Rechtsprechung
   BGH, 09.07.2009 - IX ZR 29/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1852
BGH, 09.07.2009 - IX ZR 29/09 (https://dejure.org/2009,1852)
BGH, Entscheidung vom 09.07.2009 - IX ZR 29/09 (https://dejure.org/2009,1852)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 2009 - IX ZR 29/09 (https://dejure.org/2009,1852)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,1852) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutzinteresse für eine Leistungsklage bei Vorlage eines Schuldenbereinigungsplans durch den Beklagten

  • zvi-online.de

    ZPO § 253
    Rechtsschutzinteresse für Leistungsklage trotz Vorlage eines Schuldenbereinigungsplans durch den Beklagten

  • Judicialis

    InsO § 306 Abs. 1; ; InsO § 309 Abs. 1; ; ZPO § 794

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 306 Abs. 1; InsO § 309 Abs. 1; ZPO § 794
    Rechtsschutzbedürfnis für eine Leistungsklage bei Vorlage eines Schuldenbereinigungsplans

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsschutzinteresse für eine Leistungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei Leistungsklagen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1148
  • ZIP 2009, 2118
  • MDR 2009, 1244
  • NZI 2009, 613
  • WM 2009, 1620
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.02.1994 - IX ZR 120/93

    Austausch einer Prozeßbürgschaft

    Auszug aus BGH, 09.07.2009 - IX ZR 29/09
    Das Rechtsschutzbedürfnis fehlt außerdem regelmäßig dann, wenn ein Titel über die Forderung auf einfacherem und billigerem Weg zu erreichen ist (vgl. etwa BGHZ 111, 168, 171 ; 165, 96, 99 ; BGH, Urt. v. 24. Februar 1994 - IX ZR 120/93, ZIP 1994, 654, 655; v. 28. März 1996 - IX ZR 77/95, ZIP 1996, 842, 843).

    Auf einen verfahrensmäßig unsicheren Weg darf der Gläubiger nicht verwiesen werden (BGHZ 111, 168, 171 ; 165, 96, 99 f ; BGH, Urt. v. 24. Februar 1994, aaO).

  • BGH, 24.04.1990 - VI ZR 110/89

    Kindesentziehung - Detektivkosten - §§ 823 Abs. 1, 1626 BGB, Ersatzfähigkeit von

    Auszug aus BGH, 09.07.2009 - IX ZR 29/09
    Das Rechtsschutzbedürfnis fehlt außerdem regelmäßig dann, wenn ein Titel über die Forderung auf einfacherem und billigerem Weg zu erreichen ist (vgl. etwa BGHZ 111, 168, 171 ; 165, 96, 99 ; BGH, Urt. v. 24. Februar 1994 - IX ZR 120/93, ZIP 1994, 654, 655; v. 28. März 1996 - IX ZR 77/95, ZIP 1996, 842, 843).

    Auf einen verfahrensmäßig unsicheren Weg darf der Gläubiger nicht verwiesen werden (BGHZ 111, 168, 171 ; 165, 96, 99 f ; BGH, Urt. v. 24. Februar 1994, aaO).

  • BGH, 28.03.1996 - IX ZR 77/95

    Geltendmachung von Schadensersatzforderungen in Konkurs einer GmbH & Co. KG;

    Auszug aus BGH, 09.07.2009 - IX ZR 29/09
    Das Rechtsschutzbedürfnis fehlt außerdem regelmäßig dann, wenn ein Titel über die Forderung auf einfacherem und billigerem Weg zu erreichen ist (vgl. etwa BGHZ 111, 168, 171 ; 165, 96, 99 ; BGH, Urt. v. 24. Februar 1994 - IX ZR 120/93, ZIP 1994, 654, 655; v. 28. März 1996 - IX ZR 77/95, ZIP 1996, 842, 843).

    Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage kann schließlich dann zu verneinen sein, wenn eine Klage oder ein Antrag objektiv schlechthin sinnlos ist, wenn also der Kläger oder Antragsteller unter keinen Umständen mit seinem prozessualen Begehren irgendeinen schutzwürdigen Vorteil erlangen kann (BGH, Urt. v. 28. März 1996, aaO S. 844).

  • BGH, 17.11.2005 - IX ZR 179/04

    Rückforderung eines Vergütungsvorschusses durch einen Sonderverwalter; Entnahme

    Auszug aus BGH, 09.07.2009 - IX ZR 29/09
    Das Rechtsschutzbedürfnis fehlt außerdem regelmäßig dann, wenn ein Titel über die Forderung auf einfacherem und billigerem Weg zu erreichen ist (vgl. etwa BGHZ 111, 168, 171 ; 165, 96, 99 ; BGH, Urt. v. 24. Februar 1994 - IX ZR 120/93, ZIP 1994, 654, 655; v. 28. März 1996 - IX ZR 77/95, ZIP 1996, 842, 843).

    Auf einen verfahrensmäßig unsicheren Weg darf der Gläubiger nicht verwiesen werden (BGHZ 111, 168, 171 ; 165, 96, 99 f ; BGH, Urt. v. 24. Februar 1994, aaO).

  • BGH, 28.06.2007 - IX ZR 73/06

    Zulässigkeit einer Zahlungsklage während der Wohlverhaltensphase

    Auszug aus BGH, 09.07.2009 - IX ZR 29/09
    In der vergleichbaren Situation des Inhabers einer oktroyierten Masseverbindlichkeit hat der Senat ein Rechtsschutzinteresse für eine Zahlungsklage des Gläubigers gegen den Schuldner so lange für gegeben erachtet, wie der Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung noch nicht beschieden worden war (BGH, Urt. v. 28. Juni 2007 - IX ZR 73/06, NZI 2007, 670, 671 Rn. 15).
  • BGH, 19.06.1986 - IX ZR 141/85

    Durchsetzung eines durch Prozeßvergleich begründeten Anspruchs auf Abgabe einer

    Auszug aus BGH, 09.07.2009 - IX ZR 29/09
    Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage ist in der Regel nicht vorhanden, wenn der geltend gemachte Anspruch bereits tituliert ist, über ihn also ein Urteil oder ein anderer Titel im Sinne des § 794 ZPO vorliegt (z.B. BGHZ 98, 127, 128) .
  • BGH, 18.04.2013 - III ZR 156/12

    Kosten des Klägers bei Klagerücknahme vor Rechtshängigkeit: Wahlrecht zwischen

    aa) Das Rechtsschutzbedürfnis fehlt regelmäßig dann, wenn dem Kläger ein einfacherer und billigerer Weg zur Erlangung eines vollstreckbaren Titels zur Verfügung steht (vgl. etwa BGH, Urteile vom 24. April 1990 - VI ZR 110/89, BGHZ 111, 168, 171; vom 24. Februar 1994 - IX ZR 120/93, NJW 1994, 1351, 1352 und vom 17. November 2005 - IX ZR 179/04, BGHZ 165, 96, 99; Beschluss vom 9. Juli 2009 - IX ZR 29/09, NJW-RR 2009, 1148, 1149 Rn. 5).

    Auf einen verfahrensmäßig unsicheren Weg darf der Kläger allerdings nicht verwiesen werden (BGH, Urteile vom 24. April 1990 aaO; vom 24. Februar 1994 aaO und vom 17. November 2005 aaO S. 99 f; Beschluss vom 9. Juli 2009 aaO Rn. 6).

    Ein schnelleres und billigeres Mittel des Rechtsschutzes lässt das berechtigte Interesse für eine Klage deshalb nur entfallen, sofern es wenigstens vergleichbar sicher oder wirkungsvoll alle erforderlichen Rechtsschutzziele herbeiführen kann (BGH, Urteil vom 24. Februar 1994 aaO; Beschluss vom 9. Juli 2009 aaO).

  • BGH, 07.04.2016 - IX ZR 216/14

    Insolvenz des Versicherungsnehmers: Rechtsfolgen der Freigabe einer

    Die Möglichkeit, die nach § 106 VVG erforderliche Feststellung des Haftpflichtanspruchs durch eine Klage gegen den Insolvenzverwalter auf Feststellung dieser Forderung für den Ausfall zur Insolvenztabelle zu erreichen und sodann die Versicherungsforderung nach § 1282 Abs. 1 BGB direkt beim Versicherer einzuziehen, stellt keine einfachere, gleichwertige und deshalb vorrangige (vgl. BGH, Urteil vom 17. November 2005 - IX ZR 179/04, BGHZ 165, 96, 99 f; Beschluss vom 9. Juli 2009 - IX ZR 29/09, WM 2009, 1620 Rn. 5 mwN) Rechtsschutzmöglichkeit dar.
  • BAG, 22.09.2020 - 3 AZR 433/19

    Betriebliche Altersversorgung - "Zusage einer Zusage"

    Das ist dann der Fall, wenn andere Rechtsschutzmittel billiger, sicherer, schneller oder wirkungsvoller die angestrebten Rechtsschutzziele des Klägers herbeiführen (vgl. BAG 25. September 2013 - 4 AZR 173/12 - Rn. 64, BAGE 146, 133; BGH 28. März 1996 - IX ZR 77/95  - zu I 4 a der Gründe) oder wenn ein Leistungsantrag objektiv schlechthin sinnlos ist, wenn also der Kläger unter keinen Umständen mit seinem prozessualen Begehren irgendeinen schutzwürdigen Vorteil erlangen kann (vgl. BAG 23. September 2014 - 9 AZR 1100/12 - Rn. 8; BGH 9. Juli 2009 - IX ZR 29/09  - Rn. 7) .
  • LG Berlin, 24.10.2011 - 67 S 441/10

    Anforderungen an die Prüfung einer Klage auf Räumung und Herausgabe einer Wohnung

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 09. Juli 2009 - IX ZR 29/09 - NJW-RR 2009, 1148 -1150) ist das Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage in der Regel nicht vorhanden, wenn der geltend gemachte Anspruch bereits tituliert ist, über ihn also ein Urteil oder ein anderer Titel im Sinne des § 794 ZPO vorliegt.

    b) Das Rechtsschutzbedürfnis fehlt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs außerdem regelmäßig dann, wenn ein Titel über die Forderung auf einfacherem und billigerem Weg zu erreichen ist (Urteil vom 09. Juli 2009 - IX ZR 29/09 - NJW-RR 2009, 1148 -1150; BGHZ 111, 168, 171; 165, 96, 99; BGH, Urteil vom 24. Februar 1994 - IX ZR 120/93, ZIP 1994, 654, 655; Urteil vom 28. März 1996 - IX ZR 77/95, ZIP 1996, 842, 843).

    c) Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schließlich dann zu verneinen sein, wenn eine Klage oder ein Antrag objektiv schlechthin sinnlos ist, wenn also der Kläger oder Antragsteller unter keinen Umständen mit seinem prozessualen Begehren irgendeinen schutzwürdigen Vorteil erlangen kann (Urteil vom 09. Juli 2009 - IX ZR 29/09 - NJW-RR 2009, 1148 -1150; Urteil vom 28. März 1996, a.a.O. S. 844).

  • OLG Düsseldorf, 09.10.2014 - 15 U 27/14

    Verhältnis des Anspruchs auf Einräumung einer Mitberechtigung an einem Patent und

    Ein schnelleres und billigeres Mittel des Rechtsschutzes lässt das berechtigte Interesse für eine Klage nur entfallen, sofern es wenigstens vergleichbar sicher oder wirkungsvoll alle erforderlichen Rechtsschutzziele herbeiführen kann (BGH NJW 1994, 1351 (1352); NJW-RR 2009, 1148 Rn 6).
  • BGH, 22.11.2018 - IX ZR 14/18

    Klage des Insolvenzverwalters: Streitgegenstand bei Geltendmachung von Ansprüchen

    Das Rechtsschutzinteresse fehlt regelmäßig dann, wenn ein Titel über die Forderung auf einfacherem und billigerem Wege zu erreichen ist (BGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - IX ZR 29/09, WM 2009, 1620 Rn. 5).
  • BAG, 23.09.2014 - 9 AZR 1100/12

    Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung - Leistungsklage - freigestelltes

    Es kann allerdings ausnahmsweise zu verneinen sein, wenn ein Leistungsantrag objektiv schlechthin sinnlos ist, wenn also der Kläger unter keinen Umständen mit seinem prozessualen Begehren irgendeinen schutzwürdigen Vorteil erlangen kann ( BGH 9. Juli 2009 - IX ZR 29/09  - Rn. 7 ) .
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.06.2020 - VerfGH 69/19

    Verfassungsbeschwerde gegen eine zivilgerichtliche Verurteilung zur Duldung der

    Nach der von ihr zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fehlt einer Leistungsklage nur unter besonderen Umständen im Einzelfall einmal das Rechtsschutzbedürfnis, wenn ein Titel über die Forderung auf einfacherem oder billigerem Weg zu erreichen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 1990 - VI ZR 110/89, juris, Rn. 8 f., Urteil vom 24. Februar 1994 - IX ZR 120/93, juris, Rn. 11, Urteil vom 28. März 1996 - IX ZR 77/95, juris, Rn. 15 ff., Urteil vom 17. November 2005 - IX ZR 179/04, juris, Rn. 15 ff., und Beschluss vom 9. Juli 2009 - IX ZR 29/09, juris, Rn. 5 f.).

    Auf einen verfahrensmäßig unsicheren Weg zu einem vollstreckbaren Titel darf der Gläubiger nicht verwiesen werden (BGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - IX ZR 29/09, juris, Rn. 6).

  • BAG, 26.07.2012 - 6 AZR 52/11

    Begrenzte Dienstfähigkeit von Dienstordnungsangestellten

    Es kann allerdings ausnahmsweise zu verneinen sein, wenn eine Klage objektiv schlechthin sinnlos ist, wenn also der Kläger unter keinen Umständen mit seinem prozessualen Begehren irgendeinen schutzwürdigen Vorteil erlangen kann (BGH 9. Juli 2009 - IX ZR 29/09 - Rn. 7 mwN, MDR 2009, 1244) .
  • FG Berlin-Brandenburg, 14.01.2015 - 7 K 7224/11

    Aufrechnung mit rechtswegfremder Forderung

    Es gilt der allgemeine Grundsatz, dass ein vorhandener Vollstreckungstitel das Rechtsschutzbedürfnis für einen Leistungsantrag des Gläubigers entfallen lässt (BGH v. 09.07.2009 - IX ZR 29/09, NJW-Rechtsprechungsreport -NJW-RR- 2009, 1148, II. 1. a) der Gründe m. w. N.; Schmitz in Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 8. Aufl. 2011, § 10, Rn. 37 m. w. N.).

    Dem Land Brandenburg würde das Rechtsschutzbedürfnis für einen Feststellungsantrag gegen den Kläger aber dann fehlen, wenn ihm ein einfacherer und billigerer Weg zur Durchsetzung seiner Rechte zur Verfügung steht (BGH v. 09.07.2009 - IX ZR 29/09, a. a. O., II. 1. b) der Gründe).

  • OLG Frankfurt, 01.03.2016 - 21 W 22/13

    Schätzung der Unternehmenswerte anhand der Börsenwerte zur Feststellung der Höhe

  • OLG Frankfurt, 15.01.2016 - 21 W 22/13

    Schätzung der Unternehmenswerte anhand der Börsenwerte zur Feststellung der Höhe

  • BAG, 22.09.2020 - 3 AZR 432/19

    Betriebliche Altersversorgung - "Zusage einer Zusage"

  • LAG Köln, 19.11.2010 - 10 Sa 705/10

    Anspruch der Gewerkschaft auf Beteiligung der paritätischen Auswahlkommission bei

  • LG Heidelberg, 31.03.2023 - 7 O 10/22
  • OLG Düsseldorf, 25.10.2022 - 24 U 91/21

    Ansprüche des Mandanten eines Rechtsanwalts auf Auskehrung von Zahlungen der

  • LG Düsseldorf, 08.05.2020 - 38 O 116/19
  • LG Heidelberg, 31.03.2023 - 7 O 9/22

    Schadensersatz: Automatisierte Sammlung persönlicher Daten von Facebook-Nutzern

  • LG Trier, 17.03.2023 - 2 O 99/22

    Schadensersatzanspruch eines Geschädigten wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung

  • LG Hildesheim, 21.02.2023 - 3 O 89/22
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht