Rechtsprechung
   BGH, 09.07.1996 - 1 StR 288/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4236
BGH, 09.07.1996 - 1 StR 288/96 (https://dejure.org/1996,4236)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1996 - 1 StR 288/96 (https://dejure.org/1996,4236)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1996 - 1 StR 288/96 (https://dejure.org/1996,4236)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,4236) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 31
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.11.1956 - 5 StR 620/55
    Auszug aus BGH, 09.07.1996 - 1 StR 288/96
    Zwar sieht der Bundesgerichtshof in Fällen des Wechselbetruges den Tatbestand des § 263 Abs. 1 StGB regelmäßig bereits dann als erfüllt an, wenn ein Finanzwechsel unter Vorspiegelung seiner Eigenschaft als Handelswechsel begeben wird (BGH Urt. v. 13. November 1956 - 5 StR 620/55 - BGH Urt. v. 31. Januar 1961 - 1 StR 463/60 - BGH Urt. v. 19. Juli 1968 - 4 StR 91/68 - BGH NJW 1976, 2028 [BGH 17.08.1976 - 1 StR 371/76]; BGHR StGB § 263 Vermögensschaden 2).
  • BGH, 09.06.1988 - 1 StR 225/88

    Kriegswaffen - Vertragsvermittlung - Vorbereitungshandlungen

    Auszug aus BGH, 09.07.1996 - 1 StR 288/96
    Beim Eingehungsbetrug stellt sich demnach die bloße Sondierung der Vertragsbereitschaft noch als Vorbereitungshandlung dar (BGHR StGB § 22 Ansetzen 8), während ein von Täuschungshandlungen begleitetes ernstgemeintes Vertragsangebot in der Annahme, der andere Teil werde es möglicherweise annehmen, bereits ein Versuch des Betruges sein kann.
  • BGH, 31.01.1961 - 1 StR 463/60

    Aufwandbegriff innerhalb des einfachen Bankrotts - Fahrlässigkeit bezüglich einer

    Auszug aus BGH, 09.07.1996 - 1 StR 288/96
    Zwar sieht der Bundesgerichtshof in Fällen des Wechselbetruges den Tatbestand des § 263 Abs. 1 StGB regelmäßig bereits dann als erfüllt an, wenn ein Finanzwechsel unter Vorspiegelung seiner Eigenschaft als Handelswechsel begeben wird (BGH Urt. v. 13. November 1956 - 5 StR 620/55 - BGH Urt. v. 31. Januar 1961 - 1 StR 463/60 - BGH Urt. v. 19. Juli 1968 - 4 StR 91/68 - BGH NJW 1976, 2028 [BGH 17.08.1976 - 1 StR 371/76]; BGHR StGB § 263 Vermögensschaden 2).
  • BGH, 17.08.1976 - 1 StR 371/76

    Betrug durch Einreichung von Finanzwechseln bei einer Bank - Einreichung unechter

    Auszug aus BGH, 09.07.1996 - 1 StR 288/96
    Zwar sieht der Bundesgerichtshof in Fällen des Wechselbetruges den Tatbestand des § 263 Abs. 1 StGB regelmäßig bereits dann als erfüllt an, wenn ein Finanzwechsel unter Vorspiegelung seiner Eigenschaft als Handelswechsel begeben wird (BGH Urt. v. 13. November 1956 - 5 StR 620/55 - BGH Urt. v. 31. Januar 1961 - 1 StR 463/60 - BGH Urt. v. 19. Juli 1968 - 4 StR 91/68 - BGH NJW 1976, 2028 [BGH 17.08.1976 - 1 StR 371/76]; BGHR StGB § 263 Vermögensschaden 2).
  • BGH, 26.11.1986 - 3 StR 316/86

    Berücksichtigung der Hoffnung des Angeklagten auf die Nicht-Konkretisierung eines

    Auszug aus BGH, 09.07.1996 - 1 StR 288/96
    Zwar sieht der Bundesgerichtshof in Fällen des Wechselbetruges den Tatbestand des § 263 Abs. 1 StGB regelmäßig bereits dann als erfüllt an, wenn ein Finanzwechsel unter Vorspiegelung seiner Eigenschaft als Handelswechsel begeben wird (BGH Urt. v. 13. November 1956 - 5 StR 620/55 - BGH Urt. v. 31. Januar 1961 - 1 StR 463/60 - BGH Urt. v. 19. Juli 1968 - 4 StR 91/68 - BGH NJW 1976, 2028 [BGH 17.08.1976 - 1 StR 371/76]; BGHR StGB § 263 Vermögensschaden 2).
  • BGH, 19.07.1968 - 4 StR 91/68

    Abgrenzung zwischen Finanzwechseln und Warenwechseln - Weitergabe von Wechseln an

    Auszug aus BGH, 09.07.1996 - 1 StR 288/96
    Zwar sieht der Bundesgerichtshof in Fällen des Wechselbetruges den Tatbestand des § 263 Abs. 1 StGB regelmäßig bereits dann als erfüllt an, wenn ein Finanzwechsel unter Vorspiegelung seiner Eigenschaft als Handelswechsel begeben wird (BGH Urt. v. 13. November 1956 - 5 StR 620/55 - BGH Urt. v. 31. Januar 1961 - 1 StR 463/60 - BGH Urt. v. 19. Juli 1968 - 4 StR 91/68 - BGH NJW 1976, 2028 [BGH 17.08.1976 - 1 StR 371/76]; BGHR StGB § 263 Vermögensschaden 2).
  • BGH, 16.01.1991 - 2 StR 527/90

    Versuchsbeginn bei Betrug

    Auszug aus BGH, 09.07.1996 - 1 StR 288/96
    Eine Tat erreicht das Versuchsstadium (§ 22 StGB) erst dann, wenn der Tatbestand bereits zum Teil verwirklicht ist oder das Handeln des Täters bei ungestörtem Fortgang nach seiner Vorstellung unmittelbar in die Tatbestandserfüllung einmünden soll; letzteres ist der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandsverwirklichung übergeht (BGHSt 37, 294, 296 ff. m.w.Nachw.).
  • BGH, 07.02.2002 - 1 StR 222/01

    Abtretung (Prioritätsgrundsatz; Abtretungsverbot); Beweiswürdigung; Beweisantrag

    Im ersten Fall ist die Grenze zum Versuch in der Regel bereits überschritten; im zweiten Fall bedarf es weiterer Prüfung (BGHSt 37, 294 = JR 1992, 121 mit Anm. Kienapfel; BGH NStZ 1997, 31; BGH StV 2001, 272, 273).
  • OLG Hamm, 29.09.2016 - 1 RVs 72/16

    Eingehungsbetrug; Verbraucherkredit; Versuch; unmittelbares Ansetzen;

    Denn obwohl bei einem Eingehungsbetrug für den Versuchsbeginn grundsätzlich ein ernst gemeintes, von einer Täuschungshandlung begleitetes Vertragsangebot ausreicht, das in der Vorstellung erfolgt, der andere Teil werde es möglicherweise annehmen (vgl. BGH, Urteil vom 09.07.1996 - 1 StR 288/96 -, juris; Fischer, StGB, 63. Aufl., § 263 Rn. 197; MK-Hefendehl, StGB, 2. Aufl., § 263 Rn. 817), fehlen in der angefochtenen Entscheidung konkrete Ausführungen dazu, dass der Angeklagte es anders als die fachkundige Mitarbeiterin der Bank, die Zeugin G, nicht einmal für möglich gehalten haben sollte, dass bereits die von ihm am 31.03.2014 abgegebenen Erklärungen und vorgelegten Unterlagen für die Gewährung des von ihm gewünschten Kredits genügen könnten.
  • BGH, 10.10.2018 - 4 StR 247/18

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (eigennütziges Handeln); Urteilsgründe (keine

    Der Senat sieht sich mit Blick auf die Darstellung der Vorverurteilungen der Angeklagten T. und D. zu dem Hinweis veranlasst, dass eine Wiedergabe von Vorstrafen im vollen Wortlaut regelmäßig überflüssig ist und das Urteil unnötig belastet: Eine kurze, prägnante Zusammenfassung genügt (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 1996 - 1 StR 288/96; Meyer-Goßner/Appl, Die Urteile in Strafsachen, 29. Aufl., Rn. 268).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht