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   BGH, 09.07.1998 - 4 StR 599/97   

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https://dejure.org/1998,5620
BGH, 09.07.1998 - 4 StR 599/97 (https://dejure.org/1998,5620)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1998 - 4 StR 599/97 (https://dejure.org/1998,5620)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1998 - 4 StR 599/97 (https://dejure.org/1998,5620)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ruhen der Verjährung durch quasigesetzliches Verfolgungshindernis in der DDR - Voraussetzungen für Rechtsbeugung durch Richter der DDR - Beachtung besonderer Züge des Rechtssystems bei Beurteilung von Handlungen durch Richter der DDR - Bestrafung von Richtern und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 339

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Fall der sog. "Aktion Rose"

Papierfundstellen

  • NJ 1998, 602
  • JR 2000, 246
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.12.1993 - 5 StR 76/93

    Stellung der Rechtspflege im System der DDR; Rechtsbeugung durch DDR-Richter

    Auszug aus BGH, 09.07.1998 - 4 StR 599/97
    Auch ist zu beachten, daß es bei der Auslegung von Normen auf die Auslegungsmethoden der DDR, nicht auf die der Bundesrepublik Deutschland ankommt (BGHSt 40, 30, 40 f.; 40, 169, 177, 179) [BGH 09.05.1994 - 5 StR 354/93].

    Des weiteren ist an schwere Menschenrechtsverletzungen im Hinblick auf die Art und Weise der Durchführung von Verfahren, insbesondere Strafverfahren, sowie an Fälle zu denken, in denen die Strafverfolgung und die Bestrafung überhaupt nicht der Verwirklichung von Gerechtigkeit (Art. 86 der DDR-Verfassung), sondern der Ausschaltung des politischen Gegners oder einer bestimmten sozialen Gruppe gedient haben (BGHSt 40, 30, 43).

  • BGH, 09.05.1994 - 5 StR 354/93

    Rechtsbeugung durch DDR-Militär-Staatsanwälte; Begünstigung

    Auszug aus BGH, 09.07.1998 - 4 StR 599/97
    Dieses Tatbestandsmerkmal, das voraussetzt, daß der Täter wie ein Richter in einem rechtlich vollständig geregelten Verfahren zu entscheiden hat und dabei einen gewissen Grad sachlicher Unabhängigkeit genießt, ist bei staatsanwaltschaftlichen Einstellungsverfügungen und auch bei Anklageerhebungen ehemaliger DDR-Staatsanwälte im Regelfall erfüllt (BGHSt 40, 169, 177 [BGH 09.05.1994 - 5 StR 354/93]; 41, 247, 249).

    Auch ist zu beachten, daß es bei der Auslegung von Normen auf die Auslegungsmethoden der DDR, nicht auf die der Bundesrepublik Deutschland ankommt (BGHSt 40, 30, 40 f.; 40, 169, 177, 179) [BGH 09.05.1994 - 5 StR 354/93].

  • BGH, 15.09.1995 - 5 StR 713/94

    Rechtsbeugung von Richtern und Staatsanwälten der DDR bei Anwendung "politischen

    Auszug aus BGH, 09.07.1998 - 4 StR 599/97
    Die Verfolgung ist auch nicht durch in der DDR erlassene Amnestien ausgeschlossen (vgl. BGHSt 41, 247, 248 m.w.N.).

    Dieses Tatbestandsmerkmal, das voraussetzt, daß der Täter wie ein Richter in einem rechtlich vollständig geregelten Verfahren zu entscheiden hat und dabei einen gewissen Grad sachlicher Unabhängigkeit genießt, ist bei staatsanwaltschaftlichen Einstellungsverfügungen und auch bei Anklageerhebungen ehemaliger DDR-Staatsanwälte im Regelfall erfüllt (BGHSt 40, 169, 177 [BGH 09.05.1994 - 5 StR 354/93]; 41, 247, 249).

  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvR 234/60

    Verfassungswidrigkeit der Vollstreckung von Entscheidungen sowjetzonaler Gerichte

    Auszug aus BGH, 09.07.1998 - 4 StR 599/97
    Allerdings begegnen die vage gehaltenen Tatbestandsbeschreibungen dieser Verordnung - jedenfalls in einer weiten Auslegung und zumal aus heutiger Sicht - rechtsstaatlichen Bedenken (vgl. auch BVerfGE 11, 150, 164).
  • RG, 14.05.1935 - 1 D 249/35

    Wann kann ein Verbrechen der Rechtsbeugung in einem Verfahren begangen werden,

    Auszug aus BGH, 09.07.1998 - 4 StR 599/97
    Der Angeklagte war als Staatsanwalt zwar Beamter im Sinne des § 336 StGB (in der zur Tatzeit in der DDR geltenden Fassung des Strafgesetzbuchs vom 15. Mai 1871; vgl. RGSt 69, 213, 214), wie er auch die täterschaftlichen Voraussetzungen der Nachfolgevorschriften des § 244 StGB-DDR (vom 12. Januar 1968) und des § 339 StGB n.F. erfüllte.
  • BGH, 10.12.1998 - 5 StR 322/98

    BGH hebt Freisprüche im Havemann-Prozeß auf

    Solche Maßnahmen erfüllen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich noch nicht den Tatbestand der Rechtsbeugung (vgl. BGHSt 40, 30, 40 f.; BGH NStZ-RR 1998, 361; BGH, Urteil vom 28. Mai 1998 - 4 StR 669/97 -, insoweit nicht abgedruckt in BGHR StGB § 339 Rechtsbeugung 1; BGH, Urteil vom 9. Juli 1998 - 4 StR 599/97 -, vgl. zu dieser Entscheidung NJ 1998, 602).

    Dieses System der justizinternen Abstimmung hat das Landgericht im Urteil (UA S. 17 ff.) detailliert beschrieben; das steht im Einklang mit den inzwischen allgemeinkundigen Erkenntnissen des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 40, 30; BGH NStZ-RR 1998, 361; BGH, Urteil vom 28. Mai 1998 - 4 StR 669/97 -, insoweit nicht abgedruckt in BGHR StGB § 339 Rechtsbeugung 1; BGH, Urteil vom 9. Juli 1998 - 4 StR 599/97 -, vgl. zu dieser Entscheidung NJ 1998, 602).

  • BVerfG, 02.03.2000 - 2 BvR 910/96

    Verfassungsrechtlich bedenkenfreie teilweise Zurückweisung eines

    (1) Es ist weder ersichtlich noch dargetan, dass die hier angewandten Normen des Wirtschaftsstrafrechts der DDR die in der Völkerrechtsgemeinschaft allgemein anerkannten Menschenrechte in schwerwiegender Weise missachteten (vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 9. Juli 1998 - 4 StR 599/97 -, JURIS) und die Verurteilung des Beschwerdeführers deshalb unter der Wertordnung des Grundgesetzes keinen Bestand haben könne (vgl. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Dezember 1999, a. a. O., S. 419).
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