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   BGH, 09.07.1985 - VI ZR 244/83   

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https://dejure.org/1985,755
BGH, 09.07.1985 - VI ZR 244/83 (https://dejure.org/1985,755)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1985 - VI ZR 244/83 (https://dejure.org/1985,755)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1985 - VI ZR 244/83 (https://dejure.org/1985,755)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • DFR

    Mißlungener Schwangerschaftsabbruch bei Notlagenindikation

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ärztliche Pflicht - Unterrichtung der Patienten - Mögliche Risiken - Schwangerschaftsabbruch - Notlagenindikation - Ärztlicher Beurteilungsspielraum - Darlegungs- und Beweislast - Ersatzhaftung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; ZPO § 282; StGB § 218 a

  • opinioiuris.de

    Misslungener Schwangerschaftsabbruch bei Notlagenindikation

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur prozessualen Feststellung der Notlagenindikation bei mißglücktem Schwangerschaftsabbruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzpflicht des Arztes wegen eines mißlungenen Schwangerschaftsabbruchs; Feststellung der Notlagenindikation; Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Mutter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schadenersatz - Arzt - Indikation - Beratung - Notlagenindikation - Versuchter Schwangerschaftsabbruch - Beweislast - Kind - Unterhaltsbelastung der Mutter - Soziale und wirtschaftliche Verhältnisse

Papierfundstellen

  • BGHZ 95, 199
  • NJW 1985, 2752
  • MDR 1985, 1013
  • FamRZ 1985, 1011
  • VersR 1985, 965
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.11.1984 - VI ZR 43/83

    Ersatz der Unterhaltsaufwendungen für ihr Kind wegen fehlgeschlagener

    Auszug aus BGH, 09.07.1985 - VI ZR 244/83
    Das rechtfertigt, wie der Senat in seinem nach der Entscheidung des Berufungsgerichtes veröffentlichten Urteil vom 27. November 1984 - VI ZR 43/83 - = NJW 1985, S. 671 f. [BGH 27.11.1984 - VI ZR 43/83] mit Anm. Deutsch = JZ 1985, S. 331 f. mit Anm. Giesen = VersR 1985, 240 im Einzelnen ausgeführt hat, jedenfalls dann den Anspruch der Klägerin auf Ersatz für ihre Belastung mit dem Unterhalt für das Kind, dessen Geburt gerade auch zur Vermeidung einer wirtschaftlichen Notlage für die Mutter verhindert werden sollte, wenn eine sogenannte Notlagenindikation zum Schwangerschaftsabbruch i. S. von § 218 a Abs. 2 Nr. 3 StGB vorgelegen hat.

    Wie der Senat in anderem Zusammenhang bereits ausgesprochen hat, wird diese wirtschaftliche Seite deshalb grundsätzlich von dem Schutzzweck des Arztvertrages mitumfaßt mit der Folge, daß der Arzt, durch dessen Verschulden der Schwangerschaftsabbruch mißlingt, auch für solche Belastungen schadensrechtlich einzustehen hat (Senatsurteil vom 27. November 1984 - VI ZR 243/83 - NJW 1985, 671 [BGH 27.11.1984 - VI ZR 43/83] = VersR 1985, 240).

  • BGH, 22.11.1983 - VI ZR 85/82

    Unvollständige Beratung über Gefahr des Mongolismus

    Auszug aus BGH, 09.07.1985 - VI ZR 244/83
    Auch im Falle eines mißlungenen Schwangerschaftsabbruches, dem eine Notlagenindikation nach § 218 a Abs. 2 Nr. 3 StGB zugrunde liegt, besteht ein ersatzfähiger Unterhaltsschaden der Mutter des Kindes nur dann, wenn sich die Gefahr, der mit dem straffreien Abbruch begegnet werden sollte und durfte, auch tatsächlich verwirklicht hat (vgl. für die Abbruchsindikation des § 218 a Abs. 2 Nr. 1 StGB die Senatsurteile BGHZ 86, 240, 248 - Rötelninfektion der Mutter - und BGHZ 89, 95, 105 f. - mongoloides Kind -).
  • BGH, 18.01.1983 - VI ZR 114/81

    Nicht ermöglichte Abtreibung (wrongful life)

    Auszug aus BGH, 09.07.1985 - VI ZR 244/83
    Auch im Falle eines mißlungenen Schwangerschaftsabbruches, dem eine Notlagenindikation nach § 218 a Abs. 2 Nr. 3 StGB zugrunde liegt, besteht ein ersatzfähiger Unterhaltsschaden der Mutter des Kindes nur dann, wenn sich die Gefahr, der mit dem straffreien Abbruch begegnet werden sollte und durfte, auch tatsächlich verwirklicht hat (vgl. für die Abbruchsindikation des § 218 a Abs. 2 Nr. 1 StGB die Senatsurteile BGHZ 86, 240, 248 - Rötelninfektion der Mutter - und BGHZ 89, 95, 105 f. - mongoloides Kind -).
  • BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74

    Schwangerschaftsabbruch I

    Auszug aus BGH, 09.07.1985 - VI ZR 244/83
    Der Entscheidungskonflikt der Schwangeren muß dabei ähnlich schwer sein wie in den anderen gesetzlichen Indikationsfällen (BVerfGE 39, 1, 52; zu den in der strafrechtlichen Rechtsprechung und dem Schrifttum entwickelten Kriterien, die in Einzelheiten umstritten sind, vgl. u. a. Eser und Hirsch, Sterilisation und Schwangerschaftsabbruch 1980, S. 110 m. w. Nachw.; Eser in Schönke/Schroeder, StGB 21. Aufl. § 218 a StGB Rdn. 49 ff.; Jähnke in LK 10. Aufl. § 218 a StGB Rdn. 68 ff., jeweils m. w. Nachw.; aus ärztlicher Sicht Poettgen DÄrzt 1984, 1989 f.).
  • BGH, 29.06.2006 - I ZR 176/03

    Anforderungen an die Darlegung des qualifizierten Verschuldens des Frachtführers

    Für vorvertragliche Schuldverhältnisse gilt nichts anderes (vgl. BGHZ 95, 199, 209 f.; 116, 209, 212; BGH, Urt. v. 17.10.1990 - IV ZR 197/89, VersR 1990, 1396, 1398).
  • BGH, 28.03.1995 - VI ZR 356/93

    Rechtmäßigkeit eines Schwangerschaftsabbruchs als Haftungsvoraussetzung

    Eine sich aus der Durchführung des damals gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsverfahrens ergebende Vermutung, daß die Indikation gegeben gewesen sei, reicht hierfür nicht aus (Abgrenzung BGH, 1985-07-09, VI ZR 244/83, BGHZ 95, 199ff).

    Grundlage der bisherigen Rechtsprechung des erkennenden Senats zu solchen Ansprüchen war die Auffassung, daß ein Vertrag über die Vornahme des Schwangerschaftsabbruchs bei Vorliegen einer der in § 218 a StGB a.F. bezeichneten Indikationen, hier der sog. Notlagenindikation nach Abs. 2 Nr. 3, rechtswirksam und im Fall einer Schlechterfüllung Anknüpfungspunkt für einen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch sein könne (Senatsurteile BGHZ 95, 199, 204 f.; vom 27. November 1984 - VI ZR 43/83 - VersR 1985, 240, 241 f.; vom 15. April 1986 - VI ZR 72/85 - VersR 1986, 869 f. und vom 25. Februar 1992 - VI ZR 44/91 - VersR 1992, 829 ; vgl. zur rechtfertigenden Wirkung des § 218 a StGB a.F. aus strafrechtlicher Sicht auch BGH, Urteil vom 3. Dezember 1991 - 1 StR 120/90 - NJW 1992, 763, 766 ff.).

    Hierzu hat der Senat die Auffassung vertreten, der Aufgabe des Arztes, sich aufgrund der vielseitigen und erst in ihrem Zusammenhang zutreffend erfaßbaren Faktoren in einer prognostischen Bewertung eigenverantwortlich eine persönliche Meinung zu bilden, wäre die Grundlage entzogen, wenn er nicht davor geschützt wäre, daß eine von ihm bejahte Indikation nachträglich allein aufgrund anderer Gewichtung der maßgeblichen Faktoren als nicht bestehend bewertet werden könnte (BGHZ 95, 199, 205 ff).

  • BGH, 03.12.1991 - XI ZR 300/90

    Begrenzung des Haftungsumfangs durch den Schutzzweck der Norm

    Das trifft nicht nur für den Bereich des Deliktsrechts, sondern auch im Vertragsrecht zu; auch hier muß der Schaden nach Art und Entstehungsweise aus dem Bereich der Gefahren stammen, zu deren Abwendung die verletzte Pflicht bestimmt war (vgl. BGHZ 95, 199, 209 f. [BGH 09.07.1985 - VI ZR 244/83]; BGH, Urteile vom 25. Juni 1985 - VI ZR 27O/83 = NJW 1985, 2749, 2751 [BGH 25.06.1985 - VI ZR 270/83] und vom 17. Oktober 1990 - IV ZR 197/88 = WM 1991, 246, 248 [BGH 17.10.1990 - IV ZR 197/88]; Senatsurteil vom 30. Januar 1990 - XI ZR 63/89 = WM 1990, 808, 809; Senatsbeschluß vom 18. Juni 1991 - XI ZR 282/90 = WM 1991, 1629 [BGH 18.06.1991 - XI ZR 282/90]).
  • BGH, 15.02.2000 - VI ZR 135/99

    Schadensersatz bei Nichterkennen einer Schwangerschaft

    Es bedarf im vorliegenden Fall keiner Überprüfung, ob das Berufungsgericht im Anschluß an die vom Landgericht durchgeführte Anhörung der Klägerin und ihres Ehemannes ausnahmsweise ohne sachverständigen Rat (vgl. Senatsurteile BGHZ 95, 199, 206 und vom 15. April 1986 - VI ZR 72/85 - VersR 1986, 869, 870) zu dem Ergebnis gelangen durfte, daß aufgrund der körperlichen Behinderungen beider Elternteile die Voraussetzungen einer außergewöhnlichen und schweren Notlage im Sinne der vorgenannten Rechtsprechung für einen rechtmäßigen Schwangerschaftsabbruch vorgelegen hätten.
  • OLG Dresden, 17.01.2006 - 2 U 753/04

    Schadensersatzklage der AOK gegen Pflegeheim abgewiesen

    (2.2.1.2) Der Senat hält es deshalb für geboten, den Pflegekräften bei der Führung derartiger Beratungsgespräche einen Beurteilungsspielraum zuzubilligen und ihr Vorgehen nur daraufhin zu überprüfen, ob es auf einer gut vertretbaren Abwägung der gegenläufigen Rechtsgüterziele beruht (vgl. zum Beurteilungsspielraum bei Diagnosen: OLG Hamm VersR 2002, 578 [579]; zur gerichtlichen Kontrolle von Beratungsgesprächen im medizinischen Bereich ergänzend: BGHSt 38, 144 [154]; BGHZ 95, 199 [206]).
  • OLG Naumburg, 20.10.2014 - 12 U 79/14

    Regressanspruch einer Berufsgenossenschaft: Grob fahrlässige Verursachung eines

    Das Landgericht war insbesondere nicht gehindert, bei seiner Beweiswürdigung die Einlassung des Beklagten zu 1) im Rahmen der nach § 141 ZPO angeordneten Parteianhörung zu verwerten (z. B. BGH VersR 1985, 965).

    Denn diese Gewichtung trägt dem Umstand angemessen Rechnung, dass die Hauptverantwortlichkeit für das Unfallgeschehen bei dem Beklagten zu 1) als Fahrer des unfallgeschädigten Lkw liegen muss (z. B. BGH VersR 1985, 965), schon weil es zunächst seine Sache war, das Gefahrengeschehen zu beherrschen.

  • LG Köln, 17.09.2008 - 25 O 35/08

    Schwangerschaftsabbruch - unterblieben - Schadensersatz

    Im Falle eines misslungenen Schwangerschaftsabbruches, dem eine Notlagenindikation zugrunde liegt, besteht ein ersatzfähiger Unterhaltsschaden der Mutter des Kindes allerdings nur dann, wenn sich die Gefahr, der mit dem straffreien Abbruch begegnet werden sollte und durfte, auch tatsächlich verwirklicht hat (BGH, NJW 1985, 2752 ff.).
  • BGH, 15.04.1986 - VI ZR 72/85

    Umfang des Schadensersatzes nach Fehlschlagen eines Schwangerschaftsabbruchs

  • LAG Hessen, 31.07.2006 - 16 Sa 2222/05

    Kein Schadensersatzanspruch wegen fehlender Information über die künftige

  • BGH, 25.02.1992 - VI ZR 44/91

    Ersatzpflicht des Arztes für elterlichen Unterhalt bei fehlgeschlagenen

  • OLG München, 20.02.1992 - 1 U 2278/91

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer vorgenommener

  • BAG, 14.12.1994 - 5 AZR 524/89

    Lohnfortzahlung bei Schwangerschaftsabbruch wegen Notlagenindikation

  • OLG Düsseldorf, 25.02.2014 - 1 U 56/13

    Authentizität des Schadensereignisses im Sinne des zufälligen Zusammenstoßes

  • OLG Schleswig, 27.06.2001 - 4 W 2/01

    Haftung des Arztes bei missglücktem Schwangerschaftsabbruch

  • BayObLG, 26.04.1990 - RReg. 3 St 78/89

    Notlagenindikation; Schwangerschaftsabbruch; Anforderungen; Notlage;

  • BGH, 15.02.2000 - VI ZR 195/99
  • OLG Hamm, 19.05.1999 - 8 U 298/98
  • OLG Stuttgart, 28.01.1987 - 13 U 9/85

    Schadensersatz wegen Mißlingens des Versuches des Schwangerschaftsabbruches;

  • OLG Bremen, 18.10.1983 - 1 U 221/82

    Zurückweisung der Berufung gegen ein klageabweisendes Teilurteil

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