Rechtsprechung
   BGH, 09.07.2002 - X ZR 244/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3124
BGH, 09.07.2002 - X ZR 244/00 (https://dejure.org/2002,3124)
BGH, Entscheidung vom 09.07.2002 - X ZR 244/00 (https://dejure.org/2002,3124)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 2002 - X ZR 244/00 (https://dejure.org/2002,3124)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,3124) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision - Immobilienmakler - Wohnungseigentum - Grundstücksveräußerung - Verkehrswertgutachten - Unbebautes Nebengrundstück - Werkvertrag - Schadensersatz - Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

  • Judicialis

    -

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 328
    Haftung des Sachverständigen gegenüber dem Käufer eines Grundstücks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wertgutachten mit Schutzwirkung für Dritte!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bank-kritik.de (Kurzinformation)

    Bausachverständiger möglicherweise schadenersatzpflichtig

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann hat der Gutachtervertrag Schutzwirkung zu Gunsten Dritter? (IBR 2002, 557)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1528
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.04.1998 - III ZR 245/96

    Schutzwirkung eines Prüfungsvertrages zwischen einer Kapitalgesellschaft und

    Auszug aus BGH, 09.07.2002 - X ZR 244/00
    Solche Wirkungen sind nach der Rechtsprechung des Senats insbesondere bei Verträgen anzunehmen, mit denen der Auftraggeber bei einer Person, die über eine besondere, vom Staat anerkannte Sachkunde verfügt - zum Beispiel öffentlich bestellter Sachverständiger, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater - ein Gutachten oder eine gutachterliche Äußerung bestellt, um davon gegenüber einem Dritten Gebrauch zu machen (vgl. BGHZ 138, 257, 261 m.w.N. aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs).

    Gehen beide Vertragsteile bei Auftragserteilung jedoch übereinstimmend davon aus, daß die Prüfung auch im Interesse eines Dritten durchgeführt werden und das Ergebnis diesem Dritten als Entscheidungsgrundlage dienen soll, so kann in solchen Fällen in der Übernahme des Auftrags die schlüssige Erklärung des Gutachters liegen, auch im Interesse des Dritten gewissenhaft und unparteiisch prüfen zu wollen (vgl. BGHZ 138, 257, 262).

  • BGH, 13.01.2009 - VI ZR 205/08

    Einbeziehung von Angeboten zur Schadensschätzung durch den vom Geschädigten

    Dies entspricht auch allgemeiner Rechtsauffassung (BGHZ 138, 257, 260 ff. ;Urteil vom 17. Oktober 2000 - X ZR 169/99 - VersR 2001, 468 und vom 9. Juli 2002 - X ZR 244/00 - NJW-RR 2002, 1528 unter I. 3. b); OLG Köln, VersR 2004, 1145; OLG München, r+s 1990, 273, 274; Palandt/Heinrichs, BGB, 68. Aufl., § 328 Rn. 34; Steffen, DAR 1997, 297, 298; Huber, DAR 2002, 385, 393) .
  • OLG Saarbrücken, 04.02.2015 - 2 U 7/14

    Haftung des Sachverständigen: Schutzwirkungen eines Vertrags mit dem

    Umgekehrt kann der Parteiwille - auch stillschweigend - darauf gerichtet sein, einen Schutz zu Gunsten Dritter auszuschließen (BGH, Urt. v. 9.7.2002, X ZR 244/00, NJW-RR 2002, 1528; OLG Frankfurt, BauR 2014, 1194; OLG Düsseldorf, OLGR 2002, 23; Jagmann in: Staudinger, BGB-Neubearb.

    Ein solcher ist nämlich nur dann begründet, wenn eine Differenz zwischen überhöhtem Kaufpreis und tatsächlichem Verkehrswert besteht (BGH, Urt. v. 10.10.2013, III ZR 345/12, NJW-RR 2014, 90; Urt. v. 20.4.2004, X ZR 255/02, NJW-RR 2004, 1464; Urt. v. 09. Juli 2002, X ZR 244/00, NJW-RR 2002, 1528).

  • OLG Hamm, 15.01.2009 - 22 U 39/08

    Haftung des Verkäufers eines Grundstücks und eines Sachverständigen wegen

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach ein Sachverständiger bei Erteilung eines Gutachtenauftrages hier für eine Wertermittlung davon ausgehen muss, dass die Prüfung auch im Interesse eines Dritten durchgeführt werden und das Ergebnis diesem Dritten als Entscheidungsgrundlage dienen soll (vgl. BGH NJW-RR 2002, 1528; vgl. auch BGH NJW-RR 2007, 1332 für die Haftung einer mit der Prüfung des Prospekts beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft).
  • OLG Celle, 23.05.2006 - 16 U 123/05

    Sachverständigenpflichten im Rahmen der Autoverwertung; Verpflichtung zur

    Dem Landgericht ist zuzustimmen, soweit es annimmt, der zwischen dem Unfallgeschädigten und den Beklagten abgeschlossene Werkvertrag entfalte auch Schutzwirkungen zugunsten der Klägerin als Haftpflichtversicherung (BGH NJW-RR 2002, 1528; OLG Karlsruhe, VersR 2005, 706).
  • OLG Naumburg, 22.01.2004 - 4 U 133/03

    Schuldhafte Amtspflichtverletzung des Gutachterausschusses bei

    Ebenso wie ein Kaufinteressent in den Schutzbereich eines zwischen Verkäufer und Sachverständigen abgeschlossenen Vertrages jedenfalls dann einbezogen wird, wenn die Vertragspartner davon ausgehen, dass die Prüfung auch im Interesse eines Dritten durchgeführt werden und das Ergebnis diesem Dritten als Entscheidungsgrundlage dienen soll (vgl. BGH NJW-RR 2002, 1528), kann ein Kaufinteressent darauf vertrauen, dass die zum Zwecke der Wertermittlung eines Grundstücks getroffenen Feststellungen einer öffentlichen Einrichtung zutreffend sind und sorgfältig ermittelt wurden.
  • LG Bielefeld, 22.01.2008 - 2 O 5/03

    Anspruch auf Schadensersatz bei arglistiger Täuschung aufgrund der fehlenden

    Es ist allerdings anerkannt, dass ein Sachverständiger dem Käufer eines Grundstückes für die Angabe eines zu hohen Verkehrswertes haftet, wenn der Sachverständige bei Entgegennahme des Gutachterauftrags davon ausging, dass die Prüfung auch im Interesse eines Dritten, nämlich eines potentiellen Käufers, liegt (vgl BGH, Urteil vom 09.07.2002 - X ZR 244/00 - NJW-RR 02, 1528; OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.12.1989 - 14 U 152/88 - NJW-RR 90, 861).
  • LG Bonn, 09.01.2006 - 1 O 77/05

    Arglistiges Verschweigen von Mängeln der Kaufsache hier: Putzrisse

    Denn aus dem Gutachten selbst lässt sich der Wille der Vertragsparteien feststellen, dass das Gutachten potentiellen Käufern vorgelegt werden sollte (vgl. BGH, NJW-RR 2002, S. 1528 ff.; MüKo-Busche, BGB, § 631, Rn. 262; MüKo-Gottwald, BGB, § 328, Rn. 137, 139).
  • LG Zwickau, 14.06.2007 - 3 O 283/06

    Verkehrswertgutachten: Müssen Baumängel festgestellt werden?

    Für den hier streitigen Fall einer falschen Bewertung eines Grundstückes ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Drittschutz auch für den Käufer eines bewerteten Grundstückes anzunehmen (BGH NJW 1984, 356; NJW-RR 2002, 1528).
  • AG Würzburg, 23.06.2014 - 34 C 2969/13
    Es handelt sich bei dem Vertrag zwischen dem Geschädigten und dem Sachverständigen um einen Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten des Schädigers bzw. seiner Haftpflichtversicherung (vgl. BGH Urt. v. 9.7.2002 - X ZR 244/00 - ), so dass bei Überhöhung der Kosten ein Schadensersatzanspruch nach §§ 311, 280 1, 241 II BGB besteht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht