Rechtsprechung
BGH, 09.07.1965 - Ib ZR 83/63 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,954) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Nachprüfung der örtlichen Zuständigkeit in der Revision - Beurteilung der Rechtspersönlichkeit einer ausländischen juristischen Person - Verfassungsrechtliche Prüfung ausländischer Gesetze - Rechtsfähigkeit und Parteifähigkeit ausländischer Staatsunternehmen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- hjil.de , S. 59 (Kurzinformation)
Papierfundstellen
- NJW 1965, 1664
- MDR 1965, 804
- GRUR 1966, 104
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 03.03.1958 - III ZR 157/56
Umlegung und Enteignung
Auszug aus BGH, 09.07.1965 - Ib ZR 83/63
Der Hinweis der Revision auf die einen anderen Sachverhalt betreffende, zu § 538 Abs. 2 ZPO ergangene Entscheidung BGHZ 27, 15, 26 ff [BGH 03.03.1958 - III ZR 157/56] ist bei dieser Sachlage verfehlt. - BGH, 05.05.1960 - VII ZR 92/58
Spaltungstheorie bei Konfiskationen
Auszug aus BGH, 09.07.1965 - Ib ZR 83/63
In Übereinstimmung mit der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, in der die Rechts- und Parteifähigkeit sowohl ausländischer Staatsunternehmen als auch der unter ähnlichen Umständen errichteten volkseigenen Betriebe der sowjetischen Besatzungszone aus Gründen des ordre public der Bundesrepublik nicht angezweifelt worden ist (BGHZ 18, 1 [BGH 07.06.1955 - I ZR 64/53] - Hückel; 34, 91 - ESDE; BGHZ 34, 345 [BGH 07.03.1961 - I ZR 2/60] - Cuypers; vgl. ferner für den Fall der gesetzlichen Vertretung BGHZ 32, 256, 258) [BGH 05.05.1960 - VII ZR 92/58], sind nach alledem auch bei der Klägerin nach dieser Richtung keine Zweifel gerechtfertigt. - BGH, 19.12.1960 - I ZR 57/59
Unternehmenskennzeichnungen der SBZ
Auszug aus BGH, 09.07.1965 - Ib ZR 83/63
In Übereinstimmung mit der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, in der die Rechts- und Parteifähigkeit sowohl ausländischer Staatsunternehmen als auch der unter ähnlichen Umständen errichteten volkseigenen Betriebe der sowjetischen Besatzungszone aus Gründen des ordre public der Bundesrepublik nicht angezweifelt worden ist (BGHZ 18, 1 [BGH 07.06.1955 - I ZR 64/53] - Hückel; 34, 91 - ESDE; BGHZ 34, 345 [BGH 07.03.1961 - I ZR 2/60] - Cuypers; vgl. ferner für den Fall der gesetzlichen Vertretung BGHZ 32, 256, 258) [BGH 05.05.1960 - VII ZR 92/58], sind nach alledem auch bei der Klägerin nach dieser Richtung keine Zweifel gerechtfertigt.
- BGH, 07.06.1955 - I ZR 64/53
Tschechoslowakische Enteignungsmaßnahmen
Auszug aus BGH, 09.07.1965 - Ib ZR 83/63
In Übereinstimmung mit der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, in der die Rechts- und Parteifähigkeit sowohl ausländischer Staatsunternehmen als auch der unter ähnlichen Umständen errichteten volkseigenen Betriebe der sowjetischen Besatzungszone aus Gründen des ordre public der Bundesrepublik nicht angezweifelt worden ist (BGHZ 18, 1 [BGH 07.06.1955 - I ZR 64/53] - Hückel; 34, 91 - ESDE; BGHZ 34, 345 [BGH 07.03.1961 - I ZR 2/60] - Cuypers; vgl. ferner für den Fall der gesetzlichen Vertretung BGHZ 32, 256, 258) [BGH 05.05.1960 - VII ZR 92/58], sind nach alledem auch bei der Klägerin nach dieser Richtung keine Zweifel gerechtfertigt. - RG, 11.10.1918 - III 198/18
Einrede der örtlichen Unzuständigkei bei gesetzlicher Vertretung einer Partei
Auszug aus BGH, 09.07.1965 - Ib ZR 83/63
Vielmehr bleibt alsdann derjenige Teil der Entscheidung, durch den die Einrede der örtlichen Unzuständigkeit verworfen worden ist, der Anfechtung entzogen und mithin ebenso von der Nachprüfung ausgeschlossen, wie dies in der Revisionsinstanz beispielsweise auch für andere nach § 549 ZPO nicht revisible Fragen gilt, über die in einem an sich der Revision zugänglichen Rechtsstreit befunden worden ist (so auch die in BGH LM a.a.O. zitierte Entscheidung RGZ 93, 351, 352; vgl. ferner RGZ 110, 56; 157, 389). - BGH, 07.03.1961 - I ZR 2/60
Verwirkung (Kennzeichnungsrechte)
Auszug aus BGH, 09.07.1965 - Ib ZR 83/63
In Übereinstimmung mit der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, in der die Rechts- und Parteifähigkeit sowohl ausländischer Staatsunternehmen als auch der unter ähnlichen Umständen errichteten volkseigenen Betriebe der sowjetischen Besatzungszone aus Gründen des ordre public der Bundesrepublik nicht angezweifelt worden ist (BGHZ 18, 1 [BGH 07.06.1955 - I ZR 64/53] - Hückel; 34, 91 - ESDE; BGHZ 34, 345 [BGH 07.03.1961 - I ZR 2/60] - Cuypers; vgl. ferner für den Fall der gesetzlichen Vertretung BGHZ 32, 256, 258) [BGH 05.05.1960 - VII ZR 92/58], sind nach alledem auch bei der Klägerin nach dieser Richtung keine Zweifel gerechtfertigt. - RG, 16.05.1938 - I 232/37
1. Wie ist der Einwand, daß ein Schiff als fremdes Staatsschiff der deutschen …
Auszug aus BGH, 09.07.1965 - Ib ZR 83/63
Vielmehr bleibt alsdann derjenige Teil der Entscheidung, durch den die Einrede der örtlichen Unzuständigkeit verworfen worden ist, der Anfechtung entzogen und mithin ebenso von der Nachprüfung ausgeschlossen, wie dies in der Revisionsinstanz beispielsweise auch für andere nach § 549 ZPO nicht revisible Fragen gilt, über die in einem an sich der Revision zugänglichen Rechtsstreit befunden worden ist (…so auch die in BGH LM a.a.O. zitierte Entscheidung RGZ 93, 351, 352; vgl. ferner RGZ 110, 56; 157, 389).