförderung von Gegenständen besteuert wird, eine Lieferung einhergehen, die im Mitgliedstaat des Beginns der Versendung oder Beförderung als innergemeinschaftliche Lieferung befreit ist (EuGH, Urteile vom 27.09.2007 C-409/04 Rs. Teleos, BStBl II 2009, 70, Rn. 23 f.; vom 06.04.2006, Rs. EMAG Handel Eder, C-245/04, DStR 2006, 699, Rn.  29 und vom 26.07.2017 C-386/16 Rs. Toridas, BFH/NV 2017, 1406, Rn. 31).
  • OLG Koblenz, 04.12.2017 - 2 Ws 411/17
    Da dem Umstand der überdurchschnittlich langen Verfahrensdauer neben der langen Zeitspanne zwischen Tatbegehung und Aburteilung bei der Strafzumessung eigenständige strafmildernde Bedeutung zukommt, wenn sie für den Angeklagten mit besonderen Belastungen verbunden ist (vgl. BGH, 1 StR 45/17 v. 09.06.2017 - NStZ-RR 2017, 305 ), kommt die Annahme eines Verfahrenshindernisses wegen rechtsstaatswidrig überlanger Verfahrensdauer nur in Betracht, wenn eine angemessene Kompensation des Verstoßes gegen das Verzögerungsverbot bei der Strafzumessung nicht mehr erreicht werden kann (vgl. KK-StPO/ Schneider, aaO. Rn. 8; LR-StPO/Stuckenberg, § 206a Rn. 83; Krehl/Eidam, Die überlange Dauer von Strafverfahren, NStZ 2006, 1 ).
  • OLG Koblenz, 04.12.2017 - 2 Ws 418/17
    Da dem Umstand der überdurchschnittlich langen Verfahrensdauer neben der langen Zeitspanne zwischen Tatbegehung und Aburteilung bei der Strafzumessung eigenständige strafmildernde Bedeutung zukommt, wenn sie für den Angeklagten mit besonderen Belastungen verbunden ist (vgl. BGH, 1 StR 45/17 v. 09.06.2017 - NStZ-RR 2017, 305 ), kommt die Annahme eines Verfahrenshindernisses wegen rechtsstaatswidrig überlanger Verfahrensdauer nur in Betracht, wenn eine angemessene Kompensation des Verstoßes gegen das Verzögerungsverbot bei der Strafzumessung nicht mehr erreicht werden kann (vgl. KK-StPO/ Schneider, aaO. Rn. 8; LR-StPO/Stuckenberg, § 206a Rn. 83; Krehl/Eidam, Die überlange Dauer von Strafverfahren, NStZ 2006, 1 ).
  • LG Kassel, 27.04.2020 - 9 Ns 9634 Js 23170/13
    Da dem Umstand der überdurchschnittlich langen Verfahrensdauer neben der langen Zeitspanne zwischen Tatbegehung und Aburteilung bei der Strafzumessung eigenständige strafmildernde Bedeutung zukommt, wenn sie für den Angeklagten mit besonderen Belastungen verbunden ist (vgl. BGH, 1 StR 45/17 vom 09.06.2017 - NStZ-RR 2017, 305, Rn. 8 nach juris), kommt die Annahme eines Verfahrenshindernisses wegen rechtsstaatswidrig überlanger Verfahrensdauer nur in Betracht, wenn eine angemessene Kompensation des Verstoßes gegen das Verzögerungsverbot bei der Strafzumessung nicht mehr erreicht werden kann (vgl. OLG Koblenz Beschl. v. 4.12.2017 - 2 Ws 406-419/17, BeckRS 2017, 134080, beck-online m. w. N.).
  • BGH, 24.07.2019 - 1 StR 290/19

    Strafzumessung (strafmildernde Berücksichtigung des Zeitablaufs zwischen Tat und

    Entsprechend den Ausführungen des Generalbundesanwalts in seiner Zuschrift weisen die Strafzumessungserwägungen des Landgerichts Rechtsfehler auf, weil angesichts des Verfahrensablaufs der zeitliche Abstand zwischen der begangenen Tat und dem Urteil sowie die Verfahrensdauer als solche bei der Straffestsetzung nicht mildernd berücksichtigt wurden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Mai 2008 - 3 StR 157/08 Rn. 7 und vom 9. Juni 2017 - 1 StR 45/17 Rn. 8 f.).
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