Rechtsprechung
   BGH, 09.07.2004 - 2 StR 150/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8411
BGH, 09.07.2004 - 2 StR 150/04 (https://dejure.org/2004,8411)
BGH, Entscheidung vom 09.07.2004 - 2 StR 150/04 (https://dejure.org/2004,8411)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 2004 - 2 StR 150/04 (https://dejure.org/2004,8411)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,8411) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 239 StGB; § 249 StGB; § 31 JGG; § 74 StGB
    Freiheitsberaubung und Raub (Spezialität; Konkurrenzen); einheitliche Jugendstrafe (Einbeziehung einer früheren Verurteilung); Bestimmtheit der Einziehungsanordnung (Bezeichnung der eingezogenen Gegenstände; Urteilsformel)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendung des Tatbestandes der Freiheitsentziehung ; Einbeziehung einer früheren Verurteilung im Jugendstrafrecht; Anforderungen an Einziehungsanordnungen und Verfallsanordnungen

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 357; ; JGG § 31 Abs. 2; ; JGG § 31 Abs. 3; ; JGG § 31 Abs. 2 Satz 1; ; StGB § 73 Abs. 1 Satz 2; ; StGB § 239; ; StGB § 239 a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 31 Abs. 3
    Gründe für das Absehen von der Einbeziehung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 06.12.1988 - 1 StR 620/88

    Anwendung von Jugendstrafrecht auf Heranwachsende

    Auszug aus BGH, 09.07.2004 - 2 StR 150/04
    Die Entscheidung hat sich ausschließlich am Erziehungszweck zu orientieren und ist nach den Umständen des konkreten Falls zu treffen (vgl. BGHSt 22, 21, 23; 36, 37, 42).

    Ein Absehen von der Einbeziehung erfordert Gründe, die unter dem Gesichtspunkt der Erziehung von ganz besonderem Gewicht sind und zur Verfolgung dieses Zwecks über die üblichen Strafzumessungspunkte hinaus das Nebeneinander zweier Jugendstrafen notwendig erscheinen lassen (vgl. BGHSt 36, 37, 42 ff.; BGH StV 1996, 273; BGHR JGG § 31 Abs. 3 Nichteinbeziehung 2).

  • BGH, 26.02.1988 - 3 StR 484/87
    Auszug aus BGH, 09.07.2004 - 2 StR 150/04
    Die einzuziehenden Gegenstände sind in der Urteilsformel so konkret zu bezeichnen, daß für die Beteiligten und die Vollstreckungsbehörde Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht (vgl. BGHR StGB § 74 Abs. 1 Urteilsformel 1; BGH, Beschl. vom 12. Oktober 1999 - 4 StR 391/99 - m.w.N.).
  • BGH, 03.07.2003 - 2 StR 223/03

    Aufhebung der Einziehung bei erbeuteten Raubbetrag; Schwerer Raub und die

    Auszug aus BGH, 09.07.2004 - 2 StR 150/04
    und Yi. betreffen, die keine Revision eingelegt oder diese zurückgenommen haben, ist die Aufhebung gemäß § 357 StPO auch auf diese Angeklagten zu erstrecken (vgl. BGH, Beschl. vom 3. Juli 2003 - 2 StR 223/03).
  • BGH, 27.06.2003 - 2 StR 197/03

    Widersprüchliche Straffestsetzung; Einziehung eines Funktelefons

    Auszug aus BGH, 09.07.2004 - 2 StR 150/04
    Ebensowenig ist die Verfallanordnung hinreichend bestimmt (vgl. hierzu BGH, Beschl. vom 27. Juni 2003 - 2 StR 197/03 - m.w.N.).
  • BGH, 12.10.1999 - 4 StR 391/99

    Vollständiger Sachvortrag bei der Verfahrensbeschwerde; Abwesenheit in der

    Auszug aus BGH, 09.07.2004 - 2 StR 150/04
    Die einzuziehenden Gegenstände sind in der Urteilsformel so konkret zu bezeichnen, daß für die Beteiligten und die Vollstreckungsbehörde Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht (vgl. BGHR StGB § 74 Abs. 1 Urteilsformel 1; BGH, Beschl. vom 12. Oktober 1999 - 4 StR 391/99 - m.w.N.).
  • BGH, 13.12.1967 - 2 StR 548/67

    Absehen von der Einbeziehung schon abgeurteilter Straftaten in die neue

    Auszug aus BGH, 09.07.2004 - 2 StR 150/04
    Die Entscheidung hat sich ausschließlich am Erziehungszweck zu orientieren und ist nach den Umständen des konkreten Falls zu treffen (vgl. BGHSt 22, 21, 23; 36, 37, 42).
  • BGH, 08.04.1997 - 4 StR 31/97

    Rechtsfolge hinsichtlich der Ahndung von Straftaten eines Heranwachsenden nach

    Auszug aus BGH, 09.07.2004 - 2 StR 150/04
    Ein Absehen von der Einbeziehung erfordert Gründe, die unter dem Gesichtspunkt der Erziehung von ganz besonderem Gewicht sind und zur Verfolgung dieses Zwecks über die üblichen Strafzumessungspunkte hinaus das Nebeneinander zweier Jugendstrafen notwendig erscheinen lassen (vgl. BGHSt 36, 37, 42 ff.; BGH StV 1996, 273; BGHR JGG § 31 Abs. 3 Nichteinbeziehung 2).
  • BGH, 07.02.1995 - 1 StR 1/95

    Freiheitsberaubung - Tatbestandsverwirklichung - Strafmilderung - Strafänderung -

    Auszug aus BGH, 09.07.2004 - 2 StR 150/04
    Deshalb kommt § 239 StGB als der allgemeinere Tatbestand nicht zur Anwendung (BGHR StGB § 239 Abs. 1 Konkurrenzen 8).
  • BGH, 12.07.1995 - 2 StR 60/95

    Erziehung - Erzieherischer Zweck - Jugendstrafe - Jugendstrafvollzug - Einziehung

    Auszug aus BGH, 09.07.2004 - 2 StR 150/04
    Ein Absehen von der Einbeziehung erfordert Gründe, die unter dem Gesichtspunkt der Erziehung von ganz besonderem Gewicht sind und zur Verfolgung dieses Zwecks über die üblichen Strafzumessungspunkte hinaus das Nebeneinander zweier Jugendstrafen notwendig erscheinen lassen (vgl. BGHSt 36, 37, 42 ff.; BGH StV 1996, 273; BGHR JGG § 31 Abs. 3 Nichteinbeziehung 2).
  • BGH, 13.03.2019 - 1 StR 424/18

    Erpresserischer Menschenraub (Begriff des Sich-Bemächtigens: physische Herrschaft

    In solchen Fällen tritt die Freiheitsberaubung im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter dem Raub zurück (BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 2007 - 4 StR 470/07, juris Rn. 1; vom 11. September 2014 - 2 StR 269/14, juris Rn. 9; vom 28. Juni 2017 - 2 StR 92/17, juris Rn. 18 und vom 9. Juli 2004 - 2 StR 150/04, juris Rn. 9).
  • BGH, 26.07.2018 - 3 StR 189/18

    Rechtsfehlerhafter Strafausspruch im Jugendstrafrecht (einheitliche Rechtsfolge;

    Ein Absehen von der Einbeziehung erfordert Gründe, die unter dem Aspekt der Erziehung von besonderem Gewicht sind und zur Verfolgung dieses Zwecks über die üblichen Strafzumessungsgesichtspunkte hinaus das Nebeneinander zweier Jugendstrafen notwendig erscheinen lassen (vgl. BGH, Urteile vom 7. November 1988 - 1 StR 620/88, BGHSt 36, 37, 42 ff.; vom 31. Oktober 1995 - 5 StR 470/94, NStZ-RR 1996, 120 f.; Beschluss vom 8. April 1997 - 4 StR 31/97, BGHR JGG § 31 Abs. 3 Nichteinbeziehung 2; Urteil vom 9. August 2001 - 1 StR 211/01, NJW 2002, 73, 77; Beschlüsse vom 9. Juli 2004 - 2 StR 150/04, StraFo 2004, 394; vom 1. Juni 2010 - 4 StR 208/10, StV 2011, 590).
  • BGH, 18.12.2019 - 2 StR 331/19

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begriff des Hangs: symptomatischer

    Nach ständiger Rechtsprechung müssen die einzuziehenden Gegenstände so genau bezeichnet werden, dass für alle Beteiligten und die Vollstreckungsbehörde Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Juli 2004 - 2 StR 150/04, StraFo 2004, 394; BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2017 - 1 StR 490/16, juris Rn. 2; vom 29. August 2018 - 4 StR 56/18, juris 2; vom 30. April 2019 - 4 StR 482/18, juris Rn. 4).
  • BGH, 01.06.2010 - 4 StR 208/10

    Voraussetzung der Einheitsjugendstrafe (Einbeziehung früherer Verurteilungen)

    Ein Absehen von der Einbeziehung erfordert Gründe, die unter dem Gesichtspunkt der Erziehung von ganz besonderem Gewicht sind und zur Verfolgung dieses Zwecks über die üblichen Strafzumessungsgesichtspunkte hinaus das Nebeneinander zweier Jugendstrafen notwendig erscheinen lassen (vgl. BGHSt 36, 37, 42 ff.; BGH, Beschluss vom 9. Juli 2004 - 2 StR 150/04, StraFo 2004, 394 m.w.N.).
  • BGH, 28.06.2017 - 2 StR 92/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Beeinflussung von Zeugen als zulässiges

    Zwar tritt § 239 StGB im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter den Tatbestand des Raubes (§ 249 StGB) zurück, wenn die Freiheitsberaubung nur das tatbestandliche Gewaltmittel zur Begehung des Raubes ist (Senat, Urteil vom 11. September 2014 - 2 StR 269/14, StV 2015, 113; Beschluss vom 9. Juli 2004 - 2 StR 150/04; BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2007 - 4 StR 470/07, juris Rn. 1).
  • BGH, 09.10.2019 - 4 StR 314/19

    Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und

    Dies wäre jedoch notwendig gewesen, um bei den Beteiligten und bei der Vollstreckungsbehörde Klarheit über den Umfang der Einziehung zu schaffen (vgl. BGH, Urteile vom 6. Oktober 1955 - 3 StR 279/55, BGHSt 8, 205, 211 f.; vom 7. März 1956 - 6 StR 92/55, BGHSt 9, 88 f.; BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2004 - 2 StR 150/04, StraFo 2004, 394 und vom 12. März 2014 - 4 StR 562/13 Rn. 10 mwN).
  • LG Essen, 11.02.2021 - 21 KLs 8/20

    Raub, Sicherungsverwahrung

    Zwar tritt § 239 StGB im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter den Tatbestand des Raubes zurück, wenn die Freiheitsberaubung nur das tatbestandliche Gewaltmittel zur Begehung des Raubes ist (Senat, Urteil vom 11. September 2014 - 2 StR 269/14, StV 2015, 113; Beschluss vom 9. Juli 2004 - 2 StR 150/04; BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2007 - 4 StR 470/07, juris Rn.1).
  • BGH, 15.06.2005 - 5 StR 220/05

    Unbestimmte Anordnung von Verfall und Einziehung

    Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 26. Mai 2005 zutreffend ausgeführt hat, haben aber die Einziehungs- und Verfallsanordnung keinen Bestand, weil beide Entscheidungen inhaltlich völlig unbestimmt sind und sich auch mit Hilfe der Urteilsgründe nicht näher konkretisieren lassen (vgl. BGH StraFo 2004, 394 m.w.N.).
  • BGH, 30.04.2019 - 4 StR 482/18

    Einziehung des Wertes von Taterträgen bei einer Verurteilung wegen unerlaubten

    Nach ständiger Rechtsprechung müssen die einzuziehenden Gegenstände so genau bezeichnet werden, dass für alle Beteiligten und die Vollstreckungsbehörde Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 29. August 2018 - 4 StR 56/18, juris; Beschluss vom 9. Februar 2017 - 1 StR 490/16, juris; Beschluss vom 9. Juli 2004 - 2 StR 150/04, StraFo 2004, 394; Beschluss vom 12. Oktober 1999 - 4 StR 391/99, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht