Rechtsprechung
BGH, 09.07.1981 - VII ZR 123/80 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beseitigung der Wiederholungsgefahr beim Unterlassungsanspruch nach § 13 AGBG (Gesetz über allgemeine Geschäftsbedingungen) - Verwendung unzulässiger Klauseln in AGB - Ausräumung einer Wiederholungsgefahr ohne die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung - ...
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Zum Unterlassungsanspruch nach § 13 AGBG bei Nichtabgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 81, 222
- NJW 1981, 2412
- ZIP 1981, 989
- MDR 1981, 1006
- WM 1981, 1105
- BB 1982, 703
- BauR 1981, 569
Wird zitiert von ... (47)
- BGH, 12.09.2017 - XI ZR 590/15
Unwirksamkeit mehrerer Entgeltklauseln einer Sparkasse
aa) Der Unterlassungsanspruch aus § 1 UKlaG setzt als ungeschriebene Tatbestandsvoraussetzung das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr voraus, für deren Vorliegen bei der Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine tatsächliche Vermutung spricht, an deren Widerlegung strenge Anforderungen zu stellen sind (vgl. BGH, Urteile vom 9. Juli 1981 - VII ZR 123/80, BGHZ 81, 222, 225 f., vom 9. Juli 1992 - VII ZR 7/92, BGHZ 119, 152, 165, vom 12. Juli 2000 - XII ZR 159/98, WM 2000, 1967, 1969, vom 18. April 2002 - III ZR 199/01, WM 2002, 1355, 1356 …und vom 17. Oktober 2012 - IV ZR 202/10, NJW-RR 2013, 146 Rn. 29; Staudinger/Schlosser, BGB, Neubearb.Etwas anderes gilt aber, wenn der Verwender auf ein Unterlassungsverlangen hin bereits außergerichtlich von Anfang an die Klausel nicht rechtfertigt bzw. die Berechtigung der Beanstandung nicht bestreitet (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 1981 - VII ZR 123/80, BGHZ 81, 222, 227; Witt in Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, § 1 UKlaG Rn. 38).
Denn die Beklagte hat - anders als in dem der von der Revision angeführten Entscheidung des VII. Zivilsenats vom 9. Juli 1981 (VII ZR 123/80, BGHZ 81, 222, 227) zugrunde liegenden Sachverhalt - die Klausel gegenüber dem Kläger noch vorgerichtlich in der Sache verteidigt und sich erst im Prozess darauf zurückgezogen, dass keine Wiederholungsgefahr mehr gegeben sei.
Darüber hinaus ist das Berufungsgericht zutreffend davon ausgegangen, dass aufgrund der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingung mit Wirkung für die Zukunft nicht die Gefahr beseitigt ist, dass sich die Beklagte nicht in der Abwicklung von Altfällen auf die unwirksame Klausel beruft, da die Beklagte insoweit keine Maßnahmen getroffen hat, dieser Gefahr zu begegnen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 9. Juli 1981 - VII ZR 123/80, BGHZ 81, 222, 228).
- BGH, 09.07.1992 - VII ZR 7/92
Internationale Zuständigkeit bei Verbandsklage gegen Bereitsteller ausländischer …
Die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die unzulässige Klauseln enthalten, begründet eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr, die der Unterlassungsanspruch nach § 13 AGB-Gesetz voraussetzt (BGH, Urteil vom 16. Mai 1990 VIII ZR 245/89 = WM 1990, 1339, 1340; Senat, Urteil vom 9. Juli 1981 - VII ZR 123/80 = BGHZ 81, 222, 225 f).An die Beseitigung der Wiederholungsgefahr sind strenge Anforderungen zu stellen (BGH, Urteil vom 16. Mai 1990 - VIII ZR 245/89 - WM 1990, 1339, 1340; BGH, Urteil vom 27. Januar 1983 - I ZR 76/81 = WM 1983, 595, 596; Senat, Urteil vom 9. Juli 1981 - VII ZR 123/80 = BGHZ 81, 222, 226).
- BGH, 06.12.2012 - III ZR 173/12
Unwirksame Klauseln eines Mobilfunkanbieters: Wiederholungsgefahr bei …
Durch die Aufnahme dieser Klausel in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestand auch im Hinblick auf die Verwendung in dieser Form eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr, die auch für § 1 UKlaG Voraussetzung ist (vgl. BGH, Urteile vom 9. Juli 1981 - VII ZR 123/80, BGHZ 81, 222, 225, zu § 13 AGBG, und vom 9. Juli 1992 - VII ZR 7/92, BGHZ 119, 152, 165;… Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 30. Aufl., § 1 UKlaG, Rn. 10).So setzt der Unterlassungsanspruch nach § 1 UKlaG (ungeschrieben) eine Wiederholungsgefahr voraus, die § 8 Abs. 1 UWG für den wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch ausdrücklich verlangt (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 1981 - VII ZR 123/80, BGHZ 81, 222, 225 zu § 13 AGBG unter Hinweis auf § 13 UWG a.F.).
- OLG Düsseldorf, 05.11.2009 - 6 U 17/09
Untersagung von Schätzgebühren in Darlehnsverträgen mit Privatkunden
Auch die für den Unterlassungsanspruch des Klägers erforderliche Wiederholungsgefahr (vgl. BGHZ 81, 222 = WM 1981, 1105 = juris Rn 11; BGH NJW 2002, 2386 = WM 2002, 1355 = juris Rn 9; OLG Köln NJW-RR 2003, 316 = juris Rn 19; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 778 = juris Rn 24) ist gegeben. - BGH, 12.07.2000 - XII ZR 159/98
Beseitigung der Wiederholungsgefahr
Die Größe eines Unternehmens rechtfertigt es nicht, dieses Unternehmen hinsichtlich der Anforderungen an die Beseitigung der Wiederholungsgefahr zu privilegieren (…so zutreffend Hensen in Ulmer/Brandner/Hensen aaO § 13 Rdn. 30; ähnlich für Unternehmen der öffentlichen Hand BGHZ 81, 222, 226 f.). - BGH, 13.07.1994 - IV ZR 107/93
Zulässigkeit der Inhaltskontrolle von Laufzeitbestimmungen der privaten …
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß mit der Verbandsklage, die auf die Unterlassung künftiger Verwendung einer gegen § 9 AGBG verstoßenden Klausel beim Vertragsschluß gerichtet ist, der Verwender gleichzeitig darauf in Anspruch genommen werden kann, es zu unterlassen, sich bei der Abwicklung bereits geschlossener Verträge auf die Klausel zu berufen (Urteile vom 11. Februar 1981 - VIII ZR 335/79 - NJW 1981, 1511; BGHZ 81, 222, 228; vom 16. März 1988 - IVa ZR 247/84 - NJW-RR 1988, 819). - OLG Celle, 29.12.1989 - 2 U 200/88 Das Vorbringen des Beklagten ist ebensowenig geeignet, eine Wiederholungsgefahr, die für den Unterlassungsanspruch vorausgesetzt wird (vgl. BGHZ 81, 222, 225 f.), auszuschließen.
- LG Leipzig, 11.11.2011 - 8 O 3545/10
Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Vorleistungen bei der Buchung / Dynamic …
Weder war hier eine Frist zu gewähren, um den übergangslosen anderweitigen Versicherungsschutz von Versicherungsnehmern sicherzustellen (so im Fall BGH, GRUR 1990, 522, 528), noch geht es um einen Klauselverwender aus dem öffentlich-rechtlichen Bereich (so im Fall BGHZ 81, 222 ff.). - OLG Stuttgart, 10.05.2012 - 2 U 135/11
Abstraktes AGB-Kontrollverfahren: Unterlassungsanspruch und Wiederholungsgefahr …
Insoweit wäre es bei Dauerschuldverhältnissen zusätzlich erforderlich gewesen, diesen Umstand den betroffenen Vertragspartnern mitzuteilen (BGHZ 81, 222).Nach den Grundsätzen aus BGHZ 81, 222, bestehe mangels Information an die Kunden nach wie vor ein gesonderter Unterlassungsanspruch des Klägers im Hinblick auf das "Berufen auf" die Klausel (hierzu: BGH, NJW 2003, 1237, 1238; NJW 2002, 2386; NJW 1994, 2693).
Noch zu § 13 AGBG hat er - zur Beseitigung einer vorab begründeten Wiederholungsgefahr - in der vom Kläger zitierten Entscheidung BGHZ 81, 222, ausgeführt:.
Maßgeblich ist, ob der Verwender nach diesem seinem im Zusammenhang gewürdigten Verhalten selbst hinreichende Gewähr dafür bietet und auch genügend dafür getan hat, daß es zu weiterer Verwendung der beanstandeten unzulässigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht mehr kommt." (BGHZ 81, 222, 226).
Hinzu kommt aber noch der nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 81, 222, 226 f.) zu berücksichtigende Umstand, dass die Beklagte im Rechtsstreit von Anfang an eingeräumt hat, dass die Klausel unwirksam sei und angekündigt hat, diese im Rechtsverkehr nicht zu nutzen.
- BGH, 05.04.1984 - III ZR 2/83
Inhaltskontrolle von AGB betreffend einen Ratenkredit; Wirksamkeit einer …
- OLG Stuttgart, 23.01.2019 - 4 U 214/18
Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen den Betreiber eines sozialen Netzwerkes: …
- OLG Brandenburg, 21.06.2006 - 7 U 17/06
Wirksamkeit der Vergütungsklauseln einer Sparkasse
- BGH, 07.10.1981 - VIII ZR 214/80
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Gesonderte Wirksamkeitsprüfung - Trennbare …
- LG Hamburg, 20.11.2009 - 324 O 1116/07
Kapitallebens- und Rentenversicherung: Inhaltskontrolle der …
- OLG Karlsruhe, 20.02.2003 - 12 U 210/02
Unterlassungsklage bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Wegfall der …
- OLG Köln, 17.04.2012 - 9 U 207/11
- LG Konstanz, 19.02.2016 - 9 O 37/15
Gewinnspielteilnahme mit gleichzeitiger Einwilligung in Telefon- und …
- LG Köln, 03.11.2010 - 26 O 57/10
Unterlassungsanspruch bzgl. einer 40 % pauschalierte Rücktrittskosten …
- BGH, 07.06.1982 - VIII ZR 139/81
Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen für den Vertrieb fabrikneuer …
- LG Hamburg, 20.11.2009 - 324 O 1153/07
Allgemeinen Versicherungsbedingungen: Inhaltskontrolle der Klauseln zur …
- BGH, 27.01.1983 - I ZR 76/81
Umfang der Prüfung im Verbandsklageverfahren
- BGH, 16.05.1990 - VIII ZR 245/89
Formulierung des Klageantrags; Beschränkung der Nachbesserung
- LG Hamburg, 07.08.2009 - 324 O 650/08
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Überprüfung von Servicebedingungen und der …
- OLG Frankfurt, 17.07.2003 - 1 U 190/02
Unterlassungsklage gegen intransparente Allgemeine Versicherungsbedingungen: …
- OLG Zweibrücken, 10.03.1994 - 4 U 143/93
Wie hoch darf eine Vertragsstrafe in AGB sein?
- BGH, 27.11.1990 - X ZR 26/90
Wirksamkeit einzelner Klauseln der BVB-Überlassung; Formularmäßige Vereinbarung …
- OLG Düsseldorf, 25.03.2010 - 6 U 38/09
Fomularmäßige Vereinbarung von Anforderungen an die Schnittstellenkontrolle in …
- LG Hamburg, 20.11.2009 - 324 O 1136/07
Kapitallebens- und Rentenversicherung: Inhaltskontrolle von …
- LG Hamburg, 22.01.2010 - 324 O 1152/07
Wirksamkeit einzelner Allgemeiner Versicherungsbedingungen bzgl. des …
- OLG Naumburg, 21.07.1994 - 4 U 276/93
Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses oderVerwirkung der Klagebefugnis bei …
- BGH, 13.07.1994 - IV ZR 219/93
Formularmäßige Vereinbarung einer zehnjährigen Laufzeit von Privathaftpflicht- …
- BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 247/84
Wirksamkeit von Klauseln in einem Wartungsvertrag für Video-Geräte - …
- OLG Köln, 18.09.2002 - 5 U 75/02
Wiederholungsgefahr als Voraussetzung eines Unterlassungsanspruchs gegen die …
- BGH, 13.07.1994 - IV ZR 227/93
Formularmäßige Verlängerung eines Hausratversicherungsvertrages um zehn Jahre
- OLG Köln, 24.03.1995 - 6 U 217/92
10-Jahresklausel
- BGH, 13.07.1994 - IV ZR 220/93
Formularmäßige Verlängerung eines Unfallversicherungsvertrages um zehn Jahre
- LG Köln, 29.01.2014 - 26 O 317/13
Unterlassungsanspruch gegen ein Lebensversicherungsunternehmen wegen der …
- LG Köln, 27.11.2013 - 26 O 149/13
Verrechnung von Abschlusskosten nach dem sog. Zillmerverfahren in einer …
- OLG Köln, 29.03.1996 - 6 U 68/95
AGB für Rohrreinigungsverträge; Unterwerfung; Wegfall der Wiederholungsgefahr
- BGH, 13.07.1994 - IV ZR 183/93
Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs im Wege der Verbandsklage - Klage auf …
- LG Verden, 07.06.2007 - 4 O 506/06
Bankrecht: Zulässigkeit der Erhebung einer Bankgebühr bei Rückbuchung von Schecks …
- OLG München, 06.02.1992 - 29 U 4154/91
Mietrecht; Fälligkeit des Mietzinses und Aufrechnungsklausel in …
- OLG Stuttgart, 25.03.1988 - 2 U 155/87
Zulässigkeit der Verbandsklage; Verlängerung der Lieferfrist; Verkürzung der …
- LG Cottbus, 23.08.2011 - 11 O 73/11
Wettbewerbsverstöße im Fernabsatzgeschäft: Verwendung einer rechtlich überholten …
- OLG Koblenz, 15.09.1989 - 2 U 52/88
Vorformulierte Einwilligung zur Organentnahme in Krankenhausverträgen
- LG Hamburg, 07.08.2009 - 324 O 850/08
Unzulässigkeit alter Klauseln in den AGB von Google
- OLG Koblenz, 25.02.1983 - 2 U 506/82
Voraussetzungen für das Vorliegen eines allgemeinen Rechtsschutzbedürfnisses bei …