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   BGH, 09.07.1997 - XII ARZ 16/97   

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https://dejure.org/1997,8866
BGH, 09.07.1997 - XII ARZ 16/97 (https://dejure.org/1997,8866)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1997 - XII ARZ 16/97 (https://dejure.org/1997,8866)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1997 - XII ARZ 16/97 (https://dejure.org/1997,8866)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begehren der Durchführung eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs - Rechtskräftige Unzuständigerklärung zweier Gerichte - Bindungswirkung eines ergangenen Verweisungsbeschlusses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 281 Abs. 2 S. 5

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.10.1989 - IVb ARZ 27/89

    Bestimmung des zuständigen Gerichts - Bindungswirkung eines

    Auszug aus BGH, 09.07.1997 - XII ARZ 16/97
    Selbst wenn diese Beurteilung rechtsfehlerhaft sein sollte, beruht sie jedenfalls nicht auf Willkür und rechtfertigt damit keine Ausnahme von dem Grundsatz, daß auch fehlerhafte Verweisungsbeschlüsse generell wirksam sind (st.Rspr., vgl. Senatsbeschluß vom 26. Oktober 1989 - IVb ARZ 27/89 - BGHR ZPO § 281 Abs. 2 Satz 2 Bindungswirkung 2).
  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts;

    Auszug aus BGH, 09.07.1997 - XII ARZ 16/97
    Gründe, die der Bindungswirkung des nach Gewährung rechtlichen Gehörs ergangenen Verweisungsbeschlusses ausnahmsweise entgegenstehen könnten (BGHZ 71, 69, 72), liegen nicht vor.
  • BGH, 15.05.1991 - XII ARZ 9/91

    Zuständigkeitsbestimmung durch den BGH - Geltung der Regeln des Gesetzes über die

    Auszug aus BGH, 09.07.1997 - XII ARZ 16/97
    Die Zuständigkeit für das nach Scheidung der Ehe anhängig gemachte Verfahren über den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich folgt - wovon das Amtsgericht Hamburg zu Recht ausgeht - aus § 45 FGG (Senatsbeschluß vom 15. Mai 1991 - XII ARZ 9/91 - BGHR ZPO § 281 Abs. 2 Satz 2 Bindungswirkung 4).
  • BGH, 22.02.1978 - IV ARZ 10/78

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses in einer Familiensache

    Auszug aus BGH, 09.07.1997 - XII ARZ 16/97
    Das folgt aus der Regelung des § 281 Abs. 2 Satz 5 ZPO, die ebenso wie § 36 ZPO auch im Verfahren über den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich zur Anwendung kommt (BGHZ 71, 15 ff.).
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