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   BGH, 09.07.1968 - VI ZR 139/67   

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https://dejure.org/1968,6595
BGH, 09.07.1968 - VI ZR 139/67 (https://dejure.org/1968,6595)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1968 - VI ZR 139/67 (https://dejure.org/1968,6595)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1968 - VI ZR 139/67 (https://dejure.org/1968,6595)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abänderungsklage bei wesentlicher Änderung der Verhältnisse - Schadensidentität mit Vorprozess - Verhältnis von Abänderungsklage und Feststellungsklage - Abänderung erst ab Erhebung der Abänderungsklage - Abwarten des Ausgangs eines rechtshängigen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1968, 2011 (Ls.)
  • MDR 1968, 1002
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.12.1960 - VI ZR 38/60

    Abänderungsklage (§ 323 ZPO)

    Auszug aus BGH, 09.07.1968 - VI ZR 139/67
    Daraus ergibt sich zugleich, daß der Kläger den weiteren Verdienstausfall nicht mit einer einfachen Nachforderungs- oder Zusatzklage nach § 258 ZPO geltend machen kann (vgl. auch BGHZ 34, 110).

    Nach den in BGHZ 34 S. 110 ff abgedruckten Urteil des Bundesgerichtshofs kann ein Kläger, der ein Leistungsurteil erstritten hat, das ihm vollen Ersatz seines Verdienstausfalls in Form einer Rente zubilligt, diesen rechtskräftig zuerkannten Anspruch nicht auch noch durch ein Feststellungsurteil sichern.

  • BGH, 10.02.1971 - IV ZR 85/69

    Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Maklervertrages - Vorliegen eines

    In manchen Entscheidungen wird angenommen, es werde durch sie eine unwiderlegbare Beweisvermutung dafür begründet, daß das Objekt dem Auftraggeber vor dem vom Makler gegebenen Hinweis noch nicht bekanntgewesen sei, woraus sich ohne weiteres die Ursächlichkeit der Nachweistätigkeit des Maklers für den Vertragsabschluß ergeben würde (OLG Koblenz AIZ 1961, 168; OLG Köln NJW 1968, 2011 [OLG Köln 05.07.1968 - 9 U 81/68]).

    In der Rechtsprechung ist versucht worden, allzu unbillige Ergebnisse zu verhindern, indem man die grundsätzlich angenommene unwiderlegliche Vermutung dann nicht hat durchgreifen lassen, wenn die Vorkenntnis des Auftraggebers unstreitig war (OLG Köln NJW 1968, 2011, 2012) [OLG Köln 05.07.1968 - 9 U 81/68].

    Bisweilen ist angenommen worden, durch die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Maklers enthaltene Vorkenntnisklausel werde für den Fall der nicht fristgerechten Mitteilung der Vorkenntnis eine widerlegbare Vermutung dafür begründet, daß das Objekt dem Auftraggeber vor dem Angebot des Maklers noch nicht bekanntgewesen sei (LG Frankfurt/Main NJW 1970, 431; Siegers NJW 1968, 2011, 2012 [OLG Köln 05.07.1968 - 9 U 81/68]; Kubisch NJW 1969, 53, 54 [OLG München 18.10.1968 - 8 U 989/68]; Knieper NJW 1970, 1293, 1297).

  • BGH, 10.07.1986 - IX ZR 138/85

    Nachforderung von Versorgungsbezügen; Abänderung eines Urteils auf wiederkehrende

    Die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und überwiegende Literaturmeinung nehmen von diesem Streit die Fälle aus, in denen im Vorprozeß wiederkehrende Leistungen im Sinne des § 258 ZPO geltend gemacht wurden, die teilweise in Zukunft fällig werden (BGHZ 34, 110; Anm. Johannsen LM ZPO § 323 Nr. 8; BGH, Urt. v. 9. Juli 1968 - VI ZR 139/67, LM ZPO § 323 Nr. 13; BGHZ 82, 246, 252 [BGH 02.12.1981 - IVb ZR 638/80]; BGH, Urteile v. 11. Januar 1984 - IVb ZR 10/82, FamRZ 1984, 374, 376; v. 18. April 1984 - IVb ZR 59/82, FamRZ 1984, 772, 773; v. 3. April 1985 - IVb ZR 19/84, NJW 1985, 1701; Stein/Jonas/Schumann/Leipold a.a.O. § 323 Bern.
  • OLG Düsseldorf, 10.06.1980 - 6 UF 158/79
    Soweit das Amtsgericht der Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage mit dem Hinweis entgegentritt, sie führe in Falle des Erfolges zu einer Festschreibung für die Zukunft und lasse keine hinreichende Möglichkeit zu einer Anpassung an veränderte Umstände mehr zu, vermag der Senat diese Bedenken nicht zu teilen; im Wege des § 323 ZPO kann vielmehr auch die Abänderung eines Feststellungsurteils verlangt werden, das wiederkehrende Leistungen betrifft (vgl. Zöller/Philippi, aaO § 323 Anm. II. b) cc) unter Hinweis auf BGH NJW 1968, 2011).
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