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   BGH, 09.07.2013 - KVR 56/12   

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https://dejure.org/2013,18695
BGH, 09.07.2013 - KVR 56/12 (https://dejure.org/2013,18695)
BGH, Entscheidung vom 09.07.2013 - KVR 56/12 (https://dejure.org/2013,18695)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 2013 - KVR 56/12 (https://dejure.org/2013,18695)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 74 GWB, § 75 GWB, § 76 GWB, § 126 SGB 5, § 127 SGB 5
    Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsbeschwerde im Kartellverwaltungsverfahren: Gerichtliche Hinweispflicht auf Parteivortrag seitens der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker zum Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Anforderungen an das ...

  • Wolters Kluwer

    Berechtigtes Interesse der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker an der Klärung der Rechtmäßigkeit einer erledigten Verfügung des Bundeskartellamtes

  • rewis.io

    Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsbeschwerde im Kartellverwaltungsverfahren: Gerichtliche Hinweispflicht auf Parteivortrag seitens der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker zum Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Anforderungen an das ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 74 Abs. 2
    Berechtigtes Interesse der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker an der Klärung der Rechtmäßigkeit einer erledigten Verfügung des Bundeskartellamtes

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.05.1967 - KVR 1/65

    Wirksamkeit einer Preisbindungsanmeldung - Verteuerung einer preisgebundenen Ware

    Auszug aus BGH, 09.07.2013 - KVR 56/12
    Diese Grundsätze gelten auch für das kartellverwaltungsgerichtliche Verfahren (BGH, Beschluss vom 5. Mai 1967 - KVR 1/65, WuW/E BGH 852, 855 - Großgebinde IV; KG, WuW/E OLG 1074 - Feuerfeste Steine; WuW/E OLG 2433 - Metro-Kaufhof; WuW/E OLG 3213 - Zum bösen Wolf; WuW/E OLG 5497 - Fortsetzungsfeststellungsinteresse).
  • BGH, 01.04.1993 - I ZR 136/91

    Bedingte Unterwerfung - Schutz der Gesundheit; HWG - Werbung mit fachlicher

    Auszug aus BGH, 09.07.2013 - KVR 56/12
    Zweifelhaft mag sein, ob das Beschwerdegericht der Beteiligten zu Recht angelastet hat, dass sie an ihrem Rechtsstandpunkt festhielt und sich für den Fall einer ihr günstigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs die Wiederaufnahme des beanstandeten Verhaltens vorbehielt (vgl. BGH, Urteil vom 1. April 1993 - I ZR 136/91, GRUR 1993, 677 - Bedingte Unterwerfung).
  • BGH, 09.07.2002 - KVR 1/01

    Zur Kooperation auf dem Stellenanzeigenmarkt - Kooperation zwischen Süddeutscher

    Auszug aus BGH, 09.07.2013 - KVR 56/12
    Eine Divergenz zu den ansonsten in der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufgestellten Grundsätzen zum Fortsetzungsfeststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juli 2002 - KVR 1/01, BGHZ 151, 260, 267 ff. - Stellenmarkt für Deutschland) zeigt die Rechtsbeschwerde nicht auf und ist auch nicht ersichtlich.
  • BGH, 25.09.2007 - KVR 30/06

    Springer/ProSieben

    Auszug aus BGH, 09.07.2013 - KVR 56/12
    Der Verweis der Rechtsbeschwerde auf die Rechtsprechung des Senats zu den Anforderungen an das Bestehen eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses im Falle eines erledigten Zusammenschlussvorhabens (BGH, Beschluss vom 25. September 2007 - KVR 30/06, BGHZ 174, 179 Rn. 13 ff. - Springer/ProSieben; Beschluss vom 20. April 2010 - KVR 1/09, WuW/DE-R 2905 Rn. 16 - Phonak/GN Store) bleibt erfolglos.
  • BGH, 02.02.2010 - KVZ 16/09

    Kosmetikartikel

    Auszug aus BGH, 09.07.2013 - KVR 56/12
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs keine allgemeine Pflicht zu Hinweisen einschließt, insbesondere in dem Sinne, dass der bisherige Vortrag das Gericht nicht von der Berechtigung des Standpunkts der betreffenden Partei überzeuge (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Februar 2010 - KVZ 16/09, WuW/E DE-R 2879 Rn. 23 - Kosmetikartikel).
  • BGH, 20.04.2010 - KVR 1/09

    Phonak/GN Store

    Auszug aus BGH, 09.07.2013 - KVR 56/12
    Der Verweis der Rechtsbeschwerde auf die Rechtsprechung des Senats zu den Anforderungen an das Bestehen eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses im Falle eines erledigten Zusammenschlussvorhabens (BGH, Beschluss vom 25. September 2007 - KVR 30/06, BGHZ 174, 179 Rn. 13 ff. - Springer/ProSieben; Beschluss vom 20. April 2010 - KVR 1/09, WuW/DE-R 2905 Rn. 16 - Phonak/GN Store) bleibt erfolglos.
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BGH, 09.07.2013 - KVR 56/12
    Danach besteht ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse, wenn die begehrte Feststellung als Genugtuung oder zur Rehabilitierung des Betroffenen erforderlich ist, was insbesondere dann in Betracht kommt, wenn das hoheitliche Handeln diskriminierenden Charakter hatte (BVerfGE 110, 77, 92).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2019 - 15 A 873/18

    Amtliche Information Vorhandensein Löschungsanspruch Herausgabeanspruch

    Mit Beschluss vom 9. Juli 2013 - KVR 56/12 - verwarf der Bundesgerichtshof die Rechtsbeschwerde der Klägerin zu 1) gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 1. August 2012 - VI-Kart 7/11 (V) - als unzulässig.
  • OLG Düsseldorf, 30.01.2019 - Kart 7/16

    Bankenunabhängiges Bezahlverfahren für den Internethandel

    Hierfür genügt jedes vernünftigerweise anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art. Ausreichend ist ein Feststellungsinteresse aufgrund einer Wiederholungsgefahr, wenn die Rechtslage unklar und für den Beschwerdeführer im Hinblick auf sein künftiges Verhalten von Interesse ist, ein Feststellungsinteresse im Hinblick auf eine Vorgreiflichkeit für etwaige Schadensersatzprozesse oder das Interesse an einer Rehabilitation gegenüber einer Rufschädigung, die der Beschwerdeführer durch den Standpunkt der Kartellbehörde erlitten hat (BGH, Beschluss vom 09.07.2013, KVR 56/12, Rn. 17 bei juris - Hörgeräteakustiker ; Beschluss vom 25.09.2007, KVR 30/06, KVR 30/06, Rn. 14 bei juris - Springer/ProSieben ; Beschluss vom 09.07.2002, KVR 1/01, Rn. 24 bei juris - Stellenmarkt für Deutschland ; Beschluss vom 31.10.1978, KVR 3/77, Rn. 57 bei juris - Weichschaum III ; Senat, Beschluss vom 23.08.2017, VI-Kart 5/16 (V), Rn. 23 bei juris - Fusionsuntersagung EDEKA/Tengelmann ; Beschluss vom 01.08.2012, VI-Kart 7/11 (V), Rn. 49 ff.; Bechtold/Bosch, 9. Auflage 2018, § 71 Rn. 13 m.w.N.; Karsten Schmidt in: Immenga/Mestmäcker, 5. Auflage 2014, § 71 Rn. 30 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 26.08.2020 - Kart 4/19

    Untersagte Fusion von Miba und Zollern: Überprüfung der Entscheidung des

    Hierfür genügt grundsätzlich jedes vernünftigerweise anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art. Ausreichend ist ein Feststellungsinteresse aufgrund einer Wiederholungsgefahr, wenn die Rechtslage unklar und für den Beschwerdeführer im Hinblick auf sein künftiges Verhalten von Interesse ist, ein Feststellungsinteresse im Hinblick auf eine Vorgreiflichkeit für etwaige Schadensersatzprozesse oder das Interesse an einer Rehabilitation gegenüber einer Rufschädigung, die der Beschwerdeführer durch den Standpunkt der Kartellbehörde erlitten hat (vgl. BGH, Beschluss vom 09.07.2013, KVR 56/12 , Rn. 17 bei juris - Hörgeräteakustiker ; Beschluss vom 25.09.2007, KVR 30/06 , Rn. 14 bei juris - Springer/ProSieben ; Beschluss vom 09.07.2002, KVR 1/01 , Rn. 24 bei juris - Stellenmarkt für Deutschland ; Beschluss vom 31.10.1978, KVR 3/77 , Rn. 57 bei juris - Weichschaum III ; Senat, Beschluss vom 30.01.2019, VI-Kart 7/16 (V) , NZKart 2019, 164 - Zahlungsauslösedienste ; Beschluss vom 23.08.2017, VI-Kart 5/16 (V) , Rn. 23 bei juris - Fusionsuntersagung EDEKA/Tengelmann ; Beschluss vom 01.08.2012, VI-Kart 7/11 (V) , Rn. 49 ff. bei juris; Bechtold/Bosch, GWB, 9. Auflage 2018, § 71 Rn. 13 m.w.N.; Schmidt in: Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 6. Auflage 2020, § 71 GWB Rn. 30 m.w.N.).

    Danach besteht ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse, wenn die begehrte Feststellung als Genugtuung oder zur Rehabilitierung des Betroffenen erforderlich ist, was insbesondere dann in Betracht kommt, wenn das hoheitliche Handeln diskriminierenden Charakter hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 09.07.2013, KVR 56/12 , Rn. 17 bei juris - Hörgeräteakustiker ).

  • OLG Düsseldorf, 26.09.2018 - U (Kart) 24/17
    Der Bundesgerichtshof verwarf die hiergegen gerichtete zulassungsfreie Rechtsbeschwerde nach § 74 Abs. 4 GWB mit Beschluss vom 9. Juli 2013 als unzulässig und wies gleichzeitig die Nichtzulassungsbeschwerde nach § 75 GWB zurück (Az. KVR 56/12, juris).

    Die Norm ist in ihrer vom 30. Juni 2013 bis 8. Juni 2017 geltenden Fassung gemäß der Übergangsvorschrift des § 186 Abs. 3 GWB und im übrigen unabhängig vom Zeitpunkt des Kartellrechtsverstoßes deshalb anwendbar, weil die Abstellungsverfügung des Bundeskartellamts vom 18. November 2011 erst mit Verwerfung der Rechtsbeschwerde bzw. Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Beschwerdeentscheidung des Senats vom 1. August 2012 (Az. VI-Kart 7/11 (V), juris) durch den Bundesgerichtshof am 9. Juli 2013 (Az. KVR 56/12, juris) bestandskräftig wurde (vgl. zur zeitlichen Anwendbarkeit BGH, Urteil vom 12.06.2018, KZR 56/16 - Grauzementkartell II, Rn. 30 bei juris; Senat, Urteil vom 30.09.2009, VI-U (Kart) 17/08, Rn. 35 bei juris).

  • OLG Düsseldorf, 09.03.2022 - Kart 2/21

    Beschwerde gegen einen Beschluss des Bundeskartellamts; Rechtswidrige

    Hierfür genügt grundsätzlich jedes vernünftigerweise anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art. Ausreichend ist ein Feststellungsinteresse etwa aufgrund einer Wiederholungsgefahr, wenn die Rechtslage unklar und für den Beschwerdeführer im Hinblick auf sein künftiges Verhalten von Interesse ist, oder ein Feststellungsinteresse im Hinblick auf eine Vorgreiflichkeit für etwaige Schadensersatzprozesse oder das Interesse an einer Rehabilitation gegenüber einer Rufschädigung, die der Beschwerdeführer durch den Standpunkt der Kartellbehörde erlitten hat (vgl. BGH, Beschluss vom 09.07.2013 - KVR 56/12 , Rn. 17 bei juris - Hörgeräteakustiker ; Beschluss vom 25.09.2007 - KVR 30/06 , Rn. 14 bei juris - Springer/ProSieben ; Beschluss vom 09.07.2002 - KVR 1/01 , Rn. 24 bei juris - Stellenmarkt für Deutschland ; Beschluss vom 31.10.1978 - KVR 3/77 , Rn. 57 bei juris - Weichschaum III ; Senat, Beschluss vom 26.08.2020 - VI-Kart 4/19 (V) , Rn. 39 bei juris - Erledigte Fusionsuntersagung ; Beschluss vom 30.01.2019 - VI-Kart 7/16 (V) , NZKart 2019, 164 - Zahlungsauslösedienste ; Beschluss vom 23.08.2017 - VI-Kart 5/16 (V) , Rn. 23 bei juris - Fusionsuntersagung EDEKA/Tengelmann ; Beschluss vom 01.08.2012 - VI-Kart 7/11 (V) , Rn. 49 ff. bei juris; Bechtold/Bosch, GWB, 9. Auflage 2018, § 71 Rn. 13 m.w.N.; Schmidt in: Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 6. Auflage 2020, § 71 GWB Rn. 30 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 31.01.2019 - 20 U 87/18

    Rechtsschutzbedürfnis für die erneute Beantragung einer Unterlassungsverfügung

    Zum einen haben die Parteien schon grundsätzlich keinen Anspruch darauf, vor der Entscheidung zu erfahren, wie das Gericht die Rechtslage beurteilt (vgl. BGH Beschluss vom 09.07.2013 - KVR 56/12 - Rdnr. 15 m.w.N., zitiert nach juris).
  • VG Köln, 17.01.2018 - 13 K 2702/15
    Soweit sich aus der Sicherstellungsanordnung vom 1. Juli 2010 ein Recht zum Besitz ergeben habe, sei dieses spätestens am 9. Juli 2013 (Beschluss des Bundesgerichtshofs - BGH - im Verfahren KVR 56/12) bzw. bereits - soweit die Dokumente nicht als Beweismittel verwendet worden seien - mit Erlass des Bescheides vom 18. November 2011 erloschen.
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2022 - 1 Kart 2/21
    Hierfür genügt grundsätzlich jedes vernünftigerweise anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art. Ausreichend ist ein Feststellungsinteresse etwa aufgrund einer Wiederholungsgefahr, wenn die Rechtslage unklar und für den Beschwerdeführer im Hinblick auf sein künftiges Verhalten von Interesse ist, oder ein Feststellungsinteresse im Hinblick auf eine Vorgreiflichkeit für etwaige Schadensersatzprozesse oder das Interesse an einer Rehabilitation gegenüber einer Rufschädigung, die der Beschwerdeführer durch den Standpunkt der Kartellbehörde erlitten hat (vgl. BGH, Beschluss vom 09.07.2013 - KVR 56/12 , Rn. 17 bei juris - Hörgeräteakustiker ; Beschluss vom 25.09.2007 - KVR 30/06 , Rn. 14 bei juris - Springer/ProSieben ; Beschluss vom 09.07.2002 - KVR 1/01 , Rn. 24 bei juris - Stellenmarkt für Deutschland ; Beschluss vom 31.10.1978 - KVR 3/77 , Rn. 57 bei juris - Weichschaum III ; Senat, Beschluss vom 26.08.2020 - VI-Kart 4/19 (V) , Rn. 39 bei juris - Erledigte Fusionsuntersagung ; Beschluss vom 30.01.2019 - VI-Kart 7/16 (V) , NZKart 2019, 164 - Zahlungsauslösedienste ; Beschluss vom 23.08.2017 - VI-Kart 5/16 (V) , Rn. 23 bei juris - Fusionsuntersagung EDEKA/Tengelmann ; Beschluss vom 01.08.2012 - VI-Kart 7/11 (V) , Rn. 49 ff. bei juris; Bechtold/Bosch, GWB, 9. Auflage 2018, § 71 Rn. 13 m.w.N.; Schmidt in: Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 6. Auflage 2020, § 71 GWB Rn. 30 m.w.N.).
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