Rechtsprechung
BGH, 09.07.1997 - 5 StR 234/96 |
Abschnittsbesteuerung
Verstoß gegen § 168c Abs. 5 StPO steht einer Verwertung des Protokolls nach § 251 Abs. 1 StPO entgegen;
zur Frage, ob es nach § 251 Abs. 2 Satz 2 StPO verwertet werden kann, jedenfalls setzt eine solche Verwertung einen richterlichen Hinweis voraus;
§ 55 StPO, kein Verwertungsverbot für Aussagen eines Zeugen, der erst nachträglich sein Auskunftsverweigerungsrecht ausübt (im Unterschied zum Auskunftsverweigerungsrecht nach §§ 52 ff, 252 StPO - so schon BGH, «Gesamtdeutscher Arbeitskreis»);
zur Frage, wann das Gericht die Nichtanwendung von § 60 Nr. 2 StPO begründen muß;
zu den Voraussetzungen des § 371 AO
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Verwertung von Vernehmungsprotokollen - Verstoß gegen die Benachrichtigungspflicht bei richterlicher Vernehmung - Verlesung der richterlichen Vernehmung als nichtrichterliches Beweismittel - Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Umbewertung der rechtlichen Grundlage von ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 20.03.1997 - 5 StR 234/96
- BGH, 09.07.1997 - 5 StR 234/96
Papierfundstellen
- NStZ 1998, 312
- StV 1997, 512
- StV 1997, 97
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 25.07.2000 - 1 StR 169/00
Fragerecht gegenüber Belastungszeugen
Beweiswerts abgestellt und deshalb eine Lösung auf - der Ebene der Beweiswürdigung bevorzugt, indem das richterliche in ein nichtrichterliches Vernehmungsprotokoll nach § 252 Abs. 2 Satz 2 StPO - mit geringerem Beweiswert "herabgestuft" wird (BGHSt 34, 231, 234, 235; BGH StV 1992, 232; BGH NStZ 1998, 312).Hier ist zwar der unmittelbar gehörte Zeuge ein Ermittlungsrichter, dessen Vernehmungsergebnis grundsätzlich, auch wegen der in § 168c Abs. 2 bestimmten Beteiligungsrechte, eine gewichtige Beweiskraft zukommt (vgl. BGHSt 45, 342; BGH NStZ 1998, 312).
- BGH, 24.04.2019 - 4 StR 16/19
Anwesenheitsrecht bei richterlichen Vernehmungen (Einführung fehlerhafter …
Voraussetzung hierfür ist, dass die Anforderungen des § 251 Abs. 1 StPO erfüllt sind, dass der Tatrichter sich des minderen Beweiswertes bewusst ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 1997 - 5 StR 234/96, NStZ 1998, 312, 313;… Beschluss vom 27. Januar 2005 - 1 StR 495/04, juris Rn. 6) und dass dieser die Verfahrensbeteiligten auf die beabsichtigte Verwertung als nichtrichterliche Vernehmung gemäß § 265 StPO hingewiesen hat (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 1997 - 5 StR 234/96, aaO). - BGH, 24.06.2021 - 5 StR 67/21
Verurteilung wegen Diebstahls einer Goldmünze aus dem Berliner Bode-Museum …
Eine Rüge mit der Stoßrichtung, insoweit sei kein ausdrücklicher Hinweis erfolgt (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 1997 - 5 StR 234/96, NStZ 1998, 312, 313), ist nicht erhoben.
- BGH, 23.01.2002 - 5 StR 130/01
Verurteilungen wegen Korruption von Fahrprüfern rechtskräftig
Allerdings ist der Tatrichter verpflichtet, ein solches Aussageverhalten im Rahmen der Beweiswürdigung bei der Beurteilung der Aussage des betreffenden Zeugen kritisch zu bewerten (vgl. BGH NStZ 2001, 440; allgemein zur Verwertbarkeit BGHR StPO § 55 Abs. 1 Auskunftsverweigerung 8; Rengier NStZ 1998, 47, .48). - BGH, 27.01.2005 - 1 StR 495/04
Rechtsfehlerhafte Verlesung einer im Wege der Rechtshilfe durch einen türkischen …
Sollte das im Wege der stellvertretenden Strafrechtspflege (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB) betriebene Verfahren trotz der inzwischen erklärten Bereitschaft des Angeklagten, einer vereinfachten Auslieferung in die Türkei zuzustimmen, seinen Fortgang finden, wird der neue Tatrichter zu beachten haben, daß das Protokoll einer unter Verletzung der Benachrichtigungspflicht erfolgten richterlichen Vernehmung als Protokoll einer anderen - nichtrichterlichen - Vernehmung gemäß § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO nF verlesen werden kann (vgl. BGH NStZ 1998, 312; BGH StV 2002, 584). - OLG Hamm, 15.05.2018 - 4 RVs 47/18
Verwertbarkeit der Aussage eines Zeugen wegen unterbliebener Bestellung eines …
Der dargestellte Verfahrensfehler führt jedoch nicht zur Unverwertbarkeit der Aussage der richterlichen Verhörperson, sondern - vergleichbar mit Fällen einer pflichtwidrig versagten Beteiligung an der richterlichen Vernehmung (BGHSt 34, 231; BGHSt NStZ 1998, 312; BGH StV 2017, 776) oder des anonymen Zeugen (BGH NStZ 1998, 97, 2000, 265) - zu besonders strengen Beweis- und Begründungsanforderungen (BGHSt 46, 93, 103). - OLG Schleswig, 15.04.2008 - 1 Ss 45/08 Ob die Vernehmungsniederschrift - nach rechtlichem Hinweis entsprechend § 265 StPO - als Protokoll einer nicht richterlichen Vernehmung hätte verlesen und verwertet werden können gemäß § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO , kann dahinstehen, da dann der Tatrichter sich des minderen Beweiswertes des Beweismittels hätte bewusst gewesen sein müssen (vgl. BGHSt 34, 231, 234 = NJW 87, 1652, 1654; BGH in NStZ 98, 312, 313), wofür jeglicher Anhaltspunkt fehlt.