Rechtsprechung
BGH, 09.07.2008 - VIII ZR 83/07 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Wolters Kluwer
Möglichkeit einer Miterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete gemäß § 558 Abs. 1 S. 1 BGB zwecks Erzielung einer angemessenen und am örtlichen Markt orientierten Miete; Möglichkeit eines abstrakten Zuschlags für Schönheitsreparaturen auf die Miete wegen einer ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Kein Mietzuschlag bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel; Schönheitsreparatur; Zuschlag zur ortsüblichen Miete; ergänzende Vertragsauslegung; Formularklausel; AGB; Allgemeine Geschäftsbedingungen; Kleinreparatur; Instandhaltungsklausel; starre Fristen; starrer ...
- Judicialis
ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; BGB § ... 133; ; BGB § 157; ; BGB § 306; ; BGB § 306 Abs. 2; ; BGB § 307; ; BGB § 313; ; BGB § 313 Abs. 1; ; BGB § 535 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 558; ; BGB § 558 Abs. 1 Satz 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 558a § 558 Abs. 1 S. 1
Miethöhe bei unwirksamer Klausel über Schönheitsreparaturen - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Anspruch auf Zuschlag zur ortsüblichen Vergleichsmiete?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)
Unwirksame Schönheitsreparaturklausel und Zuschlag zur Miete
- mietrechtsinfo.de (Kurzinformation)
Kein Mietzuschlag bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Unwirksame Schönheitsreparaturklausel: Kein Zuschlag zur ortsüblichen Vergleichsmiete! (IMR 2008, 333)
Verfahrensgang
- AG München, 28.04.2006 - 433 C 32244/04
- LG München I, 21.02.2007 - 14 S 10115/06
- BGH, 09.07.2008 - VIII ZR 83/07
Wird zitiert von ... (15)
- BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 177/09
Preisgebundener Wohnraum: Vermieter kann bei unwirksamer Klausel über …
b) Vergeblich beruft sich die Revision auf die Senatsurteile vom 9. Juli 2008 (BGHZ 177, 186, sowie VIII ZR 83/07, GE 2008, 1046), nach denen der Vermieter bei frei finanziertem Wohnraum nicht berechtigt ist, im Falle der Unwirksamkeit einer Klausel zur Vornahme der Schönheitsreparaturen durch den Mieter von diesem eine Mieterhöhung in Form eines Zuschlages zur ortsüblichen Vergleichsmiete zu verlangen. - BGH, 03.12.2014 - VIII ZR 370/13
Zur Rückforderung von Zahlungen, die im Rahmen eines Erdgas-Sonderkundenvertrages …
Vielmehr ist auch zu berücksichtigen, welche Regelung die typischerweise an Geschäften dieser Art beteiligten Verkehrskreise bei sachgerechter Abwägung der beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte und bestehender AGB-rechtlicher Schranken als redliche Vertragspartner getroffen hätten, wenn ihnen die Lückenhaftigkeit des geschlossenen Vertrages bewusst gewesen wäre (…vgl. Senatsurteile vom 14. März 2012 - VIII ZR 113/11, aaO Rn. 24;… vom 18. Juni 2008 - VIII ZR 154/06, WM 2008, 2076 Rn. 13 ff.; vom 9. Juli 2008 - VIII ZR 83/07, WuM 2008, 487 Rn. 21;… vom 18. Juli 2007 - VIII ZR 227/06, NJW-RR 2007, 1697 Rn. 34 f.). - BGH, 09.11.2011 - VIII ZR 87/11
Wohnraummiete in ehemals preisgebundener Wohnung: Mieterhöhung um einen Zuschlag …
Der Senat hat für preisfreien Wohnraum, bei dem die Verpflichtung zur Vornahme von Schönheitsreparaturen wegen Unwirksamkeit einer formularmäßigen Abwälzungsklausel bei dem Vermieter verblieben war, entschieden, dass der Vermieter nicht berechtigt ist, von dem Mieter eine Mieterhöhung in Form eines Zuschlags zur ortsüblichen Vergleichsmiete zu verlangen (Senatsurteile vom 9. Juli 2008 - VIII ZR 181/07, BGHZ 177, 186 Rn. 10 ff., und VIII ZR 83/07, WuM 2008, 487 Rn. 13 ff.;… vom 11. Februar 2009 - VIII ZR 118/07, WuM 2009, 240 Rn. 10).Hiermit wäre jedoch das vom Gesetzgeber vorgesehene System der Vergleichsmieten verlassen (Senatsurteile vom 9. Juli 2008 - VIII ZR 181/07 und VIII ZR 83/07, sowie vom 11. Februar 2009 - VIII ZR 118/07;… jeweils aaO).
Insbesondere trägt - wie der Senat bereits in seinen Urteilen vom 9. Juli 2008 (VIII ZR 181/07, aaO Rn. 14 ff., und VIII ZR 83/07, aaO Rn. 17 ff.) klargestellt hat - der vom Berufungsgericht gezogene Vergleich mit einer vereinbarten (Teil-)Inklusivmiete nicht.
- VGH Baden-Württemberg, 13.05.2015 - 3 S 1175/13
Zur Rechtmäßigkeit einer Satzung über die Höhe der zulässigen Mieten für …
Der BGH hat ein solches Mieterhöhungsverlangen bei der Vermietung preisfreien Wohnraums für unberechtigt erklärt (Urt. v. 9.7.2008 - VIII ZR 83/07 - WuM 2008, 487). - OLG Düsseldorf, 22.08.2019 - 2 U 29/17 Vielmehr ist auch zu berücksichtigen, welche Regelung die typischerweise an Geschäften dieser Art beteiligten Verkehrskreise bei sachgerechter Abwägung der beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte als redliche Vertragspartner getroffen hätten, wenn ihnen die Lückenhaftigkeit des geschlossenen Vertrags bewusst gewesen wäre (vgl. BGH, NJW 2015, 1167, 1069; BGHZ 192, 372 = NJW 2012, 1865; NJW-RR 2008, 1371 = WM 2008, 2076; WuM 2008, 487 = BeckRS 2008, 15046; NJW-RR 2007, 1697).
- LG Bonn, 26.03.2009 - 6 S 212/08
Wohnraummietrecht - Zuschlag zur ortsüblichen Vergleichsmiete
Dies entspricht auch dem Grundgedanken der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes aus seinem Urteil vom 09.07.2008 VIII ZR 83/07 (WuM 2008, 487 ff.), der zur Frage von Mietzuschlägen anlässlich der Unwirksamkeit der "Schönheitsreparaturklausel mit starren Fristen" entschieden hat, dass ein Vermieter keinen Zuschlag zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen kann, wenn der Mietvertrag eine unwirksame Klausel zur Übertragung von Schönheits- und Kleinreparaturen beinhaltet.Hiermit wäre jedoch das vom Gesetzgeber vorgesehene System der Vergleichsmieten verlassen (BGH WuM 2008, 487 ff. Rdnr. 13 ff.).
- AG Pinneberg, 17.10.2013 - 83 C 207/12
Betriebskosten im Wohnraummietverhältnis: Umlegbarkeit der Brennstoffkosten auf …
Für Objekte mit, wie vorliegend, mehreren Wohneinheiten hat der Bundesgerichtshof die Anforderungen an die formelle Wirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung dahingehend konkretisiert, dass, soweit keine besonderen Abreden getroffen sind, eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben vorliegt, wenn die Abrechnung folgende Mindestangaben enthält: Die Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und, soweit erforderlich, Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug seiner Vorauszahlungen (ständige Rechtsprechung, BGH Urteil vom 11.08.2010, VIII ZR 45/10; Urteil vom 19.11.2008, VIII ZR 295/07; Urteil vom 28.05.2008, VIII ZR 83/07; Urteil vom 20.07.2005, VIII ZR 371/04; alle zitiert nach juris). - AG Stuttgart, 19.06.2009 - 31 C 949/09
Mieterhöhung bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel: Wirksam!
Zwar weist die Klägerseite zu Recht darauf hin, dass der Bundesgerichtshof den Begriff des "Vertretenmüssens" im Rahmen einer Vertragsauslegung nicht im Sinne, des § 267 BGB als ein "Verschulden in den typisierten Schuldformen "von Vorsatz oder Fahrlässigkeit" verstanden, sondern diesbezüglich nur auf eine Zurechnung zu den Risikosphären der Vertragsparteien abgestellt hat (vgl. BGH, Urteil vom 27.10.1998, X ZR 116/97, NJW 1999, 418 ff.) und dass das Risiko der Verwendung einer unwirksamen Formularvertragsklausel grundsätzlich beim Verwender dieser Klausel gesehen wird (vgl. BGH, Urteil vom 09.07.2008, VIII ZR 83/07, WuM 2008, 487 ff.;… Palandt/Heinrichs, BGB, 67. Aufl., § 306 Rdnr. 11).d) Einer Erhöhung des Nutzungsentgelts steht auch nicht die Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 07.09.2008 (VIII ZR 83/97, WuM 2008, 487ff. und VIII ZR 181/07, WuM 2008, 560 ff.) entgegen.
- LG Nürnberg-Fürth, 16.06.2009 - 7 S 11261/08
Öffentlich geförderter, preisgebundener Wohnraum in Bayern: Mieterhöhungsrecht …
e) Die Möglichkeit der Mieterhöhung steht auch nicht im Widerspruch zu den von den Parteien zitierten Entscheidungen des BGH (09.07.2008, VIII ZR 181/07; 09.07.2008, VIII ZR 83/07; 11.02.2009, VIII ZR 118/07). - AG Wetzlar, 02.12.2008 - 38 C 1882/07
Wohnraummiete: Mieterhöhung einer öffentlich geförderten Wohnung um die erhöhten …
48 Dem steht entgegen der Ansicht der Klägerin auch nicht die Entscheidung des 8. Zivilsenats des BGH vom 9.07.2008 (WuM 2008, 487 ff.; zit. n. juris) entgegen. - AG Düsseldorf, 28.07.2010 - 38 C 2421/10
Berücksichtigung eines entsprechenden Entgelts bei der Kalkulation des Mietzinses …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.03.2020 - L 8 SO 2/20
- AG Düren, 31.03.2011 - 47 C 185/10
Begründung eines Mieterhöhungsverlangens mit der Übernahme von …
- LG Bonn, 23.12.2009 - 6 S 148/09
Erhöhung der Wohnungsmiete mit Hilfe des Mietspiegels bei fehlender Abwälzung der …
- AG Karlsruhe, 17.01.2012 - 7 C 492/11