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   BGH, 09.07.2003 - XII ZR 83/00   

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https://dejure.org/2003,444
BGH, 09.07.2003 - XII ZR 83/00 (https://dejure.org/2003,444)
BGH, Entscheidung vom 09.07.2003 - XII ZR 83/00 (https://dejure.org/2003,444)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 2003 - XII ZR 83/00 (https://dejure.org/2003,444)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1603, 1610, 1610 Abs. 3 a.F.
    Minderjährigenunterhalt: Fiktives Erwerbseinkommen bei Arbeitsplatzwechsel auf geringer bezahlte Stelle

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulassung des Rechtsmittels der Revision durch Berufungsgericht ; Bestimmung des Mindestbedarfs minderjähriger Kinder im Unterhaltsrecht; Lebensstellung des Bedürftigen; Verminderte Einkünfte aufgrund Arbeitsplatzverlustes; Treuwidrige Berufung auf eingeschränkte ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Unterhaltsicherung und Ausnutzung der Arbeitskraft eines Unterhaltspflichtigen

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Unterhaltspflicht - gesteigerte Ausnutzung der Arbeitskraft zur Sicherung des Unterhalts

  • Judicialis

    BGB a.F. § 1603; ; BGB a.F. § 1610; ; BGB a.F. § 1610 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 1603 1610 1610 Abs. 3 (a.F.)
    Zurechnung fiktiven Arbeitseinkommens nach Aufgabe des Arbeitsplatzes

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Unterhaltspflichtiger: Gesteigerte Ausnutzung der Arbeitskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gesteigerte Unterhaltspflicht: BGH zur Frage, wann auch fiktives Einkommen herangezogen werden darf - Unterhaltsanspruch für minderjähriges Kind bei verminderter Erwerbstätigkeit des Vaters

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3122
  • MDR 2003, 1182
  • FamRZ 2003, 1471
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 21.01.1987 - IVb ZR 94/85

    Anspruch auf Erhöhung der vom leiblichen Vater gewährten Unterhaltsrente -

    Auszug aus BGH, 09.07.2003 - XII ZR 83/00
    Denn einerseits kann dem Unterhaltsverpflichteten die Berufung auf seine eingeschränkte Leistungsfähigkeit nach Treu und Glauben verwehrt sein (vgl. Senatsurteil vom 21. Januar 1987 - IVb ZR 94/85 - FamRZ 1987, 372, 374).

    Dabei wird das Oberlandesgericht zu beachten haben, daß nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 21. Januar 1987 aaO) auch eine selbst herbeigeführte Leistungsunfähigkeit des Unterhaltsschuldners, bedingt durch die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit mit erheblicher Einkommenseinbuße, grundsätzlich beachtlich ist, wenn nicht im Einzelfall schwerwiegende Gründe vorliegen, die dem Verpflichteten nach Treu und Glauben die Berufung auf seine eingeschränkte Leistungsfähigkeit verwehren.

  • BGH, 31.05.2000 - XII ZR 119/98

    Verhältnis Kindesunterhalt und Sozialhilfe; Zurechnung fiktiven Einkommens

    Auszug aus BGH, 09.07.2003 - XII ZR 83/00
    Dabei obliegt ihm aufgrund seiner erweiterten Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern nach § 1603 Abs. 2 BGB eine gesteigerte Ausnutzung seiner Arbeitskraft, die es ihm ermöglicht, nicht nur den Mindestbedarf, sondern auch den angemessenen Unterhalt der Kinder sicherzustellen (vgl. Senatsurteil vom 31. Mai 2000 - XII ZR 119/98 - FamRZ 2000, 1358, 1359 m.N.).

    Weiter wird zu prüfen sein, ob der Beklagte während der anschließenden Zeit, in der er zunächst selbständig und danach in abhängiger Stellung in der Firma seiner Lebensgefährtin tätig war, stattdessen in der Lage war, den angemessenen Unterhalt seines Kindes durch die Aufnahme einer anderen Tätigkeit, bei der er gegebenenfalls ein höheres Einkommen hätte erzielen können, sicherzustellen (vgl. dazu Urteil vom 31. Mai 2000 aaO 1359).

  • BGH, 15.11.1995 - XII ZR 231/94

    Rechtsfolgen der Arbeitslosigkeit des Unterhaltsschuldners

    Auszug aus BGH, 09.07.2003 - XII ZR 83/00
    b) Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen einem Unterhaltspflichtigen, der krankheitsbedingt seinen früheren Arbeitsplatz aufgegeben hat und nunmehr erheblich weniger verdient als zuvor, ein höheres fiktives Erwerbseinkommen zugerechnet werden kann (im Anschluß an Senatsurteil vom 15. November 1995 - XII ZR 231/94 - FamRZ 1996, 345).

    Dabei wird insbesondere eine Rolle spielen, ob der Beklagte angesichts der Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt und seiner persönlichen Eigenschaften (Alter, Gesundheitszustand und ähnliches) überhaupt eine reale anderweitige Beschäftigungschance hatte und ob ihm gegebenenfalls die Aufgabe seiner bisherigen Tätigkeit angesichts seines Gesundheitszustandes zumutbar war (vgl. - für den Fall des Unterhaltsbedürftigen - BGH, Urteile vom 1. April 1987 - IVb ZR 33/86 - FamRZ 1987, 691, 693; vom 8. April 1987 - IVb ZR 39/86 - FamRZ 1987, 912, 913 jeweils m.w.N.; - für den Fall des Unterhaltspflichtigen - Senatsurteil vom 15. November 1995 - XII ZR 231/94 - FamRZ 1996, 345, 346; OLG Hamm, FamRZ 1998, 623; Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 8. Aufl. Rdn. 622; Heiß/Heiß, Unterhaltsrecht I 3. Kap. Rdn. 170; Wendl/Scholz, Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 5. Aufl. § 2, Rdn. 145).

  • BGH, 29.06.1967 - VII ZR 266/64

    Beschränkung der Zulassung der Revision

    Auszug aus BGH, 09.07.2003 - XII ZR 83/00
    Die Eingrenzung des Rechtsmittels kann sich jedoch auch aus den Entscheidungsgründen ergeben (vgl. nur BGHZ 48, 134, 136; Senatsurteil vom 29. Januar 2003 - XII ZR 92/01 - FamRZ 2003, 590).
  • BGH, 09.01.2002 - XII ZR 34/00

    Barunterhalt beider Elternteile für einen volljährigen Schüler in der allgemeinen

    Auszug aus BGH, 09.07.2003 - XII ZR 83/00
    Schließlich wird das Oberlandesgericht auch zu berücksichtigen haben, daß ab dem Eintritt der Volljährigkeit des Klägers zu 2. im Dezember 2000 seine Mutter ihm gegenüber, auch wenn er im Sinne von § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB privilegiert sein sollte, grundsätzlich ebenfalls barunterhaltspflichtig ist (vgl. Senatsurteil vom 9. Januar 2002 - XII ZR 34/00 - FamRZ 2002, 815, 817).
  • BGH, 08.04.1987 - IVb ZR 39/86

    Versagung des Unterhaltsanspruchs wegen Nichtaufnahme einer zumutbaren

    Auszug aus BGH, 09.07.2003 - XII ZR 83/00
    Dabei wird insbesondere eine Rolle spielen, ob der Beklagte angesichts der Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt und seiner persönlichen Eigenschaften (Alter, Gesundheitszustand und ähnliches) überhaupt eine reale anderweitige Beschäftigungschance hatte und ob ihm gegebenenfalls die Aufgabe seiner bisherigen Tätigkeit angesichts seines Gesundheitszustandes zumutbar war (vgl. - für den Fall des Unterhaltsbedürftigen - BGH, Urteile vom 1. April 1987 - IVb ZR 33/86 - FamRZ 1987, 691, 693; vom 8. April 1987 - IVb ZR 39/86 - FamRZ 1987, 912, 913 jeweils m.w.N.; - für den Fall des Unterhaltspflichtigen - Senatsurteil vom 15. November 1995 - XII ZR 231/94 - FamRZ 1996, 345, 346; OLG Hamm, FamRZ 1998, 623; Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 8. Aufl. Rdn. 622; Heiß/Heiß, Unterhaltsrecht I 3. Kap. Rdn. 170; Wendl/Scholz, Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 5. Aufl. § 2, Rdn. 145).
  • BGH, 01.04.1987 - IVb ZR 33/86

    Geltendmachung eines vor dem 30. Juni 1977 vereinbarten Unterhaltsverzichts

    Auszug aus BGH, 09.07.2003 - XII ZR 83/00
    Dabei wird insbesondere eine Rolle spielen, ob der Beklagte angesichts der Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt und seiner persönlichen Eigenschaften (Alter, Gesundheitszustand und ähnliches) überhaupt eine reale anderweitige Beschäftigungschance hatte und ob ihm gegebenenfalls die Aufgabe seiner bisherigen Tätigkeit angesichts seines Gesundheitszustandes zumutbar war (vgl. - für den Fall des Unterhaltsbedürftigen - BGH, Urteile vom 1. April 1987 - IVb ZR 33/86 - FamRZ 1987, 691, 693; vom 8. April 1987 - IVb ZR 39/86 - FamRZ 1987, 912, 913 jeweils m.w.N.; - für den Fall des Unterhaltspflichtigen - Senatsurteil vom 15. November 1995 - XII ZR 231/94 - FamRZ 1996, 345, 346; OLG Hamm, FamRZ 1998, 623; Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 8. Aufl. Rdn. 622; Heiß/Heiß, Unterhaltsrecht I 3. Kap. Rdn. 170; Wendl/Scholz, Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 5. Aufl. § 2, Rdn. 145).
  • OLG Zweibrücken, 21.12.1999 - 5 UF 21/99

    Kindestunterhalt - Haftung, verschärfte - Regelbetrag - Mindestunterhalt

    Auszug aus BGH, 09.07.2003 - XII ZR 83/00
    Dieses belaufe sich in der dritten Altersstufe in etwa - wie das Oberlandesgericht unter Verweis auf sein in FamRZ 2000, 765 abgedrucktes Urteil ausführt - auf die in der 5. Einkommensgruppe der jeweils geltenden Düsseldorfer Tabelle angeführten Beträge.
  • BGH, 29.01.2003 - XII ZR 92/01

    Umfang der Revisionszulassung

    Auszug aus BGH, 09.07.2003 - XII ZR 83/00
    Die Eingrenzung des Rechtsmittels kann sich jedoch auch aus den Entscheidungsgründen ergeben (vgl. nur BGHZ 48, 134, 136; Senatsurteil vom 29. Januar 2003 - XII ZR 92/01 - FamRZ 2003, 590).
  • BGH, 06.02.2002 - XII ZR 20/00

    Mindestbedarfs eines unterhaltsberechtigten Kindes

    Auszug aus BGH, 09.07.2003 - XII ZR 83/00
    Denn wie der Senat in seinem Urteil vom 6. Februar 2002 - XII ZR 20/00 - FamRZ 2002, 536, 539 im einzelnen dargelegt hat, würde eine Gleichsetzung des für steuerliche Zwecke auf der Grundlage des Sozialhilfebedarfs ermittelten Existenzminimums von minderjährigen Kindern mit deren Mindestbedarf der unterschiedlichen Struktur und Funktion des zivilrechtlichen Unterhaltsbedarfs auf der einen Seite sowie des Einkommensteuer- und Sozialhilferechts auf der anderen Seite nicht gerecht.
  • OLG Hamm, 23.01.1998 - 10 UF 55/97
  • BGH, 11.01.2017 - XII ZB 565/15

    Kindesunterhalt im Fall des Wechselmodells: Bemessung des Unterhaltsbedarfs;

    Zwar hat der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung wiederholt ausgesprochen, dass sich der Bedarf des minderjährigen Kindes vom barunterhaltspflichtigen Elternteil ableitet (Senatsbeschluss vom 9. Juli 2014 - XII ZB 661/12 - FamRZ 2014, 1536 Rn. 37; Senatsurteile vom 28. Februar 2007 - XII ZR 161/04 - FamRZ 2007, 707, 708 f. und vom 9. Juli 2003 - XII ZR 83/00 - FamRZ 2003, 1471, 1472 f.).

    Denn die Erwerbsmöglichkeiten gehören zur Lebensstellung des Elternteils, von dem das Kind seine Lebensstellung ableitet (vgl. Senatsurteile vom 30. Juli 2008 - XII ZR 126/06 - FamRZ 2008, 2104 Rn. 32; vom 9. Juli 2003 - XII ZR 83/00 - FamRZ 2003, 1471, 1473 und vom 31. Mai 2000 - XII ZR 119/98 - FamRZ 2000, 1358, 1359).

  • BGH, 28.02.2007 - XII ZR 161/04

    Kindesunterhalt bei abwechselnder Betreuung eines Kindes durch beide Elternteile

    Dabei obliegt ihm aufgrund seiner erweiterten Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern nach § 1603 Abs. 2 BGB eine gesteigerte Ausnutzung seiner Arbeitskraft (Senatsurteile vom 9. Juli 2003 - XII ZR 83/00 - FamRZ 2003, 1471, 1473 und vom 31. Mai 2000 - XII ZR 119/98 - FamRZ 2000, 1358, 1359 m.w.N.).
  • BGH, 09.11.2016 - XII ZB 227/15

    Unterhalt der minderjährigen Kindes: Umfang der Erwerbsobliegenheit des

    aa) Die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen bestimmt sich in erster Linie nach dem von ihm erzielten bzw. nach dem ihm möglichen und in zumutbarer Weise erzielbaren Einkommen (vgl. Senatsurteil vom 9. Juli 2003 - XII ZR 83/00 - FamRZ 2003, 1471, 1473).

    Erfüllt er seine Erwerbsobliegenheit nicht, ist ihm ein fiktives Einkommen in Höhe des aus einer ihm möglichen und zumutbaren Tätigkeit erzielbaren Verdienstes zuzurechnen (Senatsurteil vom 9. Juli 2003 - XII ZR 83/00 - FamRZ 2003, 1471, 1473; Wendl/Klinkhammer Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 9. Aufl. § 2 Rn. 245).

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